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A6: Lkw-Fahrer will verunglückter Frau helfen – und wird selbst auf Fahrbahn erfasst

Am frühen Freitagmorgen, den 05. November 2021, gegen 5:15 kam es auf der A6 in Fahrtrichtung Nürnberg zwischen der Anschlussstelle Schwäbisch Hall und der Kochertalbrücke zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein bislang unbekannter Lkw-Fahrer fuhr auf eine 46-jährige VW-Fahrerin auf. Der VW geriet dabei ins Schleudern, prallte gegen die Mittelleitplanke und kam im Anschluss quer auf der Fahrbahn zum Stehen.

Ein dahinter fahrender 45-Jähriger Lkw-Fahrer stoppte sein Fahrzeug in einer Nothaltebucht und wollte der VW-Fahrerin helfen. Während der 45-Jährige zu dem auf der Fahrbahn stehenden VW lief, konnte ein 46-jähriger Mercedes-Fahrer nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr auf den querstehenden Pkw der Frau auf.

Während der Mercedes nach rechts abgewiesen wurde, prallte er gegen den BMW eines 27-Jährigen, welcher den rechten Fahrstreifen befuhr. Durch die Kollision wurde der 45-Jährige Lkw-Fahrer auf der Fahrbahn erfasst und mittelschwer verletzt. Die VW-Fahrerin erlitt ebenfalls mittelschwere Verletzungen und wurde sofort in eine Klinik gebracht.

Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 25.000 Euro. Die Fahrbahn musste während der Unfallaufnahme gesperrt werden, weshalb sich zwischenzeitlich ein Rückstau bildete. Die Verkehrspolizeidirektion Kirchberg an der Jagst hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer 07904/94260 um Hinweise zum bislang unbekannten unfallverursachenden Lkw-Fahrer

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Heilbronn




Bus & Bahn in Luxemburg zum Nulltarif – ein Vorbild auch für Hohenlohe?

Ein Herbstspaziergang durch die Stadt Luxemburg. Die Herbstfärbung im Parc ist noch nichts Unerwartetes, aber der Nahverkehr ist beeindruckend: Von den breiten Wegen im Parc, die einen sicheren Fußgänger- und Radverkehr  abseits der Hauptstraßen ermöglichen, fährt man mit dem Panoramaaufzug (siehe Foto unten) hinunter ins Tal. Von dort ist es nur ein kurzer Spaziergang zur Bergbahn, die hinauf auf den Kirchberg führt – von wo es mit der Tram zum Bummeln in die Einkaufsstraßen der Innenstadt geht. Und zurück fährt dann der Bus.

Luxemburg – im Parc. Teils getrennte, teils gemeinsame Wege für Fußgänger und Radfahrer. Foto: GSCHWÄTZ

Wie Luxemburg die Verkehrswende angeht

Luxemburg Stadt ist eine verhältnismäßig kleine Stadt, sie hat ungefähr so viele Einwohner wie der Hohenlohekreis. Bis vor einigen Jahren war die Stadt verkehrstechnisch fast ausschließlich vom Auto bestimmt. Was Staus anbetraf, war man auf dem Stand von Paris, wie Besucher aus Paris durchaus anerkennend bestätigten. Zigtausende Ein- und Auspendler aus dem Land Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland haben ihre Arbeitsplätze in der Stadt Luxemburg und blockierten täglich die Straßen. Diesem Zustand sollte ein Ende bereitet werden und es sollte ein attraktiver Nahverkehr, unabhängig vom Autoverkehr, aufgebaut werden.

Die Topographie der Stadt stellt den Verkehr vor große Schwierigkeiten: 2 tiefe und enge Täler durchschneiden die Stadt und trennen die verschiedenen Wohn- und Geschäftsgebiete, die Brücken sind natürliche Engpässe.

Futuristische Tram in Luxemburg. Foto: LFT / A.Schlösser

Erster und wohl wichtigster Schritt war die Errichtung einer Trambahnline, die mit modernen Zügen und in hoher Frequenz die Stadt quert und vom Hauptbahnhof auf den Kirchberg, das Banken- und EU-Viertel, führt. Damit gibt man Einpendlern aus dem Süden die Möglichkeit, mit der Bahn zum Arbeitsplatz zu kommen. An der Bahnlinie aus dem Norden hat man einen neuen Bahnhof errichtet, von dem man mit einer Bergbahn, deren Länge nur 200m beträgt (zum Vergleich: die Bergbahn in Künzelsau ist 1.034m lang), zeitsparend und ohne Umweg über den Hauptbahnhof auf den Kirchberg und zur Tram gelangt. Im ersten Jahr beförderte die Bergbahn bereits 7.500.000 Personen. Ergänzt wird die Tram durch ein Busnetz, das in hoher Frequenz bedient wird, selbst am Samstag nachmittag fahren die Busse halbstündlich.

Panoramaaufzug mit Skywalk. Foto: LFT / Thomas Reinhardt

Wie man Verkehrshindernisse nicht nur überwindet, sondern geradezu zur Attraktion werden läßt, zeigen die Fahrstühle (Ascenseurs): einer führt 60m tief durch die Geologie der Stadt, ein anderer ist zumindest ein paar Meter weit ein Skywalk und bietet eine grandiose Aussicht über die Stadt und tief ins Tal der Alzette.

Weitere verkehrstechnische Maßnahmen

Flankiert werden die Maßnahmen des öffentlichen Transports durch weitere verkehrstechnische Maßnahmen, die den Autoverkehr scheinbar verlangsamen, in Wahrheit allerdings hochwirksam sind: Breite Radfahrspuren mit Schutzzonen für Radfahrer an Ampeln, dazu große Zonen für Lieferfahrzeuge, die vielleicht nicht direkt vor der Tür, aber in erträglicher Entfernung zum Anlieferpunkt sind – der gefährliche und stauträchtige Slalom um in zweiter Reihe geparkte Lieferfahrzeuge herum wird nahezu komplett vermieden – der Verkehrsfluß ist gewährleistet.

Viele unterschiedliche Ansätze verwirklicht – sie führen zu einem multimodalen und trotzdem homogenen System

Viele unterschiedliche Ideen, das Überspringen gedanklicher Hürden, die Berücksichtigung unterschiedlichster Ansprüche von Verkehrsteilnehmern, haben ein bequemes multimodales Massenverkehrssystem geschaffen. Den Menschen wird ein bequemes  System angeboten, das auch angenommen wird. Autofeindlich ist die Stadt dennoch nicht geworden. Eher hat man sogar den Eindruck, dass der Autoverkehr besser fließt als noch vor einigen Jahren.

Und was bedeutet das für den Hohenlohekreis?

Teils ganz ähnlich und teils doch völlig anders ist die Situation im Hohenlohekreis: Auch hier müssen beträchtliche Höhenunterschiede überwunden werden, auch bei uns hält die Bahn nicht unbedingt dort, wo die Menschen arbeiten. Auch der Hohenlohekreis hat eine große Zahl von Einpendlern. Andererseits ist alles weitläufiger, eine große dichtbesiedelte Agglomeration gibt es im Hohenlohekreis nicht, dafür mehrere kleinere Zentren und verstreute Siedlungen. Aber auch für den Hohenlohekreis dürfte es „die“ Lösung nicht geben, auch der Hohenlohekreis benötigt unterschiedliche Verkehrssysteme, vom Auto, über Busse und Bahnen, Fahrradinfrastruktur bis hin zu guten Fußwegen, auch für ausdauernde Fußgänger. Auch für den Hohenlohekreis kann nur die Vereinigung unterschiedlichster Ansätze ein System erzeugen, das von den Bürger:innen gut angenommen wird.

Autonome Busse als Teil des Systems?

Die Erfahrung aus Luxemburg zeigt, dass der Schutz von Radfahrern – unter anderem durch Radwege abseits der Hauptstraßen – eine wichtige Voraussetzung ist, Menschen vom Auto auf das Fahrrad zu locken. Generell scheint die Abkopplung des öffentlichen Nahverkehrs vom Individualverkehr auf der Straße ein gutes Mittel zu sein, denn ein Bus im Stau ist auch nicht schneller als der Stau. So könnte man für den Hohenlohekreis an autonome Busse auf sicheren Routen abseits des Individualverkehrs denken. Erste Versuche mit autonomen Bussen starten demnächst auch im Hohenlohekreis, unter anderem in Schloss Stetten. Gerade die Weite des Hohenlohekreises mit seinen verstreuten Siedlungen könnte solche Lösungen anbieten.

Neugestaltung des Künzelsauer Stadteingangs bietet einmalige Chance

Kritischer Punkt sind die Verbindungen zwischen individuellem und öffentlichem Verkehr: das Abstellen von Fahrrädern (auch von Sondergrößen wie Lastenrädern und Dreirädern) muß genauso gewährleistet sein, wie es heutzutage das Abstellen der Autos ist. Ebenso braucht es Fahrradparkplätze an den meistfrequentierten Orten wie Einkaufszentren oder öffentlichen Einrichtungen. Zusätzlich müssen die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln bequem sein – all das kann demnächst bei der Gestaltung des Künzelsauer Stadteingangs in vorbildlicher Weise realisiert werden, da sich die Planung an kaum etwas Bestehendes anpassen muss.  Das sollte auch bei der Planung der Kochertalbahn-Anschlüsse in anderen Gemeinden immer im Hinterkopf sein. Kreative Ideen und ungewöhnliche Maßnahmen können dazu führen, vermeintlich unüberwindliche Hürden zu überwinden.

Tarifsystem

25 Tarifoptionen beim NVH. Foto Screenshot

Wichtig ist vor allem ein Tarifsystem, das von den Menschen als einfach, bequem und angemessen angesehen wird. Auf der Webseite des NVH finden sich sage und schreibe 25 Tarifoptionen, unter denen man sich die schönste heraussuchen kann – das ist nicht wirklich einfach.

Luxemburg hat sich hier für die radikalste Lösung überhaupt entschieden: Nicht nur, dass man keine verschiedenen Tickets kaufen muß … man muß überhaupt kein Ticket kaufen, denn in Luxemburg ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für alle, Einwohner, Pendler und Touristen, kostenlos möglich.

Wenn man mit dem öffentlichen Verkehr bequem, kostenlos und in angemessener Frequen zum Ziel kommt, ohne Parkplatzsuche und ohne Parkgebühr, dann überlegt sich sicherlich mancher, das Auto stehenzulassen.

Text: Matthias Lauterer




Impfaktionen in Öhringen und Künzelsau am 7. November 2021 – auch Boosterimpfungen möglich

Das mobile Impfteam der SLK-Kliniken ist am Wochenende im Hohenlohekreis aktiv:

Am verkaufsoffenen Sonntag werden von 13:00 – 18:00 Impfungen in der Stadtbibliothek Öhringen vorgenommen. In Künzelsau kann man sich anläßlich der Eröffnung des Sportzentrums KünFit am Sonntag von 11:00 – 17:00 am Stadion impfen lassen.

Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich, sondern auch Boosterimpfungen – auch Auffrischungsimpfungen oder Drittimpfungen genannt -, wie sie vom Land Baden-Württemberg empfohlen werden.

G.P. Schneider, Koordinator des mobilen Impfteams der SLK-Kliniken teilt dazu mit:

Boosterimpfungen möglich

„Entsprechend den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. und 9. August 2021 sowie vom 6. September 2021 empfiehlt das Land Baden-Württemberg durch Bekanntmachung des Sozialministeriums vom 16. September 2021 eine Auffrischimpfung.“ Diese Auffrischungsimpfung „erfolgt für alle Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.“

Israelische Studie bestätigt Nutzen der Boosterimpfung

Eine Studie aus Israel bestätigt den Nutzen der Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung, da der umfassende Impfschutz mit der Zeit schwächer wird. Die ständige Impfkommission StIKo spricht davon, dass der Schutz vor Ansteckung mit der Zeit nachlasse, nicht aber der Schutz vor einer schweren Erkrankung. Die israelische Studie bestätigt nun, dass die Gruppe der Dreifachgeimpften einen deutlich erhöhten Schutz vor Hospitalisierung und Tod gegenüber den zweifach Geimpften hat. In Israel liegen diese Daten bereits vor, denn fast die Hälfte der Bevölkerung hat bereits eine Drittimpfung erhalten, in Deutschland sind es weniger als 5% der Bevölkerung.

Die folgenden Personengruppen können laut Schneider eine Auffrischungs- oder Boosterimpfung erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,

 Wer mit Astra-Zeneca oder mit Janssen geimpft ist, kann altersunabhängig eine Boosterimpfung erhalten

  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer




„Eins mehr“ – Tafel Künzelsau ruft zu Spendenaktion auf

„Haltbare Lebensmittel, Dinge, die jede Woche auf unserem Einkaufszettel stehen, können wir dringend gebrauchen“, erzählt Anke Braun, die Leiterin der Künzelsauer Tafel. „Auch Drogerieartikel wie Seife und Shampoo sind sehr willkommen.“ Gemeinsam mit Thomas Kallerhoff, dem Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau, Nils Neudenberger, dem katholischen Gemeindereferenten, und Bürgermeister Stefan Neumann wirbt sie für Spenden. In der Zeit zwischen Erntedank und Advent, um den St. Martinstag, startet auch in diesem Jahr die Aktion „Eins mehr!“.

Spendenkiste im Rathaus

Vom 8. bis 15. November 2021 steht im Foyer des Künzelsauer Rathauses eine Spendenkiste bereit.
Wer beim Einkaufen über seinen eigenen Bedarf hinaus „Eins mehr“ für den Tafelladen mitnimmt, kann damit die Spendenkiste füllen. Willkommen sind beispielsweise Nudeln, Mehl, Speise-Öl, Kaffee, Tee, H-Milch oder Zucker – generell haltbare Lebensmittel. Aber auch Drogerie- und Hygieneartikel wie Shampoo, Seife, Zahnpasta oder
Waschmittel werden gebraucht. Über Kaba, Honig, Nougatcreme oder Ähnliches freuen sich die Kinder. Die gespendeten Waren kommen Menschen in der Region zugute, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse darauf angewiesen sind, im Tafelladen einzukaufen.

„Es ist gut, wenn die Artikel für die Grundversorgung in der Tafel zur Verfügung stehen“

Im Rathaus und im Tafelladen Künzelsau können die Spenden abgegeben werden. „Es ist gut, wenn die Artikel für die Grundversorgung in der Tafel zur Verfügung stehen“, so Thomas Kallerhoff. Überschüssige Lebensmittel an bedürftige Menschen weiterzugeben ist die eigentliche Aufgabe der Tafel. Für die regelmäßigen Lebensmittelspenden aus dem Handel bedankt sich Thomas Kallerhoff im gleichen Atemzug. Bürgermeister Stefan Neumann unterstützt die Aktion und die Tafel Künzelsau gern: „Es ist ein schön, wenn Waren gespendet werden, Lebensmittel geschätzt werden und man etwas Gutes tun kann.“

Kaufland-Spende: Bürgermeister und Werbegemeinschafts-Vorsitzender kassieren für guten Zweck

Der Betrieb des Tafelladens in Künzelsau (Miete, Strom, Fahrzeug und mehr) ist finanziell ungefähr zur Hälfte abgedeckt. „Für die andere Hälfte brauchen wir Spenden“, erklärt Kallerhoff. Deshalb ist die Spende in Höhe von tausend Euro, die Leonhard Schlinger von Kaufland Künzelsau überreicht, mehr als willkommen und wird dankend von den Kooperationspartnern angenommen. Das ist der Erlös aus einer Aktion mit Bürgermeister Stefan Neumann und dem Vorsitzenden der Werbegemeinschaft Matthias Uebele. Beide haben an der Kaufland-Kasse um die Wette kassiert. Kaufland hat den Betrag großzügig aufgerundet.

Spendenübergabe von Kaufland an den Tafelladen. Foto: Stadt Künzelsau

Wie andere Einzelhändler unterstützt Kaufland die Tafel aber darüber hinaus auch mit Lebensmitteln, erklärt Anke Braun. Und sie nutzt die Gelegenheit, um auf die personelle Situation im Tafelladen hinzuweisen. Einige langjährige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen sind in diesem Jahr altersbedingt ausgeschieden. „Wir brauchen dringend Menschen, die im Tafelladen ehrenamtlich mitarbeiten möchten.“

Abgabe im Rathaus oder Tafelladen

Die Spenden für „EINS mehr!“ können vom 8. bis 15. November 2021 im Rathaus während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros, Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr abgegeben werden. Auch direkt im Tafelladen Ecke Wertwiesen / Gerbhausweg werden die Warenspenden gerne angenommen: Montag um 14 Uhr und Mittwoch um zirka 9.30 Uhr.

Info

„EINS mehr“ ist eine Aktion des Beirates der Künzelsauer Tafel, dem die Künzelsauer Kirchengemeinden angehören: Evangelischer Kirchenbezirk (Diakonische Bezirksstelle), Evangelische und Katholische Kirchengemeinde, Christengemeinde Arche Künzelsau e.V. und Süddeutsche Gemeinschaft. Die Trägerschaft liegt beim
Kreisdiakonieverband, Bezirksstelle Künzelsau, Thomas Kallerhoff, Amrichshäuser Straße 4, Künzelsau, Telefon 07940 2192, www.diakonie-kuenzelsau.de .

Spenden werden gerne auf dem Konto der Diakonischen Bezirksstelle Künzelsau bei der Sparkasse Hohenlohekreis entgegengenommen: IBAN DE30 622 515 500 005
011 489, Vermerk „Künzelsauer Tafel“.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




„Gans viel los“ in Öhringen

Der beliebte Martinimarkt ist seit Jahren ein Publikumsmagnet und zieht Besucher aus der ganzen Region nach Öhringen. Dabei dreht sich dieser Tag vor allem um die Tradition der Martinigans. In diesem Jahr ist es am 7. November wieder soweit. Eine große Verlosung, attraktive Gewinne und viele Aktionen locken zum verkaufsoffenen Sonntag von 13 bis 18 Uhr. In der Innenstadt, im Ö-Center, am Standort Steinsfeldle und an weiteren citynahen Standorten gibt es jede Menge besondere Angebote zu entdecken. Bei der großen Verlosung gibt es zahlreiche attraktive Gewinne, auf die sich die Kunden ebenfalls freuen dürfen.

So startet der verkaufsoffene Sonntag mit dem Eröffnungskonzert auf dem Marktplatz vor der Stiftskirche pünktlich um 13 Uhr. Der TSG Musikzug hat zu diesem Anlass ein unterhaltsames Programm zusammengestellt.

Genuss, Dekoration und „Gänse-Gourmet-Pakete“

Der stimmungsvolle Martinimarkt bietet allerlei Genuss für die unterschiedlichsten Geschmäcker. Die kulinarische Spanne reicht von handfesten Speisen bis geistreichen Getränken, gemäß aktueller Vorgabe alles als To go-Angebot. Mit handgefertigten Dekorationsartikeln, himmlischen Schutz- und Weihnachtsengeln sowie praktischen Haushaltswaren gibt es auf dem Markt dann auch einiges, um sich Zuhause schon mal auf die Vorweihnachtszeit einzustimmen. Nur auf das Gänsegatter mit den lebenden Tieren müssen die Familien in diesem Jahr leider verzichten. Dennoch bleibt die Gans bei den Gewinnen als zentraler Bestandteil der großen Verlosung das zentrale Thema. In den teilnehmenden Geschäften werden die Lose als Dankeschön für den Einkauf kostenlos verteilt. Zu gewinnen gibt es vierzig tolle „Gänse-Gourmet-Pakete“ mit feinen Leckereien, drei frische Bio-Gänse für das Martini-Festmenü als ganz besondere Hauptgewinne und 120 Flaschen Cuveé Sekt von der Fürstenfass Weinkellerei. Abgerundet wird das Programm mit dem stimmungsvollen Lampionumzug für Kinder.

Weihnachtliche Zinnengel aus dem Weygang-Museum

Die Lose gibt es nicht nur in den teilnehmenden Geschäften. Das Weygang-Museum startet an diesem Sonntag mit dem Verkauf seines diesjährigen Jahresengels aus der Kollektion „Himmlischen Heerscharen“. Die etwa 6 Zentimeter großen, in Handguss hergestellten Zinnengel, finden sich an vielen Weihnachtsbäumen und Kränzen. Unterschiedlichste Gesichter, Haare, und Kleidungsstücke zeichnen die kindlichen Wesen aus. Eines haben sie alle gemeinsam: Engelsflügel. Jedes Exemplar ist für sich ein Erlebnis, ein Kindertraum für die einen, die anderen schätzen das historische Handwerk. Wunderschöne kleine Schmuckstücke – jedes ein Original – für ihre eigene Weihnachtsdekoration, zum Sammeln oder verschenken. Und als Dankeschön für den Besuch werden auch hier die Gewinnlose kostenlos ausgegeben.

Impfangebot in der Stadtbücherei

Die Stadtbücherei öffnet an diesem Sonntag ebenfalls ihre Türen. Neben einigen besonderen Überraschungen gibt es in an diesem Sonntag auch ein Impfangebot im Haus. Eine Voranmeldung ist dafür nicht erforderlich. Wer sich spontan für eine Impfung an diesem Tag entscheidet, ist beim kompetenten mobilen Impfteam der SLK-Kliniken herzlich willkommen. Und auch die Besucher dürfen auf das Gewinnerglück hoffen, die Lose werden auch hier ausgegeben. Bei allen Ausgabestellen gilt: Solange Vorrat reicht, die Ausgabe der Preise ist nur an diesem Sonntag möglich.

Pressemitteilung Stadt Öhringen

 




Ingelfingen: Mann mit Turban greift Spaziergänger an

Bei einem Spaziergang am Samstagmittag, 31.10.2021, bei Ingelfingen wurde ein Mann durch eine bislang unbekannte männliche Person beim Spazierengehen mit einem Spazierstock angegriffen.

Nähe Rodachshof

Der 56-Jährige begegnete dem Unbekannten zwei Mal im Bereich des Rodachshofes, wobei dieser den Mann auf Englisch ansprach und nachfragte, warum der Fußgänger ihn verfolge. Im Anschluss zog der bislang Unbekannte ein Messer und hielt es in der Hand. Der 56-jährige Mann versuchte der Person zu erklären, dass er ihn nicht verfolge und versuchte schließlich wegzurennen. Hierbei schlug der Unbekannte ihn mit einem Spazierstock, welchen er in seiner anderen Hand hielt. Der 56-jährige Mann konnte den Schlag noch mit seinem Arm abwehren und dem Angreifer entkommen. Der Unbekannte wird als dunkelhäutige, männliche Person, im Alter von etwa 35 Jahren beschrieben. Er trug einen weißen Turban mit einem langen grauen Mantel.

Noch kein Ermittlungserfolg

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage teilt die Polizei in Heilbronn mit, dass man mehreren Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehe. Allerdings konnte bislang noch kein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Künzelsau weiterhin unter der Telefonnummer 07940 9400 entgegen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




KÜN Night Live am heutigen 3. November 2021 abgesagt

Das für heute, 3. November 2021, geplante Live-Konzert im Foyer des Rathauses Künzelsau mit der Band „Steel, Wine & Honey“ muss leider aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Lage ausfallen. Das Landesgesundheitsamt hat gestern Abend die Warnstufe der Corona-Verordnung ausgerufen, weil an zwei Werktagen in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen im Land behandelt wurden.
Die Warnstufe tritt heute, 3. November 2021, in Kraft.

Maskenpflicht veranlasst Stadt Künzelsau zur Absage

Aufgrund der Warnstufe müssten die Besucherinnen und Besucher – auch mit dem von der Stadtverwaltung gewählten 2G-Optionsmodell – eine Maske beim Konzert tragen. Mit dieser Einschränkung und aus Gründen des Infektionsschutzes hat sich die Stadtverwaltung zur Absage des Live-Konzerts entschlossen.

Weitere Corona-Regelungen:

Besucherinnen und Besucher von Gaststätten, der Stadtbücherei im Alten Rathaus oder des Hallenbades TollKÜN müssen die 3GRegeln einhalten. Ein PCR-Test für Nichtgeimpfte und -genesene ist erforderlich. Auch im privaten Bereich gelten jetzt wieder Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die wesentlichen Punkte und die Auflistung der Einschränkungen in der Basis-, Warn- oder Alarmstufe der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021 sind online abrufbar.

Pressemitteilung Stadtverwaltung Künzelsau




Winter, Wunder, Weihnachtsglanz

Der Öhringer Weihnachtsmarkt kehrt zurück und soll 2021 mit etwas mehr Normalität stattfinden. „Wir arbeiten konzentriert an einer guten Umsetzung im Rahmen der geltenden Regelungen. Es gibt zwar Einschränkungen aufgrund der Hygieneverordnung, und nach derzeitigem Stand besteht Maskenpflicht auf dem Marktgelände, aber wir planen keine zentralen Einlasskontrollen oder Umzäunungen. Angesichts der aktuell steigenden Zahlen müssen wir jedoch weiterhin vorsichtig bleiben“, sagt David König, der städtische Kultur- und Veranstaltungsleiter.

An allen vier Adventwochenenden

Stand heute, lädt an allen vier Adventswochenenden die Große Kreisstadt mit stimmungsvoller Beleuchtung, liebevoll geschmückten Marktständen, kulinarischen Köstlichkeiten und dem beliebten Bähnle auf dem Marktplatz zur Einstimmung auf Weihnachten ein. „Zu unserem altbewährten Märchen-, Krippen- und Glitzerweg gesellt sich dieses Jahr ganz neu ein Schlemmerweg, der sich durch die Innenstadt und angrenzende Flächen des Marktgeländes schlängeln wird. Sowohl die örtliche Gastronomie als auch mobile Marktstände bieten auf ihm süße und herzhafte Leckereien vor Ort oder To-go an. So ist das Angebot in diesem Jahr wieder annähernd komplett. Mit genügend Freiraum wird auf dem Marktplatz, im Schlosshof und dem Schlosskeller eine Vielzahl an Deko- und Geschenkartikeln oder verpackten Waren angeboten“, sagt David König. „Wir tun alles, um die Einschränkungen möglichst besucherfreundlich umzusetzen.“

Corona-Regeln

Laut Landesregierung ist bei reinen Warenverkaufsständen, dem Verkauf von abgepackten Lebensmitteln oder To-go Angeboten ein 3G-Nachweis nicht erforderlich. Abstand und Maske reichen aus. Die zentralen Stände auf dem Weihnachtsmarktgelände – Marktplatz, Schlossinnenhof und Schlosskeller – werden nach diesem Prinzip ihre Waren und Lebensmittel anbieten. Anders verhält es sich bei Angeboten mit Verweilmöglichkeit. Dort gilt, je nach Warnstufe, die 3G-bzw. 2G-Nachweispflicht. Deshalb wird es bei der Dampfbahn, bei Gastronomie mit Sitzgelegenheit und in Innenräumen Kontrollen geben. Ein städtischer Informationsflyer fasst die vielfältigen Gastro-Angebote übersichtlich als „Schlemmerweg“ zusammen.

Strahlendes Programm

Auch programmatisch ist wieder einiges geboten: samstags sorgen leuchtende Walkacts für staunende Blicke. Die Züge in der Eisenbahnausstellung drehen ab dem 26. November ihre Runden im Rathaus.  Der Krippenweg und die weihnachtlichen Märchenkisten verzaubern wie gewohnt Groß und Klein. Musikalische Darbietungen zur Untermalung der Advents-Stimmung sind in Planung. Zu Besuch kommt die Bäckerei Faust aus Öhringens Partnerstadt Großenhain mit ihren Quarkbällchen und Stollen. Sie gastiert im Eiscafé Simonetti.

Beleuchtung: Bauhof steckt schon in den Vorbereitungen

Der Öhringer Weihnachtsmarkt ist für seine Beleuchtung bekannt. Wie im vergangenen Jahr, ist der Glitzerweg mit den funkelnden Sternen, leuchtenden Christbäumen und dem illuminierten Marktplatz ein Highlight im Programm. Hier zeigt der städtische Bauhof sein Können. Martin Maneke und sein Bauhof-Team stecken bereits in den Aufbauarbeiten. „Dieses Jahr bringen wir in der Rathausstraße neue Beleuchtungen an. Auch das Alte Rathaus mit der Stadtbücherei strahlen wir mit Projektoren an. Die Montage hat schon begonnen“, sagt Maneke. „Besonders aufwendig ist die Verlegung aller Stromkabel. Damit fangen wir zeitig an. Der nächste Arbeitsschritt ist die Kontrolle, Instandsetzung und Montage der Hütten. Am Schluss kommt die Dekoration. Dazu gehört die Krippe auf dem Marktplatz und die Tannenbäumchen in der Marktstraße, die so gerne von den Kindergartenkindern geschmückt werden“, so Bauhofleiter Martin Maneke.

Unterstützung von der lokalen Politik

Bereits am 19. Oktober hatten die Vorstände des Vereins Hohenlohe Plus, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte Bad Mergentheim, Crailsheim, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall, Minister Manfred Lucha in einem offenen Brief auf die unterschiedlichen Vorgaben bei Weihnachtsmärkten zwischen Bayern und Baden-Württemberg hingewiesen. Die Städte liegen zum Teil in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze nach Bayern. So können die Märkte in Bayern ohne 3G-Pflicht, ohne Maskenpflicht und ohne Umzäunung der Marktfläche bei gleichzeitigem Alkoholausschank durchgeführt werden. Die Rathauschefs baten in dem Brief, das Vorgehen der Landesregierung noch einmal zu überprüfen und fordern bei Weihnachtsmärkten im Freien und nach erfolgter 3G-Kontrolle einen Schritt zur Normalität ohne Maskenpflicht zu ermöglichen.

Der Öhringer Weihnachtsmarkt: 1. bis 4. Advent 2021

Freitags 14 bis 21 Uhr
Samstags 12 bis 21 Uhr
Sonntags 12 bis 20 Uhr

Pressemitteilung der Stadt Öhringen

Das beliebte „Bähnle“ wird auf dem Marktplatz wieder seine Runden drehen. Foto: Stadt Öhringen (aus Zeit vor Corona)




Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg – was bedeutet das?

Laut Corona-Verordnung wird die sogenannte „Warnstufe“ ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen in ganz Baden-Württemberg 250 oder mehr Patienten mit COVID-19-Diagnose auf Intensivstationen liegen oder wenn der sogenannte Hospitalisierungsindex an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8 (bedeutet 8 Krankenhaus-Einweisungen mit COVID-19 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) oder höher liegt.  Die Betonung auf Werktage liegt daran, dass die Datenqualität an Wochenenden weiterhin „Unschärfen“ enthalten kann, so nennt es das Sozialministerium des Landes.
Die erste Maßzahl mißt die dauerhafte Belastung der Intensivstationen, die zweite Maßzahl soll einen schnellen Anstieg der Anzahl hospitalisierter Patienten frühzeitig erkennen.

Situation in Baden-Württemberg

Am Freitag, 26. Oktober 2020 waren 258 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung, am Wochenende waren es 259, 271 und 276, und am gestrigen Dienstag, 2. November 2021, waren es bereits 284. Damit war am Freitag und am Dienstag an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen eine der beiden Maßzahlen überschritten, automatisch tritt daher die Warnstufe in Kraft. Der Hospitalisierungsindex lag am Dienstagnachmittag bei 3,6.

Situation im Hohenlohekreis

Diese Zahlen werden nicht pro Landkreis erfaßt sondern nur landesweit. Im Hohenlohekreis wird die „klassische“ Inzidenz, also Neuerkrankungen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnern veröffentlicht. Diese liegt bei 125,0. Die höchsten Werte sind in den Gemeinden Öhringen, Zweiflingen, Dörzbach und Mulfingen zu verzeichnen, dort liegt die Inzidenz über 200.  Niedernhall hat derzeit die geringste Inzidenz.

Risiko für Ungeimpfte deutlich erhöht

Diese Werte sind im Hohenlohekreis also ungefähr so hoch wie vor 12 Monaten – und das, obwohl die Impfquote stark angestiegen ist. Die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht, sprechen eine deutliche Sprache: In den letzten 28 Tagen wurden 7 von 100.000 vollständig geimpften ins Krankenhaus eingewiesen (Impfdurchbrüche), in der Gruppe der nicht oder nicht vollständig geimpften liegt diese Quote bei 40. Das Risiko einer Hospitalisierung liegt also in dieser Gruppe fast 6x so hoch wie in der Gruppe der vollständig geimpften. In Baden-Württemberg sind momentan 66,74% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft – also ziemlich genau 2/3.

Konsequenzen der Warnstufe

Von der erweiterten Regelungen der Warnstufe sind vor allem Erwachsene betroffen, die keinen vollständigen Impfschutz haben. Vor allem sind alle öffentlichen Bereiche betroffen, in denen 3G-Regeln gelten: Dort ist der Schnelltest nicht mehr ausreichend, ein PCR-Test ist dann verpflichtend. Das betrifft beispielsweise „geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen)“. Der PCR-Test darf jeweils nicht älter als 48 Stunden sein. Kein Zutritt für Ungeimpfte wird bei Veranstaltungen, „In denen es zu engem Kontakt kommt“, sein – also beispielsweise in Clubs.

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen: Hier gilt eine Kontaktreduzierung für Ungeimpfte. Sie dürfen nur sich im privaten Bereich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, denen noch kein Impfangebot gemacht wurde und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Maskenpflicht auch wieder für Geimpfte

Auch für Geimpfte ändert sich etwas: Es herrscht auch für sdie wieder dort Maskenpflicht, wo die 2G-Regeln gelten. Auch Servicekräfte, die an Orten mit Publikumskontakt arbeiten, müssen wieder Maske tragen.

Eine Übersicht über die geltenden Regeln der Warnstufe ist hier zu finden.

Impfungen in Künzelsau möglich

Am 6. und 7. November 2021 steht beim Tag der offenen Tür am KünFit in Künzelsau der Impfbus der SLK-Kliniken für Impfungen bereit. Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich sondern auch Auffrischungsimpfungen (Booster), wie für G.P. Schneider, der Kooridnaitor des Mobilen Impfteams der SLK-Kliniken, mitteilt. Folgende Bevölkerungsgruppen können einen Booster erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Mit einem Taschenmesser in den Rücken gestochen

Vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts muss sich ab Montag, den 08. November 2021, 08.30 Uhr, ein 31-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Die Kammer hat den Angeklagten, seine Verteidiger, zwölf Zeugen, einen Dolmetscher für die arabische Sprache und zwei Sachverständige geladen.

Gegenstand:

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe dem Geschädigten in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni 2021 in einer Gaststätte in Schwäbisch Hall mit einem Taschenmesser im Rahmen eines Überraschungsangriffes von hinten in den Rücken gestochen. Zu dem beabsichtigten Tod des Geschädigten sei es nur aufgrund des Eingreifens eines Dritten nicht gekommen, so dass der Geschädigte mit einer kleinen Stichverletzung im oberen Lendenwirbelbereich davongekommen sei.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 14. Juni 2021 in Untersuchungshaft.

Weitere Verhandlungstermine sind:

Freitag, 12. November 2021, 09:00 Uhr

Mittwoch, 1. Dezember 2021, 09:00 Uhr

Mittwoch, 8. Dezember 2021, 10:30 Uhr

Montag, 13. Dezember 2021, 09:00 Uhr