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Was machen drei Lamas bei der Kreistagssitzung?

Ein ganz neuer Modetrend war bei der Kreistagssitzung vom Montag, 29. November 2021, erkennen: Einige Kreisräte trugen Masken in Parteifarbe – gelb, blau, rot und schwarz waren auszumachen, die GRÜNEN und die FWV wollten sich diesem Trend wohl nicht anschließen.

Über zweieinhalb Stunden referierte Michael Schellmann, Dezernent für Finanzen und Service im Landratsamt Hohenlohe, über den Haushaltsentwurf – und ging dabei noch nichtmal in die tiefsten Details. Kein Wunder, umfaßt der Entwurf des Kreishaushalts für 2022  sowie der Wirtschaftspläne für die Abfallwirtschaft und den Nahverkehr Hohenlohe weit mehr als 500 Seiten. Der komplette Entwurf steht im Detail auf den Bürgerservice-Seiten Landratsamts zum Download bereit.

Gesamt-Haushaltsvolumen von 216.109.670 Euro

Kurz gesagt plant Schellmann im Ergebnishaushalt des Landkreises ursprünglich mit Erträgen von etwas über 158 Millionen Euro, denen Aufwendungen von etwas unter 158 Millionen Euro  entgegenstehen – veranschlagt wird ein Gesamtergebnis von 346.850 Euro. Sowohl Erträge als auch Aufwendungen steigen gegenüber 2021, um 8.4 Millionen Euro bzw 9.2 Millionen Euro, sodass das Ergebnis um rund 800.000 Euro geringer ausfallen wird als 2021.
Bezieht man die NVH und die Abfallwirtschaft ein, so beträgt das gesamte Haushaltsvolumen 216.109.670 Euro.

 

Der allergrößte Teil der Erträge sind Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen, also Gelder, die der Landkreis als solcher nicht selbst erwirtschaftet, sondern aufgrund der Gesetzeslage erhält, zum Beispiel als Kreisumlage von den Gemeinden oder im Rahmen des Finanzausgleichs. Ähnlich sieht es bei den Aufwendungen aus: Auch hier sind die Transferausgaben, das sind u. a. Zuschüsse ÖPNV, Soziale Leistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, Finanzausgleichsumlage, usw. für den Landkreis kaum steuerbar, frei verfügbar für die lokalen Aufgaben des Landkreises sind rund 90 Millionen Euro, die sich auf sieben Teilhaushalte verteilen. Mit 42 Millionen Euro sind die Personalaufwendungen für rund 940 Mitarbeiter:innen, die sich auf alle sieben Teilhaushalte verteilen, der größte Posten.

Hauhaltsstruktur Hohenlohekreis

Sozialhaushalt ist der größte Haushalt – und sorgt für soziale Gerechtigkeit

Der größte Teilhaushalt ist der Teilhaushalt4 – Familie Jugend und Gesundheit mit Aufwendungen von fast 75 Millionen Euro, denen Erträge von 24 Millionen Euro gegenüberstehen – gut 50 Millionen Euro muss der Landkreis also „zuschiessen“ für zum Beispiel Soziale Hilfen, Eingliederungshilfe, Kinder-Jugend- und Familienhilfe. „Dies sind“, so betonte Schellmann, „die Hauptaufgaben der Landkreise, die dadurch den Gedanken der sozialen Gerechtigkeit fördern.“ 

Steigende Flüchtlingszahlen erwartet 

Enthalten in diesem Teilhaushalt sind auch die Kosten für Flüchtlinge. Schellmann stellte fest, dass die Flüchtlingszahlen in den letzten Wochen wieder gestiegen seien, er rechnet damit, dass die derzeit 193 Plätze in Wohnheimen nicht ausreichen werden und kündigt an, dass weitere Investitionen folgen müßten. Eine Million Euro, denen aber auch Erträge aus Erstattung gegenüberstehen, wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf bereits eingeplant.

Coronabedingte Ausgaben in verschiedenen Bereichen

Schellmann weist auf die „Corona-Folgen vor allem bei den Leistungen in den Hilfen zur Erziehung und den Unterstützungsangeboten im Bereich der Eingliederungshilfe vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen“. Dort gab es deutliche Kostensteigerungen. „Das Programm „Familien und Corona –
Wege aus der Krise“ soll hierbei die Folgen der Pandemie nachhaltig abfedern und den Betroffenen Zukunftsperspektiven geben.“ 

„Seit 2018 sehen wir einen kontinuierlichen Anstieg von 11,7 Mio. € auf jetzt 16,5 Mio. €. Das sind 4,8 Mio. € in 5 Jahren und somit eine durchschnittliche Steigerung von 960 T€ pro Jahr“, präsentiert Schellmann die Kostenentwicklung für die Kinder- Jugend- und Familienhilfe. 

Kosten der Corona-Pandemie

Eine 70-prozentige Steigerung der Personalkosten im Gesundheitsbereich war im Jahre 2021 zu verzeichnen, im Jahr 2022 wird nochmals eine Steigerung geplant, auf jetzt 1,7 Millionen Euro. Hinzu kommen zu erwartende Kosten für die Impfkampagne.

Jeder Einwohner des Hohenlohekreises beteiligt sich durch seine Steuern und Abgaben mit 467,54 Euro am Sozialhaushalt des Landkreises. 

Bau des neuen Kreishauses

Ein weiterer wichtiger Punkt in Schellmanns Ausführungen war das neue Kreishaus. 2022 sollen rund 2 Millionen Euro dafür bereitgestellt werden. Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs soll Mitte 2022 feststehen, ab dem 3. Quartal 2022 soll die konkrete Bauplanung erfolgen. Mit dem Baubeginn wird ab 2023 gerechnet.

Die Lamas

Ach ja, die Lamas … die halfen Michael Schellmann, nach 38 Folien, die Aufmerksamkeit der Kreisrät:innen bei den vielen Zahlen durch einen Überraschungseffekt aufrechtzuerhalten – oder vielleicht auch wiederherzustellen.

Text: Matthias Lauterer




Neue Rufnummern im Landratsamt Hohenlohekreis

Ab Sonntag, 12. Dezember 2021, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Hohenlohekreis unter veränderten Telefonnummern zu erreichen. Konkret heißt das: Alle 3-stelligen Durchwahlnummern werden auf 4-stellige Durchwahlnummern umgestellt, betroffen sind alle Durchwahlnummern mit der Rufnummer (07940) 18-XXX. Bei diesen Nummern wird vor die bisherige Durchwahl eine -1 gestellt. Beispielsweise muss dann statt der Nummer (07940) 18-456 die Nummer (07940) 18-1-456 gewählt werden.

Einfach eine 1 vor die bekannte Rufnummer setzen

Da wegen der großen Anzahl der Nummern keine Rufweiterleitungen möglich sind, ertönt beim Anruf einer bisherigen Telefonnummer eine Bandansage, die das Vorgehen erläutert.

Betroffen sind vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hauptgebäuden an der Allee in Künzelsau sowie mehrere Außenstellen wie das Gesundheitsamt, das Flurneuordnungsamt, die Abfallwirtschaft, das Landwirtschaftsamt sowie das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung.

Ausnahmen

Von dieser Regelung ausgenommen sind die folgenden Nummern (Vorwahl jeweils 07940):

18-0 (Zentrale)
18-348 (Kartenverkauf Kulturstiftung Hohenlohekreis)
18-500 (Zulassungsstelle)
18-555 (Hotline Abfallwirtschaft Hohenlohekreis)
18-580 (Gesundheitsamt Zentrale)
18-571 (Gesundheitsamt Fax)
18-888 (Corona-Hotline)

Eine aktuelle Telefonliste wird ab 12. Dezember 2021 auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de unter den Reitern „Landratsamt – Telefonliste“ hinterlegt.

Pressemitteilung Landratsamt des Hohenlohekreises




Hilfe, ich brauche auch als Geimpfte:r einen Schnelltest

Auch die Geimpften treffen die neuen Coronaverordnungen angesichts steigender Infektionszahlen hart. Sie unterliegen, möchten sie etwa einen Restaurantbesuch in der Adventszeit wagen, der 2-G-Regel. Diese besagt: Auch Geimpfte brauchen einen aktuellen Schnelltest, durchgeführt von einem neutralen Dritten, also nicht privat zu Hause.

Im Künzelsauer Raum schaut es da schon ganz anders aus.

In Norddeutschland gibt es derartige Teststationen auch tourismusbedingt quasi an jeder Straßenecke. Auch ohne Voranmeldung ist es problemlos möglich, sich testen zu lassen. Im Künzelsauer Raum schaut es da schon ganz anders aus.

Rares Angebot, wenn freie Termine

Hier heißt es: Frühzeitig Termine buchen, denn das Angebot ist derzeit mehr als überschauba und schnell ausgebucht. Derzeit gibt es die von den örtlichen Aoptheken betriebene Teststation in der Stadthalle in Künzelsau. Termine sind unter folgendem Link buchbar, sind aber teilweise über eine Woche vorher ausgebucht: https://apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Während der dritten Coronawalle im Rahmen der Sommerferien wurde auch die von einem privaten Betreiber angebotene Teststation am Globus Baumarkt in Künzelsau förmlich überrannt. Dieses Testzelt gibt es zumindest derzeit nicht. In Bad Mergentheim ist eine Teststation direkt in der Altstadt. Hier ist die Terminvergabe noch etwas entspannter wie in der Künzelsauer Stadthalle und auch kurzfristiges Testen eher noch möglich:

Teststation in Bad Mergentheim

Die Stadt Bad Mergentheim hat an zentraler Stelle ein Corona-Schnelltestzentrum eingerichtet: am „Kulturforum“ (Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 35). Eine Parkmöglichkeit besteht unter anderem im Parkhaus Altstadt/ Schloss (1. Stunde kostenlos).

Öffnungszeiten: täglich von 10 – 20 Uhr – auch ohne Anmeldung

Seit 13. November 2021 hat jede und jeder wieder Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Nur ein von drei Teststationen in Öhringen geöffnet

Für einen Schnelltest kann man zu den genannten Öffnungszeiten an das Kulturforum auf dem Hans-Heinrich-Ehrler-Platz kommen. Mitzubringen ist ein Personalausweis, außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Vorab-Buchung ist nicht zwingend, bietet aber den Vorteil einer verlässlichen Reservierung und macht die Abläufe im Test-Zentrum noch etwas schneller, da Bescheinigungen bereits vorbereitet werden können. Die Vorab-Buchung ist online möglich: https://apo-schnelltest.de/teststation-siga-distribution

In Öhringen hat aktuell nur die Teststation an der Hirsch Apotheke geöffnet. Auch in der dortigen Stadthalle, der Kultura, ist sie derzeit geschlossen, ebenso am Ö-Center. Buchungen für die Hirsch Apotheke sind unter folgendem Link möglich: https://apo-schnelltest.de/diehirschapotheke




Peka-Skandal: Ermittlungen wegen möglicher Umweltstraftaten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall ist zu der Ansicht gekommen, dass kein „genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage“ gegen die Verantwortlichen  der Ablagerung von (unter anderem) PCB-belastetem Bauschutt auf dem PEKA-Gelände besteht. Sie hat ihre Ermittlungen daher nach §170 (2) StPO beendet und das Ermittlungsverfahren eingestellt: „Ein entsprechender Tatverdacht hat sich nicht ergeben“, so Oberstaatsanwalt Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

Zwei Gründe sprächen für diese Entscheidung, teilt Lustig mit:

Verjährung eingetreten

Zum einen sei inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten, zum anderen sei kein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu erkennen. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1989, nach der die Verjährung bei derartigen Straftaten mit dem Ende der Einbringung beginne und damit doch nicht von einem Dauerdelikt auszugehen sei. Das Gelände wurde im Jahre 2015 aufgefüllt, daher sei im Jahr 2021 aufgrund des §326 StGB bereits Verjährung eingetreten. Offensichtlich sah die Staatsanwaltschaft keinen „besonders schweren Fall einer Umweltstraftat“ nach §330 StGB – dieser wäre nämlich noch nicht verjährt.

Kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit

Im Jahre 2015 sei bei der Verfüllung des Geländes ein Gutachten erstellt worden, das bestätigt habe, dass das Material nicht schadstoffbehaftet war. Den Verantwortlichen sei, da sie sich auf dieses Gutachten verlassen durften, eine  Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz nicht nachzuweisen.

Soweit die Auskunft von OStA Lustig.

Fragen bleiben offen

Aber: Im Jahre 2019 – also vor Eintritt der Verfolgungsverjährung – wurden wohl bereits PCB-Mengen festgestellt, die deutlich über den Grenzwerten lagen. Es muß damals denjenigen, die die Meßergebnisse kannten, klar gewesen sein, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Es wurde damals allerdings keine Strafanzeige erstattet oder die Ermittlungsbehörden anderweitig, beispielsweise durch eine zuständige Fachbehörde, in Kenntnis gesetzt.
Diesen Schluß darf man daraus ziehen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft aus der Presse von dem Fall erfuhren.

Es ist in Deutschland nicht verboten, eine bereits vorgefallene Straftat nicht anzuzeigen. Zumindest gilt das für Privatpersonen – sollte allerdings eine zuständige Behörde Kenntnis von den PCB-Werten gehabt haben, könnte das rechtlich durchaus anders zu beurteilen sein.

Auch die Verschiebung des Baubeginns hat damit ein gewisses Gschmäckle: Der Aushub begann im Jahr 2021, also nach Eintritt der Verfolgungsverjährung. Geplant war der Baubeginn allerdings schon früher.

Die Vorgänge um das PEKA-Gelände, angefangen bei diversen Verkäufen und Zurückkäufen, bis hin zum Abfallskandal, geben weiterhin zu Spekulationen Anlaß. Wer hat wann etwas gewusst und bewusst nicht weitergegeben? Das wird man wohl nie erfahren.

Text: Matthias Lauterer




Würth baut prägendes Gebäude für den Künzelsauer Stadteingang

Am 30. März 2021 stimmte der Künzelsauer Gemeinderat den Plänen der Firma Würth zu, ein neues Gebäude in direkter Nachbarschaft zum Verwaltungsgebäude in Gaisbach zu errichten (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zu 50 Meter Höhe waren damals angedacht, „gute Architektur“ erwartete der Gemeinderat vom Bauherrn, denn das Gebäude wird den Blick auf den Stadteingang, von der Autobahn kommend, prägen.

Ergebnis des Architekturwettbewerbs

Jetzt präsentierte Würth das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs für dieses Gebäude. Entstehen wird ein Ensemble mit einem prägenden Hochhaus, das die genehmigten Maximalmaße bei Weitem nicht ausreizt, den Stadteingang damit nicht erdrückt, aber trotzdem die Silhouette des Stadteingangs markant verändern wird.
Würth teilt dazu in einer Pressemitteilung mit:

Der Gewinner des internationalen Architektenwettbewerbs für das geplante Büro- und Verwaltungsgebäude der Adolf Würth GmbH & Co. KG in Künzelsau-Gaisbach steht fest: Die Jury unter dem Vorsitz von Architekt Wolfgang Riehle wählte am Donnerstag, 25. November 2021, den Entwurf von ORANGE BLU building solutions aus Stuttgart mit ihrem Hochhaus als „Skulptur der Nachhaltigkeit“ aus insgesamt zwölf eingereichten Arbeiten aus. Den zweiten Platz erlangten Gabriele Schneider Architekten aus Stuttgart, der dritte Platz ging an das Architekturbüro Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten ebenfalls aus Stuttgart. Die Architekturbüros BLAUWERK Architekten GmbH aus München und Sacker Architekten GmbH aus Freiburg erhielten jeweils eine Anerkennung.


Visualisierung Hochhaus © ORANGE BLU building solutions

44 Meter hoher Holz-Hybrid-Bau geplant

„Der anspruchsvolle Entwurf von ORANGE BLU mit seinem 44m hohen Holz-Hybridbau hält gebührend Abstand zu dem Baubestand und fügt sich aus städtebaulicher Sicht mühelos und elegant in die Gesamtanlage ein. Die hybride Holzbauweise des Büroturms überzeugt hinsichtlich der materialgerechten Nutzung und die gestapelten und verschobenen Kuben aus tragendem Holzfachwerk stellen einen interessanten Beitrag zum Thema „Bauen mit Holz“ dar. Die sichtbare Verwendung von Holz im Inneren lassen eine hohe räumliche Atmosphäre erwarten“, heißt es in der Begründung des Preisgerichtes.

Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe, Bettina Würth, Vorsitzende des Beirats der Würth-Gruppe, Bernd Herrmann, Mitglied der Konzernführung der Würth-Gruppe, C. Sylvia Weber, Geschäftsbereichsleiterin Kunst und Kultur der Würth-Gruppe, Norbert Heckmann, Sprecher der Geschäftsleitung der Adolf Würth GmbH & Co. KG und Stefan Neumann, Bürgermeister der Stadt Künzelsau waren als Sachpreisrichter anwesend.

Für die Planung und Realisierung dieses Bauvorhabens hatte die Adolf Würth GmbH & Co. KG im Juli 2021 einen internationalen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zwölf renommierte regionale, nationale und internationale Architekturbüros haben sich unter der Einbindung von Landschaftsarchitekten als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligt.

Neues Verwaltungsgebäude

In unmittelbarer Nähe zur Hauptverwaltung der Adolf Würth GmbH & Co. KG soll ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude mit Hochhaus entstehen, das rund 375 Arbeitsplätze bietet. Zudem sieht das Bauvorhaben eine Aufwertung der Außenanlagen, insbesondere der Reinhold-Würth-Straße, vor. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2024 aufgenommen.

Der Neubau ist auf der einen Seite ein klares Bekenntnis des Unternehmens zur weiteren Standortentwicklung in Hohenlohe und spricht auf der anderen Seite gleichzeitig für das weitere Wachstum des Mutterunternehmens der Würth-Gruppe.

 




Zusätzliches Impfangebot ohne Termin in der Stadthalle Künzelsau

Neben der festen Impfstation, die im ehemaligen Krankenhaus eingerichtet ist, wird es an den zwei Dezemberwochenenden ein weiteres Impfangebot in Künzelsau geben, wie die Stadt Künzelsau mitteilt:

Ohne Terminvereinbarung

Das Mobile Impfteam der SLK-Kliniken bietet an sechs Tagen im Dezember Impfen ohne Termin in der Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9, im zweiten Stock an. Das Impfangebot besteht zu den folgenden Zeiten:

  • 04.12.2021, 10–17 Uhr
  • 05.12.2021, 10–17 Uhr
  • 16.12.2021, 13–20 Uhr
  • 17.12.2021, 13–20 Uhr
  • Zwei weitere Impfangebote ohne Termin wird es am 12. und 18. Dezember in Künzelsau geben, Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben.

Es werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und Johnson & Johnson, bei Bedarf auch Moderna angeboten.

„Impfen ist das Gebot der Stunde“

„Wir sind sehr froh und dankbar, dass wir zusammen mit dem Mobilen Impfteam der SLK-Kliniken dieses niederschwellige Impfangebot in Künzelsau anbieten können. Dranbleiben – impfen lassen, egal, ob es die Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung ist. Impfen ist das Gebot der Stunde“, so Bürgermeister Stefan Neumann.

Weitere Impfangebote

Seit Montag, 15. November 2021, gibt es in der Nobelgusch in Pfedelbach sowie in der Notfallpraxis im alten Krankenhaus in Künzelsau zwei feste Impfstationen. Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen. Eine Terminvereinbarung bei der zentralen Anmeldestelle unter www.impfterminmanagement.de/praxis/prx60994bfc19101/registrieren  ist zwingend erforderlich. Geimpft wird zu folgenden Zeiten:

  • Montag: Nobelgusch Pfedelbach, 18 – 20 Uhr
  • Dienstag: Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau, 18 – 20 Uhr
  • Mittwoch/Donnerstag: Nobelgusch Pfedelbach, 18 – 20 Uhr
  • Freitag: Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau, 18 – 20 Uhr
  • Samstag: Nobelgusch Pfedelbach, ab 9 Uhr
  • Sonntag: Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau, ab 9 Uhr

Auch das Orthopädisch-Medizinische-Zentrum in der Kirchstrasse 10 in Künzelsau bietet Corona-Impfungen Informationen und ein Anmeldeformular sind unter https://www.omz-ortho.de/aktuelles/corona-impfung-auffrischimpfung.html zu finden.

Text: Matthias Lauterer / Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Mann mit Messer bedroht und getreten

Die Polizei sucht Zeugen einer Straftat, die sich in der Nacht zum 03. Dezember 2021, ereignet hat: Ein 31-Jähriger wurde in der Nacht auf Freitag in Niedernhall mit einem Messer bedroht und verletzt. Der 31-Jährige teilte der Polizei mit, dass er mit einem Messer bedroht wurde und einer der Täter mit diesem nach ihm stach, wodurch seine Jacke kaputtging. Dann warf ihn einer der Männer zu Boden und trat ihn mit den Füßen. Hierdurch erlitt er Verletzungen am Kopf.

Polizei wurde von Zeugin alarmiert

Eine Anwohnerin der Neufelser Straße meldete gegen 0.30 Uhr, dass drei Personen einen Mann auf der Straße zusammenschlagen würden.

Es soll sich um drei Angreifer gehandelt haben, von denen einer eine Mütze und einen Rucksack trug. Einer der drei konnte bereits identifiziert werden. Die Ermittlungen dauern an.

Zeugen, die Hinweise zum Vorfall geben können oder verdächtige Wahrnehmungen machen konnten, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Künzelsau, Telefon 07940 9400, zu melden.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




(Fast) kein Feuerwerk an Silvester

Die Ministerpräsident:innen haben zusammen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag, 02. Dezember 2021, getagt und Beschlüsse gefasst. Herausgekommen ist ein Sammelsurium an Maßnahmen, die getroffen werden oder nicht getroffen werden, die teilweise so streng sind … dass sie nicht an das heranreichen, was in Baden-Württemberg schon gilt. Und auch nicht an das, was einzelne Ministerpräsidenten im Voraus angekündigt hatten. [Link zum Maßnahmenpapier]

Ein weiteres Mal keine einheitliche Regelungen

Klarheit und Einheitlichkeit über das, was in den Bundesländern gelten soll, wurde damit nicht geschaffen. Einige Ministerpräsidenten kündigten schon deutlich schärfere Maßnahmen an. Auch das Papier selbst spricht von: „All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards.“ und „Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.“
Beispielsweise will Bayerns Ministerpräsident Bundesligaspiele vor leeren Rängen austragen lassen – die neuen Regeln sehen aber bis zu 15.000 Besucher vor. Dabei klingt Söders Argument, dass bundesweite Fanströme das Risiko deutlich erhöhen, plausibel. Auch für die Spiele im Norden (wo die Inzidenz niedriger ist als im Süden), denn auch diese Spiele werden auch von Fans aus Hochrisikogebieten besucht: Der FC Erzgebirge Aue, wo die Inzidenz besonders hoch ist, spielt beispielsweise an diesem Spieltag in Bremen – dort gibt es bundesweit mit die niedrigste Inzidenz.

Söder hatte wohl vor allem das Bundesliga-Spitzenspiel FC Bayern München gegen Borussia Dortmund im Auge, das mit 75.000 Zuschauern ausverkauft gewesen wäre. Spiele und Fanströme der 2. oder 3. Bundesliga sind kaum betroffen, denn die meisten dieser Spiele finden vor weniger als 15.000 Zuschauern statt.

Baden-Württemberg teils heute schon schärfer als die neuen Regeln

Für den Einzelhandel gilt zukünftig bundesweit die 2G-Regel mit Ausnahme von Geschäften des Grundbedarfs. Diese Regel ist in Baden-Württemberg bereits in Kraft, falls die Inzidenz im Landkreis über 500 liegt, genauso wie die 2G-Regel für den Besuch von Gastronomie, Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gelten Besucherhöchstgrenzen: Maximal 30 oder 50 Prozent der Besucherplätze dürfen besetzt sein, die absolute Höchstzahl liegt bei 15.000 Besuchern im Freien und 5.000 Besuchern in Innenräumen, die jeweils schärfere Einschränkung zählt. Die Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena fasst rund 60.000 Zuschauer, 30% davon sind 18.000 – hier greift dann die Höchstgrenze von 15.000 Zuschauern.

Private Zusammenkünfte

Für Ungeimpfte sind Zusammenkünfte im privaten Bereich stark eingeschränkt worden: Nur Haushaltsmitglieder der ungeimpften Person sowie zwei weitere Personen aus einem anderen gemeinsamen Haushalt (geimpft oder ungeimpft!) dürfen teilnehmen (für Kinder gelten Ausnahmen, Lebenspartner gelten als gemeinsamer Haushalt) – ein Ungeimpfter, verheiratet mit 3 Kindern, darf also beispielsweise seine geimpften Eltern einladen. Seine Schwester darf an dieser Familienfeier dann nicht mehr teilnehmen, egal ob geimpft oder ungeimpft. In Baden-Württemberg gilt bereits eine strengere Regel: Es darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt teilnehmen.
Die Höchstzahl von Teilnehmern privater Veranstaltungen wird in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 350 auf 50 in Innenräumen und 200 im Freien beschränkt. Die Inzidenz im Hohenlohekreis liegt momentan bei rund 700, der Hohenlohekreis ist also von dieser Regel betroffen.

Clubs und Discotheken schliessen

Bei einer Inzidenz von mehr als 350 werden auch Clubs und Discotheken wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen. In den Schulen gilt wieder generell eine Maskenpflicht.

Impfungen

Der Bundespolitik ist es wichtig, die vierte Welle zu brechen. Dazu soll eine Beschleunigung der Impfkampagne dienen: Zukünftig sollen auch in Zahnärztlichen Praxen, in Apotheken Impfungen vorgenommen werden können. Auch Pflegefachkräften soll das Impfen erlaubt werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen will der Bund bis Weihnachten auf diese Weise durchführen.
Der Bund-Länder-Gipfel hat auch beschlossen, eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht für Beschäftigen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zu erlassen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden: „Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.„

Böllerverbot an Silvester

Eine besonders sicht- und hörbare Maßnahme wird das gerne so bezeichnete „Böllerverbot“ an Silvester und Neujahr sein: „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An– und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“  
Das bedeutet: Das „Böllern“ an sich ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern es im kleinen Kreis geschieht, nicht an den „publikumsträchtigen Plätzen“ stattfindet – und wenn man überhaupt Raketen oder Kracher, deren Verkauf untersagt ist, hat,

Kontrollen

Die Regierungschefs haben sich verständigt: „Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.“ Die fehlenden Kontrollen der bisherigen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit oft kritisiert, beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr. Wie und von wem die Kontrollen der weitergehenden Maßnahmen – auch die im privaten Bereich – durchgeführt werden sollen, steht in den Sternen. 

Weiteres Vorgehen in Baden-Württemberg noch nicht geklärt

Noch sind diese Beschlüsse nicht rechtsverbindlich, sie werden in den nächsten Tagen in Kraft treten. In Baden-Württemberg waren vorab deutlich weitreichendere Maßnahmen genannt, die sich aus der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“ ergeben.

Publikumswirksame Maßnahmen Geisterspiele, Schließung der Weihnachtsmärkte, Verbot des Aussschanks und Konsums  von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum, waren vorab als Ziele genannt. Diese Maßnahmen stehen nicht im Bund-Länder-Papier, sie dürften also in einer neuen Corona-Verordnung des Landes enthalten sein.

CDU plädiert für harten Lockdown bis Weihnachen

Die Landes-CDU prescht sogar vor:  „Wir führen jetzt die gleiche Diskssion mit den gleichen Argumeten wie im Advent letzten Jahres. Wir haben uns dann von zögerlichen Lockdown-Lights zu Lockdown-Lights gerettet und am Ende kam doch ein harter Lockdown“, sagt Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stuttgarter Landtag, und fordert: „Deshalb mein Vorschlag, das gleich zu machen  und ab Weihnachten unter 2G+ Öffnungen zuzulassen.“ Ganz anders die FDP: „Für uns ist wichtig, dass es keinen Lockdown gibt“, so Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender, „und dass es keine Schulschließungen gibt“. Für ihn waren die Erfolge der damaligen Lockdowns „zweifelhaft“, die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels hätten „ein richtiges Maß gefunden“.

Baden-Württembergische Regelungen Regelungen ab Samstag gültig?

Geplant war, dass die Regelungen am heutigen Freitag, 03. Dezember 2021, in Kraft treten sollten – dafür wäre allerdings ein Beschluß des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch nötig gewesen. Inzwischen wird davon gesprochen, dass die Verordnung heute verkündet und am morgigen Samstag in Kraft treten sollen. Details sind noch nicht bekannt, man geht aber davon aus, dass die Schließung der Weihnachtsmärkte beschlossene Sache ist.

Text: Matthias Lauterer
Kursiv gedruckt sind Zitate aus dem Bund-Länder-Papier.




Selbstgebastelte Deko für den Weihnachtsbaum im Landratsamt

Traditionell verschönern die Schüler:innen der Geschwister-Scholl- und der Erich Kästner-Schule in Künzelsau jedes Jahr abwechselnd den Weihnachtsbaum für das Landratsamt Hohenlohekreis mit selbstgebasteltem Schmuck. In diesem war die Geschwister-Scholl-Schule an der Reihe. Normalerweise übergeben die Schüler:innen den fertig dekorierten Weihnachtsbaum im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landratsamt, was aber dieses Mal Corona-bedingt nicht möglich war. Dies übernahm deshalb eine Mitarbeiterin des Landratsamtes.

„Es ist schade, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Pandemie zum zweiten Jahr in Folge nicht persönlich hier sein können“, bedauert Erster Landesbeamter Gotthard Wirth. „Dennoch freue ich mich, dass wir an dieser Tradition festhalten können und die Schülerinnen und Schüler die Dekoration für den Weihnachtsbaum gebastelt haben.“

Im Foyer des Hauptgebäudes des Landratsamts erstrahlt der Weihnachtsbaum und verbreitet sowohl bei Besuchern als auch bei Mitarbeitern in Corona-Zeiten etwas Weihnachtsstimmung.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Heilbronn

 

 




Auto von Lkw mitgeschleift

Bei einem missglückten Wendevorgang in Bretzfeld wurde am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, ein Auto mehrere Meter von einem Lkw mitgeschleift. Der 44-jährige Fahrer des Lasters rangierte vormittags mit seinem Sattelzug auf einer Wendefläche in der Franz-Schulz-Straße. Dabei hatte der Mann einen Honda, der dort geparkt war, vermutlich übersehen und war mit dem Wagen kollidiert.

Da der Fahrer den Unfall nicht bemerkte und das Auto sich unter dem Sattelauflieger verkeilt hatte, wurde es im weiteren Verlauf des Wendemanövers um einige Meter versetzt. Am Honda entstand Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Der Schaden am Sattelauflieger blieb mit einer geschätzten Höhe von rund 200 Euro vergleichsweise gering.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn