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Wolfgang Bosbach auf Wahlkampfreise

Am kommenden Montag, 20. September, 18:00 Uhr, kommt Wolfgang Bosbach auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten MdB in die Limpurg-Halle nach Gaildorf, Schloss-Straße 11.

Wolfgang Bosbach war lange Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemaliger Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Noch immer gehört Wolfgang Bosbach zu den bekanntesten und auch beliebtesten Politikern Deutschlands. Darüber hinaus ist er als begeisternder Redner bundesweit bekannt.

Die Limpurg-Halle öffnet um 17:00 Uhr ihre Pforten.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen, sich bei diesem Termin zu informieren. Den Besucherinnen und Besuchern, die sicher gehen wollen, noch einen Platz zu bekommen, wird eine Anmeldung unter www.christian-stetten.de/veranstaltungen oder 07940 9837747 empfohlen.

Pressemitteilung Christian von Stetten.




„Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“

Im Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ über drei arbeitsgerichtliche Prozesse, angestrengt von den drei ebm-Papst Mitarbeitern Andy E., Bernd Z. und Carola D.. Damals konnten die Parteien im Gütetermin nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, daher fanden am Mittwoch, den 16. September 2021, die so genannten Kammertermine vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Klage auf Lohnzahlung

Die drei ebm-Beschäftigten klagten auf Lohnzahlung. Sie waren der Meinung, dass ein Passus in einer Betriebsvereinbarung, die sie zu 1,5 Stunden unbezahlter Arbeit pro Woche verpflichtet, nicht rechtens ist und forderten daher die Auszahlung des Entgelts für die Vergangenheit.

„Das kann hohe Wellen schlagen“

Es sei „eine komplexe Fragestellung mit unter anderem weitreichenden Auswirkungen“, fand damals Hauke Hannig, Pressesprecher von ebm-papst. Auch Richterin Anja Nägele-Berkner, die die Güteverhandlungen leitete, hatte diese Auswirkungen angedeutet. Sie warnte, dass unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die allerdings noch nicht juristisch geprüft seien, die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig sein könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, sagte sie.

Betriebsvereinbarung wurde nach richterlichem Hinweis noch um 2 Jahre verlängert

Trotz dieses Hinweises der Richterin wurde die Betriebsvereinbarung kurz nach den Güteterminen nochmals um 2 Jahre verlängert. Da eines der Hauptargumente der Kläger war, dass ein solcher Passus nur „vorübergehend“ vereinbart werden kann und mehr als zehn Jahre nicht „vorübergehend“ sein können, erscheint dem außenstehenden Betrachter dies verwunderlich. Denn würden nur die fast 4.000 Mitarbeiter im Jagsttal jeweils 5.000 Euro erstreiten, wäre das ein Aufwand für ebm-papst in Höhe von fast 20 Millionen Euro. ebm-papst geht „nicht davon aus, dass das Bündnis kollektiv für unwirksam erklärt wird“, so Hannig. Aus diesem Grund seien auch bisher keine bilanziellen Rückstellungen eingestellt worden.

ebm-papst geht nicht von Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus

Hannig betont auch, dass eine rückwirkende Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung gravierende Auswirkungen auf die Mitarbeiter hätte: „Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, u.a. durch Weihnachtgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Werksbuszuschuss etc. Ein „rückwirkend“ bedeutet auch die Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen.“ Dem stünde möglicherweise ein Anspruch der Mitarbeiter auf Vertrauensschutz entgegen, wie Richterin Nägele-Berkner in den Güteterminen in den Saal warf.

Erledigt ist erledigt

Schnell beendet war das Verfahren von Bernd Z.. Er hatte bereits einen Auflösungsvertrag unterschrieben, der eine Erledigungsklausel enthielt. Nach einem rechtlichen Hinweis von Richter Cesare Vanucchi, „eine Erledigungsklausel ist dazu da, dass Sachen erledigt sind“, erklärte Jürgen Kühner, der Anwalt der drei Kläger, die Klagerücknahme in diesem Fall. Bernd Z. hatte nach einer ähnlichen Einschätzung im Gütetermin schon mit diesem Ergebnis gerechnet. Über die Rechtmäßigkeit der unbezahlten Arbeit mußte nicht verhandelt werden.

„Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“

Deutlich länger wurde über die Klage von Andy E. verhandelt. Andy E. schilderte seinen betrieblichen Werdegang: Wegen guter Leistung sei er 2017 von einer Leiharbeitsfirma übernommen worden und habe seitdem immer wieder gute Leistungsbeurteilungen erhalten. Er sei jetzt 45 Jahre alt, Familienvater und habe seinen Lebensmittelpunkt aus dem Raum Stuttgart an die Jagst verlegt. Urplötzlich sei ihm ein Auflösungsvertrag angeboten worden, ohne eine sachliche Begründung. „Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“, schildert er. Ihm sei dann im August 2020 gekündigt worden. Im Kündigungsschutzverfahren habe ebm-papst diese Kündigung sofort zurückgenommen, da sie der Betriebsvereinbarung „Bündnis für Arbeit“ widerspricht. Er berichtet von Mobbing durch Vorgesetzte, das er als regelrechte Bedrohung empfand. Inzwischen sei er seit einigen Monaten im Krankenstand, seine Psyche ist angeschlagen.

Mobbingvorwürfen wird im Prozess nicht entgegengetreten

Dr. Bernd Dollmann, Anwalt von ebm-papst, ist einer, der Klartext spricht: „Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“. Zu groß seien die Spannungen, außerdem habe Andy E. erst kürzlich eine Schwerbehinderung angezeigt. Er berichtet von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, man sei aber zu weit auseinander gewesen. Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, betont noch: „Es gibt bei uns keine Leistungsbeurteilungen, daher kann es auch keine guten Beurteilungen geben“, die Mobbingvorwürfe bleiben unwidersprochen im Raum.

Umfangreicher Vergleich

Nachdem auch Richter Vanucchi der Klägerseite zu einem Vergleich rät, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer angemessenen Abfindung und einer Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche beinhaltet, zeigen beide Seiten Vergleichsbereitschaft. Mit kleinen Anpassungen und wohl nach Rücksprache mit der Firmenzentrale stimmen beide Seiten dem Vorschlag des Gerichts zu, der sich finanziell ungefähr in der Mitte der vorher festgefahrenen Verhandlungen bewegt.

Andy E. ist erschöpft

Andy E. wirkt nach der Verhandlung erschöpft. Er sagt: „Es ist gut, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Jetzt muss ich aber erst ein- zweimal darüber schlafen.“

Beklagte ist zufrieden

Hauke Hannig, der Pressesprecher vom ebm-papst, ist mit diesen beiden Ergebnissen zufrieden: „Zunächst freuen wir uns über die erzielte Einigung in einem Fall sowie über die Rücknahme der Klage aufgrund fehlender Grundlage in einem weiteren Fall. Dies zeigt, dass ebm-papst stets für ein faires Angebot steht und eine einvernehmliche Lösung anstrebt.“

Seit mehr als 20 Jahren im Betrieb

Dem dritten Fall, der Klage von Carola D., liegt der identische Sachverhalt zugrunde. Allerdings geht es um deutlich höhere Summen, denn Carola D. arbeitet bereits seit mehr als 20 Jahren bei ebm – und sie ist Betriebsrätin. Wie ihr Kollege E. ist sie seit einigen Monaten arbeitsunfähig, auch sie ist durch die berufliche Situation psychisch stark belastet. In ihrem Fall haben ebenfalls bereits Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattgefunden, auch hier lagen die Vorstellungen weit auseinander, etwa um den Faktor 2.

„unter Androhung von Schikanen“

Carola D. berichtete von einem überraschenden Aufhebungsvertrag, „unter Androhung von Schikanen“ sagt sie aus, und spricht von Mobbing durch Vorgesetzte. Eine Kündigung habe sie allerdings nicht erhalten. „Sie ist ja Betriebsrätin“, wirft der Beklagtenvertreter ein. Genau das war für den Klägeranwalt ein Argument für die hohe Forderung, denn „sie ist ja unkündbar“. „Aber nur für ein Jahr nach der Betriebsratstätigkeit, und die endet ja 2022“ lautet der Einwurf von Dr. Dollmann – das kann man wohl als deutliche Ankündigung einer Kündigung sehen.

Mobbingvorwürfen bereits im Vorfeld widersprochen

Zu den Mobbingvorwürfen erklärt Hannig im Nachgang der Verhandlung: „Ein sehr gutes Miteinander und ein offener Dialog innerhalb der Belegschaft ist uns äußerst wichtig und wir fördern ein gutes Klima der Zusammenarbeit durch eine Vielzahl an Maßnahmen wie z.B. Teamevents, Führungskräftetrainings, Mitarbeitergespräch, Betriebsratssprechstunden, Gesundheitsmanagement inkl. anonymer externer Beratungsdienstleistungen, Mitarbeiterumfragen. Damit verhindern wir mögliche Konflikte bevor sie entstehen. Im Fall der Kläger ging es um eine subjektive Wahrnehmung, die deren Anwalt geäußert hatte.“ Er legt Wert auf die Aussage: „Dieser wurde bereits im Vorfeld der Verhandlungen ganz deutlich und mit fundierten Aussagen widersprochen.“

Anti-Mobbing Massnahmen

Hannig erklärt: „Für das Lösen möglicher Konflikte haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, der aus mehreren Säulen besteht. Sei es die Sprechstunde des Betriebsrates, die Möglichkeit anonyme externe Beratungsdienstleister kostenlos zu kontaktieren, Termine mit unseren Sozialarbeitern, dem Betriebsarzt oder der Personalabteilung durchzuführen.“ Noch nie seien arbeitsrechtliche Massnahmen wegen Mobbings nötig gewesen: „Durch unseren innerbetrieblichen Prozess und den Protagonisten dahinter ist es uns stets gelungen, Konflikte zu lösen und ein gutes Unternehmensklima zu erzielen.“

Kein Vergleich im Termin möglich

Richter Vanucchi bietet wieder an, einen Vergleichsvorschlag zu entwerfen. Allerdings bestand von beiden Seiten kein Wille, wesentlich von den bisherigen Standpunkten aufeinander zuzugehen. „Das macht keinen Sinn mehr“, sagt Jürgen Kühner nach einem Gespräch mit seiner Mandantin. Und Dr. Dollman weist nochmals darauf hin: „Eine Gesamtungültigkeit der Betriebsvereinbarung hätte erhebliche Konsequenzen.“

Richter Vanucchi beschließt die Sitzung und die Kammer, bestehend aus ihm und zwei ehrenamtlichen Richtern, zieht sich zur Beratung zurück. Carola D. verlässt den Saal optimistisch: Sie interpretiert den Richter so, dass ihre Chancen sehr gut stehen.

„Wir haben der Klage stattgegeben“

Am frühen Nachmittag konnte GSCHWÄTZ noch persönlich mit Richter Vanucchi sprechen – die wichtigste Information kommt als allererstes: „Wir haben der Klage stattgegeben“. Das bedeutet für Carola D., dass sie mit einer Lohnnachzahlung von über 6.000 Euro rechnen darf – wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Gründe für diese Entscheidung wird die schriftliche Urteilsbegründung enthalten, die den Parteien noch zugehen wird. Das könnte bereits in den nächsten Tagen der Fall sein, sagt Vanucchi: „Ich habe mich jetzt eine Woche damit beschäftigt. Es ist für mich die kleinste Arbeit, ein Urteil zu schreiben.“

Keine Entscheidung über Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

Vanucchi legt Wert darauf, dass das Urteil nicht bedeutet, dass damit die Betriebsvereinbarung in Gänze nichtig ist: „Das war gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Es gab ja keinen diesbezüglichen Antrag“, sagt er. Er kann sich vorstellen, dass der Fall nicht abgeschlossen ist, denn nach den Aussagen von Dr. Dollmann im Gütetermin ist damit zu rechnen, dass ebm-papst die nächste Instanz anrufen wird. Hannig sieht allerdings auch noch die Möglichkeit einer Einigung: „Da der Weg einer Berufung das Verfahren unnötig in die Länge zieht und beiden Parteien damit keinen Vorteil bietet, hoffen wir weiterhin auf eine Einigung. Gelingt uns dies gemeinsam nicht, wäre der Anruf der nächsten Instanz leider nicht zu umgehen.“

ebm-papst rechnet nicht mit weiteren Klagen

Hannig glaubt nicht, dass das Urteil eine Klagewelle weiterer Mitarbeiter auslösen wird, „da das zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Bündnis für Arbeit mit seinen Inhalten einen klaren Vorteil für die Belegschaft bietet, sowohl monetär als auch für die Arbeitsplatzsicherheit.“

Text: Matthias Lauterer

 

Sieht aus wie ein Wohnhaus, darin verbirgt sich aber das Arbeitsgericht in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Verhandlungssaal im Crailsheimer Arbeitsgericht. Foto: GSCHWÄTZ Archiv

Wartebereich des Arbeitsgerichts in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 

 




Probealarm im Hohenlohekreis

Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit:

Am Samstag, 2. Oktober 2021, findet die nächste turnusgemäße Probealarmierung der funkansteuerbaren Sirenen für die Feuerwehren des Hohenlohekreises statt. Dabei werden die funkansteuerbaren Sirenen aller Gemeinden und Ortsteile im Hohenlohekreis zwischen 11 und 12 Uhr ausgelöst.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




„Die einen unterstützen von hinten, die anderen kämpfen an der Front“

Besuchern des Künzelsauer Stadtfests ist sie bekannt, die „Gulaschkanone“ des THW Ortsverbands Künzelsau. Auf dem Stadtfest beweist das THW, dass es in der Lage ist, eine grosse Zahl von Menschen zu verpflegen. Auf dem Speiseplan steht aber nicht die klassische Gulaschsuppe, sondern beispielsweise Pulled Pork. Diese Fähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Aufgabenstellung des THW, denn bei Großeinsätzen müssen Helfer und möglicherweise Bevölkerung verpflegt werden. „Die Motivation steht und fällt mit der Verpflegung“ sagt Daniel Franz, stellvertretender Ortsbeauftragter. Und Andreas Schilder, der Ortsbeauftragte ergänzt grinsend: „Ohne Mampf kein Kampf“.

Einsatz im Ahrtal

Erst kürzlich war der Verpflegungstrupp Log-V der Fachgruppe Logistik aus Künzelsau prominent im Einsatz: Neun Mitglieder des Künzelsauer THW waren ins Ahrtal entsendet worden, wo sie ihre Kameraden aus ganz Deutschland im Hochwassereinsatz unterstützten.

Was sind die Aufgaben des THW?

Das THW ist eine Bundesbehörde auf ehrenamtlicher Basis, die Landes- und Kommunalbehörden beim Katastrophenschutz oder der Behördenarbeit unterstützt, erklärt Schilder. Das THW kann neben dem Katastrophenschutz diverse Behörden, etwa Polizei und Zoll auch anderweitig unterstützen, zum Beispiel durch Bereitstellung von Infrastruktur, Verpflegung, Strom, Zelten und ähnlichem. Da der Katastrophenschutz Ländersache ist, kann das THW nur auf lokale Anfrage tätig werden: „In Einsatz bringen können wir uns nicht selbst“, sagt Andreas Schilder.

Die einzelnen Ortsgruppen haben unterschiedliche Schwerpunkte und können je nach Fähigkeit aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengezogen werden.

„Die einen unterstützen von hinten, die anderen kämpfen an der Front“

Die Ortsgruppe Künzelsau besteht aus einem technischen Zug und einer Fachgruppe Logistik. Die Fachgruppen des technischen Zugs sind spezialisiert auf Bergung, Wasserschaden/Pumpen, Notversorgung- und instandsetzung, die Fachgruppe Logistik kümmert sich nicht nur um die Verpflegung, sondern um die Materialerhaltung und versorgt die Helfer mit Brennstoffen und Ersatzteilen oder repariert Einsatzmittel direkt vor Ort. „Die einen unterstützen von hinten, die anderen kämpfen an der Front“, nennt das Schilder. Andere Ortsgruppen haben andere Schwerpunkte, in Pfedelbach gibt es beispielsweise eine Infrastruktur- und Brückenbaugruppe.

„Eine regelrechte Flucht“

Von schwierigen Einsätzen unter hoher körperlicher und mentaler Belastung können Schilder und Franz berichten. Beispielsweise haben sie beim Elbehochwasser 2003 einen Dammbruch miterlebt: „Das war eine regelrechte Flucht“. Auch die Einsätze beim Starkregenereignis im Kocher- und Jagsttal waren äußerst bewegend, schließlich war dieser Einsatz direkt vor der Haustür. Und nicht zuletzt mußte eine Gruppe des THW in Weißbach einen Leichnam bergen.

„Lernen, Hilfe zu holen“

Die Verarbeitung derartiger Belastungen werde innerhalb des THW sehr ernstgenommen, berichtet Daniel Franz. Beginnend mit der Einsatznachbearbeitung geht das Angebot über Schulungen bis hin zur Notfallseelsorge. Ein THW’ler müsse „lernen, Hilfe zu holen“, sagt Franz. Das sei auch Teil der Grunsausbildung. Eine eigene Gruppe, die mit und unter den Helfern arbeitet, ist in der Lage, bereits während der Einsätze zu erkennen, ob möglicherweise eine Traumatisierung aufkommen kann. Und nicht zuletzt seien die Führungskräfte sensibilisiert. „Ich muß in die Gruppe reinhören“, erklärt Schilder eine seiner Aufgaben. Aber darauf seien die Führungskräfte geschult und vorbereitet.

„Wir sind nicht Arbeitskollegen, sondern Kameraden“

„Wir sind nicht Arbeitskollegen, sondern Kameraden“, charakterisiert Franz das ganz besondere Verhältnis, das die THW-Helfer untereinander aufbauen. Dieses Verhältnis ist auch notwendig, denn „Privatsphäre hat man im Einsatz nicht.“

Nicht alle Einsätze sind Katastropheneinsätze

Glücklicherweise sind nicht alle Einsätze so belastend – beim Besuch des GSCHWÄTZ-Reporters war beispielsweise die Gruppe Wasserschaden/Pumpen auf Anfrage des Landratsamtes unterwegs, um an einem Biotop zu arbeiten.
Auch wenn die THW-Helfer der Geheimhaltungspflicht unterliegen, „Informationen aus dem Einsatz gehen nie nach draußen“, berichtet Schilder auch von einem Einsatz, wo das THW die Polizei unterstützt hat – beim Abtransport von wiedergefundenem Diebesgut.

Nachwuchspflege

Die Ortsgruppe Künzelsau besteht momentan aus rund 160 ehrenamtlichen Aktiven, darunter sind auch etwa 10 Prozent Frauen. Aber wie steht es um den Nachwuchs an freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern? Da sind Franz und Schilder optimistisch: „Wir betreiben eine intensive Jugendarbeit, zum Beispiel durch Projekttage in Schulen“ erzählen sie. Dort arbeiten die Schüler dann an Themen wie „was passiert, wenn wir 2-3 Tage keinen Strom haben?“. Dazu komme natürlich die Mund-zu-Mund-Propaganda. Etwa 50 Kinder und Jugendliche sind in den Jugendgruppen des THW Künzelsau aktiv und lernen dort spielerisch handwerkliche Fähigkeiten, aber auch physikalische Grundlagen von Strom und Licht oder erste Hilfe.

„Quereinsteiger“ ab 18 Jahren sind ebenfalls gerne gesehen. Diese erwarte eine Grundausbildung im Umfang von 80 bis 100 Stunden, anschließend eine Fachausbildung innerhalb der Gruppe. Und Weiterbildung, etwa im Umgang mit schweren LKWs und Maschinen, Funk oder Atemschutz folgt. Auch der Bundesfreiwilligendienst ist beim THW möglich: Im Oktober wird zum erstenmal ein „BuFDi“ in Künzelsau seinen Dienst auftreten.

Stolz auf das Material und die eigene Leistung

Beim Gang durch die Gerätehalle ist Schilder und Franz der Stolz auf die Qualität ihres Einsatzmaterials anzumerken, etwa wenn sie die Schläuche der Gruppe Wasserschaden zeigen: „Die fördern 20.000 Liter pro Minute. Bis zu Tennisballgröße nehmen die einfach alles mit.“ Der Fahrzeugpark ist modern: „Wir sind inzwischen finanziell gut ausgestattet, die finanzielle Unterstützung des Bundes ist da.“ Fünf neue Fahrzeuge innerhalb von 2 Jahren bestätigen das.
Auch auf die Leistung ihrer Truppe sind die beiden stolz: „Der Bergungstrupp braucht nach Alarmierung 15 – 20 Minuten bis zum Rausfahren. Inklusive Umkleiden.“

„Die Hülle abstreifen“

Denn „Einsatzkleidung geht nie nach Hause. Das ist auch Psychologie: Im wahrsten Sinne die Hülle abstreifen.“ Abgesehen davon, dass die Kleidung nach einem Einsatz natürlich auch mit Stoffen kontaminiert sein kann, „die man nicht zuhause haben will“.

Text: Matthias Lauterer

Andreas Schilder. Foto: THW Künzelsau

Daniel Franz. Foto: THW Künzelsau

Verpflegungstrupp im Einsatz bei der Jagst-Umweltkatastrophe. Foto: THW Künzelsau

Hochwassereinsatz des THW Künzelsau. Foto: THW Künzelsau

Hochwassereinsatz des THW Künzelsau. Foto: THW Künzelsau

Bergungsgruppe des THW. Foto: THW Künzelsau

Jeder Handgriff muß sitzen – deshalb hat jeder Ausrüstungsgegenstand seinen definierten Platz. Foto: GSCHWÄTZ

Blick über den modernen Fahrzeugpark des THW Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ

20.000l/min – deutlich größer als ein Feuerwehrschlauch. Foto: GSCHWÄTZ




Frauen an die Macht? Deutschland Schlusslicht im europäischen Vergleich

Von den insgesamt 224 baden-württembergischen Kandidaturen zur Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021, sind 96 Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil von 42,9 Prozent. Damit liegt Baden-Württemberg bei den Landeslisten leicht über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 41,3 Prozent. Im 2017 gewählten Bundestag sind zurzeit 31,4 Prozent der Abgeordneten weiblich. Der Frauenanteil stagniert seit 2002, die Männer dominieren eindeutig in der deutschen Politik.

Männer dominieren in vielen Bereichen

Die heutige, westlich orientierte Welt ist nach wie vor hauptsächlich patriarchalisch geprägt. Das heißt, Männer dominieren, kontrollieren und repräsentieren unser gesellschaftliches System in den entscheidenden Bereichen, wie Politik, Wirtschaft und Familie. So hat die Allbright-Stiftung festgestellt, dass in der Corona-Pandemie deutsche Konzerne wieder verstärkt auf Männer in den Führungsriegen setzen und selbst junge Unternehmen, die neu an die deutsche Börse kommen, meist ohne Frauen wachsen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) hat wiederum festgestellt, dass sich auch heutzutage noch die meisten Paare bei der Eheschließung für den Nachnamen des Mannes entscheiden.

Die älteste Gesellschaftsform ist das Matriarchat

Im Gegensatz dazu gilt als die älteste Gesellschaftsform der Welt das Matriarchat. Spuren dieser Strukturen wurden bereits in der Altsteinzeit entdeckt. Das Matriarchat ist laut Wikipedia nicht gleichbedeutend mit Vorherrschaft der Frauen, in der die Männer unterdrückt werden. Vielmehr ist es ein Gesellschaftstyp, in dem alle sozialen und rechtlichen Beziehungen über die Linie der Mütter organisiert wird und Frauen die alleinige politische Macht innehaben.

Unterschiede werden respektiert

Die Begründerin der Matriarchatsforschung, Dr. Heide Göttner-Abendroth, betont, dass im Matriarchat die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Generationen respektiert werden. Es werden keine Hierarchien geschaffen, sondern es wird vielmehr Wert auf ein Gleichgewicht gelegt: zwischen den Geschlechtern, den Generationen und auch zwischen Mensch und Natur.

Die Geschlechter gelten als gleichwertig

Im Matriarchat ist die Linie der Mutter entscheidend: Großmütter, Mütter, Schwestern, Tanten, Töchter und Nichten leben mit den direkt verwandten Männern zusammen. Sie entscheiden über die Geschicke des Clans und des ganzen Dorfes, sind die Verwalterinnen des Familienvermögens und schlichten Streit. Kinder erhalten automatisch den Namen der Mutter und wachsen auch in ihrem Clan auf. Die Institution der Ehe, wie wir sie kennen, gibt es nicht, und die biologische Vaterschaft spielt keine Rolle. Häufig ist sogar unbekannt, wer der Vater eines Kindes ist. Doch gelten die Geschlechter als gleichwertig mit jeweils geschlechtsspezifischen Aufgaben.

Weltweit gibt es matriarchalisch organisierte Völker

Auch in der heutigen Zeit gibt es noch auf allen Kontinenten matriarchalisch organisierte Völker, die häufig in Rand- und Rückzugsgebieten leben. Von ihnen sind die Mosuo in China, die Minangkabau in Indonesien und die Khasi in Indien die bekanntesten. In Afrika leben zahlreiche Völker mit matriarchalischen Strukturen oder Relikten: die Luapula in Sambia, die Ashanti und Akan in Ghana, die Ila in Simbabwe, die Yoruba und Bijagos in Westafrika, Völker im Sudan und in der Kabylei in Algerien bis hin zu den Tuareg in der Sahara.

Ehescheidung ist keine Schande

Bei den Letztgenannten darf die Frau vor einer Ehe verschiedene Liebhaber haben, sie entscheidet selbst, wen sie heiratet und sie darf ihren Mann verstoßen. Eine Ehescheidung ist bei den Tuareg keine Schande. Trennt sich ein Paar, bleiben die Kinder bei der Frau. Die Söhne der Schwester werden von Männern in der Weitergabe ihrer Besitztümer bevorzugt, da man hier von einer engeren Verbindung ausgeht, als es bei eigenen Söhnen der Fall ist.

Unabhängig durch Rentiere

In Europa haben die Samen in Lappland noch matriarchalische Strukturen. Bei ihnen ist die Gleichberechtigung der Frauen eine uralte Tradition. Sie sind stimmberechtigt in den traditionellen Versammlungen, häufig ziehen die Männer bei der Heirat zur Familie der Braut. Kinder können auch den Familiennamen der Mutter tragen. Oft besitzen die Frauen von Kindheit an ihre eigenen Rentiere, was sie ökonomisch unabhängig macht. Viele haben auch ein eigenes Ren-Markierungszeichen.

Deutschland lediglich im unteren Drittel

Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland im Jahr 2020 lediglich rund 28 Prozent der Führungspositionen in Unternehmen mit Frauen besetzt – was zwei Prozent weniger als im Jahr davor entspricht. Damit landete Deutschland im EU-weiten Vergleich im unteren Drittel. EU-Spitzenreiter war Lettland mit 47 Prozent, dicht gefolgt von Polen (44 Prozent) und Schweden (42 Prozent). Auf dem letzten Platz landete Zypern mit 25 Prozent.

Text: Sonja Bossert

 

 




Hall und Hohenlohe anders mobil

Die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg, das Bündnis Mobilitätswende Schwäbisch Hall und Hohenlohe for Future laden im Vorfeld der Bundestagswahl am Dienstag, den 21. September 2021, um 19 Uhr zu einer digitalen Diskussionsrunde mit den Direktkandidaten des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe ein. Teilnehmer sind Kevin Leiser (SPD), Harald Ebner, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Cedric Schiele, (Die LINKE) sowie Valentin Abel (FDP). Dr. Axel Friedrich, ehemaliger Leiter des Bundesumweltamtes, wird ein Impulsreferat halten.

Teilnehmer können Fragen stellen

Die Podiumsdiskussion beginnt um 19 Uhr. Es soll über zentrale Themen der Mobilitätspolitik gesprochen werden und wie diese im Wahlkreis, im Land und bundesweit umgesetzt werden können: Wie stehen die Kandidaten zum Tempolimit? Was halten sie vom Ausbau weiterer Straßen und Projekten wie dem Weilertunnel in Schwäbisch Hall? Alle Teilnehmenden sind eingeladen, Fragen zu stellen.

Weitere Informationen

Die Veranstaltung wird als Zoom-Konferenz stattfinden. Sie steht allen Interessierten offen. Mehr Informationen und Anmeldung erfolgen unter https://mobilitaetswende-bw.de/termin/schwaebisch-hall-in-berlin-die-richtigen-weichen-stellen-vorfahrt-fuer-den-klimaschutz/.

Quelle: Pressemitteilung von Hohenlohe for Future




Beratung rund um die Pflege und das Wohnen im Alter

Am Donnerstag, den 16. September 2021, zieht der Pflegestützpunkt Hohenlohekreis innerhalb von Künzelsau um. Die Mitarbeiterinnen verlassen die Rösleinsbergstraße 29 und beziehen neu eingerichtete Räume im 1. Obergeschoss des ehemaligen Krankenhauses in der Stettenstraße 32. Passend zum neuen Standort bekommt der Pflegestützpunkt den Namen „Pflegestützpunkt Hohenlohekreis im Gesundheitszentrum“.

Kostenlose Beratung

Der Pflegestützpunkt bietet eine kostenlose Beratung zu Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege sowie Beratung rund um das Thema Wohnen im Alter. Die Beraterinnen arbeiten mit Trägern von Hilfs- und Unterstützungsangeboten zusammen und informieren zu Leistungen der Pflegeversicherung und anderen finanziellen Hilfen.

Telefonnummern bleiben gleich

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts sind weiterhin unter den Telefonnummern 07940/9355 012, -013 und -014 zu erreichen. Am Tag des Umzugs wird der Pflegestützpunkt aber nur eingeschränkt telefonisch erreichbar sein. Persönliche Beratungstermine können erst wieder ab dem 17. September 2021 erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Warum manche Busse derzeit im Hohenlohekreis ausfallen

Seit Montag, den 13. September 2021, vermutlich bis Mittwoch, den 15. September 2021, fallen diverse Buslinien des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg und auch im Hohenlohekreis aus.

„Ein Teil der Busse konnten wir ersetzen“

Im Hohenlohekreis sind laut Auskunft des Hohenloher Nahverkehrs in Künzelsau die Linien 19, 26 und 28 betroffen. „Ein Teil der Busse konnten wir ersetzen, aber eben nicht alle“, erklärt Herr Schön vom HNV in Künzelsau, warum die Linie 19 morgens um 6:55 Uhr nicht wie geplant vom Künzelsauer Bahnhaof abfährt, dafür aber nachmittags regulär läuft.

Die Linie 19 etwa fährt manchmal und manchmal nicht

Der Grund für den lückenhaften Ausfall ist ein von der Gewerkschaft verdi ausgerufener Streik. Aber nicht alle Busunternehmen beteiligen sich daran. Die Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH in Schwäbisch Hall beteiligt sich am Streik. Dadurch fallen teilweise die Linien 19,26 und 28 aus, die das Busunternehmen eigentlich im Hohenlohekreis abdeckt.

Stundenlandes Warten

Auf Nachfrage, warum sie streiken, verweist die Pressestelle des Busunternehmens in Stuttgart auf Verdi. Verdi wiederum erklärt gegenüber dem SWR, dass die Gewerkschaft für die rund 9.000 Fahrer:innen der privaten Omnibusunternehmen in Baden-Württemberg bezahlte Standzeiten erreichen möchte. Teilweise müssten Busfahrer:innen stundenlang warten bis zu ihrem nächsten Einsatz. AAuch den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung will die Gewerkschaft durchsetzen. Hier gebe es schon eine Einigung, das Thema nach den Tarifverhandlungen zu regeln, so Binder. Der Streik ist bis einschließlich Mittwoch, den 15. September 2021, angesetzt, bevor es in der kommenden Woche in die siebte Verhandlungsrunde geht.

Das Schwäbisch Haller Busunternehmen ist übrigens kein privates, sondern gehört zur Deutschen Bahn. Die deutsche Bahn wiederum ist eine Aktiengesellschaft, die sich 100 Prozent in der Hand des Bundes befindet und damit in öffentlicher Hand.

 




Wer im Glashaus sitzt …

Wenn sich die AfD jetzt vehement und in deftigen Worten gegen das vom grünen Finanzminister Bayaz ins Gespräch gebrachte Portal zur anonymen Anzeige von Steuervergehen wehrt, dann muss man sich fragen, auf welcher Seite die AfD steht:

Anton Baron, der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis  schreibt: „Statt dem Steuerzahler, der den Staatsapparat durchfinanziert, mit derart üblen Methoden zu begegnen, (…)“.

Die AfD nennt es also „Denunziation“, wenn ein steuerzahlender Bürger sich darüber aufregt, dass sich ein anderer ander „Durchfinanzierung des Staatsapparats“ nicht beteiligt und diese  mutmaßliche Straftat zur Anzeige bringt. Damit wird der ehrliche Steuerzahler zum Täter und der Hinterzieher zum Opfer deklariert, denn wie das Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Sprichwort sagt: Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Die AfD macht also den „braven Bürger“ zum Schuft und schützt den Straftäter. Was für eine Umkehr der Begrifflichkeiten.

Steht die AfD auf der Seite der Kriminellen?

Es scheint, als stelle sich die AfD auf die Seite der Steuerhinterzieher, wo doch die Bekämpfung der Kriminalität eines der großen Wahlkampfthemen der AfD ist.

AfD hat selbst das Denunziantentum sogar gefördert

Man erinnert sich noch an sogenannte „Lehrermeldeportale“. Diese wurden von AfD-Politikern oder sogar Landesverbänden eingerichtet, damit Schüler und Eltern der AfD unliebsame politische Aussagen von Lehrern anonym im Internet melden können. Teilweise waren persönliche Daten der gemeldeten Personen öffentlich sichtbar. Das waren damals für die AfD wohl keine „üblen Methoden“, das war für die AfD wohl keine Denunziation. Wohl aber für Bundesjustizministerin Barley, die diese Portale „organisierte Denunziation“ nannte.

Anonyme Strafanzeigen bereits heute möglich

Straftaten aller Art können übrigens bereits heute den Behörden anonym mitgeteilt werden, zumindest wenn man sich mit den Werkzeugen des Internets ein wenig auskennt. Die „Internetwachen“ der Polizeibehörden stehen dafür zur Verfügung.
Und die Behörden werden auch bei anonymen Anzeigen tätig.

Eine grundlose Anschuldigung sollte man tunlichst vermeiden, denn auch in diesem Falle werden die Behörden tätig: Die falsche Verdächtigung ist ebenfalls eine Straftat, die mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt ist.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer

 




„Wir kommen uns langsam verarscht vor“

Auch bei der Gemeinderatssitzung vom 14. September gab es beim Thema PEKA-Areal ein heftiges Wortgefecht. Ein „Bericht: Quartier an der Stadtmauer“ stand auf der Tagesordnung. Dieser fiel jedoch  überraschend kurz aus: Das Aushubmaterial sei  zwischenzeitlich abgefahren und der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Derzeit sei eine interne Untersuchung innerhalb der Stadtverwaltung im Gange, die ergeben soll, ob 2015 Fehler gemacht wurden. Die Firma Lämmle (erstmals wurde der Name eines der Beteiligten genannt!) habe man angeschrieben und habe eine Rückmeldung von deren Anwälten erhalten. Außerdem sei Anfang Oktober 2021 ein weiterer Akteneinsichtstermin geplant.

Akteneinsichtstermin wird zum Knackpunkt

Gegen diesen Termin wandte sich Boris d’Angelo: Er beantragte, den Termin nicht von 17:00-18:00 Uhr stattfinden zu lassen, sondern ihn so zu legen, dass auch berufstätige Gemeinderäte die Akten einsehen könnten.

„Es ist Ihnen zuzumuten …“

Neumann erwiderte: „Es ist Ihnen zuzumuten, dass Sie sich das bei so früher Bekanntgabe einrichten können.“ Im Übrigen sei die Terminierung eine Entscheidung der Verwaltung und der Gemeinderat habe hier kein Antragsrecht. Boris d’Angelo geht im Anschluss so weit, dass er unterstellt, dass gewisse Gemeinderäte bewußt von der Akteneinsicht ausgeschlossen werden sollen. In dieselbe Kerbe hieb Herbert Schneider und wurde ebenfalls recht deftig: „Wir kommen uns langsam verarscht vor. Ein reines Dahinschieben ist das. Wir wollen hier eine ordentliche Akteneinsicht. Wenn das nicht möglich ist, dann tuts mir leid.“ Und auch Sabine Janny bemängelt: „Ich als Selbständige muss mein Geschäft schließen. Ich verstehe nicht, warum man hier nicht entgegenkommen kann.“

Neumann reagiert ungewohnt ärgerlich

Nach dieser Wortmeldung schließt Bürgermeister Stefan Neumann den Tagesordnungspunkt, was Boris d’Angelo zu einem Antrag zur Geschäftsordnung veranlasst: „Es ist nicht rechtens, meinen Antrag gar nicht erst zuzulassen, das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Ich beantrage daher Abstimmung. Sie können dann das Abstimmungsergebnis übergehen, wenn Sie einen Schaden für die Stadt sehen. Aber dann gibt es die Möglichkeit der rechtlichen Prüfung.“

Auch diesen Antrag weist Neumann in ungewohnt verärgertem Ton zurück.

Die Fronten sind verhärtet – diese Sitzung hat nicht dazu geführt, dass sich diese Situation entschärft hat.

Text: Matthias Lauterer