Die Ministerpräsident:innen haben zusammen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag, 02. Dezember 2021, getagt und Beschlüsse gefasst. Herausgekommen ist ein Sammelsurium an Maßnahmen, die getroffen werden oder nicht getroffen werden, die teilweise so streng sind … dass sie nicht an das heranreichen, was in Baden-Württemberg schon gilt. Und auch nicht an das, was einzelne Ministerpräsidenten im Voraus angekündigt hatten. [Link zum Maßnahmenpapier]
Ein weiteres Mal keine einheitliche Regelungen
Klarheit und Einheitlichkeit über das, was in den Bundesländern gelten soll, wurde damit nicht geschaffen. Einige Ministerpräsidenten kündigten schon deutlich schärfere Maßnahmen an. Auch das Papier selbst spricht von: „All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards.“ und „Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.“
Beispielsweise will Bayerns Ministerpräsident Bundesligaspiele vor leeren Rängen austragen lassen – die neuen Regeln sehen aber bis zu 15.000 Besucher vor. Dabei klingt Söders Argument, dass bundesweite Fanströme das Risiko deutlich erhöhen, plausibel. Auch für die Spiele im Norden (wo die Inzidenz niedriger ist als im Süden), denn auch diese Spiele werden auch von Fans aus Hochrisikogebieten besucht: Der FC Erzgebirge Aue, wo die Inzidenz besonders hoch ist, spielt beispielsweise an diesem Spieltag in Bremen – dort gibt es bundesweit mit die niedrigste Inzidenz.
Söder hatte wohl vor allem das Bundesliga-Spitzenspiel FC Bayern München gegen Borussia Dortmund im Auge, das mit 75.000 Zuschauern ausverkauft gewesen wäre. Spiele und Fanströme der 2. oder 3. Bundesliga sind kaum betroffen, denn die meisten dieser Spiele finden vor weniger als 15.000 Zuschauern statt.
Baden-Württemberg teils heute schon schärfer als die neuen Regeln
Für den Einzelhandel gilt zukünftig bundesweit die 2G-Regel mit Ausnahme von Geschäften des Grundbedarfs. Diese Regel ist in Baden-Württemberg bereits in Kraft, falls die Inzidenz im Landkreis über 500 liegt, genauso wie die 2G-Regel für den Besuch von Gastronomie, Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gelten Besucherhöchstgrenzen: Maximal 30 oder 50 Prozent der Besucherplätze dürfen besetzt sein, die absolute Höchstzahl liegt bei 15.000 Besuchern im Freien und 5.000 Besuchern in Innenräumen, die jeweils schärfere Einschränkung zählt. Die Stuttgarter Mercedes-Benz-Arena fasst rund 60.000 Zuschauer, 30% davon sind 18.000 – hier greift dann die Höchstgrenze von 15.000 Zuschauern.
Private Zusammenkünfte
Für Ungeimpfte sind Zusammenkünfte im privaten Bereich stark eingeschränkt worden: Nur Haushaltsmitglieder der ungeimpften Person sowie zwei weitere Personen aus einem anderen gemeinsamen Haushalt (geimpft oder ungeimpft!) dürfen teilnehmen (für Kinder gelten Ausnahmen, Lebenspartner gelten als gemeinsamer Haushalt) – ein Ungeimpfter, verheiratet mit 3 Kindern, darf also beispielsweise seine geimpften Eltern einladen. Seine Schwester darf an dieser Familienfeier dann nicht mehr teilnehmen, egal ob geimpft oder ungeimpft. In Baden-Württemberg gilt bereits eine strengere Regel: Es darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt teilnehmen.
Die Höchstzahl von Teilnehmern privater Veranstaltungen wird in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 350 auf 50 in Innenräumen und 200 im Freien beschränkt. Die Inzidenz im Hohenlohekreis liegt momentan bei rund 700, der Hohenlohekreis ist also von dieser Regel betroffen.
Clubs und Discotheken schliessen
Bei einer Inzidenz von mehr als 350 werden auch Clubs und Discotheken wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen. In den Schulen gilt wieder generell eine Maskenpflicht.
Impfungen
Der Bundespolitik ist es wichtig, die vierte Welle zu brechen. Dazu soll eine Beschleunigung der Impfkampagne dienen: Zukünftig sollen auch in Zahnärztlichen Praxen, in Apotheken Impfungen vorgenommen werden können. Auch Pflegefachkräften soll das Impfen erlaubt werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen will der Bund bis Weihnachten auf diese Weise durchführen.
Der Bund-Länder-Gipfel hat auch beschlossen, eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht für Beschäftigen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zu erlassen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag entscheiden: „Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.„
Böllerverbot an Silvester
Eine besonders sicht- und hörbare Maßnahme wird das gerne so bezeichnete „Böllerverbot“ an Silvester und Neujahr sein: „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An– und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“
Das bedeutet: Das „Böllern“ an sich ist nicht grundsätzlich verboten. Sofern es im kleinen Kreis geschieht, nicht an den „publikumsträchtigen Plätzen“ stattfindet – und wenn man überhaupt Raketen oder Kracher, deren Verkauf untersagt ist, hat,
Kontrollen
Die Regierungschefs haben sich verständigt: „Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.“ Die fehlenden Kontrollen der bisherigen Maßnahmen wurden in der Vergangenheit oft kritisiert, beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr. Wie und von wem die Kontrollen der weitergehenden Maßnahmen – auch die im privaten Bereich – durchgeführt werden sollen, steht in den Sternen.
Weiteres Vorgehen in Baden-Württemberg noch nicht geklärt
Noch sind diese Beschlüsse nicht rechtsverbindlich, sie werden in den nächsten Tagen in Kraft treten. In Baden-Württemberg waren vorab deutlich weitreichendere Maßnahmen genannt, die sich aus der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann „Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“ ergeben.
Publikumswirksame Maßnahmen Geisterspiele, Schließung der Weihnachtsmärkte, Verbot des Aussschanks und Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum, waren vorab als Ziele genannt. Diese Maßnahmen stehen nicht im Bund-Länder-Papier, sie dürften also in einer neuen Corona-Verordnung des Landes enthalten sein.
CDU plädiert für harten Lockdown bis Weihnachen
Die Landes-CDU prescht sogar vor: „Wir führen jetzt die gleiche Diskssion mit den gleichen Argumeten wie im Advent letzten Jahres. Wir haben uns dann von zögerlichen Lockdown-Lights zu Lockdown-Lights gerettet und am Ende kam doch ein harter Lockdown“, sagt Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stuttgarter Landtag, und fordert: „Deshalb mein Vorschlag, das gleich zu machen und ab Weihnachten unter 2G+ Öffnungen zuzulassen.“ Ganz anders die FDP: „Für uns ist wichtig, dass es keinen Lockdown gibt“, so Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender, „und dass es keine Schulschließungen gibt“. Für ihn waren die Erfolge der damaligen Lockdowns „zweifelhaft“, die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels hätten „ein richtiges Maß gefunden“.
Baden-Württembergische Regelungen Regelungen ab Samstag gültig?
Geplant war, dass die Regelungen am heutigen Freitag, 03. Dezember 2021, in Kraft treten sollten – dafür wäre allerdings ein Beschluß des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch nötig gewesen. Inzwischen wird davon gesprochen, dass die Verordnung heute verkündet und am morgigen Samstag in Kraft treten sollen. Details sind noch nicht bekannt, man geht aber davon aus, dass die Schließung der Weihnachtsmärkte beschlossene Sache ist.
Text: Matthias Lauterer
Kursiv gedruckt sind Zitate aus dem Bund-Länder-Papier.