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Kretschmann: Möglicherweise ist auch bald der Einkauf im Einzelhandel für Ungeimpfte verboten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigt in einem Fernsehinterview des SWR von Dienstag, der 30. November 2021, verschärfte Coronamaßnahmen an, die am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, besprochen, am Donnerstag beschlossen und am Freitag in Kraft gesetzt werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen könnten noch nicht voll in den Zahlen sichtbar sein, meint Kretschmann – in  einigen Ländern sei eine Abflachung der Kurven sichtbar, aber für Baden-Württemberg könne er das noch nicht sehen.

„Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“

Die Gespräche der Ministerpräsidenten finden unter dem Eindruck hoher Inzidenzen, hoher Intensivbelastung und den Bildern von Patienten, die in Krankenhäuser in andere Bundesländer ausgeflogen werden, statt. „Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“, sagt Kretschmann und setzt „Was noch kommen könnte, ist die Frage ‚Kommt 2G auch im Einzelhandel?'“ fort. „Wir werden auch Großveranstaltungen einschränken, das ist ziemlich sicher“ – auf die konkrete Frage nach  geschlossenen Clubs, einem landesweiten Aus für Weihnachtsmärkte oder Geisterspiele im Fußball, bleibt Kretschmann überraschend unkonkret.

Kretschmann hält Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für notwendig

„Der designierte Bundeskanzler hat ja zugesagt, dass das Infektionsschutzgesetz verschärft werden kann, wenn es notwendig ist. Wir erachten das für notwendig.“ Den Namen Olaf Scholz spricht er dabei nicht aus.

Impfpflicht zunächst in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021, ist Kretschmann zufrieden, dass  die Instrumente der Bundesnotbremse nicht gegen das Grundgesetz verstoßen haben: „Diesen Instrumentenhkasten brauchen wir Länder, damit wir adäquater reagieren können, je nach Lage der Dinge.“ Kontaktreduzierung sei weiterhin das wirksamnste MIttel der Corona-Bekämpfung.
An konkreten Punkten nennt er einzig:  „Eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen wird kommen und eine allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet werden“, berichtet er aus den Gesprächen, es sei bereits eine weitgehende Einigung unter den Ministerpräsidenten erzielt worden, „das muß dann nur umgesetzt werden.“

Text: Matthias Lauterer




FDP hält die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Unter anderem die FDP hat – damals als Oppositionspartei – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – die sogenannte Bundesnotbremse, die übrigens bei einer Inzidenz jenseits von 100 in Kraft trat – Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Vor allem hielt die FDP die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß, da diese Massnahmen die Freiheit der Einzelpersonen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde.

FDP hielt die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Inzwischen hat sich – und das macht dieses Urteil so pikant – die künftige Regierung unter Beteiligung der FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der gerade bei der Corona-Bekämpfung deutlich eine FDP-Handschrift trägt. Am 25. November 2021 lief beispielsweise die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus – nicht zuletzt auf Druck der FDP.

BVerfG weist die Beschwerde geradezu vernichtend ab

Am Dienstag, den 30. November 2021 hat das BVerfG entschieden – und die Beschwerde abgewiesen.

Damit hat das BVerfG der noch gar nicht im Amt befindlichen Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpaßt. Ja, mehr noch, mit dem Satz aus der veröffentlichten Urteilsbegründung

Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können.

wird die vereinbarte Coronapolitik der Ampelregierung, die sich vor allem auszeichnet durch Abgabe der Verantwortlichkeit an die Länder und einen „Krisenstab“, dessen Befugnisse völlig ungeklärt sind,  vernichtend beurteilt – und das, noch bevor diese Regierung überhaupt im Amt ist.

Nicht handeln schließt das BVerfG aus

Aus diesem Satz folgt für jede Regierung, in einem Notstand handeln zu müssen. Nichthandeln ist keine Alternative. Insbesondere folgt aus diesem Satz auch, dass Grundrechtseinschränkungen notwendig sein können – sofern sie abgewogen und verhältnismäßig sind und einige weitere juristische Voraussetzungen erfüllen. Und dieser kurze Satz sagt auch, dass es nicht ein Grundrecht gibt, das über allen anderen Grundrechten steht und das daher auch in jeglicher gesellschaftlicher Notsituation frei ausgeübt werden kann – eine Feststellung des Gerichts, die nicht überrascht und an die bisherige Rechtsprechung anknüpft.

Interpretationsspielraum

Man könnte diesen Satz auch als Hinweis darauf interpretieren, dass er sich auch auf vermeintliche Freiheiten gesellschaftlicher Gruppen bezieht, die durch ihr Verhalten die Freiheit anderer, größerer Gruppen einschränken. Das wäre ein Hinweis, wie das Gericht anderen (juristisch gut formulierten) Massnahmen, etwa einer Impfpflicht, gegenübersteht. Viel Gewicht sollte man dieser Interpretation nicht beimessen – denn das Gericht bezieht sich nur auf den aktuellen Fall und antwortet nicht auf Fragen, die im aktuellen Fall nicht gestellt werden.

Gericht nimmt Verfassungsbeschwerde auseinander

Man kann es kaum anders ausdrücken: Jeder einzelne Punkt der Verfassungsbeschwerde wird vom Gericht auseinandergenommen. Dem schwarz-roten Gesetzgeber wird bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat.

Gemeinwohl über den Freiheitsrechten Einzelner

Interessant, dass das Gericht im Falle der Corona-Pandemie ganz klar das Gemeinwohl über Freiheitsrechte Einzelner stellt:

Mit den Kontaktbeschränkungen verfolgte er [der Gesetzgeber, Red.] Gemeinwohlziele von überragender Bedeutung. Der Gesetzgeber wollte so Leben und Gesundheit schützen, wozu er nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist.

– diese Auffassung widerspricht deutlich den Äußerungen einiger Politiker in Fernsehtalkshows.

Dem Koalitionsvertrag den Boden unter den Füssen weggezogen

Der neoliberale Freiheitsbegriff, der -grob gesagt- die Freiheit des Einzelnen über die Freiheit der Gesellschaft stellt, zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP. Wenn das BVerfG als höchstes Gericht der Republik jetzt implizit feststellt, dass dieser Freiheitsbegriff nicht der Freiheitsbegriff unseres Grundgesetzes ist, dann hat das Verfassungsgericht dem Koalitionsvertrag – und vielleicht sogar der FDP – den Boden unter den Füßen weggezogen.

Konsequenzen für die neue Regierung

Im Geschäftsleben hätte man zwei Möglichkeiten: Entweder man verhandelt unter neuen Voraussetzungen neu – oder man bricht die Geschäftsbeziehung gleich ganz ab. In der Politik sollte dieses Urteil der Anlass zu einer Regierungskrise, bevor man überhaupt regiert, sein. Aber man wird das Urteil sicherlich schönreden, auf die damalige Oppositionsrolle verweisen und hoffen, dass sich bald niemand mehr daran erinnert.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Helfen Baerbock und Scholz der Kochertalbahn?

In der Diskussion um die Kochertalbahn ist es ruhig geworden, neue Informationen über den Stand der Machbarkeitsstudie gibt es noch nicht. Irgendwann im Jahr 2022 soll die Studie beendet sein, danach können erst die Förderanträge gestellt werden.

Kochertalbahn nur in Verbindung mit Hohenlohebahn sinnvoll zu betrachten

Die Effizienz der geplanten Kochertalbahn muß immer in Verbindung mit der Hohenlohebahn Heilbronn-Schwäbisch-Hall betrachtet werden. Diese Strecke ist teilweise nicht elektrifiziert, weshalb die Elektrifizierung dieser Strecke eine wichtige Rolle auch für die Kochertalbahn spielt. Diese Elektrifizierung ist teuer, denn vor Schwäbisch-Hall führt die Strecke durch drei  Tunnel, deren Querschnitt eine klassische Elektrifizierung mit Oberleitung nicht zuläßt. Bisher wurde in den Gedankenspielen die Elektrifizierung mit Oberleitungen bevorzugt – unter anderem mit einem denkwürdigen Argument: „Sie kriegen hohe Zuschüsse für die Elektrifizierung, aber keinen Zuschuß für den Betrieb. Das macht den Oberleitungsbau sinnvoller.“, so Christian von Stetten in einem GSCHWÄTZ-Interview vor der Bundestagswahl.

Koalitionsvertrag will Elektrifizierung und Beschleunigung von Projekten

Möglicherweise ändern sich mit der neuen Bundesregierung aber die Prämissen der Bezuschussung, sodass auch andere Möglichkeiten in den Vordergrund rücken könnten. Zwei Sätze aus dem Koalitionsvertrag lassen aufhorchen:

  • Zur Erreichung der Klimaziele liegt (…) der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse
  • Bis 2030 wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und  innovative Antriebstechnologien unterstützen.

Zusätzlich soll die Elektrifizierung der Bahn beschleunigt durchgesetzt werden, dazu benötigt es neben erleichterter Planung auch ein wenig Phantasie.

Beispielhaftes Projekt in der Pfalz

Innovative Antriebstechniken sind inzwischen für das Umfeld der Hohenlohebahn verfügbar, das zeigt ein Beispiel aus der Vorderpfalz: Dort ist die Strecke Neustadt/Weinstraße –  Landau – Wörth, die eine wichtige und gut frequentierte Pendlerstrecke ist, nicht elektrifiziert. Ein Antrag auf Zuschüsse für die Elektrifizierung wurde Anfang des Jahres vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt.  Der dort zuständige „Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Süd“ hat reagiert und innerhalb eines halben Jahres eine Alternative gefunden, finalisiert und bereits Nägel mit Köpfen gemacht:

Hybridelektrische Züge auf nicht-elektrifizierten Streckenabschnitten

„Rheinland-Pfalz beschreitet im Bahnverkehr völlig neue Wege. Auf einem Teil der nicht-elektrifizierten Strecken in der Pfalz, die bisher nur von Diesel-Zügen befahren werden konnten, kommen künftig batteriehybride Fahrzeuge zum Einsatz. Das entsprechende Vergabeverfahren wurde nun erfolgreich abgeschlossen.
Das europaweite Vergabeverfahren des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd ist deutschlandweit eines der ersten großen Verfahren, mit dem die Abkehr vom Dieseltriebwagen hin zu batteriehybriden Fahrzeug gemacht wird. Batteriehybrid bedeutet, dass die Fahrzeuge unter der Oberleitung der DB konventionell als elektrischer Triebwagen fahren und abseits davon den Strom aus Batterien beziehen.“, so der Zweckverband in einer Pressemitteilung.

Auch längere Strecken mit Batterie möglich

Der Hersteller, die Stadler Rail AG, beschreibt seine Züge so: „Die zweiteiligen FLIRT Akku-Fahrzeuge fahren vollständig elektrisch und eignen sich insbesondere für Netze, in denen sich – wie zukünftig im Pfalznetz – elektrifizierte Abschnitte mit solchen ohne Oberleitung ablösen. Auf den elektrifizierten Strecken fahren die Züge wie klassische Elektrotriebwagen unter Fahrdraht und laden dabei gleichzeitig die Batterien. Wo der Fahrdraht endet, fahren die Züge im Batteriebetrieb weiter. Dabei liegt die betriebliche Reichweite im Batteriemodus bei mindestens 80 Kilometern – nachgewiesen hat Stadler auf Testfahrten bereits 185 Kilometer im Batteriebetrieb. Im Pfalznetz liegt nach der Fertigstellung von Teilelektrifizierungen der längste Streckenabschnitt ohne Elektrifizierung bei rund 48 Kilometern.“ Auch zum Beispiel Siemens oder Bombardier bieten vergleichbare Züge an.

Mit der Elektrifizierung der Hohenlohebahn wären ohnehin neue Züge notwendig, sodass in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nur die Mehrkosten für den hybridelektrischen Zug gegen die Kosten des Oberleitungsbaues gegengerechnet werden müssten. Und wer weiß, ob die neue Bundesregierung nicht gerade die Umrüstung vom Dieseltriebwagen auf solche neuartigen Züge in besonderem Maße fördern wird.

Tunnelbauarbeiten könnten vermieden werden – früherer Einsatz möglich

Die Bahnstrecke Heilbronn – Schwäbisch-Hall ist zwischen Heilbronn und Cappel elektrifiziert – von Cappel bis Schwäbisch-Hall ist die Strecke auf ungefähr 25km nicht elektrifiziert. Ein Zug, wie er in der Pfalz eingesetzt wird, könnte also auch die Strecke Cappel-Schwäbisch-Hall und zurück ohne Oberleitung bewältigen.
Durch den Einsatz dieser Art von hybridelektrischen Zügen würden Tunnelbauarbeiten und die damit verbundenen Streckensperrungen unnötig. Der rein elektrische Verkehr auf der Strecke könnte dadurch möglicherweise erheblich früher und mit erheblich geringeren Investitionen starten als mit aufwändigen Tunnelbauarbeiten, die auch mit Streckensperrungen einhergehen würden.

Auch hybridelektrische Trambahnen auf dem Markt

Auch für die Kochertalbahn selbst gäbe es, wenn man an eine durchgehende Verbindung nach Schwäbisch-Hall oder Heilbronn denken will, hybridelektrische Möglichkeiten der großen Hersteller – mit einem derartigen System könnte man die Strecke Waldenburg-Cappel (rund 11 km) oder Waldenburg-Schwäbisch-Hall (rund 15 km) auch oberleitungsfrei befahren. Außerdem könnte beispielsweise innerhalb der Stadt Künzelsau auf den teuren Bau von Oberleitungen verzichtet werden. An Haltepunkten könnten Ladestationen eingerichtet werden, sodaß die Züge bei jedem Halt „Strom tanken“ könnten.

Text: Matthias Lauterer

 




Künftig dürfen Ärzte Schwangerschaftsabbrüche bewerben

In den letzten Wochen hat GSCHWÄTZ in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal mehrere Beiträge über das Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, weitere Beiträge sind geplant. Anlaß für diese Artikelserie ist eine Recherche von CORRECTIV.Lokal über die Hürden, die abbruchwilligen Frauen im Wege stehen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP befasst sich mit dem Thema und greift einige der Punkte, die auch GSCHWÄTZ schon thematisiert hatte, auf.

§219a wird komplett gestrichen

Dem Thema „Reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Ampel ungefähr eine von rund 170 Seiten gewidmet. Die klarste Aussage ist: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“  Der §129a StGB stellt bis jetzt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll oder die Werbung in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Wenn die Webseite einer Arztpraxis die unterschiedlichen Methoden für einen Abbruch sachlich beschreibt, kann das schon strafbar sein. Dies mußte die Gießener Ärztin Kristina Hänel erfahren – eine Geldstrafe von 2.500 Euro wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt – denn als Ärztin, die Abbrüche durchführt, erzielt sie einen Vermögensvorteil.

Dieser Paragraph ist eine der Hürden, deren Folgen CORRECTIV.Lokal mit der großangelegten Recherche untersuchen will. Sollte die Ampel diesen Paragraphen streichen, wäre eine Rechtsunsicherheit behoben, betroffenen Frauen stünden mehr Informationsmöglichkeiten, anonym und ohne Hemmschwelle, zur Verfügung.

Ampel will Versorgungssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche herstellen

Auch wenn sich eine Frau zum Abbruch entschlossen hat, will die zukünftige Regierungskoalition Hürden abbauen, indem sie von vornherein klarstellt: „Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Ein wichtiger Punkt: Die wohnortnahe Verfügbarkeit von Krankenhäusern und Praxen ist nicht überall gewährleistet: GSCHWÄTZ berichtete, dass in den Krankenhäusern der BBT-Gruppe (Öhringen und Bad Mergentheim) keine Abbrüche vorgenommen werden, bei der Diakoneo-Gruppe (Schwäbisch-Hall) nur bei Gefahr von Leib und Leben. Einzig die SLK-KLiniken führen pro Jahr 10 bis 20 Abbrüche durch. Auch die Anzahl der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, nimmt immer mehr ab.

Suche nach Praxis oder Klinik eine echte Hürde

Allein schon die Suche nach einer Praxis oder Klinik kann sich als eine echte Hürde für Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, erweisen. Vor allem, da die Praxen und Kliniken nicht einfach zu finden sind – der §129a läßt grüßen!

Flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden

Gespräche mit Beratungsstellen im Hohenlohekreis haben nicht ergeben, dass in Hohenlohe ein Beratungsengpaß besteht. Bundesweit scheint das aber der Fall zu sein, denn der Koalitionsvertrag sagt: „Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.“

„Gehsteigbelästigungen“ unterbinden

Eine letzte Hürde müssen mancherorts Frauen noch kurz vor dem Betreten der Praxis oder des Krankenhauses überwinden: Sogenannte Abtreibungsgegner bedrängen sie auf der Straße und versuchen, die Frauen doch noch vom Abbruch abzuhalten. Dagegen will die Ampel künftig vorgehen: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Kostenlose Verhütung für Geringverdienende und die „Pille für den Mann“

Reproduktive Selbstbestimmung beschränkt sich aber nicht nur darauf, dass schwangere Frauen Möglichkeiten haben sollen, die Schwangerschaft zu beenden. Abbrüche sind das letzte Mittel – und wer sich zuverlässige Verhütungsmittel leisten kann, muß nicht über einen Abbruch nachdenken. Die Koalition will, dass sich jedes Paar auch Verhütung leisten kann: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“ Besonders soll auch die „Pille für den Mann“ im Mittelpunkt der Forschung stehen:  „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“

Auch für ungewollt Kinderlose soll es einfacher werden

„Reproduktive Selbstbestimmung“ soll es auch für die Menschen geben, die Kinder wollen: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.“ Die – insbesondere finanzielle – Hemmschwelle für die Künstliche Befruchtung soll gesenkt werden: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Samenspende eines Dritten, Red.] , unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten
zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium [in diesem Stadium unterliegt der Embryo noch nicht dem Embryonenschutzgesetz, Red.] legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ [von mehreren erzeugten Embryonen wird nur der eingesetzt, der die vermeintlich beste Chancen zur Entwicklung hat, Red.] zu.“

Außerdem will die Ampel „eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Anpassung des Rechts an die heutige Zeit

Zusammenfassend dürften die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen für Betroffene, ganz gleich, ob es um einen Abbruch oder eine künstliche Befruchtung geht, eine Erleichterung darstellen, der Wegfall des §219a bringt Rechtssicherheit.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern

Bereits im Jahr 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramts des Landratsamtes Heilbronn zu Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner, ursprünglich aus Kamerun stammender Landkreisbewohner. Nach zunächst hausinternen Ermittlungen durch die Ausländerbehörde stellte die Behördenleitung im November 2020 schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Zunächst wurden die Ermittlungen durch das Polizeirevier Heilbronn geführt, wobei sich alsbald ein nicht vorhersehbares Verfahrensausmaß abzeichnete. Die Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei Heilbronn übergeben, die fortan die bereits mehrere Monate andauernden Ermittlungen aufnahm.

Mindestens 112 Fälle

In mindestens 112 Fällen sollen drei aus Duala in Kamerun stammende Männer gemeinsam mit sechs weiteren Mittätern Personen aus acht afrikanischen Ländern Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verschafft haben, indem sie durch teilweise unrichtige Angaben in sogenannten Verpflichtungserklärungen für die Einreisenden gegenüber den Ausländerbehörden bürgten. Konkret sollen die Tatverdächtigen im Zeitraum von 2017 bis 2021 bei zumindest zwölf verschiedenen Ausländerämtern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen inhaltlich falsche Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben haben, für die finanzielle Absicherung der eingeladenen Personen, bei denen es sich überwiegend um Studenten handelte, während ihres Aufenthalts in Deutschland einstehen zu können. Zu diesem Zweck wechselten die Tatverdächtigen vermehrt den Wohnort oder meldeten sich in anderen Kreisen oder Bundesländern an.

Ein Verdächtiger mit 8 Wohnsitzen

Die mögliche Anzahl der zeitgleich durch einen Verpflichtungsgeber abgegebenen Verpflichtungserklärungen hängt von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit ab. Da eine zentrale landes- oder bundesweite Erfassung solcher Verpflichtungserklärungen aktuell nicht erfolgt, kann die im Einzelfall befasste Ausländerbehörde nicht nachvollziehen, wie viele solcher Verpflichtungserklärungen ein Verpflichtungsgeber bereits bei anderen Ausländerbehörden abgegeben hat. Dies sollen sich die Verdächtigen des hiesigen Ermittlungsverfahrens zunutze gemacht haben, indem sie bei verschiedenen Ausländerbehörden die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Visumsantragsstellern versicherten, die ihre finanziellen Mittel überschritt. So hatte einer der Hauptverdächtigen im Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Heilbronn neben seinem tatsächlichen Wohnsitz im Landkreis Heilbronn insgesamt acht weitere Wohnsitze angemeldet, um von dort aus weitere Studenten in die Bundesrepublik Deutschland einladen zu können. Die Wohnorte der „Eingeladenen“ erstrecken sich mittlerweile über insgesamt 13 Bundesländer.

130 Einsatzkräfte durchsuchen in mehreren Bundesländern

Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tathandlungen um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt hat und die Tatverdächtigen für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen entlohnt wurden. Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes der Polizei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am 24. November 2021 unter Federführung des Polizeipräsidiums Heilbronn insgesamt 20 Wohnungen und Arbeitsstellen beteiligter Personen durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Insgesamt waren dem Heilbronner Einsatzleiter knapp 130 Einsatzkräfte unterstellt. Nach der Sicherstellung der Beweismittel werden die Heilbronner Ermittler diese nun auswerten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Im kleinen Team kann man mit Spirit viel erreichen“

Ein wenig versteckt, fast schon wie geduckt, zwischen einem modernen Industriegebäude und einem Einkaufsmarkt liegt im Forchtenberger Gewerbegebiet Allmand die Firma Kriwan. Das Gebäude wirkt unscheinbar, die dunkle Waschbeton-Architektur stammt wohl aus den 70ern.

Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet

Tritt man durch die Tür, steht man aber in einer modernen Arbeitsumgebung, alles ist hell erleuchtet, rechts geht es in einen Bürobereich, links sieht man Besprechungszonen, in denen aktuelle Kennzahlen an Stellwänden hängen. Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet, erläutert Lisa Zwicker, die Personalleiterin des Unternehmens.

Produkte sind den meisten Menschen unbekannt

Unscheinbares Kästchen – ein Produkt von Kriwan. Foto: Kriwan

Genauso unscheinbar wie das Gebäude erscheinen viele der Produkte, die dort hergestellt werden: Auf den ersten Blick handelt es sich um schwarze Kästchen, denen man nicht ansieht, was im Inneren vorgeht. Dr. Christian Ellwein, der Geschäftsführer der KRIWAN Industrie-Elektronik GmbH, erklärt: „Wir stellen hier Sensoren und Elektronik, vor allem zum Schutz und der Überwachung von Anlagen, her.“

Rund 250 Menschen arbeiten für Kriwan

Die Kunden sind Anlagenbauer, zum Beispiel für Kälteanlagen oder Windkraftanlagen. Mit den KRIWAN-Sensoren können diverse Parameter der Anlagen erfaßt und gemeldet werden, sodass die Betreiber der Anlagen immer über den Zustand ihrer Anlagen informiert sind und gegebenenfalls auch aus der Ferne eingreifen können. Rund 250 Menschen arbeiten weltweit für Kriwan, die meisten davon in Forchtenberg, wo sämtliche Produkte hergestellt werden.

Kühlgeräte in Supermärkten

Auf die Frage, wo der Verbraucher im täglichen Leben auf Produkte von Kriwan trifft, nennt Ellwein unter anderem Wärmepumpen und Kühlgeräte in Supermärkten. Auch seien Kriwan Windsensoren bei vielen Schneekanonen in Wintersportgebieten und natürlich in Windkraftanlagen verbaut – in rund einem Drittel der Windturbinen in China befänden sich Kriwan-Produkte. Die Frage, ob China tatsächlich im Hochlohnland Deutschland kauft, beantwortet er mit „Ja, weil die Qualität stimmt“.

Digitalisierung der Geschäftsprozesse der Kunden

Die Digitalisierung spielt also für die Anlagenbauer eine immer größere Rolle, mithilfe der Digitalisierung können Geschäftsprozesse bei den Kunden von KRIWAN optimiert oder gänzlich neu gestaltet werden. „Welche Geschäftsprozesse können optimiert werden?“ ist demnach der Ansatz für Ellwein, seine Marktposition weiter zu stärken. Nicht nur die Kosten stünden in den Lastenheften der Kunden, Themen wie Nachhaltigkeit träten mehr und mehr in den Vordergrund. „Jeden Tag kämpfen wir, damit wir weiterhin gut bleiben“, sagt Ellwein. Der Kampf scheint erfolgreich, denn „es ist schön zu sehen, wie namhafte OEMs mit uns zusammenarbeiten“ – wer diese namhaften Firmen sind, darüber schweigt er und lächelt dabei.

Montage eines Anemometers. Foto: Kriwan

Standardprodukte stehen neben exklusiven Auftragsentwicklungen

Über die Geschäftsprozesse und damit verbundenen Entwicklungsziele der Kunden wissen die Entwickler bei Kriwan gut Bescheid, denn viele Produkte sind exklusive Auftragsentwicklungen, bei denen die KRIWAN mit den Kunden maßgeschneiderte Produkte in Zusammenarbeit entwickelt und später produziert. Diese Produkte „sind nicht für den anonymen Markt“. Diesen anonymen Markt bedient Kriwan mit selbst entwickelten Standardprodukten.

Namhafte Mitbewerber

Ein wenig Stolz klingt aus Ellweins Stimme, als er auf seine Konkurrenten zu sprechen kommt: „Das sind große Namen. Zum Beispiel SIEMENS oder ABB. Die sind richtig gut und innovativ.“ Wie kann sich ein kleines Unternehmen wie Kriwan mit diesen Global Playern messen? „Wir haben ein Produkt für eine spezielle Nische, wir haben auf den Markt gehört.“ Ellwein weiß auch zu nutzen, dass grosse Unternehmen manchmal eine gewisse Schwerfälligkeit aufweisen: „Ein mittelgroßes Unternehmen hats manchmal leichter. Im kleinen Team kann man mit Teamspirit viel erreichen“, weiß er, wie er mit seinem Unternehmen auf dem Markt agieren kann.
Weniger anerkennend spricht er über manche Marktteilnehmer in Niedriglohnländern. Einige seien „Kopisten und nicht innovativ“.

Rohstoffknappheit treibt die Organisation

Die aktuelle Materialknappheit auf den Rohstoffmärkten nennt er als gutes Beispiel für die schnelle Reaktionsfähigkeit eines mittelgroßen Unternehmens: Was damit angefangen hat, dass man sich abteilungsübergreifend jeden Tag mit Engpässen auseinandersetzen mußte, führte zu einem LEAN-System, in das nicht nur die Produktion eingebunden ist, sondern beispielsweise auch die Entwicklung. „Wenn alle vor Ort sind, erleichtert das die Lösungsfindung“, meint Ellwein und ergänzt: „Das war kein lange vorbereiteter Change-Prozeß, wir wurden überwältigt durch die Gegebenheiten.“

Rohstoffknappheit in allen Bereichen

Die Rohstoffknappheit betrifft, so Ellwein, inzwischen nicht mehr nur Microcontroller und sonstige Elektronikkomponenten aus Asien, auch Kunststoffteile seien zeitweise nicht verfügbar. Selbst „Kleinkram“ fehle: „Auch Kleinkram kann die Auslieferung stoppen.“

Trotz allem ist Ellwein mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zufrieden: Trotz der Corona-Situation sei Kriwan schneller gewachsen als der Markt, habe also Marktanteile gewonnen.

Historie

Seit 1968 besteht die Firma. Der Firmengründer Friedrich Kriwan soll die ersten Bauteile im Badezimmer selber gelötet haben – „ein Start-Up würde man das heute nennen“, schmunzelt Ellwein. Nach dem Tode des Gründers ging die Firma in eine wohltätige Stiftung über, die sich insbesondere im Bildungsbereich engagiert. Ellwein nennt unter anderem das Projekt LiF – Lernen in Forchtenberg, das von der Stiftung unterstützt wird. Eine Übernahme der Firma durch einen Konkurrenten oder einen Finanzinvestor ist damit nahezu unmöglich.

Ausbildung, Fachkräftebedarf und soziales Engagement

Produktion bei Kriwan. Foto: Kriwan

Die Firma bildet jährlich etwa fünf bis acht junge Menschen aus, Schwerpunkte dabei ist die Elektronik, aber auch Bürokaufleute werden ausgebildet. Besonders erwähnt Lisa Zwicker die Möglichkeit des kooperativen Studiums bei Kriwan. „Azubis zu bekommen wird immer schwerer“, stellt Lisa Zwicker fest, auch sei man immer auf der Suche nach Fach- und Führungskräften.

Geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten

Ellwein ist ganz klar der Auffassung, dass ein Unternehmen eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen hat, besonders betont er: „Einfache Tätigkeiten hier zu haben, ist mir wichtig“, denn so kann man auch geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten kann. Auch sei bei Kriwan die Behindertenquote erfüllt: „Das ist auch eine Chance für ein Unternehmen, ein Wert für ein Unternehmen“. Und nicht zuletzt habe er oftmals festgestellt, dass geringqualifizierte Menschen einfach „später noch durchstarten“. Letztendlich sieht er im gesellschaftlichen Wert auch einen betriebswirtschaftlichen Wert.

Das Gespräch führte Matthias Lauterer

 

 

 

 

 




Aus „Advent am Schloss“ wird „Winterzauber“ in Künzelsau

Das Stadtgespräch wußte Bescheid (GSCHWÄTZ berichtete): Der geplante „Advent am Schloß“ wird nicht wie geplant stattfinden. Dafür realisiert die Stadt Künzelsau ein anderes, ein kleineres und dezentraleres Konzept, um Advents- und Weihnachtsstimmung in die Stadt zu bringen. Als eine von nur wenigen Städten in Baden-Württemberg bietet die Stadt Künzelsau Veranstaltungen an, die einem Weihnachtsmarkt ähnlich sind:

Bürgermeister Neumann: „Es ist einfach schön hier!“

Die Stadt Künzelsau teilt mit:

Der Bauhof der KünWerke hat schon vor geraumer Zeit damit begonnen, die Künzelsauer Innenstadt weihnachtlich zu schmücken. Die ganze Stadt strahlt pünktlich zu Beginn des ersten Adventswochenendes. „Es ist einfach schön hier!“, so Bürgermeister Stefan Neumann. Die Künzelsauer Händler und Gastronomen laden alle herzlich ein, in der Innenstadt zu verweilen und sich für das Weihnachtsfest einzudecken. Es gibt viele tolle Angebote, die einen Besuch lohnenswert machen. Zusätzlich wird es beim Künzelsauer „Winterzauber“ in der Innenstadt eine Bereicherung durch Verkaufshütten und ein gastronomisches Angebot geben, welches aufgrund der aktuellen Lage kleiner ausfällt.

Winter-weihnachtlich geschmückte Innenstadt

Künzelsaus Innenstadt leuchtet wieder festlich für die Adventszeit und ist weihnachtlich geschmückt. Der städtische Bauhof sorgt in der Künzelsauer Innenstadt mit einer tollen Weihnachtsbeleuchtung und geschmückten Weihnachtsbäumen wieder für ein gemütliches Ambiente. Der Aktion der Werbegemeinschaft Künzelsau „Kinder schmücken Weihnachtsbäume“ ist es zu verdanken, dass ab Ende November in der Hauptstraße außerdem zirka 40 Weihnachtsbäume mit von Künzelsauer Kindern gebasteltem Schmuck zu bestaunen sind. Auch das Adventmusizieren der Jugendmusikschule findet wieder an einigen Nachmittagen in der Innenstadt statt.

Adventskalender am alten Rathaus – jeden Tag ein Türchen

Ab 1. Dezember 2021 verwandelt sich das Alte Rathaus wieder in einen großen Adventskalender. Die Fensterbilder wurden von Künzelsauer Kindertageseinrichtungen gebastelt. An jedem Nachmittag wird ein neues Adventstürchen am Alten Rathaus zu bewundern sein. Im Jahr 2010 wurde diese Aktion zum ersten Mal auf Anregung der Künzelsauer Ehrenbürgerin Carmen Würth umgesetzt.

WinterLounge vom 3. bis 20.Dezember 2021

Winter-Weihnachtlich bleibt es in der Künzelsauer Innenstadt: In der Zeit von 3. bis 30. Dezember 2021 öffnet die WinterLounge direkt am Alten Rathaus – ein Treffpunkt während der Adventszeit. Neben Glühwein und Getränken bietet die Werbegemeinschaft Künzelsau auch abwechslungsreiche regionale Speisen an. So wird es beispielsweise ein wechselndes Suppenangebot und verschiedene Wurstspezialitäten geben. Rustikale Tische und Bänke, ausgestattet mit warmen Decken und Kissen, sorgen für eine gemütliche und ungezwungene Atmosphäre. Einem ungezwungenen Beisammensein mit Familie, Freunden und Kollegen steht somit in der Künzelsauer Innenstadt nichts im Wege. Die Öffnungszeiten der WinterLounge:

  • Montags bis donnerstags: 16 bis 21 Uhr
  • Freitags und samstags: 10 bis 21

Weihnachtsgewinnspiel

Ab 26. November 2021 sind die Stempelkarten für das Weihnachtsgewinnspiel in allen Geschäften der Künzelsauer Werbegemeinschaft erhältlich. Bei Einkäufen können bis zum 24. Dezember 2021 drei verschiedene Stempel auf der Karte gesammelt und in den Geschäften der Künzelsauer Werbegemeinschaft abgegeben werden. Auch die Sammlung und Abgabe mehrerer Stempelkarten ist möglich. Zu gewinnen sind Gutscheine der Werbegemeinschaft im Wert von insgesamt 10.000 Euro. Es werden einmal 1.000 Euro, zweimal 750 Euro und einmal 500 Euro als Hauptgewinne ausgelost.

Christmas-Shopping am 10. und 17. Dezember 2021

Das Christmas-Shopping am 10. und 17. Dezember 2021 bietet die optimale Gelegenheit, Weihnachtsgeschenke in Künzelsau zu besorgen. Erstmals findet das Christmas-Shopping an zwei Tagen statt. So können Kurzentschlossene auch noch kurz vor den Weihnachtsfeiertagen Besorgungen erledigen. Die teilnehmenden Geschäfte der Werbegemeinschaft haben am 10. und 17. Dezember 2021 bis 22 Uhr geöffnet.

Christmas Ride am 11. Dezember 2021

Am 11. Dezember 2021 laden die Harley Davidson Freunde Hohenlohe zum Christmas Ride ein. Die Teilnehmer verkleiden sich als Nikoläuse und Engel und fahren gegen 11 Uhr mit ihren Motorrädern (wetterabhängig) durch die Innenstadt. Beim Alten Rathaus gibt es dann von 11 bis 16 Uhr Livemusik mit Steve Roedel. Der Verein freut sich auf viele Besucher und sammelt Geld für einen guten Zweck. Außerdem wird es eine Tombola geben, bei der viele attraktive Preise zu gewinnen sind. „Gewinnen und gleichzeitig etwas Gutes tun – hört sich doch fantastisch an. Wir freuen uns auf viele glückliche Gewinner“ so der erste Vorstand Joachim Schmidt.

„Engelesblasen – gelebte Tradition und stimmungsvoller Treffpunkt.

Das Engelesblasen vom Turm der Johanneskirche in Künzelsau ist ein schöner und stimmungsvoller Weihnachtsbrauch, der nach der Pause im vergangenen Jahr, nun wieder stattfinden soll: An Heiligabend spielen die Turmbläser um 19 Uhr die beliebte Weise „Ehre sei Gott in der Höhe“ und um 24 Uhr erklingt der Choral „Stille Nacht, heilige Nacht“ hoch über den Dächern von Künzelsau. An Silvester wird das alte Jahr um 19 Uhr mit der Schwab’schen Melodie „Lobt den Herrn“ verabschiedet. Eine schöne Gelegenheit das neue Jahr in Besinnlichkeit und Ruhe zu beginnen ist das Engelesblasen am 1. Januar 2022. Alle, die an Heiligabend und Silvester das Engelesblasen also nicht hören und sehen konnten, haben an Neujahr um 19 Uhr das letzte Mal in der Weihnachtszeit die Möglichkeit dazu.

Informationen zu Corona

Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet alle beim Einkaufen und Verweilen die geltenden Corona-Regeln zu beachten und mit dem eigenen Verhalten Rücksicht auf andere zu nehmen. Jeder ist mit seinem Verhalten ein Vorbild. Natürlich gibt es in Künzelsau ein breites Impf- und Testangebot. Mit den Hausarztpraxen und der zusätzlichen Möglichkeit im ehemaligen Krankenhaus, besteht jeden Tag ein Impfangebot. Bürgermeister Stefan Neumann ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf: “Lassen Sie uns gemeinsam die vierte Welle brechen. Ich wünsche uns allen eine gesegnete Adventszeit!”

Aktuelle Informationen zum Impf- und Testangebot in Künzelsau findet man unter www.kuenzelsau.de/corona.

Es gelten die allgemeinen und jeweils aktuellen Corona-Vorgaben und Hygiene-Vorschriften. Bei Änderungen der Corona-Auflagen müssen Veranstaltungen und Aktionen unter Umständen auch kurzfristig geändert oder abgesagt werden.

Pressemeldung der Stadt Künzelsau




Die Luftreiniger sind da!

Am 17. August 2021 beschloß der Künzelsauer Gemeinderat die Anschaffung von 96 Luftreinigern für die Klassenräume der Klassen 1 – 6 sowie die Kindergärten in städtischer Trägerschaft. Am 19. Oktober 2021 vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma AFS Airfilter GmbH aus Übrigshausen, die versprach, bis Ende November liefern zu können.

Trotz der bekannten Turbulenzen auf den Beschaffungsmärkten konnte AFS den Liefertermin einhalten, wie die Stadt Künzelsau mitteilt:

„Die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH hat zu Beginn der Woche die Luftfiltergeräte an die Georg-Wagner-Schule und das Ganerben-Gymnasium ausgeliefert. Insgesamt werden rund 50 Klassenräume der Stufen 1 bis 6 aller städtischen Schulen mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Für die schlecht zu lüftenden Räume wurden bereits im Frühjahr Luftfiltergeräte angeschafft. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten mit den Geräten dazu beitragen, dass in den Einrichtungen neben Hygienekonzepten und den Hygienemaßnahmen ein bestmöglicher Schutz gegen Corona geboten wird. „Unser Ziel als Schule ist es, die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz der Schüler, Lehrer und Angehörigen zu schaffen. Die Luftfiltergeräte unterstützen uns dabei“, so Rainer Süßmann, 1. Konrektor der Georg-Wagner-Schule. Auch Antje Rother, 2. Konrektorin der Georg-Wagner-Schule ist froh, dass die Luftfiltergeräte da sind: „Die Geräte geben einfach zusätzliche Sicherheit.

Auch das Ganerben-Gymnasium bekommt Luftfiltergeräte. Foto: Stadt Künzelsau

Auch die städtischen Kindergärten und die Kindertageseinrichtungen der freien Träger werden aktuell mit 40 Luftfiltergeräten ausgestattet.“

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau




Zu viele ohne Anmeldung

Für Impfungen an den Impfstationen im Hohenlohekreis in der Nobelgusch Pfedelbach sowie in der Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau ist eine vorherige Terminbuchung zwingend erforderlich. Darauf weist die Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Hohenlohekreis, Dr. Susanne Bublitz, hin. Sie organisiert die Angebote mit Unterstützung verschiedener Hausärzte aus dem Kreis sowie des Landratsamtes. Das geht aus einer aktuellen Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

„Je mehr Bürger:innen aber ohne Termin kommen, desto mehr müssen wir leider wieder wegschicken“

„Es gibt nur eine gewisse Anzahl von Impfdosen pro Tag. Alle, die sich registrieren, erhalten von uns eine Einladung. Der Zeitpunkt der Einladung richtet sich nach dem Alter, nach dem Zeitpunkt der Zweitimpfung oder danach, ob es eine Erstimpfung ist. Mit dieser Einladung kann man sich dann einen Termin buchen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger aber ohne Termin kommen, desto mehr müssen wir leider wieder wegschicken, da wir gegen Ende nur die übriggebliebenen Dosen verimpfen können“, erklärt Dr. Susanne Bublitz.

Impfstofflieferungen begrenzt

Die Planungen können nur wochenweise erfolgen, da auch die Impfstofflieferungen wöchentlich erfolgen und begrenzt sind. Zur besseren Planung wird gebeten, dass Impflinge, die in der Zwischenzeit woanders eine Impfung erhalten haben, sich wieder abmelden. In der abgelaufenen Woche wurden in den beiden Impfstationen rund 2000 Impfungen durchgeführt.

Derzeit wird Moderna verimpft

Zudem weist Dr. Bublitz darauf hin, dass ab dem 29. November 2021 Personen über 30 Jahren im Regelfall mit dem Impfstoff „Spikevax“ von Moderna geimpft werden. „Spikevax ist wie Comirnaty von BioNTech ein mRNA-Impfstoff, der den Vorteil bietet, dass er bei Boosterimpfungen nur in halber Dosierung angewendet wird und dadurch individuell weniger Nebenwirkungen verursachen kann“, erklärt die Pandemiebeauftragte. „Zudem scheint er eine bessere Wirksamkeit gegen die Deltavirus-Variante zu haben, was sich positiv auf die Zahl der Impfdurchbrüche bemerkbar machen kann. Für Patienten unter 30 Jahren ist Comirnaty von Biontech besser geeignet, deshalb werden wir den begrenzten Impfstoff von Biontech für Personen unter 30 Jahren reservieren.“

Registrierung

Die Registrierung ist unter www.impfterminmanagement.de/praxis/prx60994bfc19101/registrieren möglich. Die Adresse ist auch auf den Internetseiten www.gemeinschaftspraxis-pfedelbach.de, www.hohenlohekreis.de und www.corona-im-hok.de verlinkt.




The same Corona procedure…Rathaus wieder nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar

Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung des Landes. Die Regelungen der Alarmstufe II bringen auch neue Regeln für den Aufenthalt im Rathaus und den städtischen Einrichtungen mit sich. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Öhringen hervor.

Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht

Das Rathaus und das Einwohnermeldeamt sind ab Montag, den 29. November 2021, nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Bitte vereinbaren Sie die Termine mit den Ämtern im Rathaus per E-Mail unter info@oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-0. Termine für das Einwohnermeldeamt können online unter www.oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-321 erledigt werden. Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske ist nicht ausreichend. Im Einwohnermeldeamt gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht.

Schwimmbad nur für Geimpfte und Genesene mit FFP2-Maske

Die Zentrale im Rathaus bleibt zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt. Unterlagen können dort von den Ämtern für die Bürgerinnen und Bürger zur Abholung bereitgelegt werden. Gelbe Säcke und Biomülltüten erhalten Sie direkt am Eingang zum Rathaus. Die ausgelegten Bebauungspläne können von den Bürgerinnen und Bürgern während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

In den weiteren städtischen Einrichtungen, wie KULTURa, Hallenbad oder Stadtbücherei, gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung.

  • Stadtbücherei: 2G und Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen gilt 2G plus.
  • KULTURa: 2G plus und Maskenpflicht.
  • Rendel-Bad: 2G und FFP2-Maskenpflicht.

Kinder und Schüler unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Nachweise sind möglichst in digitaler Form oder als QR-Code mitzubringen, damit sie auch digital geprüft werden können.