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RKI-Studie in Kupferzell – viel Aufwand für wenig Ergebnis

Dreimal waren Mitarbeiter:innen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für jeweils ein paar Tage vor Ort in Kupferzell, um dort mehrere Tausend Testungen für eine Studie durchzuführen. Diese Testungen waren wichtige Ereignisse, Politiker und Presse waren vor Ort, öffentlichkeitswirksame Bilder wurden bereitgestellt. Zum Beispiel ließ sich Bürgermeister Christoph Spieles als erster Studienteilnehmer ablichten. Die Politik und letztlich auch die freiwilligen Studienteilnehmer setzten viel Hoffnung in die Studien des RKI. Auch im Kreistag referierten Mitarbeiter des RKI über den ersten Teil der Studie, die auch nicht ganz billig war.

Kupferzells Bürgermeister Christoph Spieles wurde bei der RKI-Studie als erstes auf Corona getestet. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Grund für die Auswahl von Kupferzell für die Studie „Corona-Monitoring lokal“ war ein unerfreulicher, nämlich die Tatsache, dass Kupferzell zu Anfang der Pandemie einer der ersten Corona-Hotspots war.

Anfragen aus der Bevölkerung

Aus der Leserschaft erreichen uns Anfragen, was die Studie eigentlich ergeben habe. Offenbar fühlten sich die Teilnehmer der Studie nicht wirklich gut darüber informiert, zu welchem Ergebnisse ihre freiwillige Mitarbeit an den Forschungsarbeiten des RKI geführt hat. GSCHWÄTZ hat daher zweimal beim RKI um einen Gesprächstermin gebeten – und von der dortigen Pressestelle auf die zweite Anfrage folgende Auskunft erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Gespräch ist nicht möglich. Alle verfügbaren Infos [Hervorhebung durch die Redaktion] sind hier abrufbar:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Kupferzell.html

Mit den besten Wünschen für ein gutes neues Jahr
und freundlichen Grüßen 

Unter dem angegebenen Link ist ein kurzer Text zu finden, gerade mal zwei DIN A4-Seiten lang, der in kargen Worten mit vielen Fachbegriffen das Ergebnis der Studie zusammenfasst.

Wenige Ergebnisse

In diesem Bericht ist von einer Datenerhebung vom 20.Mai bis 09. Juni 2020 die Rede. Das RKI war aber auch ab dem 20. Oktober 2020 und im Juni 2021 vor Ort. Von diesen Besuchen steht in dem Bericht nichts. Die Ergebnisse sind lapidar und entsprechen exakt dem, was direkt nach Abschluß der ersten Untersuchung bereits veröffentlicht wurde.

Aus dem Bericht des RKI zur Kupferzell-Studie.

Noch nicht einmal der Unterschied zwischen IgG-Antikörpern und neutralisierenden Antikörpern ist erklärt: Zum Zeitpunkt der Studie Mitte 2020 ging man noch vielfach davon aus, dass nach der Infektion eine Immunität gegen COVID-19 eintreten würde – dies wurde an der Identifikation „neutralisierender“ Antikörper festgemacht, wogegen die IgG-Antikörper nur dem Nachweis einer durchgemachten Infektion dienten.

Bericht kann nicht für die Bevölkerung gedacht sein

Der Bericht richtet sich also nicht an die Bevölkerung oder die Teilnehmer der Studie, sondern ist ausschließlich für Menschen mit einschlägiger Vorbildung gedacht. Kein Wunder, dass sich Studienteilnehmer nicht gut informiert fühlen.

Die aktuellen Zahlen aus dem geänderten Bericht vom 15. September 2021(!) unterscheiden sich geringfügig von den ursprünglich genannten Zahlen – das liegt daran, dass man erst nachträglich erkannt hat, dass sich die Eigenschaften der Tests während der Testungen verändert hatten:

Aus dem Bericht des RKI zur Kupferzell-Studie.

GSCHWÄTZ hat beim RKI nochmals nach den Zielen und Ergebnissen des zweiten und dritten Besuchs in Kupferzell nachgefragt. Unter anderem sollten diese Besuche der Erforschung von Long-Covid-Folgen dienen sowie Aussagen über die Dauerhaftigkeit von Antikörpern möglich machen. Über diese Ziele steht im momentan verfügbaren Bericht nichts.

Text: Matthias Lauterer




Erleichterung bei den Sportvereinen: Nicht-Geimpfte Jugendliche dürfen ab Februar weiterhin am Training teilnehmen

Die Planungen des Landes, festgelegt in der Corona-Verordnung, sahen bisher eine Ausnahmeregelung für Kinder- und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren bei der 2G-Regel vor, die am 31. Januar 2022 ausläuft. Bis dahin, so die Idee der Landesregierung, hätten alle Kinder und Jugendlichen ein Impfangebot wahrnehmen können. Kinder und Jugendliche sollten ab dem 01. Februar 2020 bei Veranstaltungen mit 2G- oder 2G-plus-Regelung  wie Erwachsene behandelt werden.

Das heißt: Ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren hätten dann keinen Sport im Verein mehr mitmachen dürfen. Durch den Protest vieler Sportvereine, unter anderem auch aus dem Hohenlohekreis, bleibt die Übergangsregelung vorerst weiter bestehen.

Ausnahmeregel für Jugendliche

 

Auswirkungen auf alle Lebensbereiche – insbesondere auf Sportvereine

Diese Ausnahmeregelung betrifft alle Lebensbereiche, in denen es 2G- oder 2G-plus-Regeln gibt, beispielsweise seit den Beschlüssen vom Freitag, 7. Januar 2022, für den Besuch eines Restaurants. Aber auch für Sportveranstaltungen und Vereinstraining gilt in Baden-Württemberg bei Alarmstufe I und II eine 2G- beziehungsweise sogar eine 2G-plus-Regel. Jugendtraining konnte bis jetzt wegen der Ausnahmeregelung für Jugendliche sowohl im Freien als auch in der Halle stattfinden.

Sportvereine schreiben offenen Brief an Kretschmann

Ein Wegfallen der Ausnahmeregelung hätte Jugendtraining in Sportvereinen nahezu unmöglich gemacht, daher haben 88 Sportvereine, darunter auch der TSV Künzelsau, einen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann geschrieben:

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 1

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vereine argumentieren, dass trotz der Erwartung der Landesregierung noch nicht alle Kinder und Jugendliche geimpft werden konnten – etwa 1/3 der Jugendlichen könnten bis zum Stichtag am 1. Februar 2022 wegen fehlenden Impfstoffs noch gar nicht geimpft sein. Eine deutliche Einschränkung des Vereinssports für Kinder und Jugendlichen könnte zu „Verwerfungen“ führen. Sie bitten den Ministerpräsidenten daher, die Ausnahmeregelung zu verlängern.

 

Aktuelle Allgemeine Coronaverordnung sieht keine Ausnahme mehr vor

In der aktuell gültigen Coronaverordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 in Kraft ist, stehen keine besonderen Regelungen für Jugendliche – damit wurden die Wünsche der Sportvereine nicht in die allgemeine Coroan_Verordnung übernommen. Allerdings sagt die Corona-Verordnung der Landesregierung, dass das Kultusministerium zusammen mit dem Sozialministerium eine spezielle Verordnung erlassen dürfen – diese sogenannte Corona-Verordnung Sport ist ebenfalls am 27. Dezember in Kraft getreten.

Spezielle Regelungen der Corona-Verordnung Sport

Diese sieht eine spezielle Regelung für Schüler zwischen 12 und 18 Jahren vor: Sie werden ohnehin regelmäßig in der Schule getestet, sofern sie nicht bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Diese Schultests berechtigen Schüler zur Teilnahme an Sportveranstaltungen oder dem Trainingsbetrieb im Verein. Für die Ferienzeiten, in denen keine Schultests stattfinden, müssen auch Schüler einen tagesaktuellen Test vorweisen, wenn sie zum Training oder Wettkampf gehen.

Information des Kultusministeriums, Download: Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf (km-bw.de)

Eine kleine Gruppe von Jugendlichen bleibt außen vor: Jugendliche, die nicht mehr zur Schule oder Berufsschule gehen, sondern bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen – für diese gelten ab dem 01. Februar 2022 die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung, wenn sie an Sportveranstaltungen oder am Training teilnehmen wollen.

Text: Matthias Lauterer




In der ersten Woche nach den Ferien jeden Tag Testungen für nicht-gebosterte Schüler:innen

Am Montag, den 10. Januar 2021, startet die Schule in Baden-Württemberg wieder.Um eine weitere Verbreitung vor allem der Omikronvariante, entgegenzutreten, sollen in der ersten Woche alle Schüler:innen, die nicht geboostert sind, sich jeden Tag tesen lassen. Das geht aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg hervor.

„Aufrechterhaltung Präsenzunterricht oberste Priorität“

Mehr als 26 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern. „Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität“.

Tägliche Testpflicht auch für nicht-geboostertes Personal

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind. Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt. Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag wird der Ministerrat in Kürze entscheiden.

Nach aktuellen Erkenntnissen kann der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte: „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert. Weiterhin bleibt es unheimlich wichtig, alle weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, denn das Virus können wir nach wie vor nicht wegtesten. Es hilft nur Impfen und Boostern. Alle sollten die guten Angebote in Baden-Württemberg annehmen.“




Wirklich wegen Omikron?

Da man noch nicht wisse, wie sich die steigende Zahl an Omikron-Erkrankten auf den gesamten Coronaverlauf auswirke, möchte das regierunsgpräsidium Stuttgart erst einmal nicht von der Alarmstufe II runter – obwohl die Zahlen sinken und Alarmstufe I nun greifen würde. das berichten mehrere Nachrichtenmedien übereinstimmend, unter anderem der SWR.

Bei mehr als 50 Prozent aller Sars-CoV-2-Diagnosen werde laut dem SWR in Laboren Omikron nachgewiesen. Da trotz – oder vielleicht auch wegen – steigender Omikronfälle weniger Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen, zeigt dies eigentlich, dass mit Omikron die Intensivbettenbelegung steigt – das Gegenteil ist der Fall, wenn man die Zahlen betrachtet.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Covid-19-Intensivpatientinnen und -patienten erstmals seit einer langen unter die Marke von 450 gesunken. Damit lag sie erstmals seit Langem wieder unter dem Grenzwert, der für die derzeit geltende „Alarmstufe II“ mit verschärften Schutzmaßnahmen ausschlaggebend ist. Das Land will die Regeln laut dem SWR wohl dennoch beibehalten und keine Lockerungen ermöglichen.

Alarmstufe II bedeutet unter anderem, dass auch Geimpfte etwa beim Besuch von Veranstaltungen zusätzlich einen Schnelltest brauchen (2G+). Alle Bestimmungen lesen Sie hier: Alarmstufe II

 




Ohne Impfung nicht mehr ins Café

Die sichtbarste Maßnahme, die Bund und Länder in ihrer Videokonferenz am 07. Januar 2022 beschlossen haben, betrifft die Gastronomie: Für alle Gastronomiebetriebe soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz die 2G+ Regel gelten. Das bedeutet: Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann, hat keinen Zugang mehr zu Restaurants, Bars, Cafés oder Kneipen. Alle Besucher müssen neben dem Impfnachweis einen aktuellen negativen Antigentest oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen.

Für Ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte ist damit der Zugang zu Innenräumen der Gastronomie nicht mehr möglich. Diese Regel ist schärfer als die bisher in Baden-Württemberg gültigen Regeln.

Höhere Ansteckungsgefahr durch Omikron

Damit hat sich Karl Lauterbach durchgesetzt, der zuletzt die Innenräume der Gastronomie als besondere Gefahrenquelle für die Infektion mit der besonders schnell ansteckenden Omikron-Variante bezeichnet hat, weil sich dort Menschen auf engem Raum über längere Zeit ohne Maske treffen.

Kontaktreduzierung

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dient diese strenge Regelung vor allem der Kontaktreduzierung, weil die Omikron-Variante ansteckender als die bisherigen Varianten sei. Die weiteren Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bleiben unverändert in Kraft.

Verkürzung der Quarantäne zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur

Eine weiteres Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur – aus diesem Grund werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln gelockert: Geboosterte müssen als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne. Die Quarantäne kann in der Regel von Menschen, die nicht oder nicht mehr symptomatisch sind, nach 10 Tagen verlassen werden. Durch einen negativen PCR- oder Antigentest (nicht in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten) kann die Quarantäne auch auf 7 Tage verkürzt werden – bisher dauerte die Quarantäne generell 14 Tage. „Das sind strenge Regelungen, die aber pragmatisch sind und eine Erleichterung gegenüber den heutigen Regeln“, so Olaf Scholz in der Pressekonferenz. Schüler dürfen bei Vorliegen eines Attests bereits nach 5 Tagen wieder die Schule besuchen.

Wirtschaftshilfen angekündigt

Im Gegenzug kündigte Scholz eine Verbesserung der Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie an.

„Vorausschauende Pandemiepolitik“

Scholz und die 16 Ministerpräsident:innen befürworten eine allgemeine Impfpflicht – einen konkreten Termin nannte er jedoch nicht, der Bundestag sei jetzt am Zug. „Die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht ist Teil einer vorausschauenden Pandemiepolitik“, betonte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Wüst über Corona-Spaziergänger

Zum Abschluß wendet sich Wüst konkret an die Gegner der Corona-Maßnahmen: „Klar ist: das Demonstrationsrecht gilt, auch in der Pandemie. Aber: Die Bedrohung  und Einschüchterung von Amtsträgern  und Verantwortungsträgern oder gar Angriffe auf sie tolerieren wir nicht.“

Text: Matthias Lauterer




Achim Beck erlaubt Testen der Kitakinder nun auch den Eltern Zuhause

Kitakinder ab einem Jahr unterliegen ab diesem Jahr ähnlich wie Schulkinder einer regelmäßigen Corona-Testpflicht (wir berichteten). Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck suchte unlängst Testpersonal an den Kindergärten für eben diesen Zweck. Nun schwenkt er um und verweist auf einen größeren Spielraum, den Kommunen nun vom Land diesbezüglich haben.

In einem Schreiben teilt er den betroffenen Eltern mit, dass sie ihre Kinder nun auch zu Hause testen dürfen. Diverse Eltern waren wegen der Testungen an den Niedernhaller Kindergärten nicht erfreut gewesen.




Öhringer Shisha Bar nicht geöffnet – wegen „Umbau- und Wartungsarbeiten“

Rund eine Million Euro soll der Betreiber einer Shisha-Bar in Öhringen ungerechtfertigt eingenommen haben, indem er rund 90.000 Corona-Tests abrechnete, die er größtenteils nicht durchgeführt hat. Das werfen jedenfalls Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn dem Betreiber vor. Aus diesem Grunde bekam er kurz vor Weihnachten einen überraschenden Besuch der Behörden – es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, und „umfangreiche Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich sichergestellt“, so die Pressemeldung der Polizei. (GSCHWÄTZ berichtete)

Geldwäsche als Auslöser

Eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz sei der Auslöser der Polizeiaktion gewesen. Geldinstitute sind verpflichtet, auffällige Geschäfte an das Bundeskriminalamt zu melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. „Auffällig“ können Geschäfte beispielsweise sein, wenn die Summe außerordentlich hoch, im Verhältnis zu üblichen Geschäften des Kunden ist.

Schon einmal eine Öhringer Shisha-Bar im Brennpunkt

Schon einmal stand im Zusammenhang mit Corona eine Shisha-Bar aus Öhringen im Brennpunkt. Im Juli wurde bekannt, dass eine der Quellen eines Corona-Ausbruch die Shisha-Bar „Metropol“ in Öhringen gewesen sein soll – dies gab jedenfalls das Landratsamt bekannt.  Das Landratsamt gibt normalerweise keine Firmennamen preis, in diesem Falle tat man das ausnahmsweise aber doch: Die Kontaktnachverfolgung war offenbar nicht gewährleistet.

Stellungnahme

In Öhringen gibt es neben dem Metropol noch eine weitere Shisha-Bar. GSCHWÄTZ hat mit Kurt Sabur gesprochen, dem Betreiber der Kingzz Shisha Lounge in Öhringen. Der lacht auf die Frage, ob er derjenige sei, den die Polizei besucht hat: „Ich habe nie eine öffentliche Teststation gehabt“, sagt er.
Unter der Telefonnummer der Bar Metropol meldet sich für eine Stellungnahme niemand. Die Bar ist derzeit geschlossen – wegen Umbau- und Wartungsarbeiten:

Text: Matthias Lauterer




Intensivbelegung mit Corona-Patienten geht zurück – Alarmstufe I in Reichweite

Große Unsicherheit herrscht derzeit bei den gemeldeten Corona-Infektionszahlen. Manche Experten rechnen mit Inzidenzen, die zwei- oder dreimal so hoch sind, wie sie das RKI momentan meldet. Das RKI selbst ist auf die Meldungen der Kreise angewiesen und weiß selbst, dass die Zahlen nicht belastbar sind. Nicht umsonst warnt das RKI auf seiner Homepage:

Screenshot www.rki.de am 5.1.2022

Erst Ende dieser Woche rechnet das RKI wieder mit einer verläßlichen Datenlage. Ganze Landkreise sind mit der Erfassung der Daten derzeit überfordert. So zum Beispiel der Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein, der nach gleich mehreren Corona-Ausbrüchen in Klubs im Kreis und in Nachbarkreisen feststellen muß:

Webseite des Kreises Segeberg am 5.01.2022.

Erfassung in Hohenlohe funktioniert

Im Hohenlohekreis werden die Infektionszahlen weiterhin tagesaktuell erfaßt und die Meldungen an die übergeordneten Behörden werden tagesaktuell übermittelt. „Insofern kann für den Hohenlohekreis nicht von einem Meldeverzug gesprochen werden“, sagt Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamts.
Vom Höchststand am 01. Dezember vom 714,8 sank die Inzidenz innerhalb von vier Wochen auf 181,8. Seitdem steigt die Inzidenz wieder an, am 04. Januar 2022 wurde sie mit 249,2 angegeben. Das entspricht ungefähr der Inzidenz in ganz Baden-Württemberg, die bei 252 liegt. Momentan meldet der Hohenlohekreis 394 aktive Fälle.

Hospitalisierung und Intensivbelastung

Entwicklung der ITS-Belegung in BW. Quelle: LGA BW

Die Fallzahlen auf den Intensivstationen (ITS) sind rückläufig, am 4. Dezember waren noch 471 Menschen mit Coronaerkrankung auf der ITS, davon wurden 289 invasiv beatmet. Die Hospitalisierungs-Inzidenz lag bei 2,9. In ganz Baden-Württemberg sind 12,8 Prozent der Intensivbetten frei – das ist weiterhin eine sehr hohe Belegung. 20,3 Prozent der Intensivbetten in Baden-Württemberg sind von COVID-Patienten belegt.

Weiterhin hohe Belegung der Intresivstationen:

Die Belegung der Intensivbetten im Hohenlohekreis und Umgebung ist laut DIVI-Register am 05. Januar 2022 wie folgt:

Hohenlohe:  7 ITS-Betten, 1 ITS-Bett frei, 3 ITS-Betten von COVID-Patient belegt
Schwäbisch-Hall: 42 / 4 / 8
Heilbronn Land: 55 / 3 / 5
Heilbronn Stadt: 39 / 1 / 16
Main-Tauber-Kreis: 40 / 8 / 2

Alarmstufe I in Reichweite

Damit nähern sich die ITS-Belegung und die Hospitalisierungs-Inzidenz den Schranken, die die Alarmstufe II definieren: Liegt die Hospitalisierungs-Inzidenz unter 3 und bleibt die Anzahl der Menschen mit Coronaerkrankungen auf ITS zwei Tage nacheinander unter 450, dann gilt ab dann nur noch die Alarmstufe I.

In der Alarmstufe I werden einige Restriktionen gelockert, beispielsweise dürfen dann Messen und Ausstellungen wieder stattfinden und die Gastronomie darf wieder länger als bis 22:30 öffnen. Eine detaillierte Übersicht über die Regeln und die Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen steht hier zum Download bereit.

Omikron

Im Hohenlohekreis wurden bis jetzt 36 Fälle der Omikron-Variante nachgewiesen, bei zehn Fällen besteht der Verdacht auf eine Infektion mit der Omikron-Variante. Tatsächlich dürften es mehr Fälle sein, denn nicht bei jedem PCR-Test findet eine Sequenzierung statt. Das bestätigt auch Sascha Sprenger: „Wie hoch der Anteil an der Gesamtzahl der Infektionen ist, lässt sich nicht genau feststellen, da von den Laboren nur etwa ein Viertel der positiven Proben sequenziert werden können.“

Auf jeden Fall nimmt die Verbreitung der Omikron-Variante stark zu. Am 4. Januar 2022 meldet das Landesgesundheitsamt über 1.000 bestätigten Omikron-Infektionen bei insgesamt 7.817 Neuinfektionen. Wenn von den Neuinfektionen 25 Prozent, also rund 2.000, sequenziert wurden und davon 1.000 Omikron-Fälle entdeckt wurden, dann sind die Hälfte der Infektionen auf die Omikron-Variante zurückzuführen. Das hat auch eine Abfrage des SWR bei den Testlaboren ergeben. In der letzten Woche des Jahres 2021 lag der Anteil der Omikron-Infektionen noch bei einem Drittel.

Auswirkungen von Omikron noch nicht sicher abschätzbar

Über die Auswirkungen der Omikron-Variante ist weiterhin nur wenig bekannt, jedoch zeichnet sich ab, dass die Omikron-Variante zwar infektiöser ist als Delta, aber die Verläufe in der Regel nicht so schwer sind wie bei Delta. Das stimmt den Koordinator für die intensivmedizinische Versorgung von Covidpatienten in Baden-Württemberg, Götz Geldner, gedämpft optimistisch: In seiner Klinik, dem RKH-Klinikum in Ludwigsburg, gebe es keine Omikron-Patienten auf der Intensivstation. Der Krankheitsverlauf sei bei Omikron deutlich leichter, so Geldners Erfahrung. Da die Delta-Infektionen auf den ITS rückläufig seien, rechnet er nicht mehr mit einer Überlastung der Intensivstationen.

Bedingt Omikron neue Kennzahlen zur Beurteilung der Lage?

Allerdings könnte Omikron ein Game-Changer sein, denn nicht mehr die ITS-Belastung, sondern die Anzahl der Kranken könnte zukünftig für die Gesellschaft kritisch werden. So sieht es jedenfalls Geldner, denn er erkennt ein Problem darin, dass mehr Menschen erkranken könnten. Höhere Krankenstände und höhere Krankenhausbelegung, wenn auch nicht auf die Intensivstationen, verbunden mit krankheits- oder quarantänebedingtem Personalausfall sieht er als mögliche kritische Folgen.

Text: Matthias Lauterer




Impf-und Testmöglichkeiten im Hohenlohekreis diese Woche

Derzeit kann man sich an folgenden Stationen impfen lassen:
  • Künzelsau: dienstags und freitags von 18 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr, im Gebäude des ehemaligen Krankenhauses in der Notfallambulanz
  • Pfedelbach: montags, mittwochs und donnerstags von 18 bis 20 Uhr, samstags ab 9 Uhr; Nobelgusch Pfedelbach

Anmeldung unter https://welle-brechen.de/hohenlohe/.

MVZ Hohenlohe in Forchtenberg

dienstags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr

Impfung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/forchtenberg/mvzhohenlohe.

Impfungen ohne Termin sind bei den Einsätzen mobiler Impfteams im Landkreis möglich. Diese können Sie derzeit der Übersicht auf www.dranbleiben-bw.de entnehmen.

Die nächsten Einsätze:

2. bis 4. Januar 2022: Ehemaliges Notariat Künzelsau

5. bis 7. Januar 2022: Mehrzweckhalle Zweiflingen, Altes Foyer

8. bis 9. Januar 2022: Eugen-Seitz-Bürgerhaus Krautheim

10. bis 11. Januar 2022: Universum Dörzbach

Hinweise: Geimpft wird jeweils von 10-17 Uhr und solange Vorrat reicht. Impfwillige über 30 erhalten in der Regel den Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige sowie Schwangere in der Regel den Impfstoff von BioNTech. Boosterimpfungen werden erst verabreicht, wenn eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung vergangen ist. Dieser Zeitraum beträgt bei BioNTech/Moderna und AstraZeneca drei Monate, bei Johnson&Johnson vier Wochen.

Schnellteststationen in Künzelsau:

  • Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9:
    Montag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr,
    Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: https://www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau .
    Wer sich testen lassen möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen.
    Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang werden von der Hohenlohe Apotheke van Dorp unter Telefon 07940 91090 entgegengenommen.
  • Emma, Bahnhofstraße 1, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 7 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr,
    Samstag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr.
    Termin vereinbaren: 07940 9818761 oder https://apo-schnelltest.de/emma-kuenzelsau oder einfach vorbeikommen und eventuell Wartezeit einplanen.
  • Mundocare-Teststation am Globus Baumarkt, Würzburger Straße 26, Künzelsau:
    Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr.
    Termin buchen: www.mundocare.de oder vor Ort einchecken
  • KÜNfit, Hallstattweg 36, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 12 bis 16 Uhr
    Samstag und Sonntag 9 bis 12 Uhr
    Teststation erreichbar über separaten Seiteneingang, ohne Terminvereinbarung

Coronaregeln ab dem 27. Dezember 2021 für den Hohenlohekreis:

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren in der Alarmstufe II. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten
  • 2G+-Regelung – Ausnahmen nur noch für
    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien.
  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Dampfbäder, Dampfsaunen und ähnliches müssen schließen.
  • Für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

 

Quellen: Landratsamt des Hohenlohekreises, Stadt Künzelsau

 




„Wenn führende Politiker und weite der Teil der Medien sich verächtlich und gerade hasserfüllt über friedliche Demonstranten äußern“

Der Vorstand AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall kritisiert die Allgemeinverfügung der Stadt Schwäbisch „die Spaziergänge auf dem Gebiet der Stadt Schwäbisch Hall“ verbietet. Das geht aus einer Pressemitteilung vom 30. Dezember 2021 hervor.

Laut der AfD verliefen die Versammlungen bislang polizeibestätigt friedlich. Dadurch erachtet die AfD die Allgemeinverfügung „als überzogen und unverhältnismäßig“. Mit Verweis auf den Artikel 8 des Grundgesetzes sagt die AfD: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Ohne Anmeldung, wohlgemerkt. Offenbar ist es notwendig, an diese Worte immer wieder zu erinnern – in einer Zeit, in der die Regierenden dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit offenbar vergessen haben.“

Weiter kritisiert die AfD führende Politiker und „weite der Teil der Medien, diesich verächtlich und gerade hasserfüllt über friedliche Demonstranten äußern, wenn sie sich durch Spaziergänge stärker bedroht zu fühlen scheinen als durch organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung“.

Örtliche Tageszeitungen werden aufgefordert, Bevölkerung nicht gegeneinander aufzuhetzen“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Die örtlichen Tageszeitungen werden aufgefordert mit der teilweise erkennbar tendenziösen Berichterstattung die Bevölkerung nicht weiter gegeneinander aufzuhetzen. Es muss weiterhin möglich sein, friedlich gegen überzogenen Corona-Maßnahmen und eine verfehlte Politik Gesicht zu zeigen, egal ob in Demonstrationen oder Versammlungen. Selbstverständlich unter Einhaltung der üblichen Abstands-und Hygieneregeln.“

„Es muss weiterhin möglich sein, friedlich gegen überzogenen Corona-Maßnahmen und eine verfehlte Politik Gesicht zu zeigen“

Einen „besonderen Dank“ richtet die AfD an die örtliche Polizei mit ihrem „sehr sensiblen und maßvollen Verhalten“.

Landrat Dr. Neth: Versammlungsverbot auch im Hohenlohekreis möglich

Auch Landrat Dr. Neth zieht für den Hohenlohekreis ein Versammlungsverbot als letztes Mittel in Erwägung. In einer Pressemitteilung vom 30. Dezember 2022 (wir berichteten) heißt es: „Im Hinblick auf diese Entwicklungen kritisiert Landrat Dr. Matthias Neth die sogenannten Montagsspaziergänge: „Wer in dieser Lage gegen die Corona Regeln demonstrieren geht, muss sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein und die Vorgaben der Corona-Verordnung einhalten, also insbesondere Maske tragen und Abstand halten. Deshalb appelliere ich an alle Teilnehmer der Proteste: Seien Sie rücksichtsvoll und beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Mitmenschen die geltenden Regelungen. Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie überhaupt. Allerdings hat die Versammlungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo von der Versammlung eine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht. Eben diese Gefährdung besteht, wenn viele Menschen ohne Maske und Abstand zusammenkommen und dabei die durch Omikron gestiegene Ansteckungsgefahr ignorieren. Sollte es in Zukunft vermehrt zu solchen Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommen, wird ein Versammlungsverbot als letztes Mittel erteilt werden müssen.“