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Weihnachtsmarkt mit Impfaktion

„In den letzten Tagen gab es beim Thema Weihnachtsmarkt viel Bewegung. Fest steht für uns, der Weihnachtsmarkt in Öhringen kommt. Sicherheit geht allerdings vor. Deshalb halten wir uns an die Vorgaben des Landes. Eine Einzäunung oder Zugangskontrollen sind in unserem Hygienekonzept nicht vorgesehen“, sagt der städtische Kultur- und Veranstaltungsleiter David König in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. „Ich hoffe sehr, dass wir für die Menschen, die es sich wünschen, die Sehnsucht nach schöner Weihnachtsstimmung stillen können. Wir denken auch an die Gastronomen und Marktbeschicker, die eine schwere Zeit hinter sich haben. Das Thema Impfen unterstützen wir mit einem Impfwochenende am 4. Advent durch das mobile Impfteam in der KULTURa“, ergänzt OB Thilo Michler.

Maskenpflicht in den Gassen

Der Weihnachtsmarkt findet an allen vier Adventswochenenden freitags bis sonntags statt. Es gilt Maskenpflicht auf dem Marktplatz, im Schlosshof sowie in den Wartebereichen bei den To-go Angeboten. Das Dampfbähnle wird mit 2G-Kontrolle fahren. Die Eisenbahnausstellung im Blauen Saal des Rathauses und der Schlosskeller als Veranstaltungsort entfallen. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.

Programm und Übersichtsflyer

Es wird einen zentralen Warenverkauf mit Ständen auf dem Marktplatz und Schlosshof sowie vier Erlebniswege geben, die zum Schlendern – mit dem nötigen Abstand – einladen: Glitzerweg, Krippenweg, Märchenweg und der neue Schlemmerweg. Auf dem Letzteren bieten sowohl die örtliche Gastronomie als auch mobile Marktstände süße und herzhafte Leckereien an. Ein Informationsflyer fasst die Angebote auf dem Schlemmerweg sowie die Verläufe der anderen drei Wege übersichtlich zusammen. Er ist rechtzeitig zum Weihnachtsmarktbeginn beispielsweise an der Rathauszentrale erhältlich.

Weihnachtsglanz in allen Gassen

Für staunende Gesichter sorgen an allen vier Adventssamstagen funkelnde Walk-Acts. Wie jedes Jahr wird ein besonderes Augenmerk auf die strahlende Beleuchtung der Innenstadt durch den städtischen Bauhof gelegt. Ein 18 Meter hoher Weihnachtsbaum mit der stimmungsvollen Krippe, fein dekorierte Hütten, prächtige Motivstrahler an den Häuserfassaden und viele Kilometer glitzernder Lichterketten sorgen für weihnachtlichen Glanz. Die Marktstraße säumen 15 Tannenbäume, die von den Öhringer Kindergartenkindern liebevoll geschmückt werden. Historische Krippen laden in den Schaufenstern zur besinnlichen Betrachtung ein. Und die beliebten Märchenkisten mit den beweglichen Spielfiguren lassen die Fantasie aufleben.

Rahmenprogramm

Der Jugendpavillon veranstaltet am Freitag, den 10. Dezember 2021, von 16 bis 21 Uhr seinen Weihnachtsmarkt mit einem bunten Kinderprogramm. Der HGV veranstaltet wie jedes Jahr seine beliebte Glücksscheinaktion. Hauptgewinn ist dieses Jahr wieder ein Auto. Der Öhringer Wochenmarkt wird aufgrund des Weihnachtsmarktes mittwochs und samstags ab dem 24. November bis 18. Dezember in die Poststraße verlegt.

Impfaktion am 4. Adventswochenende

Am 4. Adventswochenende – Samstag, den 18. Dezember, und Sonntag, den 19. Dezember, wird das mobile Impfzentrum der SLK-Kliniken im Foyer der KULTURa jeweils von 11 bis 18 Uhr Impfungen ohne Termin durchführen. Die Zahl der Impfdosen ist auf 100 begrenzt. Booster-Impfungen sind nur möglich, wenn die letzte Zweitimpfung bereits sechs Monate her ist.

Öffnungszeiten

Der Weihnachtsmarkt hat freitags von 14 bis 21 Uhr, samstags von 12 bis 21 Uhr und sonntags von 12 bis 20 Uhr geöffnet.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Öhringen

Die Vorbereitungen für den Öhringer Weihnachtsmarkt laufen: Die Beleuchtung ist installiert und der Weihnachtsbaum aufgestellt. Foto: Stadt Öhringen




„Was Männer nie gefragt werden“

Das Karriereförderprogramm WoMent der Hochschule Heilbronn veranstaltet in Kooperation mit den Führungsfrauen Raum Heilbronn e.V. eine digitale Talkrunde mit Fränzi Kühne. Die Autorin, Speakerin und Unternehmerin spricht am Montag, den 22. November 2021, ab 19 Uhr über ihr aktuell viel diskutierten Buch „Was Männer nie gefragt werden“.  Weitere Gäste des Abends sind Prof. Dr. Ruth Fleuchaus, Prorektorin für Internationales und Diversität der Hochschule Heilbronn, sowie Carola Herrmann, Leiterin Organizational Development bei Lidl Stiftung & Co. KG und Sprecherin der AG Nachwuchsförderung der Führungsfrauen Raum Heilbronn e.V.

Im anschließenden Podiumsgespräch werden Fragestellungen, die sich aus dem Buch zum Thema Frau und Karriere ableiten lassen, aufgegriffen und vertieft. Im Anschluss gibt es Zeit zum Austausch und Netzwerken.

Anmeldung

Das Event ist kostenlos, aktuell liegen 160 Anmeldungen vor. Anmeldungen werden unter https://eveeno.com/179849023 bis kurz vor Beginn der Veranstaltung angenommen. Bei Rückfragen ist Katharina Rust, Projektleitung WoMent – Cross-Mentoring für Studentinnen der Heilbronner Hochschulen, die Ansprechpartnerin. Sie ist unter Telefon 07131/504 1162 oder per E-Mail katharina.rust@hs-heilbronn.de erreichbar.

 

Information

Das Cross-Mentoringprogramm WoMent ist ein Kooperationsprojekt der Hochschule Heilbronn, der DHBW Heilbronn und Wissensstadt Heilbronn e.V. und wird von der Dieter Schwarz Stiftung gefördert. Es ist offen für Studentinnen aller Heilbronner Hochschulen. Teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, Einblick in den Berufsalltag einer Führungskraft aus Wirtschaft oder Wissenschaft zu erhalten und von den Erfahrungen einer berufserfahrenen Person zu profitieren.

Quelle: Pressemitteilung von Wissensstadt Heilbronn e.V.

 




Massive Kritik an der Alarmstufe der Landesregierung Corona

Der AfD Kreisverband Hohenlohe-Schwäbisch Hall kritisiert die Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung, durch das Inkraftsetzen der sogenannten Alarmstufe nicht geimpfte Personen weitgehend vom öffentlichen Leben auszuschließen. Es sei völlig unverständlich, gesunden Menschen einen Glühwein im Freien zu verwehren – beispielsweise bei den jetzt beginnenden Weihnachtsmärkten – während sich Menschen in Bussen und Bahnen ohne jeglichen Test drängeln können, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Die von Ministerpräsident Kretschmann zu verantwortende Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte müsse sofort beendet und grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte wiederhergestellt werde, so der Kreisverband.

Nicht gegen das Impfen

Der Verband stellt klar, dass die AfD keineswegs gegen das Impfen ist, aber es müsse die persönliche Entscheidung jeden Einzelnen bleiben, ohne dafür nicht vertretbare Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die staatlich verordnete Diskriminierung der ungeimpften Personengruppe müsse sofort beendet werden. Da es inzwischen erwiesen sei, dass auch geimpfte Personen erkranken und das Virus übertragen können, stelle sich die Frage nach einer generellen Testpflicht vor Großveranstaltungen. Die Sprecher des Kreisverbands, Udo Stein und Anton Baron, kritisieren außerdem den massiven Abbau von Intensivbetten und das Scheitern der Impfstrategie des Landes.

Kritik am OB

Kritik übt der Kreisverband auch an Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Daniel Bullinger. Es sei nicht Aufgabe Bullingers, der sich immer mehr als fragwürdiger Liberaler erweise, Impfempfehlungen auszusprechen und als Sprachrohr der grün-schwarzen Landesregierung zu fungieren. Er solle vielmehr entsprechende Kapazitäten für freiwillig Impfwillige bereitstellen und sich um die massiven finanziellen Probleme der Stadt kümmern.

Quelle: Pressemitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall




Sophie Scholls Vermächtnis

Im Gedenken an die Widerstandskämpferin Sophie Scholl haben Vertreter des Hohenlohekreises anlässlich des 100. Geburtstags von Sophie Scholl einen gemeinnützigen Verein in ihrem Geburtszimmer im Forchtenberger Rathaus gegründet. Der Verein „Sophie Scholl aus Forchtenberg – Gedenken und Erinnern im Hohenlohekreis“ mit Sitz in Forchtenberg verfolge den Zweck, die Erinnerung an Sophie Scholl und an die Weiße Rose aufrechtzuerhalten, schreibt das Landratsamt Hohenlohekreis. Zu den Gründern des Vereins zählen unter anderem der Bürgermeister von Forchtenberg, Michael Foss, und der Kreisarchivar des Hohenlohekreises, Dr. Thomas Kreutzer.

Unterstützung für Gedenkstätte Weiße Rose-i-Punkt

Der Verein hat das Ziel, vor allem die Gedenkstätte Weiße Rose-i-Punkt in Forchtenberg zu unterstützen und die Erinnerungs- und Gedenkkultur für die Opfer des Nationalsozialismus im Gebiet des Hohenlohekreises zu fördern. Die Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus sowie die Durchführung von Veranstaltungen sind dabei wichtige Bestandteile. Zudem sollen Veranstaltungen der historischen Bildungsarbeit wie Tagungen, Ausstellungen, Vorträge oder Filmvorführungen durch den Förderverein unterstützt werden.

Insgesamt 40.000 Euro Zuschuss

Aus diesem Anlass übergab Susanne Uebel-Madenciler in Vertretung für Landrat Dr. Matthias Neth, Vorstandsvorsitzender der Stiftung des Hohenlohekreises und stellvertretender Vorsitzender des Vereins, im Namen der Stiftung einen Scheck in Höhe von 20.000 Euro an den Verein. Zusätzlich erhielt der Verein einen Zuschuss von 20.000 Euro von der Stadt Forchtenberg. „Ich freue mich über die Gründung des neuen Vereins und die großzügige finanzielle Grundausstattung. Zusammen mit Renate S. Deck und der Gedenkstätte Weiße Rose-i-Punkt möchten wir einen aktiven Beitrag zur Erinnerungs- und Gedenkkultur für die Opfer des Nationalsozialismus im Gebiet des Hohenlohekreises leisten“, so Bürgermeister Michael Foss.

Information

Der Verein freut sich jederzeit über interessierte Mitglieder. Informationen zum Verein und zur Mitgliedschaft gibt es bei Dr. Thomas Kreutzer unter Telefon 07942/941264 oder per E-Mail unter thomas.kreutzer@hohenlohekreis.de.

Quelle: Pressemitteilung des Hohenlohekreises




Kreistag entscheidet sich gegen Regiobuslinie nach Osterburken

In seiner Sitzung am Montag, den 15. November 2021, in der Kultura Öhringen hat der Kreistag des Hohenlohekreises mehrere Beschlüsse gefasst, teilt das Landratsamt mit. Landrat Dr. Matthias Neth brachte laut der Pressemitteilung den Haushaltsplanentwurf für 2022 ein und erläuterte die Schwerpunkte Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Zusammenhalt. Der Kreisumlagehebesatz soll von derzeit 34 auf 31,5 Prozentpunkte sinken. Die Beratungen dazu folgen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 23. November, sowie der Kreistagssitzung am Mittwoch, 29. November 2021. Die Beschlussfassung ist für die Kreistagssitzung am Montag, den 13. Dezember 2021, geplant.

Die Personalkosten der Verwaltung des Hohenlohekreises steigen im nächsten Jahr auf knapp 42 Millionen Euro. Im Jahr 2021 betrug der Posten noch knapp 40 Millionen, was einer Steigerung um rund 2 Millionen entspricht.

Auf Antrag der Verwaltung stellt der Kreistag wegen zu hoher Kosten keinen Förderantrag für die Einrichtung einer Regiobuslinie nach Osterburken. Im Gegenzug wurde die Verwaltung beauftragt, Verbesserungen auf der Linie 9 zu prüfen und dem Gremium im ersten Halbjahr 2022 vorzustellen.

Zustimmung zum Jahresabschluss der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis

Der Kreistag hat dem Jahresabschluss 2020 sowie der Entlastung der Geschäftsführung der Arbeitsinitiative Hohenlohekreis (AIH) zugestimmt. Zudem wurde der Beschluss über einen jährlichen Zuschuss durch den Hohenlohekreis von maximal 60.000 Euro für die Jahre 2017 bis 2021 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Beide Zustimmungen erfolgten einstimmig. Die Ratsmitglieder stimmten auch der Erhöhung des jährlichen Kreiszuschusses um 18.000 Euro auf 54.000 Euro zu. Drei Räte enthielten sich. Die Finanzierung erfolgt für 2021 überplanmäßig.

Heinrich Schüz scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus und wird durch Arne Höller ersetzt.

An der Gewerblichen Schule in Künzelsau muss der Umbau des Gebäudes C in das Jahr 2022 verschoben werden. Der Kreistag hat der Mittelübertragung aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2022 einstimmig zugestimmt.

Müllgebühren werden nicht erhöht

Die Gebührensätze von 2021 können für das Jahr 2022 beibehalten werden, die Abfallgebühren bleiben also unverändert. Außerdem wurde eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Die Beschlüsse wurden mit drei Enthaltungen gefasst.

Für notwendige Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen an der Ebene 3 der Kaufmännischen Schule Künzelsau war eine Eilentscheidung des Landrates nötig. Dies wurde dem Gremium bekannt gegeben, es gab keine Nachfragen.

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf den Seiten des Bürgerinformationssystems auf www.hohenlohekreis.de unter dem Punkt Kreistag/Ratsinformationssystem einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Wenn sich die Geschichte wiederholt

Vor rund 150 Jahren war Deutschland im Umbruch. Der „gewonnene“ Krieg von 1870/71 führte zur Gründung des Deutschen Reichs unter Kaiser Wilhelm I., des ersten Nationalstaats moderner Prägung auf deutschem Boden, der von Elsaß-Lothringen bis nach Ostpreußen reichte. Einerseits wurde dieser Staat von einem Kaiser von Gottes Gnaden regiert, der weiterhin von Fürsten gewählt wurde, andererseits hatte dieser Staat erstmals ein demokratisch gewähltes Parlament, dem die Verfassung wirkliche Gesetzgebungskompetenz zugestand. Der gewonnene Krieg und der neu gegründete Nationalstaat ohne Österreich führten zu einer Art nationalem Überschwang, zumindest in den oberen Gesellschaftsschichten.

Bevölkerung geschwächt durch 2 Pockenepidemien

Auf der anderen Seite stand eine Bevölkerung, die durch Krieg, Kriegsfolgen und zwei Pockenepidemien 1870 und 1873  dezimiert und geschwächt war. Gleichzeitig bildete sich eine Industriegesellschaft heraus, die in den Städten ein neuartiges Industrieproletariat und -prekariat hervorbrachte, das in engen und unhygienischen Lebensverhältnissen hauste und seinen Lebensunterhalt nur mühsam verdienen konnte. Zu Adel, traditioneller Oberschicht und Bürgertum gesellte sich eine vierte Gruppe: Die „Industriellen“.

Reformhäuser, Vegetarierbund und Naturheilkunde als gesellschaftliche Gegenbewegung zur Industrialisierung

In dieser gesellschaftlichen Situation begann der Aufstieg der sogenannten „Lebensreformbewegung“, einer Bewegung, die den Menschen aus der inzwischen stark entwickelten (groß)städtischen Industriegesellschaft wieder zu einem Leben nahe der Natur zurückführen wollte.
Heute sind noch Relikte dieser Bewegung sichtbar: Reformhäuser, Naturheilkunde und Alternativmedizin, FKK oder Reformpädagogik haben ihre Wurzeln in dieser Bewegung. Auch sogenannte „Licht-Luft-Bäder“ oder „Licht-Luft-Vereine“, die oft Gartenkolonien betrieben, sind vereinzelt noch zu finden. Selbst der „Deutsche Vegetarierbund“ oder ein „Internationaler Verein zur Bekämpfung der wissenschaftlichen Tierfolter“, entspringen gedanklich der Lebensreformbewegung. Diese Bewegung war in ihrem Kern eine Bewegung, die sich sozialen, politischen und ökonomischen Gegebenheiten der damaligen Zeit entgegenstellte. Eine Gegenbewegung zu wissenschaftlicher Rationalität, kapitalistischer Ökonomie und dem Überbau des Nationalstaats.
Und so dienten die Licht-Luft-Anlagen nebenbei auch als Orte der freien oppositionellen Konversation.

Verschiedene Strömungen ohne gemeinsame Führung

Schon anhand der Beispiele kann man sehen, dass es sich bei der Lebensreformbewegung nicht um eine homogene Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel handeln kann. So werden heute neben Verfechtern diverser, teils esoterischer, Naturheilverfahren auch religiöse Kleingruppen, völkische (nicht: nationale) Vereinigungen, Kleingärtnern bis hin zu Betreibern der kommunistischen Weltrevolution diverse Strömungen der Bewegung im weitesten Sinne zugerechnet – eine gemeinsame Führung der Bewegung gab es nie.

Pockenepidemien von 1870 und 1873

Die Pocken, damals Blattern genannt, waren noch in den 1870er Jahren eine der Geißeln der Menschheit. Während der beiden Epidemien von 1870 und 1873 sollen 180.000 Menschen verstorben sein – das neugegründete Deutsche Reich hatte 1871 rund 41 Millionen Einwohner. Kein Wunder, dass sich Menschen Gedanken machten, wie man dieser Seuche Herr werden könnte. Erste regelmäßige Pockenimpfungen sind im Würzburger Juliusspital bereits 1767 belegt. Und im Jahr 1807 erließ die Bairische (damals noch mit i) Regierung ein Pockenimpfungsgesetz.

Lebensversicherungen schlagen Alarm

Nach der zweiten Epidemie waren es ausgerechnet mehrere Lebensversicherungsanstalten, die eine Petition für eine Pockenimpfung einbrachten, aus rein wirtschaftlichen Gründen:

Nach der in dem Bremer Handelsblatte veröffentlichten Arbeit des inzwischen verstorbenen Finanzraths Hopf zu Gotha „Zustand und Fortschritte der Deutschen Lebens-Versicherungs-Anstalten im Jahre 1871″ feien von den bei 22 im Deutschen Reiche domizilirenden Gesellschaften Versicherten auno 1871 verstorben:
6,277 Personen, auf deren Todesfall 5,548,585 Thaler versichert gewesen, und von den 6,277 Verstorbenen seien allein an den Pocken 866 Personen — mit 501,158 Thlr. versichert — dem Tode erlegen. Mithin seien 13,80 Prozent der versichert wesenen Verstorbenen von den Pocken hingerafft.

Ein Nebensatz in der Petition zeigt, dass die Pocken auch ein soziales Gefälle aufzeigten:

Mithin habe die Pockenepidemie die mit kleinen Summen versicherten, weniger begüterten, Personen in weit stärkerem Grade heimgesucht, als die höher versicherten Reicheren.

In nochmals „weit stärkerem Grade“ dürften die Pocken allerdings die Menschen befallen haben, die sich keine Lebensversicherung leisten konnten.

Diskussion und Verabschiedung im Reichstag

Die „Königlich Preußische wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen“ hatte bereits vorher aufgrund eigener Untersuchungen das folgende Gutachten veröffentlicht:

  1. Die Mortalität bei der Pockenkrankheit hat seit Einführung der Vaccination bedeutend abgenommen;
  2. Die Vaccination gewährt für eine gewisse Reihe von Jahren einen vollkommenen Schutz gegen die Pockenkrankheit;
  3. Die Revaccination tilgt die wiederkehrende Empfänglichkeit für die Pockenkranheit wiederum für längere Zeit und verschafft einen immer größeren Schutz;
  4. Es liegt keine verbürgte Thatsache vor, welche für einen nachtheiligen Einfluß der Vaccination auf die Gesundheit der Menschen spricht;
  5. Es ist hiernach im öffentlichen Interesse, die Vaccination und die Revaccination auf jede mögliche Weise zu befördern.

Natürlich gab es Gegner eines staatlichen Impfprogramms, die gegensätzliche Petitionen einreichten, etwa ein „Verein für Naturheilkunde“ aus Chemnitz. Der Verein argumentierte mit einem Eingriff in die gottgewollte Natur, dem trat der Abgeordnete Dr. Friedrich Wilhelm Loewe entgegen:

Meine Herren! [Frauen waren im Parlament nicht vertreten, Red.]
Wer darin einen Eingriff in die Natur steht, daß hier ein Leben erhalten, ja daß ganze Generationen erhalten werden, der begeht ein Attentat gegen den gesunden Menschenverstand und ein Attentat gegen diese Versammlung, der er zumuthet, das anzuhören, was der Herr Berichterstatter dieser Versammlung pflichtmäßig aus der Petition hat vortragen müssen, als er den Inhalt derselben hier mitgetheilt hat.

Bei der Diskussion im Reichstag wurde die Wirksamkeit der Vaccination und Revaccination kaum bezweifelt. Wichtigster Diskussionspunkt war ein ganz anderer, nämlich wie weit der Staat in die körperliche Unversehrtheit eingreifen dürfe.

Sowohl das Berufen auf den göttlichen Willen als auch der Verweis auf die körperliche Unversehrtheit half den Gegnern des Impfgesetzes nichts, der Reichstag entschied sich mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf und folgte damit der ökonomischen Argumentation der Lebensversicherungsunternehmen. Das Gesetz wurde am 11. April 1874 für das ganze Deutsche Reich verkündet, von „Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.“ Es enthielt  im §1 eine Impfpflicht:

Der Impfung mit Schutzpocken soll unterzogen werden:

1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat;
2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Gut vernetzte Impfgegnerszene

In den folgenden 30 Jahren entwickelt sich eine gut vernetzte – so würde man es heute ausdrücken – Impfgegnerszene, über die Thomas Meißner in der Ärztezeitung schreibt:

„Die Parallelen der damaligen Diskussionen zu heute sind frappierend: Damals wie heute stehen medizinisch nicht ausgebildete Menschen in der ersten Reihe der Impfgegner. Damals wie heute tauchen regelmäßig dieselben Namen publizistisch sehr aktiver Protagonisten auf, wohingegen die Reaktionen aus der Ärzteschaft eher verhalten ausfallen.“

Amtsarzt in Schwäbisch Hall sieht Pockenimpfung damals kritisch

Eugen Bilfinger, 1907. Foto: Wikimedia, Hofphotograph Heinemann, Eisenach

Ein typischer Vertreter der damaligen Impfgegner-Szene ist Eugen Bilfinger, seines Zeichens Sanitätsrat, der 1846 im schwäbischen Welzheim geboren wurde und eine Zeitlang auch in Schwäbisch-Hall als Amtsarzt wirkte: Er soll in Schwäbisch-Hall bereits in den 1870er Jahren einen Impfgegner-Verein gegründet haben und war 1908 Gründungsmitglied eines „Vereins impfgegnerischer Ärzte“. Von 1912 bis 1923 war er Chefarzt des Bilz-Sanatoriums in Radebeul (von Karl May und seinen Schnittstellen zur Lebensreformbewegung soll hier nicht weiter die Rede sein) – einer Naturklinik, die „auf die Selbstheilungskräfte des Menschen, unterstützt durch natürliche Mittel“ setzte. „So sollten Luftkuren, Massagen, Wasseranwendungen oder Bewegungstherapien helfen, unter anderem Krankheiten der Atem- und Verdauungsorgane, des Stoffwechsels und des Nervensystems sowie urologische, gynäkologische und dermatologische Krankheitsbilder zu behandeln.“ [wikipedia]. Bilfinger spricht von „grauenhaften Impfschädigungen“, die Meißner und andere Autoren allerdings aus heutiger Sicht hauptsächlich „der mangelhaften Impfhygiene“ zuschreiben. Dass es mit der Impfhygiene selbst 1930 noch nicht zum Besten stand, zeigt das Lübecker Impfunglück, das 77 Neugeborenen das Leben kostete.

Die  „Säftemasse eines gesunden Organismus“

Bilfinger sprach davon, dass mit der „Kuhpockenimpfung“ ein „tierisches Gift“ in „die Säftemasse eines gesunden Organismus eingebracht“ werde, was „eine gewisse Blutvergiftung“ hervorrufen würde.

Wohnhygiene statt Impfung

Bilfinger forderte andererseits eine bessere Wohnhygiene: luftigere Bauten, Reinlichkeit und Lüften als „allgemein gesundheitswirtschaftliche Maßregeln“ könnten Impfungen unnötig machen und könnten mit dem für Impfungen aufgewendeten Geld bezahlt werden. Diese Maßnahmen hätten sicherlich gegen einige damals verbreitete Krankheiten gewirkt – gegen die Pocken aber nicht. Ein weiteres Argument Bilfingers war: Ärzte hätten ja gar kein Interesse an gesunden Menschen, da sie  nur mit Kranken Geld verdienen könnten. Bilfingers Sprache war allerdings blumiger: Er verglich damals Ärzte mit Wirten, die ja auch keine „Mäßigkeitsapostel“ seien.

Völkisch-rassische Tendenzen bei Bilfinger

Aber Bilfinger spricht auch vom „Niedergang unseres deutschen Volkstums“, sieht den Ursprung der Pocken im unreinen Orient und will die Reinheit des Volkes durch geregelte Sexualität und sogar ein Eugenikprogramm erhalten – oder erst erreichen. Dieser Vorgriff auf die Rassenlehre der Nationalsozialisten läßt Bilfinger klar als Vorreiter deutsch-völkischen Gedankenguts zu Beginn des letzten Jahrhunderts erscheinen.

Die sozialen Medien der damaligen Zeit, Vereinsschriften und Magazine, verbreiteten diese Thesen im ganzen Land.

Argumente heutiger Impfgegner sind 150 Jahre alt

Wenn man die Zitate aus der damaligen Zeit liest, fühlt man sich sofort in die Neuzeit versetzt:

  • Das Gutachten der preußischen Deputation könnte fast vom RKI geschrieben sein.
  • Die Lebensversicherungsgesellschaften sind das Big Money, das heute angeblich hinter den Impfkampagnen steckt.
  • Big Pharma will natürlich auch nur Geld verdienen und unterdrückt andere, alternative Heilmethoden.
  • Und auch die heutigen Ärzte sind natürlich keine „Mäßigkeitsapostel“.
  • Bill Gates ist es, der seine Chips in die „Säftemasse eines gesunden Organismus“ spritzen läßt.
  • „Revaccinationen“ kann man mit „Boosterimpfung“ übersetzen.
  • Zur Reinerhaltung des Blutes, ein völkischer Gedanke, frieren inzwischen extreme Impfgegner Sperma von ungeimpften Männern ein.
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch heute Gegenstand der Debatte
  • Fundamentalistisch-religiöse Argumente sind zwar leiser als damals, aber immer noch auf Demonstrationen zu hören, vor allem im Südsachsen, Südthüringen und im südlichen Baden-Württemberg, den Hochburgen evangelikaler Gemeinden.

 

Damals wurde eine gesellschaftliche Diskussion geführt und beendet

Die gesellschaftliche Diskussion, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in der Regel mit wohlgesetzten Worten in diversen Schriftenreihen der einzelnen Interessengruppen geführt wurde, wurde relativ schnell entschieden: Innerhalb weniger Jahre bildete sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens pro Pockenimpfung heraus. Natürlich gab es auch weiterhin Gegner der Impfung, diese fanden aber später immer weniger Aufmerksamkeit – die Impfung war offenbar erfolgreich, die Nebenwirkungen sowohl persönlich und gesellschaftlich erträglich.
Heute findet die Diskussion größtenteils im Internet statt. Dort wird derart geschrien und gepöbelt, dass die wenigen Stimmen von Impfgegnern, die ihre Meinung mit nachvollziehbaren Argumenten vertreten, untergehen.

Text: Matthias Lauterer

Ein ganz aktueller Podcast zur Lebenreformbewegung: Die Lebensreformbewegung. Visionär oder völkisch? – Déjà-vu Geschichte Podcast

 




Impfstationen im Hohenlohekreis jetzt an sieben Tagen die Woche besetzt

Kaum sind die beiden Impfstationen in Pfedelbach und Künzelsau in Betrieb, werden die Öffnungszeiten ausgeweitet. Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit:

Impfwillige können sich an den neu eingerichteten Impfstationen im Hohenlohekreis an sieben Tagen in der Woche impfen lassen. An Sonntagen wird jeweils ab neun Uhr morgens am Alten Krankenhaus in Künzelsau ein Impfbus stehen, in dem Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen vorgenommen werden können. Organisiert wird das Angebot von Dr. Susanne Bublitz, der Pandemiebeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Hohenlohekreis, mit Unterstützung verschiedener Hausärzte aus dem Kreis sowie des Landratsamtes.

Die Öffnungszeiten der Impfstationen im Einzelnen:

Montag: Nobelgusch Pfedelbach, 18 – 20 Uhr
Dienstag: KV-Notfallpraxis Künzelsau am alten Krankenhaus, 18 – 20 Uhr
Mittwoch/Donnerstag: Nobelgusch Pfedelbach, 18 – 20 Uhr
Freitag: KV-Notfallpraxis Künzelsau am alten Krankenhaus, 18 – 20 Uhr
Samstag: Nobelgusch Pfedelbach, ab 9 Uhr
Sonntag: Parkplatz altes Krankenhaus Künzelsau, ab 9 Uhr

Eine Terminvereinbarung bei der zentralen Anmeldestelle unter www.impfterminmanagement.de/praxis/prx60994bfc19101/registrieren ist zwingend erforderlich. Die Impfterminvergabe ist auch auf den Internetseiten www.gemeinschaftspraxis-pfedelbach.de, www.hohenlohekreis.de und www.corona-im-hok.de verlinkt.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis




„Die wollten ihre Macht demonstrieren“

„Es ist absurd, aber es geht mir schon noch nach“, sagt Andreas K.* in Erinnerung an jenen 05. Juli 2020 und seine schier unglaubliche Begegnung mit der Heidelberger Polizei. „Doch eigentlich habe ich keine Zeit für so schlechte Energie.“ Ein Stück weit hört sich seine Geschichte so an wie die Berichte von Polizeigewalt aus den USA. Zuvor hatte die Rhein-Neckar-Zeitung bereits über die Verhandlungen am 04. Februar 2021 und am 11. Februar 2021 berichtet.

„Dazu muss auch die innere Einstellung passen“

Was ist geschehen? Der 29-Jährige, der seit einiger Zeit in Heidelberg lebt, wurde in Künzelsau geboren und wuchs in Ingelfingen auf. Seit rund achteinhalb Jahren sitzt er im Rollstuhl. Bei einem Motorradunfall hat er sich im März 2013 eine inkomplette Querschnittlähmung zugezogen. Das heißt, er kann seine Beine spüren und hat damit einhergehend auch Schmerzen. Fünf Stunden am Tag kann er sitzen – Andreas K. nennt das „meine Sitzzeit“. Die übrige Zeit muss er liegend verbringen. Dennoch lässt sich Andreas K. nicht unterkriegen, meldet sich mit einem fröhlichen „Hallo“ am Telefon. „Ich habe Rollstuhlbasketball gespielt und in einem Rehageschäft als Fachberater gearbeitet“, erzählt er. Ursprünglich hatte er Metallbauer und Schweißer gelernt, den Beruf kann er aufgrund seiner Einschränkungen aber nicht mehr ausüben. Seit rund zwei Jahren ist er in Rente, das Amt meinte, er sei „nicht leistungsfähig“. Seither erstellt er von zu Hause aus Trainingspläne und Ernährungspläne für andere Betroffene. „Dazu muss auch die innere Einstellung passen“, meint er.

Ausnahmeregelung für Cannabispatienten

Gegen die Schmerzen und Krämpfe, sogenannte Spastiken, hat ihm sein Arzt unter anderem medizinisches Cannabis verschrieben. Andreas K. ist auch im Besitz eines Führerscheins und bekifft darf man kein Auto fahren. Jedoch gilt für Cannabispatienten seit 2017 eine Ausnahmeregelung: Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Das hat die Bundesregierung damals auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag mitgeteilt. Die Führerscheinstelle in Heidelberg weiß Bescheid. Um sich zusätzlich abzusichern, hat Andreas K. sich „alles komplett bestätigen lassen, alle Untersuchungen auf allen Ebenen gemacht“ und zusätzlich zwei positive Gutachten eingeholt. „Ich bin ein Vorreiter“, sagt er deshalb von sich selbst. Das Cannabis darf er allerdings nicht direkt als Joint rauchen, sondern er muss es in einem Vaporisator verdampfen und den Rauch inhalieren.

„Ich habe mich von Anfang an als Rollstuhlfaher ausgewiesen“

An jenem Juli-Tag war der gebürtige Hohenloher mit seinem 3er-Golf auf den Heidelberger Straßen unterwegs und geriet prompt in eine Verkehrskontrolle. Die Polizei stoppte ihn, weil seine Zehen zum Fenster rausschauten. Der Golf war behindertengerecht umgebaut, zum Fahren benötigte K. seine Füße nicht. Weil er so besser sitzen kann, hat er die Füße sprichwörtlich auf dem Armaturenbrett abgelegt – was der junge Mann heute selbst „als blöd“ bezeichnet. Seine Medikamente hatte er in einer Schachtel neben sich im Fußraum vor dem Beifahrersitz liegen. „Ich habe mich von Anfang an als Rollstuhlfahrer ausgewiesen und auch zugegeben, dass ich medizinisches Cannabis geraucht hatte“, sagt Andreas K. „Achtmal habe ich darum gebeten, dass die Beamten in der Polizeidienststelle anrufen und dort meine Akte einsehen.“ Denn in der sei hinterlegt, dass er Cannabis konsumieren und auch Autofahren dürfe. „Stattdessen wurde ich gleich als Verbrecher abgestempelt.“ Er wies darauf hin, dass das kein Freizeitkonsum sei. Die Polizei bestand darauf, dass das illegal sei und er mit zur Wache kommen müsse.

„Solche Krämpfe hatte ich noch nie“

Als die Polizei versucht, die Medikamente vom Beifahrersitz zu nehmen, eskaliert die Situation. Andreas K. soll dem Beamten die Dose aus der Hand geschlagen, gebissen und die Polizisten beleidigt haben. Bei Andreas K. hört sich das so an: „Der ist reingekommen durchs Fenster und hat mich gewürgt.“ Schließlich sei sogar sein T-Shirt dabei zerrissen worden. Schließlich habe er Spastiken bekommen – also die bereits erwähnten Krämpfe – und deshalb habe er die Dose gar nicht mehr loslassen können. „Das war unmenschlich, solche Krämpfe hatte ich noch nie“, sagt er rückblickend. Als die Polizisten bemerkten, dass sie den Mann so nicht packen können, riefen sie Verstärkung. Um die Schmerzen und Krämpfe zu lindern, wollte er sich in der Zeit einen Joint anzünden, was die Beamten zusätzlich aufbrachte. Letztendlich seien fünf Polizeiwagen an der Stelle gewesen und vier Polizisten hätten sich auf Andreas K. geworfen und dabei noch zusätzlich gegen seine verkrampften Muskeln gedrückt. Sie zogen ihn aus dem Auto und fixierten ihn. Prellungen am Körper hätten später das grobe Vorgehen der Beamten gezeigt. Eine Bodycam eines der Polizisten hat das Geschehen außerdem aufgezeichnet.

Multiple Prellungen an Thorax, Schulter und Wirbelsäule

„Mehrmals habe ich darum gebeten, einen Krankenwagen zu rufen“, sagt Andreas K.. Vergebens. Wie einer der Beamten später bei der Gerichtsverhandlung bekennt, habe er dazu keinen Anlass gesehen. Als Andreas K. abends wieder zu Hause war, habe er selbst einen Krankenwagen gerufen. „Ich hatte Lähmungserscheinungen, konnte nicht mehr sitzen und musste liegend transportiert werden“, erklärt er. Im Krankenhaus seien multiple Prellungen am Thorax, der Schulter sowie Wirbelsäule festgestellt worden. Zwei Tage habe er in der Klinik bleiben müssen. Heute resümiert Andreas K.: „Es wäre besser gewesen, ich hätte mich einfach aus dem Auto ziehen lassen.“

„Es liegt kein Straftatbestand vor“

Nach einem Kurzaufenthalt in der Schweiz zur Erholung ging Andreas K. zur Führerscheinstelle, wo ihm sofort sein Führerschein zurückgegeben wurde. Wie der Stellenleiter feststellte: „Es liegt kein Straftatbestand vor.“ Allerdings traf er vier Wochen später auf eine am ersten Einsatz beteiligte Polizistin und wurde prompt wieder überprüft. „Ich gelte jetzt in Heidelberg als gefährlich, denn einer der Polizisten meinte noch: `Bei Ihnen weiß man ja nie´“, erzählt Andreas K. resigniert. Wieder wurde ihm der Führerschein entzogen. Doch bereits ein paar Tage später bekam er ein vorläufiges Dokument ausgestellt und dazu ein Schreiben mit der Bestätigung, dass er Auto fahren darf.

„Momentan bin ich gefangen im Alltag“

„Die Polizei hat mich angezeigt, unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, sagt Andreas K. Einer der Beamten hat ihn außerdem wegen Beleidigung angezeigt, will 8.000 Euro Schadensersatz. Er gibt zu: „Als die Polizisten sich auf mich stürzten, habe ich gerufen, `Ihr Wichser, seid ihr verrückt´. Das war natürlich nicht gut.“ Im Dezember 2020 rückte die Polizei bei ihm zu Hause mit sieben Mann an, durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten beide Autoschlüssel und den Führerschein. „Die wollten ihre Macht demonstrieren“, wirft der 29-Jährige der Polizei vor. Seither sitzt er in Heidelberg fest. Seine Familie in Hohenlohe mit der Bahn zu besuchen, dauert zu lange. „So lange kann ich nicht sitzen.“ Eigentlich hatte er geplant, den Winter in Spanien zu verbringen – mittlerweile hat er ein Wohnmobil – denn die Kälte im deutschen Winter setzt ihm zu. Doch auch das geht zurzeit logischerweise nicht. „Momentan bin ich gefangen im Alltag, denn ich bin auf das Auto angewiesen.“

Polizeibeamte ändern ihre Aussage

Am 02. Februar 2021 fand vor dem Heidelberger Amtsgericht eine erste Verhandlung statt. Dort sei es zu einer gemeinschaftlichen Falschaussage vonseiten der beteiligten Polizeibeamten gekommen. Andreas K. wurde unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Fahrens unter Drogeneinfluss zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Auch sollte er die 1.800 Euro Schadenersatz an einen der Beamten zahlen. Das hat er bis heute nicht gemacht. Am 10. November 2021 gab es eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht Heidelberg. „Leider gab es keinen Abschluss, in 14 Tagen wird weiter verhandelt“, sagt Andreas K. Sein Anwalt will nun den Videoausschnitt der Bodycam des Polizisten einsehen, der im Archiv der Polizei aufbewahrt wird. „Die Polizisten haben ihre Aussage geändert, sprechen nur noch davon, dass ich die Dose aus der Hand geschlagen hätte.“ Davon, dass er jemanden attackiert hätte, sei nun keine Rede mehr. Andreas K. will diesen Kampf durchfechten, wenn es sein muss, bis vor’s Bundesverfassungsgericht. Er wirft den Polizisten mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. „Auch wenn sich das ein paar Jahre ziehen kann, den Weg muss ich gehen“, sagt er. Er lässt sich nicht unterkriegen.

„Das kommt wieder“

„Bis zu der Kontrolle war ich fit“, blickt Andreas K. zurück. Er trainiert jeden Tag und geht zwei- bis dreimal die Woche schwimmen. „Seit drei Jahren mache ich eine extreme Heilungsphase durch“, was seine Hoffnung nährt, eines Tages wieder laufen zu können. „Das kommt wieder, stehen kann ich ja auch“, sagt er. Eigentlich wollte er sich für die Paralympics 2024 qualifizieren, hätte am Kölner Schwimmleistungsstützpunkt trainieren können. Eine Chance, die ihm auch durch die Attacken der Polizisten zerstört wurde.

Polizei gibt keine Stellungnahme ab

GSCHWÄTZ hat die Polizei in Heidelberg um eine Stellungnahme gebeten. Die allerdings sei nach der Anklageerhebung nicht mehr befugt, Auskünfte zu erteilen, schreibt Pressesprecher Norbert Schätzle vom für Heidelberg zuständigen Polizeipräsidium Mannheim.

Text: Sonja Bossert

  • Der Name ist der Redaktion bekannt, wurde jedoch anonymisiert.

 

Screenshot von der Dashcam eines der Polizisten. Foto: privat

Schreiben des Universitätsklinikums Heidelberg, in dem Andreas K. zwei Tage verbrachte. Foto: privat

Schreiben der behandelnden Ärztin vom 17.08.2020. Foto: privat

Auflistung der Beschwerden. Foto: privat

 

Folgeschreiben der behandelnden Ärztin ein knappes halbes Jahr nach der Polizeikontrolle. Foto: privat




Hitlergruß soll reine Handentspannung gewesen sein

Am 22. November 2020 führte ein Vorfall bei einer Querdenker-Demonstration zu hohen Wellen des Aufruhrs im Netz. Einer der Redner beendete seine Rede mit erhobenem rechten Arm und einem Gruß, der erst dem Wolfsgruß ähnelte, dann in einen Hitlergruß überging. So jedenfalls war die Meinung eines Anzeigeerstatters sowie einiger weiterer Menschen, die den Vorfall der Polizei zur Kenntnis brachten. Am 15. November 2021 stand der Redner vor dem Amtsgericht in Heilbronn und mußte sich als Angeklagter gegen den Vorwurf des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86 StGB verteidigen.

(GSCHWÄTZ berichtete am 23.November 2020 und 25. November 2020)

Justiz war nicht langsam

So langsam, wie es erscheinen mag, mahlten die Mühlen der Justiz allerdings nicht: Bereits am 22. März 2021 wurde ein Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30 Euro, insgesamt also 1.500 Euro,  sollte der Angeklagte bezahlen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch erhoben, daher fand jetzt eine mündliche Hauptverhandlung statt.

Der Angeklagte

Bernhard K., der Angeklagte betritt den Saal als Letzter, seine Maske trägt er lässig unter der Nase. Der Prozeß beginnt mit dem bei Prozessen im Querdenker-Umfeld inzwischen oft gesehenen Ritual, als Richterin Walberg den Angeklagten auffordert, die Maske korrekt aufzusetzen. „Ich habe ein Attest“, entgegnet dieser, worauf ihn die Richterin hinweist, dieses sei „unsubstantiiert“. „Aber es entspricht der baden-württembergischen Verordnung“, entgegnet der Angeklagte. Die Richterin erklärt, dass das Attest keine Diagnose enthalte und ohne Diagnose sei nicht erkennbar, ob der Angeklagte der Verhandlung nicht auch mit Maske folgen könne. Sie läßt sich auf keine weitere Diskussion ein – Bernhard K. erklärte, der Verhandlung nur „unter Protest“ beizuwohnen.

Zweiter Vorname Adolf

Im Folgenden erklärte K., der erst auf gezielte Nachfrage der Richterin seinen zweiten Vornamen Adolf nennt,  zu seinen persönlichen Verhältnissen, dass er 1962 geboren sei, aus einem Dorf in der Umgebung stamme, ein Studium mit dem Grad als Diplom-Ingenieur abgeschlossen habe und bis zu der Demonstration beruflich erfolgreich gewesen sei. Er habe kurz vor der Demonstration seinen Arbeitsplatz gewechselt und diesen im Februar 2021 aufgrund des Vorfalles noch in der Probezeit verloren. Seit Anfang November 2021 habe er wieder einen gut bezahlten Arbeitsplatz und sei gerade im Umzug nach München begriffen. In seiner Familie und in seinem Leben habe es niemals rechte Tendenzen gegeben – zwei seiner Onkel seien schließlich durch den Krieg Opfer des Nationalsozialismus geworden. Er habe in seinem Leben oft im Ausland gearbeitet und dabei, so sagt er, „unterschiedliche Ethnien kennengelernt“.

Staatsanwältin erkennt in der Geste einen Hitlergruß

Staatsanwältin Müller (sie bittet, ihren korrekten Namen nicht zu nennen, da sie in sensiblen Bereichen arbeite) bezieht sich nur kurz auf den Strafbefehl und sieht weiterhin einen Verstoß gegen §86 StGB.

„Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat“

K. berichtet, er habe diese Rede deshalb gehalten, weil er den Eindruck hatte, „dass etwas nicht stimmt“. Im Lauf der Rede habe ihn die Lautstärke der Lautsprecher und die laute Reaktion der Menschen regelrecht aufgeputscht. Den letzten Satz seiner Rede – er fordert dazu auf, „diesen Sumpf“ zu beenden und schließt mit „Dazu stehe ich“ – habe er spontan gesagt. Die Rede sei beendet gewesen, die Konzentration und die Anspannung hätten nachgelassen, da hätte er seinen Arm nicht kontrolliert. „Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat.“ Bernhard K. vermutet bezüglich des Videoausschnitts, das ihn mit erhobenem Arm zeigt: „Da hat einer die Sequenz rausgeschnitten.“ Und: „Da versucht man, was rüberzubringen – und dann kriegst Du hinterher eine solche Klatsche.“ Mehrfach beruft er sich darauf, dass der in den sozialen Netzwerken verteilte Film nur ein völlig aus dem Kontext gerissener Schnipsel sei.
Er redet nahezu ohne Punkt und Komma, immer wieder legt er Wert auf das Wort „Entspannung“ und bestätigt auf die konkrete Frage der Richterin: „Die Hand, der Arm, der ganze Körper hat sich entspannt.“ Er habe die Hand gesenkt und die müsse sich von ganz allein wieder gehoben haben. „Eine bewußte Aktion war das nicht“. K. redet viel und wiederholt sich inhaltlich oft.

„Da müßte ich ja geisteskrank sein“

Seine Rede habe er im Netz erst gar nicht angeschaut, er habe erst von dem Aufruhr erfahren, als ihm der Organisator einen Link geschickt habe. So einen Schnipsel zu verbreiten „ist eine Frechheit“. Er habe in seiner Rede so viele „antitotalitäre Punkte“ aufgeführt, da würde er doch nicht das Zeichen einer totalitären Organisation machen – „Da müßte ich ja geisteskrank sein, warum sollte ich das tun?“

„Da müsste ich ja geisteskrank sein“

K.s Verteidigerin, Silke Waterschek aus Heibronn, stellt Fragen, die sich an den Buchstaben des Gesetzes und weniger an den eigentlichen Handlungen des Angeklagten orientieren: „Haben Sie billigend in Kauf genommen, dass das Zeichen als Hitlergruß interpretiert werden könnte?“ Sie leitet K. zu der Aussage hin, dass er nie vorher und auch niemals nach der Demonstration noch Kontakt in den Kreis von Querdenkern gehabt habe. K. wirft ein: „Da war auch die Antifa da.“

Das Video

Nach kurzer Unterbrechung, die technischen Schwierigkeiten geschuldet war, präsentierte Richterin Walberg das Video der kompletten 13-minütigen Rede. Damit war nun auch für Prozeßbeteiligte und Publikum der von Bernhard K. verlangte Kontext zugänglich. Das Video entstammt einem Livestream aus Querdenkerkreisen. Ob der Angeklagte und die Verteidigung vorab von dieser Inaugenscheinnahme wußten, war nicht auszumachen.

Ein durchaus charismatischer Redner

Bernhard K. stellt sich im Video als begabter und wohl auch erfahrener Redner dar, seine Gestik ist sparsam, aber bewußt gesetzt. Den Zeigefinger setzt er oft ein. Auch rhetorisch ist er geschickt, ein langgezogenes und gleichsam fragend nach oben gezogenes „obwoooohl“ und danach eine Pause, damit das Publikum reagieren kann: Das zeigt durchaus eine rednerische Klasse, die in der Form nicht oft zu sehen ist. Er bringt Emotion ins Publikum und fordert es gezielt zu Meinungsäußerung auf – meist fordert er ein deutliches „Nein“ und erhält es auch.

Querdenkertypische Ausdrucksweise

Er verwendet die bekannte Wortwahl, wie sie von Querdenkern bekannt ist, auch die Redewendungen glaubt man schon gehört zu haben – wie eine spontane Rede eines Mannes, der nur seine eigenen Wahrnehmungen deutlich machen will, klingt das nicht.

Polizeikommissar im Zeugenstand

Als Beobachter verfestigt sich der Eindruck: Diese Rede wurde von jemandem gehalten, der genau wußte, was das Publikum hören will und der die Reaktionen des Publikums anfeuert. So naiv, wie er sich selber darstellt, wirkt Bernhard K. während seiner Rede ganz und gar nicht. Selbstsicher und von sich und seinen Worten überzeugt wirkt er. Man will es ihm nicht mehr glauben, dass er von den Reaktionen des Publikums so überwältigt war. Die Körperspannung bei der Grußgeste wirkt auch ganz und gar nicht, als würde sich K. dabei entspannen.

Über 7.000 likes

Als Zeuge geladen war H., ein Polizeihauptkommissar im Ruhestand. Er habe den Fall zugeteilt bekommen, nachdem eine Strafanzeige und mehrere Anfragen bei der Polizei eingegangen seien. Er selber sei bei der Demonstration nicht vor Ort gewesen, aus der Aktenlage gehe er von etwa 500 Zuhörern aus. Die Veranstaltung sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen, der Zugang sei frei möglich gewesen. Als er das Video im Netz gesichtet habe, habe es bereits 7.000 Likes gehabt. Über eine Gegendemonstration weiß er wenig, die war wohl nicht Bestandteil der Akten. Er stellt fest, dass damit die Bedingung des §86 erfüllt sei, dass das Symbol „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ sein muss, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft: „eine willensgesteuerte Handlung“

Nachdem der Zeuge entlassen ist und Gericht, Staatsanwältin und Verteidigerin keine weiteren Fragen stellten, trug Staatsanwältin Müller ihr Plädoyer vor: Die Wortwahl des Angeklagten, sie nennt beispielhaft „Ermächtigungsgesetz“, „Zensur durch die Presse“, „Krieg gegen die Psyche“, „ferngesteuert“ oder auch „Dieser Sumpf muss ausgetrocknet werden“ ist für sie bezeichnend: „Der Kreis schließt sich für mich sicher, dass die Geste bewußt und wissentlich war.“ Sie kann in der Armbewegung keine Entspannung sehen, sondern „eine willensgesteuerte Handlung“.

Sie plädiert daher wie im Strafbefehl auf 50 Tagessätze, allerdings nicht mehr á 30 Euro, sondern á 70 Euro. Grund: Die wirtschaftlichen Verhältnisse von K. stellten sich im Prozess besser dar als im März 2021, als der Strafbefehl erlassen wurde.

Verteidigung: kein „dolus eventualis“

Verteidigerin Waterschek hebt darauf ab, dass kein „Dolus eventualis“ vorliege. Der Angeklagte habe also nicht gewußt, was er möglicherweise getan hat und auch nicht das Risiko der Entdeckung in Kauf genommen. Sie betont, dass das Publikum der Veranstaltung keinen Hitlergruß gesehen habe, dass Bernhard K. bisher nie straffällig geworden sei und auch kein nationalsozialistischer Hintergrund feststellbar sei. Sie plädiert daher auf Freispruch.

Das Urteil

 

Diese Geste war für das Gericht ein Hitlergruß und keine Entspannung. Quelle: Twitter

Richterin Walberg verkündet nach kurzer Unterbrechung das Urteil: 50 Tagessätze, wie es auch der Strafbefehl besagte. Allerdings wird dem nun Verurteilten sein neuer Arbeitsplatz zum Verhängnis: Statt mit 30 Euro rechnete das Gericht jetzt mit 70 Euro Einnahmen pro Tag.

Gericht: Video widerspricht der Darstellung des Angeklagten

Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, begründet sie das Urteil, dass das Video die „Entspannungs-These“ widerlegt. Sie sieht eine ganz andere Bewegung als vom Bernhard K. beschrieben. Erst der ausgestreckte Zeigefinger und dann die ausgestreckte Hand, das ist für das Gericht „bewußt und willentlich“. Auch die dazu geäußerten Worte „Und dazu stehe ich“ unterstützen dies, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bernhard K. hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Text: Matthias Lauterer




„Toleranz, Akzeptanz und Solidarität sind Voraussetzung dafür, damit Integration und Teilhabe in Zukunft gelingen können“

„Gemeinschaft leben, gemeinsam kochen, den Tag verbringen und eine gewisse Struktur in den Tagesablauf bringen – das hat vielen unserer Seniorinnen und Senioren bisher gefehlt“, stellt Sven Schäfter, Regionalleiter des Hilfsangebots der Stiftung Lichtenstern klar. Am vergangenen Freitag, bei der feierlichen Eröffnung des neuen Tagesangebots für Senior:innen mit Handicap, stellen Mitarbeitende der Stiftung die Räumlichkeiten in der Öhringer Schillerstraße und das Konzept des Tagesangebotes vor.

Bei der freundlichen Begrüßung durch Sophie Likinich (links) und Elena Grimm fühlt man sich in der großen Küche des Tagesangebotes gleich willkommen. Foto: GSCHWÄTZ

„Das Angebot war ein großer Gewinn“

„Das Tagesangebot ging schon im Januar an den Start“, erklärt Schäfter weiter. „Aufgrund der momentanen Situation haben wir bloß die offizielle Eröffnungsfeier verschoben. Man kann auf jeden Fall schon resümieren, dass das Angebot ein großer Gewinn war. Viele unserer Klienten haben regelrecht auf die Eröffnung gewartet. Davor haben die Seniorinnen und Senioren die meiste Zeit Zuhause ohne feste Tagesstruktur verbracht. Wir sind wirklich froh, dass das Angebot so gut angenommen wird.“

„Wir haben sehr viel Spaß miteinander“

Zum Angebot in der Einrichtung gehören neben der festen Tagesstruktur und dem gemeinsamen Einkaufen, Kochen und Essen ein Musik-, Bastel- und Werkraum, ein Gymnastikraum, eine Bibliothek und ein Ruheraum, in dem eine Rückzugsmöglichkeit besteht. Außerdem besteht die Möglichkeit des freien und begleiteten Spiels und des gemeinsamen Austausches. Mitarbeiterin Edith Schmidgall fasst zusammen: „Wir lachen auch viel, das muss man auch sagen. Wir haben sehr viel Spaß miteinander.“

Küche und Gemeinschaftsraum des Tagesangebotes – hier wird gekocht, gegessen, gespielt und gelacht. Foto: GSCHWÄTZ

„Zu uns kommen Senior:innen aus dem ganzen Hohenlohekreis“

„Das Konzept des Tagesangebotes ist in dieser Art und Weise einmalig im Hohenlohekreis. Das gab es in dieser Art und Weise auch noch nicht so für Senior:innen mit Handicap. Zu uns kommen Senior:innen aus dem ganzen Hohenlohekreis. Wir haben 15 freie Plätze. Neun davon sind im Moment belegt“, erzählt Helmut Pietsch, Leiter des Tagesangebots.

„Ein Treffpunkt an dem auch Zeit für Gespräche besteht“

Menschen mit einer geistigen Behinderung seien in unserer Gesellschaft leider immer noch nicht ausreichend vernetzt, erläutert Pietsch. „Deshalb ist es besonders wichtig, hier in der Stadt einen Treffpunkt zu haben, an dem auch Zeit für Gespräche und persönliche Ansprache und die Gelegenheit besteht, Integration und Teilhabe in einem städtischen Verbund, in einem Gemeindeverbund auszuleben.“ Der 57-Jährige kann aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen. Pietsch arbeitet schon seit fast 40 Jahren mit Menschen mit geistiger Behinderung zusammen und „würde diesen Schritt immer wieder gehen“. Auch wenn es nicht immer leicht ist. „Man ist in diesem Beruf mit vielen Schicksalen konfrontiert. Von Zeit zu Zeit passiert es auch, dass Klienten sterben. Als junger Mensch hat mich das sehr mitgenommen. Im Laufe der Jahre habe ich aber gelernt, damit umzugehen. Man wächst mit seinen Aufgaben und lernt so, schwierige Situationen besser zu meistern.“

Der Eingangsbereich des Tagesangebotes in der Schillerstraße. Foto: GSCHWÄTZ

Essenzielle Grundwerte für eine plurale Gesellschaft

Auch wenn sich in den letzten 40 Jahren vieles gewandelt hat, so sind es doch immer noch ganz einfache, essenzielle Grundwerte, so Pietsch, die zum Ideal einer pluralen Gesellschaft beitragen: „Toleranz, Akzeptanz und Solidarität mit allen Menschen – egal welcher Herkunft oder Behinderung. Das ist eine ganz große Voraussetzung dafür, damit Integration und Teilhabe in Zukunft gelingen können.“

Text: Priscilla Dekorsi

Der Ruheraum dient den Klient:innen als Rückzugsort. Foto: GSCHWÄTZ

Die Bibliothek lädt zum Schmökern ein. Foto: GSCHWÄTZ

Im Kreativ-Raum können die Klient:innen ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Foto: GSCHWÄTZ

Im Gymnastikraum können sich die Klient:innen auspowern. Foto: GSCHWÄTZ