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Ist das wirklich der Kurpark?

„Manchmal habe ich Lust auf Experimente, oder lasse mich von anderen Künstlern inspirieren. So auch in der Altglas-Fotografie.“ Das sagt Gülay Sween, eine fotobegeisterte Pflegefachkraft aus Ingelfingen. „Altglas“ nennt sie uralte Objektive, die sie mit Adaptern an ihrer modernen Digitalkamera verwendet. „Dafür sind die Farben weicher, die Übergänge soft, sieht fast aus wie ein Aquarell-Gemälde“, kann sie diesen alten Objektiven einen ganz speziellen Reiz abgewinnen.

Immer höhere Ansprüche an sich selbst

Die Fotografie begeistert sie seit einigen Jahren, zuerst mit dem Handy, später mit steigenden Ansprüchen an sich selbst mit immer hochwertigeren Kameras. „Eine Leidenschaft ist es geworden“, sagt sie. Am liebsten fotografiert sie die Natur, insbesondere die Uhus in der Ingelfinger Burg haben es ihr angetan.

Inzwischen hat sie sich mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht und steht auch zur Verfügung, wenn es um Familien- oder Hochzeitsfotos geht. Näheres findet sich auf Ihrer webseite www.gulaysween.com.

Genug der Worte – ihre Bilder sollen sprechen:

Text: Matthias Lauterer

Fotos: Gülay Sween

Schlosspark Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Kochertal. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.

Ingelfingen. Foto: Gülay Sween.




„Vollgas-Modus“ versus Schneckentempo

Für die Abstimmung über die Beschaffung von Luftreiniger hatte Bürgermeister Neumann eine Sondersitzung des Gemeinderats am 17. August 2021, also in den Ferien einberufen. Er selbst hatte für diese dringende Sitzung seinen Urlaub unterbrochen. In der Sitzung selbst bezog sich die Stadtverwaltung auf eine Studie, wonach Luftreiniger im Kampf gegen Corona nicht viel bringen würden. Der Gemeinderat stimmte dennoch mehrheitlich für Anschaffung der Produkte.

Noch nichts Sichtbares passiert

Viel Sichtbares ist seitdem noch nicht geschehen, findet Ulrike Tzimas, die sich während der Gemeinderatssitzung vom 14. September 2019 zu Wort meldete. Sie ist Elternbeiratsvorsitzende der Georg-Wagner-Schule und zeigte sich vom Beschluß des Gemeinderats, die Luftreiniger anzuschaffen, begeistert. Allerdings habe sie noch in keinem Ausschreibungsportal eine Ausschreibung der Stadt Künzelsau gefunden. Daher stellte sie folgende Fragen an die Verwaltung: „Ist die Ausschreibung bereits erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Könnte man nicht Geräte übergangsweise mieten?“

„Europaweite Ausschreibung dauert“

Bürgermeister Neumann konnte ihr wenig Erfreuliches mitteilen: „Eine europaweite Ausschreibung dauert“, sagt er. Außerdem warte man noch auf die Rückmeldung des Landes wegen der Förderung. „Danach kann das Verfahren starten.“ Die Ausschreibung ist also noch gar nicht veröffentlicht. Neumann geht nicht davon aus, dass die Geräte theoretisch noch im Oktober geliefert  werden könnten.

Landratsamt wesentlich schneller bei der Beschaffung

Auch Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Georg-Wagner-Schule, der den Antrag am 17. August umfangreich begründet hatte, zeigte sich von der Länge des Verfahrens irritiert.

Kreis wartet nicht auf Förderzusage sondern bestellt

Ganz anders ging der Landkreis vor, der seine beiden sonderpädagogischen Schulen bereits mit acht Luftreinigern ausgestattet hat: „Die Anschaffung der Luftreiniger erfolgte unabhängig von einer eventuellen Förderung über das Landesförderprogramm zur Beschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten“, teilt der Kreis mit. So konnten die Luftreiniger rechtzeitig zu Schulbeginn geliefert und installiert werden. Von der Entscheidung zur Anschaffung bis zur Lieferung dauerte es etwa 6 Wochen, so das Landratsamt. In dieser Zeit ist das Ausschreibeverfahren, eine so genannte Verhandlungsvergabe, bereits enthalten.

Möglicher Lieferant warnt vor langen Lieferzeiten

Kai Kuppinger, Geschäftsführer der Firma afs airfilter aus Übrigshausen, die die acht Geräte für die Kreisschulen lieferte, konnte in diesem Fall schnell liefern: „Das ging aber nur, weil wir früh in Vorleistung gegangen waren“, sagt er und verweist auf die generellen Lieferschwierigkeiten der Hersteller. Angesprochen auf einen Bedarf von 98 Geräten rechnet er schon mit einer Lieferzeit von 8 Wochen. Er schmunzelt, denn er weiß natürlich ganz genau, woher ein Bedarf von 98 Geräten kommen könnte. „Aber die Zulieferer müssen mitspielen“, schränkt er gleich ein: Auch wenn er nahezu ausschließlich auf regionale Zulieferer setzt, seien auch diese von den Lieferschwierigkeiten ihrer Vorlieferanten betroffen.
Drei Geräte von afs airfilter arbeiten auch seit einigen Monaten im Rathaus der Stadt Künzelsau und ermöglichten unter anderem Präsenzsitzungen des Gemeinderates.

Öhringen:  „Wir sind im Vollgas-Modus“

In Öhringen waren zum Schuljahresbeginn 65 Raumluftfilter und 25 raumlufttechnische Anlagen in Betrieb. „Wir sind im Vollgas-Modus und haben nicht die Hände in den Schoß gelegt“, sagt Oberbürgermeister Thilo Michler. Insgesamt will Öhringen bis Ende des Jahres 250 Anlagen in den örtlichen Kindergärten und Schulen verbauen. Priorität liegt dabei auf Einrichtungen für Kinder, die noch kein Impfangebot haben, also Kindergärten und Grundschulen.

Förderanträge beim Bund bereits im Juni gestellt

Bereits im Juni hat die Öhringer Verwaltung die ersten Anträge gestellt. Bereits am 12. Juni las Martin Schenker, Leiter des Technischen Dienstes der Stadt Öhringen, von den Fördermaßnahmen. „Eine Woche später stellte ich die Anträge bei der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ich war an Platz 44. Beim letzten der 25 Gebäudeanträge zeigte der Zähler bereits Platz 1215.“

Gemeinderatsbeschluß am 27. Juli, Förderbescheid am 6. August

Nicht einmal 2 Wochen dauerte es, bis am 6. August der Förderbescheid des Landes in Öhringen einging. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen 3,8 Millionen Euro, durch die Förderungsmaßnahmen von Bund und Land beläuft sich der Eigenanteil der Stadt auf 800.000 Euro.

Künzelsau wartet auf den Förderbescheid

Das Land Baden-Württemberg fördert die Anschaffung von Luftreinigern mit 40 Millionen Euro, nach dem Windhundprinzip. Die Stadt Künzelsau teilt auf GSCHWÄTZ-Anfrage am Montag, 20. September 2021, mit: „Bislang ist keine Förderzusage für die Luftreiniger eingegangen. Die Ausschreibung ist vorbereitet.“ Die Ausschreibung soll in einem „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ mit 10 Werktagen Zeit für die Anbieter zum Kalkulieren durchgeführt werden. Das heißt, „die Firmen werden direkt angeschrieben und es wird nicht öffentlich in einem Portal für alle eingestellt“, teilt Helen Bühler, Leiterin des Fachbereichs Stadtmarketing/Kultur/Presse der Stadtverwaltung Künzelsau, mit.

Georg-Wagner Schule hat reagiert

Inzwischen hat Rainer Süßmann reagiert: Rechtzeitig zum Schuljahresbeginn wurde eine Bestellung der  Georg-Wagner-Schule über zwei weitere mobile Luftreiniger angeliefert. Sie werden jetzt beispielsweise in der Mensa eingesetzt, wo viele Schüler der unterschiedlichen Klassen zusammenkommen.

Text: Matthias Lauterer

 

Mobiler Luftfilter am HGÖ. Foto: Stadt Öhringen

Außenluftzufuhr an der Rückseite des Klassenzimmers. Foto: Stadt Öhringen

Raumlufttechnische Anlage im neu errichteten Klassenzimmer an der Grundschule Verrenberg. Foto: Stadt Öhringen

 

 




„Verschiedene Ansichten und zeitintensive Abstimmungen unter den Beteiligten“

Das Projekt „Großkläranlage Mittleres Kochertal“ scheint gescheitert. Im folgenden veröffentlichen wir die Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunen Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Kupferzell und Künzelsau:

Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden

Als im Sommer 2018 die Gemeinderäte von Forchtenberg, Weißbach, Niedernhall, Ingelfingen und Künzelsau in ihren Sitzungen die grundsätzliche Entscheidung für eine gemeinsame Großkläranlage Mittleres Kochertal getroffen haben, war allen Beteiligten klar, dass der Realisierung intensive
Abstimmungsgespräche und natürlich fundierte Planung vorausgehen müssen. Schließlich wurde im Jahr 2020 ein Ingenieurbüro mit der Projektsteuerung für die Baumaßnahme Großkläranlage mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 60 Millionen Euro beauftragt und eine Satzung für einen Zweckverband der beteiligten Kommunen entworfen.

Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg wollen aussteigen

Jetzt möchten Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg aus dem interkommunalen Großprojekt mit Künzelsau und Ingelfingen aussteigen. Die jeweiligen Gemeinderäte beraten in ihren Sitzungen am 20. und 21. September 2021 über den Ausstieg und die Neugründung eines Abwasserzweckverbandes Mittleres Kochertal.

Warum der Ausstieg?

„In den Gesprächen zwischen den fünf Kommunen hat sich gezeigt, dass aufgrund verschiedener Ansichten in entscheidenden Sachfragen, aber auch aufgrund eher zeitintensiver Abstimmungen unter den Beteiligten, fortan eine getrennte Lösung – also mit zwei Standorten in zwei getrennten Verbänden – wohl die bessere Lösung ist“, begründen die Bürgermeister von Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg ihren Vorschlag, den sie ihren Gemeinderäten zur Beschlussfassung unterbreiten.

Achim Beck, Rainer Züfle und Michael Foss: Intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Weißbach, Niedernhall und Forchtenberg ist in den letzten Jahren sehr intensiv und erfolgreich gewesen, halten die Bürgermeister Achim Beck, Rainer Züfle und Michael Foss fest. Deshalb sei es sinnvoll, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von diesen drei Gemeinden in einer
Verbandslösung weiter zu verfolgen. Die letztendliche Entscheidung wird in den Gemeinderäten getroffen.

Künzelsau und Ingelfingen im Gespräch mit Kupferzell

Im Künzelsauer Rathaus bedauert man die Ausstiegsabsicht, weil nicht zuletzt schon viel Arbeit und Geld in das Projekt geflossen sind. „Wir sehen aber auch die gute Chance, eine den gesetzlichen Vorgaben und dem neuesten technischen Stand entsprechende Kläranlage gemeinsam mit Ingelfingen zu verwirklichen“, zieht Bürgermeister Stefan Neumann ein Resümee. „Auch Kupferzell hat Interesse an einer Beteiligung bekundet. Eine Entscheidung ist dort noch nicht gefallen. Kupferzell mit ins Projekt zu nehmen, sehen Bürgermeister Michael Bauer und ich sehr positiv. Wie die Kooperation aussehen kann, ergeben die jetzt folgenden Gespräche.“

Gemeinden sind im Zugzwang

Im Zugzwang zu handeln sind alle genannten Gemeinden, weil die bestehenden Kläranlagen dringend saniert, erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssten. Ein Neubau einer zentralen Einrichtung ist nicht nur aus Kostengründen die praktikabelste Lösung. Der Betrieb zukunftsfähiger Anlagen ist ausschließlich mit ausgebildetem Personal möglich. Für die Arbeit in der Abwasserbeseitigung ausgebildetes Personal zu bekommen ist schwer. In Zukunft möchte der städtische Eigenbetrieb KünWerke verstärkt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst ausbilden und schulen. Auch dafür bietet die geplante Großkläranlage die besseren Rahmenbedingungen.

Zwei Kläranlagen statt einer

„Es könnten zwei Großkläranlagen entstehen“, so Bürgermeister Stefan Neumann. „Aufgrund der zurückgenommenen Größe wäre weniger Aufwand für den Betrieb der Anlage nötig. Sachverhalte
untereinander abzustimmen, wäre mit zwei oder drei Beteiligten nicht so aufwändig. Der Abstimmungsbedarf wäre geringer.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunen Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Kupferzell und Künzelsau

 




„Eine geniale Möglichkeit in einem coolen Umfeld mit anderen zu arbeiten und den Mief des Büros zu verlassen“

Von einem erfolgreichen Start der Veranstaltungsreihe „Gründergrillen“ berichtet das Technologiezentrum Schwäbisch-Hall in einer Pressemeldung: 

Impulse, Musik und Essen

„Was für ein inspirierender und spannender Abend – das Gründergrillen Schwäbisch Hall ist am 15.09.2021 erfolgreich vom Stapel gelassen worden.“, ist Martin Buchwitz vom Technologiezentrum Schwäbisch-Hall zufrieden. Von spannenden Impulsen, hochklassiger Musik, gutem Essen und vielen interessierten Menschen im Gespräch berichtet er.  

Sich treu bleiben und nicht aufgeben

Steffen Knödler, CEO von Airtango und Betreiber der Kantine26 in SHA, sprach vom Auf und Ab, vom Erfolg und vom Scheitern im Laufe eines Unternehmerdaseins – und rief die jungen Gründer dazu auf, sich treu zu bleiben, nicht aufzugeben und am Ball zu bleiben.

Auch der Gründerfonds von Hohenlohe Plus wurde vorgestellt. Gewinner beim Pitch des Fonds erhalten für 6 oder 12 Monate eine monatliche Bezahlung, werden speziell für Beratungskosten finanziell unterstützt, erhalten professionelles Coaching, bekommen einen persönlichen Mentor an ihre Seite sowie finanzielle Unterstützung für einen Platz in einem der Coworking-Spaces in Künzelsau oder Schwäbisch Hall.“

Spontane Pitches 

„Einige spontane Pitches von Teilnehmern, die die das Gründergrillen nutzten, um ihre Geschäftsidee vorzustellen und ein Impulsvortrag vom Optimierungsexperten Michael Vaas rundeten das offizielle Programm ab.

Die Musik kam von Impulse Eve, einer lokalen Schwäbisch-Haller Band.“

Information

Die Veranstalter des „Gründergrillen Schwäbisch Hall“ sind das Technologiezentrum Schwäbisch Hall und das Unternehmen Hallo.Vison. Im Technologiezentrum werden u.a. Büros und Hallen für Gründer und Seminarräume angeboten. Das Technologiezentrum betreibt gemeinsam mit Hallo.Vision den HalloSpace – das ist der Coworking Space für Schwäbisch Hall. Eine, laut dem Veranstalter, „geniale Möglichkeit in einem coolen Umfeld mit anderen zu arbeiten und den Mief des Büros oder das private Umfeld des Homeoffice hinter sich zu lassen“.

Technologiezentrum Schwäbisch Hall: www.tz-hall.de
Coworking-Space Schwäbisch Hall: https://coworking-sha.de
Hohenlohe 4 Talents: www.hohenlohe4talents.de
Hallo.Vision ist aktuell über https://sha-tv.de erreichbar.
Die Webseite von Impulse Eve: https://impulse-eve.com

Quelle: Pressemitteilung des TZ Schwäbisch-Hall




Verkehrsministerium spendiert Brezeln für Radpendler

Die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums belohnt klimafreundliche und gesunde Mobilität mit einer Gratis-Brezel – auch im Hohenlohekreis. Vom 20. bis 24. September 2021 können sich Radfahrende über eine besondere Überraschung freuen: Während der Aktionswoche erhalten in Baden-Württemberg alle, die morgens mit dem Fahrrad unterwegs sind, bis 10 Uhr eine Brezel gratis. Dafür muss lediglich in einer der teilnehmenden Bäckereifilialen der Fahrradhelm als Nachweis vorgezeigt werden und ist unabhängig von einem Einkauf.

Mehrere Bäckereien im Hohenlohekreis machen mit

Auch im Hohenlohekreis werden an mehreren Stellen kostenlose Brezeln ausgegeben. Die teilnehmenden Bäckereien sind auf einer interaktiven Karte unter www.radkultur-bw.de/pendlerbrezel verzeichnet.

Aktion soll zum Radfahren motivieren

Verkehrsminister Hermann MdL sagt zu der Aktion: „Ich danke den teilnehmenden Bäckereien in Baden-Württemberg, dass sie das Engagement aller Fahrrad-Pendlerinnen und -pendler unterstützen und zum Radfahren motivieren. Es ist ganz egal, ob Sie zur Arbeit, in die Schule, zur Universität oder einfach nur zum Spaß radeln, ob Sie bereits täglich mit dem Fahrrad pendeln oder es im Aktionszeitraum ausprobieren: Lassen Sie sich Ihr Engagement für Ihre eigene Gesundheit und den Klimaschutz durch eine kostenlose PendlerBrezel belohnen.“

Info über die Aktion

Bei der PendlerBrezel handelt es sich um eine Kooperation der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg mit Bäckereibetrieben im Land und der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW). Die Aktion wurde für alle Betriebe in Baden-Württemberg geöffnet. Im ganzen Land nehmen mehr als 550 Filialen an der Aktion PendlerBrezel der Initiative RadKULTUR teil. Je nach Filialgröße stehen während der Aktionswoche täglich 20 bis 75 Brezeln für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Verfügung – ausgegeben werden sie immer vom Zeitpunkt der jeweiligen Ladenöffnung an bis 10 Uhr, solange der Vorrat reicht.

Mit der Initiative RadKULTUR fördert das Land Baden-Württemberg eine moderne und nachhaltige Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilität. Weitere Informationen: www.radkultur-bw.de.

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von mehr als 85 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen die aktive Mobilität fördern. Radfahren und Zufußgehen sollen als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Arten der Fortbewegung gefördert werden. Weitere Informationen: www.agfk-bw.de.

Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis




Droht der Golfstrom zu kollabieren? Erste Warnzeichen bestätigen sich

Die Atlantische Umwälzströmung (AMOC) ist ein komplexes Strömungssystem, das für den Austausch warmer und kalter Wassermassen im Atlantik verantwortlich ist: Warmes Wasser aus den Tropen gelangt so an der Ozeanoberfläche Richtung Norden. Dort kühlt es ab, sinkt Richtung Meeresboden und wird in südliche Gefilde zurücktransportiert. Dieser permanente Austausch beeinflusst unter anderem das Klima in West- und Mitteleuropa – sorgt beispielsweise für die relativ milden Temperaturen hierzulande. Ein Teil der AMOC ist der Golfstrom, der den meisten hierzulande geläufig sein dürfte. Sollte dieses System zusammenbrechen, hätte das große Auswirkungen vor allem für das Klima in Europa.

Golfstrom sorgt für milde Temperaturen in Europa

Und genau das könnte tatsächlich drohen: Dr. Niklas Boers, Forscher am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), hat im Fachmagazin Nature Climate Change einen Artikel darüber veröffentlicht, dass genau diese AMOC möglicherweise an Stabilität verloren hat. Denn die Strömung sei so schwach wie in den vergangenen 1000 Jahren nicht, zitieren beispielsweise Die Zeit sowie die FAZ  den Forscher. Noch sei aber nicht klar, ob dahinter wirklich ein Stabilitätsverlust steckt.

Stabilitätsverlust liegt tatsächlich vor

Boers hat deshalb sogenannte Fingerabdrücke in Temperatur- und Salzgehaltmustern auf der Atlantik-Oberfläche genauer analysiert. Aufgrund seiner Forschungen kommt er zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Stabilitätsverlust vorliegt. Es gebe einen kritischen Punkt, auf den sich das System zubewege. Werde dieser überschritten, werde die AMOC in wenigen Jahrzehnten zum Erliegen kommen.

Was heißt das dann für die Menschen hierzulande? In Europa könnte es Europa zunehmend zu Stürmen und sinkenden Temperaturen kommen.

Unwetterschäden an der Neufelser Mühle 2019. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv




Einkaufsbummel zwischen Fliegenpilzen, Unterwäsche und Riesen-Smileys

Lichtinstallation. Foto: GSCHWÄTZ

GSCHWÄTZ_Redakteur Matthias Lauterer hat einen Stadtbummel beim Mitternachtsshopping in Künzelsau am Freitag, den 17. September 2021, gewagt und sich in einer fast surreal anmutenden Welt wiedergefunden.

Adam und Eva ist an den unteren Markt umgezogen. Foto: GSCHWÄTZ

Altes Rathaus. Foto: GSCHWÄTZ

Die grosse Liebe. Foto: GSCHWÄTZ

Amerikanisches Flair am TUI-Reisecenter. Foto: GSCHWÄTZ

Die Band Keep alive von hinten … Foto: GSCHWÄTZ

… und von vorne. Foto: GSCHWÄTZ

Getümmel. Foto: GSCHWÄTZ

Feierabendbier. Foto: GSCHWÄTZ

Surreale Eindrücke. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 

 




Wolfgang Bosbach auf Wahlkampfreise

Am kommenden Montag, 20. September, 18:00 Uhr, kommt Wolfgang Bosbach auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten MdB in die Limpurg-Halle nach Gaildorf, Schloss-Straße 11.

Wolfgang Bosbach war lange Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemaliger Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Noch immer gehört Wolfgang Bosbach zu den bekanntesten und auch beliebtesten Politikern Deutschlands. Darüber hinaus ist er als begeisternder Redner bundesweit bekannt.

Die Limpurg-Halle öffnet um 17:00 Uhr ihre Pforten.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen, sich bei diesem Termin zu informieren. Den Besucherinnen und Besuchern, die sicher gehen wollen, noch einen Platz zu bekommen, wird eine Anmeldung unter www.christian-stetten.de/veranstaltungen oder 07940 9837747 empfohlen.

Pressemitteilung Christian von Stetten.




„Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“

Im Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ über drei arbeitsgerichtliche Prozesse, angestrengt von den drei ebm-Papst Mitarbeitern Andy E., Bernd Z. und Carola D.. Damals konnten die Parteien im Gütetermin nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, daher fanden am Mittwoch, den 16. September 2021, die so genannten Kammertermine vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Klage auf Lohnzahlung

Die drei ebm-Beschäftigten klagten auf Lohnzahlung. Sie waren der Meinung, dass ein Passus in einer Betriebsvereinbarung, die sie zu 1,5 Stunden unbezahlter Arbeit pro Woche verpflichtet, nicht rechtens ist und forderten daher die Auszahlung des Entgelts für die Vergangenheit.

„Das kann hohe Wellen schlagen“

Es sei „eine komplexe Fragestellung mit unter anderem weitreichenden Auswirkungen“, fand damals Hauke Hannig, Pressesprecher von ebm-papst. Auch Richterin Anja Nägele-Berkner, die die Güteverhandlungen leitete, hatte diese Auswirkungen angedeutet. Sie warnte, dass unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die allerdings noch nicht juristisch geprüft seien, die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig sein könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, sagte sie.

Betriebsvereinbarung wurde nach richterlichem Hinweis noch um 2 Jahre verlängert

Trotz dieses Hinweises der Richterin wurde die Betriebsvereinbarung kurz nach den Güteterminen nochmals um 2 Jahre verlängert. Da eines der Hauptargumente der Kläger war, dass ein solcher Passus nur „vorübergehend“ vereinbart werden kann und mehr als zehn Jahre nicht „vorübergehend“ sein können, erscheint dem außenstehenden Betrachter dies verwunderlich. Denn würden nur die fast 4.000 Mitarbeiter im Jagsttal jeweils 5.000 Euro erstreiten, wäre das ein Aufwand für ebm-papst in Höhe von fast 20 Millionen Euro. ebm-papst geht „nicht davon aus, dass das Bündnis kollektiv für unwirksam erklärt wird“, so Hannig. Aus diesem Grund seien auch bisher keine bilanziellen Rückstellungen eingestellt worden.

ebm-papst geht nicht von Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus

Hannig betont auch, dass eine rückwirkende Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung gravierende Auswirkungen auf die Mitarbeiter hätte: „Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, u.a. durch Weihnachtgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Werksbuszuschuss etc. Ein „rückwirkend“ bedeutet auch die Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen.“ Dem stünde möglicherweise ein Anspruch der Mitarbeiter auf Vertrauensschutz entgegen, wie Richterin Nägele-Berkner in den Güteterminen in den Saal warf.

Erledigt ist erledigt

Schnell beendet war das Verfahren von Bernd Z.. Er hatte bereits einen Auflösungsvertrag unterschrieben, der eine Erledigungsklausel enthielt. Nach einem rechtlichen Hinweis von Richter Cesare Vanucchi, „eine Erledigungsklausel ist dazu da, dass Sachen erledigt sind“, erklärte Jürgen Kühner, der Anwalt der drei Kläger, die Klagerücknahme in diesem Fall. Bernd Z. hatte nach einer ähnlichen Einschätzung im Gütetermin schon mit diesem Ergebnis gerechnet. Über die Rechtmäßigkeit der unbezahlten Arbeit mußte nicht verhandelt werden.

„Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“

Deutlich länger wurde über die Klage von Andy E. verhandelt. Andy E. schilderte seinen betrieblichen Werdegang: Wegen guter Leistung sei er 2017 von einer Leiharbeitsfirma übernommen worden und habe seitdem immer wieder gute Leistungsbeurteilungen erhalten. Er sei jetzt 45 Jahre alt, Familienvater und habe seinen Lebensmittelpunkt aus dem Raum Stuttgart an die Jagst verlegt. Urplötzlich sei ihm ein Auflösungsvertrag angeboten worden, ohne eine sachliche Begründung. „Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“, schildert er. Ihm sei dann im August 2020 gekündigt worden. Im Kündigungsschutzverfahren habe ebm-papst diese Kündigung sofort zurückgenommen, da sie der Betriebsvereinbarung „Bündnis für Arbeit“ widerspricht. Er berichtet von Mobbing durch Vorgesetzte, das er als regelrechte Bedrohung empfand. Inzwischen sei er seit einigen Monaten im Krankenstand, seine Psyche ist angeschlagen.

Mobbingvorwürfen wird im Prozess nicht entgegengetreten

Dr. Bernd Dollmann, Anwalt von ebm-papst, ist einer, der Klartext spricht: „Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“. Zu groß seien die Spannungen, außerdem habe Andy E. erst kürzlich eine Schwerbehinderung angezeigt. Er berichtet von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, man sei aber zu weit auseinander gewesen. Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, betont noch: „Es gibt bei uns keine Leistungsbeurteilungen, daher kann es auch keine guten Beurteilungen geben“, die Mobbingvorwürfe bleiben unwidersprochen im Raum.

Umfangreicher Vergleich

Nachdem auch Richter Vanucchi der Klägerseite zu einem Vergleich rät, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer angemessenen Abfindung und einer Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche beinhaltet, zeigen beide Seiten Vergleichsbereitschaft. Mit kleinen Anpassungen und wohl nach Rücksprache mit der Firmenzentrale stimmen beide Seiten dem Vorschlag des Gerichts zu, der sich finanziell ungefähr in der Mitte der vorher festgefahrenen Verhandlungen bewegt.

Andy E. ist erschöpft

Andy E. wirkt nach der Verhandlung erschöpft. Er sagt: „Es ist gut, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Jetzt muss ich aber erst ein- zweimal darüber schlafen.“

Beklagte ist zufrieden

Hauke Hannig, der Pressesprecher vom ebm-papst, ist mit diesen beiden Ergebnissen zufrieden: „Zunächst freuen wir uns über die erzielte Einigung in einem Fall sowie über die Rücknahme der Klage aufgrund fehlender Grundlage in einem weiteren Fall. Dies zeigt, dass ebm-papst stets für ein faires Angebot steht und eine einvernehmliche Lösung anstrebt.“

Seit mehr als 20 Jahren im Betrieb

Dem dritten Fall, der Klage von Carola D., liegt der identische Sachverhalt zugrunde. Allerdings geht es um deutlich höhere Summen, denn Carola D. arbeitet bereits seit mehr als 20 Jahren bei ebm – und sie ist Betriebsrätin. Wie ihr Kollege E. ist sie seit einigen Monaten arbeitsunfähig, auch sie ist durch die berufliche Situation psychisch stark belastet. In ihrem Fall haben ebenfalls bereits Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattgefunden, auch hier lagen die Vorstellungen weit auseinander, etwa um den Faktor 2.

„unter Androhung von Schikanen“

Carola D. berichtete von einem überraschenden Aufhebungsvertrag, „unter Androhung von Schikanen“ sagt sie aus, und spricht von Mobbing durch Vorgesetzte. Eine Kündigung habe sie allerdings nicht erhalten. „Sie ist ja Betriebsrätin“, wirft der Beklagtenvertreter ein. Genau das war für den Klägeranwalt ein Argument für die hohe Forderung, denn „sie ist ja unkündbar“. „Aber nur für ein Jahr nach der Betriebsratstätigkeit, und die endet ja 2022“ lautet der Einwurf von Dr. Dollmann – das kann man wohl als deutliche Ankündigung einer Kündigung sehen.

Mobbingvorwürfen bereits im Vorfeld widersprochen

Zu den Mobbingvorwürfen erklärt Hannig im Nachgang der Verhandlung: „Ein sehr gutes Miteinander und ein offener Dialog innerhalb der Belegschaft ist uns äußerst wichtig und wir fördern ein gutes Klima der Zusammenarbeit durch eine Vielzahl an Maßnahmen wie z.B. Teamevents, Führungskräftetrainings, Mitarbeitergespräch, Betriebsratssprechstunden, Gesundheitsmanagement inkl. anonymer externer Beratungsdienstleistungen, Mitarbeiterumfragen. Damit verhindern wir mögliche Konflikte bevor sie entstehen. Im Fall der Kläger ging es um eine subjektive Wahrnehmung, die deren Anwalt geäußert hatte.“ Er legt Wert auf die Aussage: „Dieser wurde bereits im Vorfeld der Verhandlungen ganz deutlich und mit fundierten Aussagen widersprochen.“

Anti-Mobbing Massnahmen

Hannig erklärt: „Für das Lösen möglicher Konflikte haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, der aus mehreren Säulen besteht. Sei es die Sprechstunde des Betriebsrates, die Möglichkeit anonyme externe Beratungsdienstleister kostenlos zu kontaktieren, Termine mit unseren Sozialarbeitern, dem Betriebsarzt oder der Personalabteilung durchzuführen.“ Noch nie seien arbeitsrechtliche Massnahmen wegen Mobbings nötig gewesen: „Durch unseren innerbetrieblichen Prozess und den Protagonisten dahinter ist es uns stets gelungen, Konflikte zu lösen und ein gutes Unternehmensklima zu erzielen.“

Kein Vergleich im Termin möglich

Richter Vanucchi bietet wieder an, einen Vergleichsvorschlag zu entwerfen. Allerdings bestand von beiden Seiten kein Wille, wesentlich von den bisherigen Standpunkten aufeinander zuzugehen. „Das macht keinen Sinn mehr“, sagt Jürgen Kühner nach einem Gespräch mit seiner Mandantin. Und Dr. Dollman weist nochmals darauf hin: „Eine Gesamtungültigkeit der Betriebsvereinbarung hätte erhebliche Konsequenzen.“

Richter Vanucchi beschließt die Sitzung und die Kammer, bestehend aus ihm und zwei ehrenamtlichen Richtern, zieht sich zur Beratung zurück. Carola D. verlässt den Saal optimistisch: Sie interpretiert den Richter so, dass ihre Chancen sehr gut stehen.

„Wir haben der Klage stattgegeben“

Am frühen Nachmittag konnte GSCHWÄTZ noch persönlich mit Richter Vanucchi sprechen – die wichtigste Information kommt als allererstes: „Wir haben der Klage stattgegeben“. Das bedeutet für Carola D., dass sie mit einer Lohnnachzahlung von über 6.000 Euro rechnen darf – wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Gründe für diese Entscheidung wird die schriftliche Urteilsbegründung enthalten, die den Parteien noch zugehen wird. Das könnte bereits in den nächsten Tagen der Fall sein, sagt Vanucchi: „Ich habe mich jetzt eine Woche damit beschäftigt. Es ist für mich die kleinste Arbeit, ein Urteil zu schreiben.“

Keine Entscheidung über Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

Vanucchi legt Wert darauf, dass das Urteil nicht bedeutet, dass damit die Betriebsvereinbarung in Gänze nichtig ist: „Das war gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Es gab ja keinen diesbezüglichen Antrag“, sagt er. Er kann sich vorstellen, dass der Fall nicht abgeschlossen ist, denn nach den Aussagen von Dr. Dollmann im Gütetermin ist damit zu rechnen, dass ebm-papst die nächste Instanz anrufen wird. Hannig sieht allerdings auch noch die Möglichkeit einer Einigung: „Da der Weg einer Berufung das Verfahren unnötig in die Länge zieht und beiden Parteien damit keinen Vorteil bietet, hoffen wir weiterhin auf eine Einigung. Gelingt uns dies gemeinsam nicht, wäre der Anruf der nächsten Instanz leider nicht zu umgehen.“

ebm-papst rechnet nicht mit weiteren Klagen

Hannig glaubt nicht, dass das Urteil eine Klagewelle weiterer Mitarbeiter auslösen wird, „da das zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Bündnis für Arbeit mit seinen Inhalten einen klaren Vorteil für die Belegschaft bietet, sowohl monetär als auch für die Arbeitsplatzsicherheit.“

Text: Matthias Lauterer

 

Sieht aus wie ein Wohnhaus, darin verbirgt sich aber das Arbeitsgericht in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Verhandlungssaal im Crailsheimer Arbeitsgericht. Foto: GSCHWÄTZ Archiv

Wartebereich des Arbeitsgerichts in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 

 




Probealarm im Hohenlohekreis

Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit:

Am Samstag, 2. Oktober 2021, findet die nächste turnusgemäße Probealarmierung der funkansteuerbaren Sirenen für die Feuerwehren des Hohenlohekreises statt. Dabei werden die funkansteuerbaren Sirenen aller Gemeinden und Ortsteile im Hohenlohekreis zwischen 11 und 12 Uhr ausgelöst.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis