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Ätzende Stoffe in Altglascontainer geworfen

In Künzelsau wurde am gestrigen Montag, den 13. September 2021, ein Lkw-Fahrer beim Leeren von Glas-Containern durch ätzende Stoffe verletzt. GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2021/09/13/kuenzelsau-unbekannte-fluessigkeit-und-beissender-geruch/ und https://www.gschwaetz.de/2021/09/13/einsatz-am-stadion/. Gegen 9.30 Uhr hatte der 36-jährige Mann mit seinem Lkw die Altsglascontainer im Frankenweg geleert. Plötzlich merkte der Mann einen beißenden Geruch und eine starke Reizung seiner Atemwege. Der Mann wurde zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehr hatte daraufhin vorsorglich die Bevölkerung rund um den Frankenweg aufgerufen, Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Teilweise noch mit Inhaltsstoffen

Wie die Polizei nun mitteilte, wurde der Lkw zu weiteren Untersuchungen und Ermittlungen auf ein entlegenes Gelände gebracht. Hier wurden im geladenen Altglas des Lkws verschiedene braune, 1-Liter-Flaschen – sogenannte Apothekerflaschen – mit teilweise noch chemischen Stoffen gefunden. In den Flaschen befanden sich chemische Substanzen, wie zum Beispiel Ethanol, Amoniak, Salzsäure und andere Stoffe. Beim Entleeren der Container zerbrach offensichtlich ein Teil der Flaschen und der auslaufende sowie verdunstende Inhalt führte zu den Reizungen der Atemwege bei dem Lkw-Fahrer.

Zeugen gesucht

Die Polizei ermittelt nun nach dem Besitzer der Flaschen. Wer hat die letzten 14 Tage an den Containern im Frankenweg Personen beobachtet, die solche Flaschen eingeworfen haben? Zeugen, die Angaben hierzu machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Künzelsau unter Telefon 07940/94 00 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn




Einsatz am Stadion

Über einhundert Rettungskräfte von DRK, Feuerwehr und Polizei waren am Montagvormittag, den 13. September 2021, in Künzelsau im Einsatz. Neben der Feuerwehr aus Künzelsau waren auch Kräfte aus Gaisbach sowie der Gefahrgutzug aus Öhringen am Einsatzort.

Mysteriöse Flüssigkeit im Glascontainer

Grund war eine mysteriöse Flüssigkeit, die aus einem Glascontainer austrat und einen „beißenden Geruch verströmte“. Entdeckt wurde diese Flüssigkeit vom Fahrer eines LKWs, der auf seiner üblichen Tour die gefüllten Glascontainer durch leere ersetzen sollte.

LKW-Fahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht

Lars Walther, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter des Polizeireviers Künzelsau, der als Einsatzleiter fungierte, bestätigt damit die ursprüngliche Meldung. Seinen Angaben zufolge wurde der Fahrer noch vor Ort vom DRK medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Walther spricht von Atemwegsreizung, nähere Angaben zum Gesundheitszustand des Fahrers konnte Walther noch nicht machen.

Weiträumige Absperrungen

Der Standort des Glascontainers wurde weiträumig abgesperrt, selbst der Kochersteg ist gegen 12:00 noch nicht begehbar. Die Anwohner wurden informiert, Fenster und Türen geschlossen zu halten und es wurde vorsorglich eine Warnmeldung über die NINA-App abgesetzt.

Mehrere Behörden vor Ort

Die Polizei war mit etwa 12 Personen, darunter der Fachdienststelle Gewerbe und Umwelt vor Ort. Auch Beamte des Landratsamts und Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann waren am Einsatzort.

Flüssigkeit noch nicht identifiziert

„Momentan werden Messungen durchgeführt. Bis jetzt ist der Stoff noch nicht bekannt“, sagte Walther gegen 11:30 Uhr, „und steht noch vor Ort.“

Keine weiträumige Gefährdung

„Außerhalb der Warnmassnahmen“ sieht Walther momentan keine Gefahr für die Bevölkerung. Es sieht so aus, als wäre die Gefahrenzone sogar „begrenzt auf den Standort des LKW“. Diese Vermutung wird auch durch die Beobachtung, dass die Einsatzkräfte keinen Atemschutz trugen, gestützt.

Illegale Entsorgung?

Der am Morgen von der Polizeipressestelle ausgesprochene Verdacht auf eine illegale Entsorgung steht weiterhin im Raum.

Text: Matthias Lauterer

Auch der Kochersteg war gesperrt. Foto: GSCHWÄTZ

Der Gefahrgutzug der Feuerwehr Öhringen war vor Ort. Foto: GSCHWÄTZ




Baden-Württembergs Maßnahmenplan sieht keine Schulschließungen mehr vor

Bisher war die Inzidenz, also die Anzahl der neu gemeldeten positiven Coronafälle pro 100.000 Einwohner, auf Landkreisebene die Maßzahl für die lokalen Coronamaßnahmen. Am Dienstag, den 07. September 2021, hat der Bundestag aufgrund der Entwicklung der Pandemie reagiert und neue Maßzahlen beschlossen, am Freitag, 10. September hat auch der Bundesrat zugestimmt.

Hintergrund sind die aktuell meist nur leichten Verläufe der Ansteckungen, die – so zumindest die mehrheitliche Meinung der Abgeordneten – eine neue Beurteilung nötig machen. Geimpfte und Genesene, die sich erneut mit COVID-19 erkranken, haben meist einen leichten Verlauf, auch der Kreis der Ungeimpften ist durchschnittlich jünger und gesünder als zu Beginn der Pandemie, auch hier sind im Durchschnitt leichtere Verläufe zu beobachten.

Neue Kennzahl: „Hospitalisierungs-Inzidenz“

Trotzdem wird es auch weiterhin Verläufe geben, die eine Aufnahme ins Krankenhaus oder gar in die Intensivmedizin notwendig machen. Diese „Hospitalisierungs-Inzidenz“, die Anzahl der Patienten je 100.000 Einwohner, die innerhalb der letzten 7 Tage in Kliniken eingeliefert wurden, ist der neue Indikator für das Ausmaß der Pandemie und nicht mehr länger die Inzidenz.

Kein bundeseinheitlicher Wert, jedes Bundesland entscheidet selbst

Allerdings sollen die Bundesländer unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen, ein bundesweiter Wert ist nicht festgelegt.

Stand 08. September 2021 liegt die Hospitalisierungsrate bundesweit bei 2,29, eine Woche vorher lag sie bei 3,09. Die Kennzahlen für Baden-Württemberg findet man im jeweils Donnerstags veröffentlichten Lagebericht des Sozialministeriums. Am Donnerstag, 09. September 2021, lag die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 2,31. 171 Intensivbetten waren von Covid-19-Patienten belegt.

Hospitalisierungsrate. Stand: 08.09.2021

Baden-Württemberg: Details der Verordnung noch nicht bestätigt

Baden-Württemberg plant im Laufe dieser Woche, nachdem die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und rechtswirksam sind, die Veröffentlichung einer neuen Corona-Verordnung. Voraussichtlich wird diese Verordnung am Montag, 20. September 2021, in Kraft treten. Über einige der geplanten Einschränkungen hüllt sich die Landesregierung noch in Schweigen, übereinstimmende Presseberichte werden bisher nicht bestätigt.

Folgende Überlegungen stehen bislang im Raum:

Warnstufe: Testzwang für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige

Fest steht: In einer ersten „Warnstufe“, die ab einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 8 oder einer landesweiten Intensivbettenbelegung durch COVID-Patienten von 250 eintreten soll, soll es eine Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer:innen und Selbstständige mit betrieblichem Kontakt zu externen Personen geben.

Noch nicht klar ist, ob dieser vorgeschriebene Test ein Schnelltest sein darf oder ob ein PCR-Test vorgeschrieben wird. Das Sozialministerium geht am 10. September 2021 von einem PCR-Test aus.

Alarmstufe: Ungeimpfte dürfen keine Veranstaltungen mehr besuchen

Sollten die Zahlen weiter ansteigen, würde ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 oder einer Belegung von landesweit 390 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten eine Alarmstufe eintreten, in der vor allem Ungeimpfte stark eingeschränkt werden könnten. Nach den Pressemeldungen soll dann eine 2G-Regel in Kraft treten, das heißt, Ungeimpfte dürften keine Restaurants oder Veranstaltungen mehr besuchen. Auch hier fehlen noch Details.

Weitere Konsequenzen

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Lohnfortzahlung im Quarantänefall entfällt. Diese Lohnfortzahlung wurde bisher nicht vom Arbeitgeber, sondern im Rahmen der Coronahilfen vom Bund bezahlt.

Auswirkungen auf die Schulen noch nicht bekannt

Über die Auswirkungen der möglichen neuen Verordnung für die Schulen ist noch nichts bekannt. Die aktuell noch gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg legt die Verantwortung für die Corona-Maßnahmen an den Schulen in die Hände des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg.

Baden-Württembergs Maßnahmenplan sieht keine Schulschließungen vor

Es ist davon auszugehen, dass dies auch in der neuen Corona-Verordnung stehen wird, die voraussichtlich ab Montag, 20. September 2021, in Kraft treten wird. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper hat immer wieder betont, dass die Gewährleistung des Präsenzunterrichts ihre höchste Prämisse ist. In ihrem derzeitigen Maßnahmenplan kommt das Mittel der Schulschließung nicht vor.

Gesundheitsämter haben das letzte Wort

Die örtlichen Gesundheitsämter können im Einzelfall Maßnahmen, die über die Regelungen des Kultusministeriums hinausgehen, anordnen, im Extremfall könnte ein Gesundheitsamt die Schließung einer Schule anordnen.

Text: Matthias Lauterer

Intensivbettenbelegung. Screenshot. Quelle: SWR / Robert-Koch-Institut




Künzelsau: Unbekannte Flüssigkeit und beißender Geruch

Beim Abholen eines Altglascontainers im Frankenweg bemerkte ein LKW-Fahrer eine auslaufende Flüssigkeit und einen beißenden Geruch.

Die Polizei berichtet davon, dass der Fahrer umgehend einen Reizhusten verspürte. Die Feuerwehr ist im Einsatz, um die Flüssigkeit zu bergen. Um wieviel Flüssigkeit und um welche Flüssigkeit es sich handelt, ist noch nicht bekannt.

Umweltstraftat?

Möglicherweise liegt illegale Entsorgung eines Schadstoffs vor.

Warnung der Behörden

Inzwischen geben die Behörden eine Gefahreninformation über die Apps NINA und KATWARN: Die Bevölkerung wird gebeten, Fenster und Türen und geschlossen zu halten.

Das Gebiet, wo die Flüssigkeit gefunden wurde, wurde weiträumig abgesperrt.

Text: Matthias Lauterer. Stand: 13. September 2021




Jemandem am Ende seines Lebens die Hand reichen

Der Hospizdienst Kocher Jagst der katholischen Kirche, Sankt Paulus, bietet in Amrichshausen ein Kompaktseminar zum Thema Sterbebegleitung an. Die eilnehmer lernen, was sie für ihre Angehörigen am Ende ihres Lebens tun können :“Der Abschied vom Leben ist das Schwerste, den die Lebensreise für einen Menschen bereithält. Deshalb braucht es, wie auf allen schweren Wegen, jemanden, der dem Sterbenden die Hand reicht.“

Das Seminar findet am Samstag, den 30. Oktober 2021, 14 bis 18 Uhr im Pfarrheim in Amrichshausen statt. Eine Anmeldung ist erforderlich: info@hospizdienst-kocher-jagst.de

 




Alice Weidel kommt nach Hohenlohe

Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch informiert in einer Pressemitteilung, dass die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Dr. Alice Weidel, nach Hohenlohe kommt. Sie wird im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen am

Sonntag, den 05. September 2021, 10 bis 12 Uhr, in Crailsheim, am Parkplatz Hallenbad und von 15 bis 17 Uhr in Öhringen auf der Herrenwiese als Hautrednerin auftreten. Weitere Redner sind der Bundestagsdirektkandidat Jens Moll, 37-jähriger Diplomkaufmann aus Öhringen und Markus Frohnmaier, außenpolitischer Sprecher der Partei und Bundestagsabgeordneter.

Die Veranstaltung steht unter dem Motto: Deutschland, aber normal.

Die Bevölkerung ist zur Veranstaltung eingeladen.

Quelle: Pressemitteilung der AfD Hohenlohe – Schwäbisch Hall

 




Merkwürdiger Brief geht um im Hohenlohekreis

Manche CDU-Mitglieder staunten nicht schlecht, als sie vergangenen Tage in ihren Briefkasten schauten und ein Schreiben von dem vermeintlichen Büro von Christian von Stetten in den Händen hielten. In den Zeiten des Bundestagswahlkampfes an sich keine Besonderheit im Hohenlohekreis, immerhin kandidiert Christian von Stetten nicht zum ersten Mal für einen Sitz im Bundestag für die CDU.

Doch das Schreiben weißt erhebliche Mängel auf. Es scheint, als ob es als Musterschreiben unfertig versehentlich an sämtliche Mitglieder verschickt worden wäre. Eine peinliche Pleiten-, Pech- und Pannenaktion von Christian von Stettens Büro also, fragen sich die CDU-Mitglieder? Mitnichten, wiegelt nun Christian von Stetten gegenüber GSCHWÄTZ ab. Auch ihm ist das Schreiben bekannt.

Den Brief hätten laut von Stetten tatsächlich alle CDU-Mitglieder auf Papier erhalten. Die Veröffentlichung des Briefs ohne weitere Details auf facebook sei wohl eine Art „Fake News“: Die Betroffenen, die Mitglieder der CDU,  hätten vorab die Informationen darüber bekommen, mit welchen Unterlagen und mit welchen Argumenten von Stetten bestimmte Gruppen von Wahlberechtigten, etwa Landwirte oder Senioren, anschreiben würde. Eine Seite dieser Info war die Mustervorlage des Anschreibens, das später personenbezogen ausgefüllt an die potentiellen Wähler gesendet werden sollte. Insgesamt, so von Stetten, habe dieser  Informationsbrief an die Mitglieder rund 80 Seiten enthalten.

Wer die einzelne Seite aus dem Zusmmenhang gerissen und auf facebook veröffentlicht hat, ist bislang nicht bekannt.

 

Das ist der Brief, um den es sich handelt. Quelle: privat




Winnie die Kuh, Wajaro das Pferd und Little das Schweinchen

Die „New Life Ranch“ in Kemmeten hat diesen Sommer bereits zum 14. Mal in Folge eines ihrer Kinderferienprogrammpunkte „Zwei Tage auf dem Pferdehof“ angeboten. Dieses Jahr durften neun Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren auf dem Pferdehof alles rund ums Pferd erfahren, im Stroh übernachten und das Leben auf dem Pferdehof nachempfinden. 

Reiten auf der Kuh

Winnie die Kuh, Wajaro das Pferd und Little das Schweinchen haben den Kindern ein unvergessliches Erlebnis bereitet – „Ganz schön mutig, oder?“, rief Silas beim Ritt auf der Kuh. Die Kinder halfen im Stall mit, malten Hufeisen an, ritten mit den Pferden mal im Wald oder auf dem Hof im Wechsel und leisteten ihren Beitrag in der Küche.

Auszeit schaffen 

Seit 16 Jahren leitet Katrin Scheuermann den Pferdehof mit Unterstützung von mehreren ehrenamtlichen Helfern. „Was uns wichtig ist, ist, dass wir eine Bereicherung sein wollen, Gutes tun und Auszeit schaffen wollen – für die, die es auch tatsächlich wollen. Der Umgang und die Offenheit untereinander sind bedeutend, was wir besonders von den Tieren lernen können“, so Scheuermann. Auch privat bietet die 37-Jährige gerne die Möglichkeit an, für einen Ausritt bei ihr vorbeizukommen.

Nächstes Jahr wieder

Auch im nächsten Jahr plant die Stadtverwaltung Künzelsau wieder ein Betreuungsangebot in den Sommerferien. Weitere Informationen unter www.kuenzelsau.de/ferienbetreuung.

Pressemeldung Stadt Künzelsau

Sommerferienprogramm auf dem Pferdehof. Foto: Stadt Künzelsau, Yvan Fuchs

Sommerferienprogramm auf dem Pferdehof. Foto: Stadt Künzelsau, Yvan Fuchs




Schulunterricht in Präsenz – welche Regeln gelten?

Die Ferien gehen zu Ende, die Schule beginnt. Pandemiebedingt mit einigen Auflagen und Regelungen, die zu beachten sind. Die aktuelle Coronaverordnung des Landes legt fest, dass die Corona-Regeln für Schulen vom Kultusministerium in einer eigenen Verordnung definiert werden.
Das Ziel des Kultusministeriums ist, trotz Pandemie die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht, wo immer es möglich ist, zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse hat das Kultusministerium einen Maßnahmenkatalog vorgeschrieben:

Präsenzpflicht wieder gültig

Die Aufhebung der Präsenzpflicht wurde rückgängig gemacht, Schüler:innen können nun nicht mehr ohne weitere Angabe von Gründen zu Hause bleiben. Sollte ein Schüler, eine Schülerin oder eine Kontaktperson im Haushalt einer besonderen Risikogruppe angehören, ist eine individuelle Ausnahmeregelung mit Homeschooling möglich. Diese persönliche Situation ist ab jetzt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Maskenpflicht nach den Ferien

Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule. Ausnahmen sind streng geregelt, zum Beispiel im fachpraktischen Sportunterricht, beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten, zur Nahrungsaufnahme oder in den Pausen außerhalb der Gebäude. Die ursprünglich beschlossene Regelung, dass diese Maskenpflicht nur in den ersten 14 Tagen nach Wiederbeginn der Schule gelten soll, ist in den derzeitigen Regeln des Kultusministeriums nicht mehr zu  finden.

Ohne Maske: Zutritts- und Teilnahmeverbot

„Die Verpflichtung gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. Deshalb sind z.B. auch Handwerker, die an der Schule eine Reparatur ausführen, oder auch Eltern, die zu einem Gespräch mit der Klassenlehrkraft erscheinen, dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und dennoch keine Maske tragen, haben ebenso wie Lehrkräfte und andere Personen ein Zutritts – und Teilnahmeverbot“,  schreibt das Kultusministerium auf seiner Webseite.

Quarantäneregelung gelockert

Gibt es einen positiven Corona-Fall, muss nur die erkrankte Person in Quarantäne. „Enge Kontaktpersonen“ der Person gehen nicht automatisch in Quarantäne. Stattdessen gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, fünf Schultage die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltests. Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht und das regelmäßige Lüften nachgewiesen werden kann. Andernfalls kann das Gesundheitsamt trotzdem eine Quarantänepflicht anordnen.

Testpflicht

Zu diesen Maßnahmen kommt eine generelle Testpflicht: Zwei Coronatests pro Woche sind vorgeschrieben. Falls die Schule keine Tests anbietet, gelten Testnachweise anerkannter Teststellen sowie Eigenbescheinigungen der Eltern.

Übergang in Wechsel- oder Fernunterricht

Ein solcher Übergang ist nicht mehr vorgesehen. Da die Inzidenz in der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr die Basis für Maßnahmen ist, entfallen diese Regeln. Ziel ist es, den Präsenzunterricht offenzuhalten.

Weitere Informationen

Die oben genannten Maßnahmen entsprechen dem Stand vom Freitag, 10. September 2021.
Auf den Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg sind die jeweils geltenden Regelungen abrufbar. Außerdem gibt es dort eine umfangreiche Liste mit Antworten auf häufige Fragen.

Text: Matthias Lauterer




Schulbeginn nach den Sommerferien

Die Sommerferien gehen zu Ende. Der Unterricht in den städtischen Schulen in Künzelsau beginnt wieder am Montag, 13. September 2021.
Die Erst- und Fünftklässler werden an den darauffolgenden Tagen eingeschult. Die Schulleitungen geben hierzu folgende Termine bekannt:

Grundschule Amrichshausen

Unterrichtsbeginn für die Klassen 2 bis 4 ist am Montag, 13. September um 8.40 Uhr und Ende um 12.10 Uhr in der Grundschule. Die Einschulungsfeier für die neuen Erstklässler findet am Samstag, 18.September 2021 statt.

Reinhold-Würth-Grundschule Gaisbach

Für die Klassen 2 bis 4 beginnt der Unterricht um 8.40 Uhr und endet um 12.15 Uhr. Die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet am Samstag, 18. September 2021 mit einer kleinen Feier in der Mehrzweckhalle Gaisbach statt.

Grundschule Kocherstetten

Für die Klassen 2 bis 4 beginnt der Unterricht um 8.25 Uhr. Die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet am Samstag, 18.September 2021 statt. Sie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Kelter in Kocherstetten, die anschließende Feier findet ebenfalls in der Kelter statt.

Grundschule Taläcker

Für die Klassen 2 bis 4 beginnt der Unterricht am Montag, 13. September 2021 um 8 Uhr und endet um 12.15 Uhr. Angemeldete Kinder nehmen am Ganztagesbetrieb teil. Die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet am Donnerstag, 16. September 2021 in der
Mehrzweckhalle Taläcker statt. Beginn: Klasse 1b um 9 Uhr; Klasse 1a
um 11 Uhr. Aufgrund der Pandemie darf jedes Kind nur von zwei Personen begleitet werden.

Georg-Wagner-Schule

Für die Klassen 2 bis 4, sowie die Klassen 6 beginnt der Unterricht am 13. September 2021 um 8 Uhr im Gebäude am Kocher, für die Klassen 7 bis 10 um 8 Uhr im Gebäude am Berg. Der Unterricht endet für alle Klassen um 12.20 Uhr. In der ersten Unterrichtswoche findet noch kein Nachmittagsunterricht statt.
Die Begrüßung der Klassen 5 erfolgt am Dienstag, 14. September und die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet am Mittwoch, 15. September statt: Die Klasse 1a beginnt um 8 Uhr mit einem Gottesdienst in der Johanneskirche und um 9 Uhr schließt sich die Begrüßungsfeier in der Sporthalle am Kocher an. Für die Klasse 1b beginnt der Gottesdienst um 10.30 Uhr und die Begrüßungsfeier um 11.30 Uhr. Die Aufnahme der Klassen 5a und 5b beginnt um 8.15 Uhr und der Klassen 5c und 5d beginnt um 10.30 Uhr jeweils in der Sporthalle am Kocher.

Ganerben-Gymnasium

Am Montag, 13. September 2021 beginnt der Unterricht für die Klassen 6 bis 12 um 8 Uhr und endet für die Klassen 6 bis 10 um 12.20 Uhr. Die Begrüßung der Klassen 5 findet am Dienstag, 14. September 2021 um 9 Uhr getrennt nach Klassen an den ausgewiesenen Stellen im Schulgebäude statt.

Brüder-Grimm-Schule

Für die Klassen 2 bis 9 beginnt der Unterricht am Montag, 13. September um 8 Uhr und endet um 12.15 Uhr. Die Aufnahmefeier für die Erstklässler findet am Mittwoch, 15. September 2021 um 10.15 Uhr in der
Schule statt.

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau