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(Fast) kein Feuerwerk an Silvester

Die Ministerpräsident:innen haben zusammen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag, 02. Dezember 2021, getagt und Beschlüsse gefasst. Herausgekommen ist ein Sammelsurium an Maßnahmen, die getroffen werden oder nicht getroffen werden, die teilweise so streng sind … dass sie nicht an das heranreichen, was in Baden-Württemberg schon gilt. Und auch nicht an das, was einzelne Ministerpräsidenten im Voraus angekündigt hatten. [Link zum Maßnahmenpapier]

Ein weiteres Mal keine einheitliche Regelungen

Klarheit und Einheitlichkeit über das, was in den Bundesländern gelten soll, wurde damit nicht geschaffen. Einige Ministerpräsidenten kündigten schon deutlich schärfere Maßnahmen an. Auch das Papier selbst spricht von: All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards.“ und „Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.“
Beispielsweise will Bayerns Ministerpräsident Bundesligaspiele vor leeren Rängen austragen lassen – die neuen Regeln sehen aber bis zu 15.000 Besucher vor. Dabei klingt Söders Argument, dass bundesweite Fanströme das Risiko deutlich erhöhen, plausibel. Auch für die Spiele im Norden (wo die Inzidenz niedriger ist als im Süden), denn auch diese Spiele werden auch von Fans aus Hochrisikogebieten besucht: Der FC Erzgebirge Aue, wo die Inzidenz besonders hoch ist, spielt beispielsweise an diesem Spieltag in Bremen – dort gibt es bundesweit mit die niedrigste Inzidenz.

Söder hatte wohl vor allem das Bundesliga-Spitzenspiel FC Bayern München gegen Borussia Dortmund im Auge, das mit 75.000 Zuschauern ausverkauft gewesen wäre. Spiele und Fanströme der 2. oder 3. Bundesliga sind kaum betroffen, denn die meisten dieser Spiele finden vor weniger als 15.000 Zuschauern statt.

Baden-Württemberg teils heute schon schärfer als die neuen Regeln

Für den Einzelhandel gilt zukünftig bundesweit die 2G-Regel mit Ausnahme von Geschäften des Grundbedarfs. Diese Regel ist in Baden-Württemberg bereits in Kraft, falls die Inzidenz im Landkreis über 500 liegt, genauso wie die 2G-Regel für den Besuch von Gastronomie, Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gelten Besucherhöchstgrenzen: Maximal 30 oder 50 Prozent der Besucherplätze dürfen besetzt sein, die absolute Höchstzahl liegt bei 15.000 Besuchern im Freien und 5.000 Besuchern in Innenräumen, die jeweils schärfere Einschränkung zählt. Die Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena fasst rund 60.000 Zuschauer, 30% davon sind 18.000 – hier greift dann die Höchstgrenze von 15.000 Zuschauern.

Private Zusammenkünfte

Für Ungeimpfte sind Zusammenkünfte im privaten Bereich stark eingeschränkt worden: Nur Haushaltsmitglieder der ungeimpften Person sowie zwei weitere Personen aus einem anderen gemeinsamen Haushalt (geimpft oder ungeimpft!) dürfen teilnehmen (für Kinder gelten Ausnahmen, Lebenspartner gelten als gemeinsamer Haushalt) – ein Ungeimpfter, verheiratet mit 3 Kindern, darf also beispielsweise seine geimpften Eltern einladen. Seine Schwester darf an dieser Familienfeier dann nicht mehr teilnehmen, egal ob geimpft oder ungeimpft. In Baden-Württemberg gilt bereits eine strengere Regel: Es darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt teilnehmen.
Die Höchstzahl von Teilnehmern privater Veranstaltungen wird in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 350 auf 50 in Innenräumen und 200 im Freien beschränkt. Die Inzidenz im Hohenlohekreis liegt momentan bei rund 700, der Hohenlohekreis ist also von dieser Regel betroffen.

Clubs und Discotheken schliessen

Bei einer Inzidenz von mehr als 350 werden auch Clubs und Discotheken wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen. In den Schulen gilt wieder generell eine Maskenpflicht.

Impfungen

Der Bundespolitik ist es wichtig, die vierte Welle zu brechen. Dazu soll eine Beschleunigung der Impfkampagne dienen: Zukünftig sollen auch in Zahnärztlichen Praxen, in Apotheken Impfungen vorgenommen werden können. Auch Pflegefachkräften soll das Impfen erlaubt werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen will der Bund bis Weihnachten auf diese Weise durchführen.
Der Bund-Länder-Gipfel hat auch beschlossen, eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht für Beschäftigen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zu erlassen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden: Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Böllerverbot an Silvester

Eine besonders sicht- und hörbare Maßnahme wird das gerne so bezeichnete „Böllerverbot“ an Silvester und Neujahr sein: Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“  
Das bedeutet: Das „Böllern“ an sich ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern es im kleinen Kreis geschieht, nicht an den „publikumsträchtigen Plätzen“ stattfindet – und wenn man überhaupt Raketen oder Kracher, deren Verkauf untersagt ist, hat,

Kontrollen

Die Regierungschefs haben sich verständigt: Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.“ Die fehlenden Kontrollen der bisherigen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit oft kritisiert, beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr. Wie und von wem die Kontrollen der weitergehenden Maßnahmen – auch die im privaten Bereich – durchgeführt werden sollen, steht in den Sternen. 

Weiteres Vorgehen in Baden-Württemberg noch nicht geklärt

Noch sind diese Beschlüsse nicht rechtsverbindlich, sie werden in den nächsten Tagen in Kraft treten. In Baden-Württemberg waren vorab deutlich weitreichendere Maßnahmen genannt, die sich aus der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“ ergeben.

Publikumswirksame Maßnahmen Geisterspiele, Schließung der Weihnachtsmärkte, Verbot des Aussschanks und Konsums  von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum, waren vorab als Ziele genannt. Diese Maßnahmen stehen nicht im Bund-Länder-Papier, sie dürften also in einer neuen Corona-Verordnung des Landes enthalten sein.

CDU plädiert für harten Lockdown bis Weihnachen

Die Landes-CDU prescht sogar vor:  „Wir führen jetzt die gleiche Diskssion mit den gleichen Argumeten wie im Advent letzten Jahres. Wir haben uns dann von zögerlichen Lockdown-Lights zu Lockdown-Lights gerettet und am Ende kam doch ein harter Lockdown“, sagt Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stuttgarter Landtag, und fordert: „Deshalb mein Vorschlag, das gleich zu machen  und ab Weihnachten unter 2G+ Öffnungen zuzulassen.“ Ganz anders die FDP: „Für uns ist wichtig, dass es keinen Lockdown gibt“, so Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender, „und dass es keine Schulschließungen gibt“. Für ihn waren die Erfolge der damaligen Lockdowns „zweifelhaft“, die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels hätten „ein richtiges Maß gefunden“.

Baden-Württembergische Regelungen Regelungen ab Samstag gültig?

Geplant war, dass die Regelungen am heutigen Freitag, 03. Dezember 2021, in Kraft treten sollten – dafür wäre allerdings ein Beschluß des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch nötig gewesen. Inzwischen wird davon gesprochen, dass die Verordnung heute verkündet und am morgigen Samstag in Kraft treten sollen. Details sind noch nicht bekannt, man geht aber davon aus, dass die Schließung der Weihnachtsmärkte beschlossene Sache ist.

Text: Matthias Lauterer
Kursiv gedruckt sind Zitate aus dem Bund-Länder-Papier.




Selbstgebastelte Deko für den Weihnachtsbaum im Landratsamt

Traditionell verschönern die Schüler:innen der Geschwister-Scholl- und der Erich Kästner-Schule in Künzelsau jedes Jahr abwechselnd den Weihnachtsbaum für das Landratsamt Hohenlohekreis mit selbstgebasteltem Schmuck. In diesem war die Geschwister-Scholl-Schule an der Reihe. Normalerweise übergeben die Schüler:innen den fertig dekorierten Weihnachtsbaum im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landratsamt, was aber dieses Mal Corona-bedingt nicht möglich war. Dies übernahm deshalb eine Mitarbeiterin des Landratsamtes.

„Es ist schade, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Pandemie zum zweiten Jahr in Folge nicht persönlich hier sein können“, bedauert Erster Landesbeamter Gotthard Wirth. „Dennoch freue ich mich, dass wir an dieser Tradition festhalten können und die Schülerinnen und Schüler die Dekoration für den Weihnachtsbaum gebastelt haben.“

Im Foyer des Hauptgebäudes des Landratsamts erstrahlt der Weihnachtsbaum und verbreitet sowohl bei Besuchern als auch bei Mitarbeitern in Corona-Zeiten etwas Weihnachtsstimmung.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Heilbronn

 

 




Auto von Lkw mitgeschleift

Bei einem missglückten Wendevorgang in Bretzfeld wurde am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, ein Auto mehrere Meter von einem Lkw mitgeschleift. Der 44-jährige Fahrer des Lasters rangierte vormittags mit seinem Sattelzug auf einer Wendefläche in der Franz-Schulz-Straße. Dabei hatte der Mann einen Honda, der dort geparkt war, vermutlich übersehen und war mit dem Wagen kollidiert.

Da der Fahrer den Unfall nicht bemerkte und das Auto sich unter dem Sattelauflieger verkeilt hatte, wurde es im weiteren Verlauf des Wendemanövers um einige Meter versetzt. Am Honda entstand Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Der Schaden am Sattelauflieger blieb mit einer geschätzten Höhe von rund 200 Euro vergleichsweise gering.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Wenn man fragt, bekommt man eben auch schlaue Antworten“

Eigentlich wollte sie mit ihrer Familie auf Weltreise gehen – doch dann kam der Lockdown. „Ich habe mir gedacht: ‚Das kann doch nicht wahr sein’“, erzählt Fränzi Kühne – Referentin, Unternehmerin, zweifache Mutter und 2017 jüngste Aufsichtsrätin Deutschlands – bei einer digitalen Talkrunde des Karriereförderprogramms WoMent in Kooperation mit den Führungsfrauen Raum Heilbronn e.V. zum Thema „Frau fragt nach: Was Männer nie gefragt werden“. „Da verabschiede ich mich von meinem normalen Leben und will in so einem Ausnahmezustand sein, in so einem Zwischenzustand, und mich neu erfinden. Doch dann finde ich mich in so einem Ausnahmezustand für die ganze Welt wieder. Ich fand das gar nicht okay und habe dann erst einmal das gemacht, was alle anderen auch gemacht haben. Ich habe Toastbrot gebacken und gelernt, wie man sich Sommersprossen schminkt. Doch dann dachte ich mir: ‚Okay, jetzt nach rund drei Wochen ist mir ein bisschen langweilig.‘ Und dann kam diese Buch-Idee.“

„Das war die perfekte Zeit“

Die besagte „Buch-Idee“ resultierte schließlich in Kühnes Bestseller „Was Männer nie gefragt werden: Ich frage trotzdem mal“. Die 36-Jährige erklärt: „Mir kam die Idee, erfolgreichen Männern mal die Fragen zu stellen, die Journalistinnen und Journalisten mir in den letzten Jahren gestellt haben. Ursprünglich dachte ich: ‚Der Lockdown ist bestimmt eine blöde Zeit, um so etwas zu machen.‘ Jedoch war es die perfekte Zeit, denn auf einmal hatten alle Leute viel, viel mehr Zeit. Ich glaube, sie waren auch offener für solche Sachen. Offener dafür, auch einmal andere Sachen zuzulassen, weil sie sowieso in einem Ausnahmezustand waren.“ Diese Fragen drehten sich, wie Kühne später erzählt, zu einem großen Teil um Äußerlichkeiten, beispielsweise, ob sie auch in ihren Aufsichtsratssitzungen Turnschuhe und zerrissene Jeans trage oder ob sie jemals von ihrem guten Aussehen profitiert habe, um befördert zu werden.

„Sowas fliegt dann halt raus“

„Ich habe 50 Männer für mein Buch angefragt und 22 davon haben zugesagt. Der Rest hat sich offensichtlich gedacht: ‚Da möchte ich mit der Kühne nicht drüber sprechen. Das ist mir zu heikel.‘ Das zeigt aber auch, dass die Männer, die zugesagt haben, sich zumindest schon einmal Gedanken über Gleichberechtigung oder zumindest über die Unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht haben“, erklärt Kühne. Trotzdem, erzählt die zweifache Mutter, „… ist es zu Situationen gekommen, wo der Mann mich schon mit den Worten: ‚Hey, hübsche Frau! Ich würde Ihnen doch viel lieber Fragen stellen, als Sie mir…‘ begrüßt hat. So etwas hätte ich natürlich gerne ins Buch aufgenommen, aber es gibt da eben auch noch einen Autorisierungsprozess und einen Prozess, wo Zitate freigegeben werden. Und so etwas fliegt dann halt raus, klar.“

„Gregor Gysi war im Osten alleinerziehender Vater“

Ein Gespräch, das Fränzi Kühne besonders in Erinnerung geblieben ist, war das mit Gregor Gysi. „Das Gespräch mit Gregor Gysi war unglaublich. Man kennt ihn ja, er ist unglaublich charmant, er ist unglaublich redegewandt. Er hat immer wieder sehr schlaue Sachen gesagt und auch so Stellen hervorgeholt, wo ich dachte: ‚Oh krass, ja, das ist ein neuer Punkt, ein neuer Ansatz. So kann man auch über die Sache nachdenken.‘ Gregor Gysi war in unserem Gespräch schon sehr reflektiert, aber er ist auch Profi. Er hat sich über so etwas im Vorfeld Gedanken gemacht, er hat sich vorbereitet. Er hat sich auch auf meine Person vorbereitet, das habe ich schon gemerkt. Ihn da irgendwie kalt zu erwischen, das passiert bei Herrn Gysi nicht – dafür ist er viel zu viel Profi. Aber ich fand es sehr interessant, dass bei vielen Männern neue Sachen hervorgekommen sind, wie zum Beispiel bei Herrn Gysi, dass er alleinerziehender Vater im Osten war und wie er darüber so gesprochen hat. Und wie viel Anerkennung er dafür, im Vergleich zu einer Frau, die in seinem Haus gewohnt hat und auch alleinerziehend war, bekommen hat. Ich glaube, das ist heute immer noch so, dass das sehr, sehr häufig passiert. Also ich glaube, die Zeiten haben sich da nicht groß geändert. […] Viele dieser Dinge, wie, dass Gysi alleinerziehender Vater war, wusste ich vorher auch nicht, aber wenn man fragt, bekommt man eben auch schlaue Antworten.“

„Das ist mir jetzt noch fragwürdiger“

Schließlich, nach 22 aufschlussreichen Interviews, blieb auch für Kühne noch eine Frage offen: „Ich verstehe da immer noch viele Journalisten nicht. Warum wird immer noch so ein Standard Fragen-Protokoll abgeliefert und Männer eher zu ihrer fachlichen Kompetenz befragt und Frauen danach, was sie anhaben oder wie sie sich in dieser Männerwelt behaupten und so weiter? Das ist mir jetzt, nach dem Buch und nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, noch fragwürdiger.“

Text: Priscilla Dekorsi




Straße voll gesperrt wegen Baumaßnahmen

Die Kreisstraße 2311 zwischen Hohebach und Weldingsfelden muss von Montag, den 06. Dezember, bis voraussichtlich Freitag, den 10. Dezember 2021, für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Grund sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an den Banketten durch die Straßenmeisterei Künzelsau.

Die überörtliche Umleitung erfolgt über die B 19 Hohebach – Stachenhausen – Kirchwald – K 2316 Hermuthausen – L 1022 Weldingsfelden und umgekehrt. Die gesamte Ortsdurchfahrt Weldingsfelden bleibt von der L 1022 kommend zugänglich. Die Zufahrt von Weldingsfelden nach Seidelklingen über den Gemeindeverbindungsweg bleibt weiter möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Staatsanwalt geht von versuchtem Mord aus

Am 10. Juni 2021 kam es in der Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet am Kocher zu einem versuchten Tötungsdelikt: Ein 27-jähriger verletzte einen 30-jährigen mit einem Messer so schwer, dass dieser lebensgefährlich verletzt in eine Klinik gebracht werden mußte.

Vor dem Landgericht Heilbronn wird ab dem 8. Dezember 2021 gegen den 27-jährigen, der seit dem 11. Juni 2021 in Untersuchungshaft ist, verhandelt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen „versuchten Mordes u.a.“ an und stellt den Fall wie folgt dar:

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 10. Juni 2021 um 19:20 Uhr in der Asylbewerberunterkunft in Künzelsau mit Tötungsvorsatz einen Überraschungsangriff gegen einen seiner Mitbewohner gestartet, indem er ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sodann mit einem Messer in dessen Rippengegend gestochen habe. Als der Geschädigte die Flucht ergriffen habe, habe der Angeklagte ein weiteres mal in dessen Rückengegend gestochen. Dennoch habe der Geschädigte zu den Sicherheitsmitarbeitern der Einrichtung flüchten können. Seine Verletzungen mit inneren Blutungen seien erst nach einer zweistündigen Notoperation so weit behandelt worden, dass der Geschädigte außer Lebensgefahr habe gebracht werden können.

Die 1. Schwurgerichtskammer hat fünf Verhandlungstage angesetzt, mit der Verkündung des Urteils wird am 17. Januar 2022 gerechnet.

Text: Matthias Lauterer




Außergewöhnliche Trunkenheitsfahrt

Ein Zeuge meldete am Dienstabend, dass eine Person betrunken mit seinem elektrischen Rollstuhl durch Krautheim fahre. Durch eine Streife des Polizeireviers Künzelsau konnte der Mann in seinem Gefährt in der Götzstraße angetroffen und kontrolliert werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Daher wurde dem 52-Jährigen im Krankenhaus Blut abgenommen. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Kretschmann: Möglicherweise ist auch bald der Einkauf im Einzelhandel für Ungeimpfte verboten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigt in einem Fernsehinterview des SWR von Dienstag, der 30. November 2021, verschärfte Coronamaßnahmen an, die am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, besprochen, am Donnerstag beschlossen und am Freitag in Kraft gesetzt werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen könnten noch nicht voll in den Zahlen sichtbar sein, meint Kretschmann – in  einigen Ländern sei eine Abflachung der Kurven sichtbar, aber für Baden-Württemberg könne er das noch nicht sehen.

„Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“

Die Gespräche der Ministerpräsidenten finden unter dem Eindruck hoher Inzidenzen, hoher Intensivbelastung und den Bildern von Patienten, die in Krankenhäuser in andere Bundesländer ausgeflogen werden, statt. „Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“, sagt Kretschmann und setzt „Was noch kommen könnte, ist die Frage ‚Kommt 2G auch im Einzelhandel?'“ fort. „Wir werden auch Großveranstaltungen einschränken, das ist ziemlich sicher“ – auf die konkrete Frage nach  geschlossenen Clubs, einem landesweiten Aus für Weihnachtsmärkte oder Geisterspiele im Fußball, bleibt Kretschmann überraschend unkonkret.

Kretschmann hält Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für notwendig

„Der designierte Bundeskanzler hat ja zugesagt, dass das Infektionsschutzgesetz verschärft werden kann, wenn es notwendig ist. Wir erachten das für notwendig.“ Den Namen Olaf Scholz spricht er dabei nicht aus.

Impfpflicht zunächst in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021, ist Kretschmann zufrieden, dass  die Instrumente der Bundesnotbremse nicht gegen das Grundgesetz verstoßen haben: „Diesen Instrumentenhkasten brauchen wir Länder, damit wir adäquater reagieren können, je nach Lage der Dinge.“ Kontaktreduzierung sei weiterhin das wirksamnste MIttel der Corona-Bekämpfung.
An konkreten Punkten nennt er einzig:  „Eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen wird kommen und eine allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet werden“, berichtet er aus den Gesprächen, es sei bereits eine weitgehende Einigung unter den Ministerpräsidenten erzielt worden, „das muß dann nur umgesetzt werden.“

Text: Matthias Lauterer




FDP hält die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Unter anderem die FDP hat – damals als Oppositionspartei – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – die sogenannte Bundesnotbremse, die übrigens bei einer Inzidenz jenseits von 100 in Kraft trat – Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Vor allem hielt die FDP die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß, da diese Massnahmen die Freiheit der Einzelpersonen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde.

FDP hielt die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Inzwischen hat sich – und das macht dieses Urteil so pikant – die künftige Regierung unter Beteiligung der FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der gerade bei der Corona-Bekämpfung deutlich eine FDP-Handschrift trägt. Am 25. November 2021 lief beispielsweise die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus – nicht zuletzt auf Druck der FDP.

BVerfG weist die Beschwerde geradezu vernichtend ab

Am Dienstag, den 30. November 2021 hat das BVerfG entschieden – und die Beschwerde abgewiesen.

Damit hat das BVerfG der noch gar nicht im Amt befindlichen Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpaßt. Ja, mehr noch, mit dem Satz aus der veröffentlichten Urteilsbegründung

Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können.

wird die vereinbarte Coronapolitik der Ampelregierung, die sich vor allem auszeichnet durch Abgabe der Verantwortlichkeit an die Länder und einen „Krisenstab“, dessen Befugnisse völlig ungeklärt sind,  vernichtend beurteilt – und das, noch bevor diese Regierung überhaupt im Amt ist.

Nicht handeln schließt das BVerfG aus

Aus diesem Satz folgt für jede Regierung, in einem Notstand handeln zu müssen. Nichthandeln ist keine Alternative. Insbesondere folgt aus diesem Satz auch, dass Grundrechtseinschränkungen notwendig sein können – sofern sie abgewogen und verhältnismäßig sind und einige weitere juristische Voraussetzungen erfüllen. Und dieser kurze Satz sagt auch, dass es nicht ein Grundrecht gibt, das über allen anderen Grundrechten steht und das daher auch in jeglicher gesellschaftlicher Notsituation frei ausgeübt werden kann – eine Feststellung des Gerichts, die nicht überrascht und an die bisherige Rechtsprechung anknüpft.

Interpretationsspielraum

Man könnte diesen Satz auch als Hinweis darauf interpretieren, dass er sich auch auf vermeintliche Freiheiten gesellschaftlicher Gruppen bezieht, die durch ihr Verhalten die Freiheit anderer, größerer Gruppen einschränken. Das wäre ein Hinweis, wie das Gericht anderen (juristisch gut formulierten) Massnahmen, etwa einer Impfpflicht, gegenübersteht. Viel Gewicht sollte man dieser Interpretation nicht beimessen – denn das Gericht bezieht sich nur auf den aktuellen Fall und antwortet nicht auf Fragen, die im aktuellen Fall nicht gestellt werden.

Gericht nimmt Verfassungsbeschwerde auseinander

Man kann es kaum anders ausdrücken: Jeder einzelne Punkt der Verfassungsbeschwerde wird vom Gericht auseinandergenommen. Dem schwarz-roten Gesetzgeber wird bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat.

Gemeinwohl über den Freiheitsrechten Einzelner

Interessant, dass das Gericht im Falle der Corona-Pandemie ganz klar das Gemeinwohl über Freiheitsrechte Einzelner stellt:

Mit den Kontaktbeschränkungen verfolgte er [der Gesetzgeber, Red.] Gemeinwohlziele von überragender Bedeutung. Der Gesetzgeber wollte so Leben und Gesundheit schützen, wozu er nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist.

– diese Auffassung widerspricht deutlich den Äußerungen einiger Politiker in Fernsehtalkshows.

Dem Koalitionsvertrag den Boden unter den Füssen weggezogen

Der neoliberale Freiheitsbegriff, der -grob gesagt- die Freiheit des Einzelnen über die Freiheit der Gesellschaft stellt, zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP. Wenn das BVerfG als höchstes Gericht der Republik jetzt implizit feststellt, dass dieser Freiheitsbegriff nicht der Freiheitsbegriff unseres Grundgesetzes ist, dann hat das Verfassungsgericht dem Koalitionsvertrag – und vielleicht sogar der FDP – den Boden unter den Füßen weggezogen.

Konsequenzen für die neue Regierung

Im Geschäftsleben hätte man zwei Möglichkeiten: Entweder man verhandelt unter neuen Voraussetzungen neu – oder man bricht die Geschäftsbeziehung gleich ganz ab. In der Politik sollte dieses Urteil der Anlass zu einer Regierungskrise, bevor man überhaupt regiert, sein. Aber man wird das Urteil sicherlich schönreden, auf die damalige Oppositionsrolle verweisen und hoffen, dass sich bald niemand mehr daran erinnert.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Helfen Baerbock und Scholz der Kochertalbahn?

In der Diskussion um die Kochertalbahn ist es ruhig geworden, neue Informationen über den Stand der Machbarkeitsstudie gibt es noch nicht. Irgendwann im Jahr 2022 soll die Studie beendet sein, danach können erst die Förderanträge gestellt werden.

Kochertalbahn nur in Verbindung mit Hohenlohebahn sinnvoll zu betrachten

Die Effizienz der geplanten Kochertalbahn muß immer in Verbindung mit der Hohenlohebahn Heilbronn-Schwäbisch-Hall betrachtet werden. Diese Strecke ist teilweise nicht elektrifiziert, weshalb die Elektrifizierung dieser Strecke eine wichtige Rolle auch für die Kochertalbahn spielt. Diese Elektrifizierung ist teuer, denn vor Schwäbisch-Hall führt die Strecke durch drei  Tunnel, deren Querschnitt eine klassische Elektrifizierung mit Oberleitung nicht zuläßt. Bisher wurde in den Gedankenspielen die Elektrifizierung mit Oberleitungen bevorzugt – unter anderem mit einem denkwürdigen Argument: „Sie kriegen hohe Zuschüsse für die Elektrifizierung, aber keinen Zuschuß für den Betrieb. Das macht den Oberleitungsbau sinnvoller.“, so Christian von Stetten in einem GSCHWÄTZ-Interview vor der Bundestagswahl.

Koalitionsvertrag will Elektrifizierung und Beschleunigung von Projekten

Möglicherweise ändern sich mit der neuen Bundesregierung aber die Prämissen der Bezuschussung, sodass auch andere Möglichkeiten in den Vordergrund rücken könnten. Zwei Sätze aus dem Koalitionsvertrag lassen aufhorchen:

  • Zur Erreichung der Klimaziele liegt (…) der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse
  • Bis 2030 wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und  innovative Antriebstechnologien unterstützen.

Zusätzlich soll die Elektrifizierung der Bahn beschleunigt durchgesetzt werden, dazu benötigt es neben erleichterter Planung auch ein wenig Phantasie.

Beispielhaftes Projekt in der Pfalz

Innovative Antriebstechniken sind inzwischen für das Umfeld der Hohenlohebahn verfügbar, das zeigt ein Beispiel aus der Vorderpfalz: Dort ist die Strecke Neustadt/Weinstraße –  Landau – Wörth, die eine wichtige und gut frequentierte Pendlerstrecke ist, nicht elektrifiziert. Ein Antrag auf Zuschüsse für die Elektrifizierung wurde Anfang des Jahres vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt.  Der dort zuständige „Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Süd“ hat reagiert und innerhalb eines halben Jahres eine Alternative gefunden, finalisiert und bereits Nägel mit Köpfen gemacht:

Hybridelektrische Züge auf nicht-elektrifizierten Streckenabschnitten

„Rheinland-Pfalz beschreitet im Bahnverkehr völlig neue Wege. Auf einem Teil der nicht-elektrifizierten Strecken in der Pfalz, die bisher nur von Diesel-Zügen befahren werden konnten, kommen künftig batteriehybride Fahrzeuge zum Einsatz. Das entsprechende Vergabeverfahren wurde nun erfolgreich abgeschlossen.
Das europaweite Vergabeverfahren des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd ist deutschlandweit eines der ersten großen Verfahren, mit dem die Abkehr vom Dieseltriebwagen hin zu batteriehybriden Fahrzeug gemacht wird. Batteriehybrid bedeutet, dass die Fahrzeuge unter der Oberleitung der DB konventionell als elektrischer Triebwagen fahren und abseits davon den Strom aus Batterien beziehen.“, so der Zweckverband in einer Pressemitteilung.

Auch längere Strecken mit Batterie möglich

Der Hersteller, die Stadler Rail AG, beschreibt seine Züge so: „Die zweiteiligen FLIRT Akku-Fahrzeuge fahren vollständig elektrisch und eignen sich insbesondere für Netze, in denen sich – wie zukünftig im Pfalznetz – elektrifizierte Abschnitte mit solchen ohne Oberleitung ablösen. Auf den elektrifizierten Strecken fahren die Züge wie klassische Elektrotriebwagen unter Fahrdraht und laden dabei gleichzeitig die Batterien. Wo der Fahrdraht endet, fahren die Züge im Batteriebetrieb weiter. Dabei liegt die betriebliche Reichweite im Batteriemodus bei mindestens 80 Kilometern – nachgewiesen hat Stadler auf Testfahrten bereits 185 Kilometer im Batteriebetrieb. Im Pfalznetz liegt nach der Fertigstellung von Teilelektrifizierungen der längste Streckenabschnitt ohne Elektrifizierung bei rund 48 Kilometern.“ Auch zum Beispiel Siemens oder Bombardier bieten vergleichbare Züge an.

Mit der Elektrifizierung der Hohenlohebahn wären ohnehin neue Züge notwendig, sodass in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nur die Mehrkosten für den hybridelektrischen Zug gegen die Kosten des Oberleitungsbaues gegengerechnet werden müssten. Und wer weiß, ob die neue Bundesregierung nicht gerade die Umrüstung vom Dieseltriebwagen auf solche neuartigen Züge in besonderem Maße fördern wird.

Tunnelbauarbeiten könnten vermieden werden – früherer Einsatz möglich

Die Bahnstrecke Heilbronn – Schwäbisch-Hall ist zwischen Heilbronn und Cappel elektrifiziert – von Cappel bis Schwäbisch-Hall ist die Strecke auf ungefähr 25km nicht elektrifiziert. Ein Zug, wie er in der Pfalz eingesetzt wird, könnte also auch die Strecke Cappel-Schwäbisch-Hall und zurück ohne Oberleitung bewältigen.
Durch den Einsatz dieser Art von hybridelektrischen Zügen würden Tunnelbauarbeiten und die damit verbundenen Streckensperrungen unnötig. Der rein elektrische Verkehr auf der Strecke könnte dadurch möglicherweise erheblich früher und mit erheblich geringeren Investitionen starten als mit aufwändigen Tunnelbauarbeiten, die auch mit Streckensperrungen einhergehen würden.

Auch hybridelektrische Trambahnen auf dem Markt

Auch für die Kochertalbahn selbst gäbe es, wenn man an eine durchgehende Verbindung nach Schwäbisch-Hall oder Heilbronn denken will, hybridelektrische Möglichkeiten der großen Hersteller – mit einem derartigen System könnte man die Strecke Waldenburg-Cappel (rund 11 km) oder Waldenburg-Schwäbisch-Hall (rund 15 km) auch oberleitungsfrei befahren. Außerdem könnte beispielsweise innerhalb der Stadt Künzelsau auf den teuren Bau von Oberleitungen verzichtet werden. An Haltepunkten könnten Ladestationen eingerichtet werden, sodaß die Züge bei jedem Halt „Strom tanken“ könnten.

Text: Matthias Lauterer