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Ich bin da, nur meine Koffer nicht

Lange, eigentlich bis kurz vor meiner Reise nach Amrum, eine kleine Insel im hohen Norden, habe ich mit mir gerungen, ob ich wirklich den Auftakt meiner Reise in die Hände der Deutschen Bahn legen soll oder nicht doch, wie immer, in mein Auto steigen soll. Selbst das Ticket war bis kurz vor Reiseanritt noch als Autofährticket angelegt, damit ich mit meinem Fahrzeug zu der kleinen Insel geschippert werde.

In 3,5 Stunden von Würzburg nach Hamburg

Dann dachte ich an die nicht selten kilometerlangen Staus auf der A7, an den oft verstopften Elbtunnel bei Hamburg, an Unfälle auf der Strecke, kilometerlange Baustellen. Schließlich stornierte ich das Autofährticket und buchte ein normales Fährticket ohne Auto plus die Fahrt mit der Deutschen Bahn. Eine Bilanz.

Mit dem Auto hätte ich von Künzelsau nach Amrum laut Google für 79 km fast elf Stunden gebraucht (ohne Pausen). Bei der Bahn geht das alles – rein theoretisch – schneller und günstiger. Die  Hin- und Rückfahrt kostet mich mit einem Supersparpreistarif (kein Umbuchen möglich), 1. Klasse, 123 Euro. In 3,5 Stunden fährt der ICE von Würzburg nach Hamburg, dann noch zweimal umsteigen in kleinere Züge und schon steht man am Fähranlager zu der Insel Amrum.

Sitzplatzreservierung zu empfehlen

Die Züge waren allesamt nicht überfüllt, so dass man nicht unbedingt eine Sitzplatzreservierung haben müsste. Aber es empfiehlt sich vor allem im ICE, denn man will es sich ja während der mehrstündigen Fahrt gemütlich machen und nicht bei jeder Haltestelle Angst haben müssen, dass ein Fahrgast zusteigt, der genau diesen Platz reserviert hat und man dementsprechend das Feld räumen muss.

FFP2-Masken Pflicht

Das Abenteuer beginnt an einem Dienstagmorgen im Dezember 2021 um halb acht. In Würzburg am Bahnhof fällt man als Baden-Württemberger sofort auf, wird man doch sofort von drei Menschen darauf hingeweisen, dass in der Bahnhofshalle FFP2-Masken zu tragen seien. Willkommen in Bayern. Auch in den Dügen empfiehlt die Deutsche Bahn das Tragen von FFP2-Masken. Auf dem Bahnsteig teilt der Bahnhofslautsprecher mit, dass der ICE zirka eine halbe Stunde Verspätung hat. Dass das am frühen Morgen schon möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Nach Überprüfung meines Zugtickets stelle ich fest, dass die Anschlusszüge ziemlich eng hintereinander fahren und ich vermutlich meinen ersten Anschlusszug und damit auch alle anderen verpassen werde, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.

Der Dominoeffekt tritt ein

Es geschieht kein Wunder. Stattdessen tritt der befürchtete Dominoeffekt ein. Ich frage die netten Mitarbeiter:innen, die mir eine Brezel und einen Kaffee an meinen Tisch bringen, ob ich denn den Anschlusszug in Hamburg Altona noch schaffe und wenn nicht, was Sie mir dann raten. Sie raten erstmal zu gar nicht viel. Ein Mitarbeiter vertröstet mich fast bis zum Schluss mit den Worten, dass ein ICE auch ein paar Minuten wieder reinholen könne und dann passt alles wieder. Letztendlich passt es nicht, da der Zug unerwarteterweise wegen Gleisarbeiten bereits in Hamburg und nicht in Hamburg Altona endet. Damit platzt der Traum endgültig mit dem reibungslosen Weiterkommen. Alle Fahrgäste steigen aus. Ein Mitarbeiterin der Deutschen Bahn zeigt mir noch den Weg zur S-Bahn, die Fahrten nach Hamburg Altona für die Anschlusszüge anbietet.

Die letzte Fähre bekomme ich noch

Mit der Verspätung erlischt zwar meine Verbindung, aber ich darf dadurch jeden anderen Zug, um an mein Ziel zu gelangen, zumindest kostenfrei nutzen. Mit einem Laptop unterm Arm und einem gefühlt 10 Kilo schweren Rucksack auf den Schultern erfahre ich von dem Mann im Informationshäuschen am Bahnhof in Hamburg Altona, wie meine weitere Verbindung aussehen könnte, nachdem ich den Anschluss verpasst habe. Ich muss zwar 1,5 Stunden warten und bekomme die 15 Uhr Fähre nach Amrum nicht mehr wie geplant, aber dafür zumindest noch die letzte Fähre des Tages um 20.30 Uhr.In diesem Moment will ich mir lieber nicht ausrechnen, ob ich mit dem Auto nicht doch schneller gewesen wäre. Aber entspannter als im Auto war die Zugfahrt im ICE allemal.

Alle Sitzplatzreservierungen waren hinfällig

Die Rückfahrt gestaltete sich weniger problematisch, da hier der Dominoeffekt trat nicht eintrat. Ich hatte aber solceh Angst, dass er eintritt, dass ich eine Fähre früher als geplant von Amrum aufgebrochen, dann mit den zwei kleineren Regionalzügen wieder nach Hamburg Altona gefahren bin, um dort dann 2 Stunden auf den ICE zu warten. In Hamburg Altona vergeht die Zeit dank der direkt angrenzenden Innenstadt dafür wie im Flug. Der bereitstehende ICE war zwar etwas anders vom Aufbau, so dass alle Sitzplatzreservierungen hinfällig waren und der arme Schaffner das bei jedem Halt für die neuen Fahrgäste relativ genervt wiederholen musste, dass eben jeder Fahrgast nun so flexibel sein müsse, sich einen anderen Sitzplatz zu suchen. Aber das werde schon jeder schaffen und Geld könne man dann auch zurückreklamieren für diese Fahrt. Ein solches Dokument hatte ich bereits für die Hinfahrt erhalten. Für das Eintreten des Dominoeffektes könne ich 50 Prozent Erstattung des Fahrpreises geltend machen, informierte mich der Mann am Informationsschalter. Mit der Reklamation auf der Rückfahrt reise ich quasi umsonst. Da ist die Bahn schon sehr kulant. Wegen des ohnehin schon sehr geringen Fahrpreises verzichte ich aber auf eine Rückerstattung.

Rückerstattungen des Fahrpreises bei Verspätungen: Hier zeigt sich die Bahn sehr kulant

Fazit: Preis-Leisung fand ich super mit der Deutschen Bahn. Wenn man erst einmal im Zug sitzt, ist es in jedem Fall ein stressfreieres Reisen als im Auto – und wenn man nur aus dem Fenster schaut und die vorbeirauschende Landschaft betrachtet. Bahnfahren ist ja auch besser für die Umwelt. Das gibt einem zusätzlich ein gutes Gefühl. Verspätungen können immer vorkommen. Das nächste Mal würde ich einfach schauen, dass zwischen den einzelnen Zugverbindungen wenn möglich mehr Zeit ist. Auch auf Amrum war es wesentlich entschleunigter, wenn man nur zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Bus unterwegs ist. Amrum ist aber auch sehr klein und prädesteniert dafür, ohne Auto trotzdem überall hinzukommen.

Der einzige richtig große Minuspunkt ist der Gepäckservice der Deutschen Bahn

Der einzige richtig große Minuspunkt ist der Gepäckservice der Deutschen Bahn, ausgeführt von Hermes. Wer nicht mit seinem ganzen Gepäck reisen möchte, kann es bequem vorausschicken. Man gibt die Anzahl der Gepäckstücke online auf und gibt an, wann das Gepäck am Zielort sein soll. Dann rechnet der Computer aus, an welchem Tag das Gepäck von Hermes abgeholt wird. Die Abholung hat geklappt, nur am Ziel waren die Koffer erst drei Tage später als geplant. Insgesagt hat das Gepäck 6 Tage gebraucht, um auf Amrum anzukommen.Was macht man drei Tage ohne frische Kleidung bei kühlem Nordwind? Richtig. Man geht nicht raus.

2 Koffer wurden gar nicht erst mitgenommen

Das größere Chaos geschah allerdings bei der Heimfahrt. Die Fähre ging früh am Morgen, so dass Hermes das Gepäck erst abgeholt hat, als ich selbst schon auf der Fähre war. 2 Koffer wurden gar nicht erst mitgenommen, sondern stehen gelassen. Das teilte mir im Nachhinein die Rezeption mit. Ich telefonierte daraufhin fast 1 Stunde mit dem Gepäckservice der Deutschen Bahn, der mit dazu riet, die zwei Gepäckstücke mit einem neuen Auftrag für rund 40 Euro abholen zu lassen. Ich erklärte, dass ich bereits über 200 Euro nur für die Verschikung des Gepäcks bezahlt habe. Aber egal, ich wollte nur, dass meine Koffer so schnell wie möglich abgeholt werden. Als ich ihm alle meine Daten nochmal durchgegeben habe, inklusive meiner VISA-Nummer, sagte er mir, dass das Gepäck frühestens nächste Woche abgeholt werden könne, da ein Formular hierfür nicht online verfügbar sei. Dies müsse er per Post verschicken.

Er sagte mir, ich könne auch direkt bei Hermes anrufen und da mein Glück versuchen. Gesagt, getan. Hermes hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und einen neuen Abholauftrag für die verbliebenen Gepäckstücke kostenfrei in die Wege geleitet. Zwischenzeitlich sind seit meiner Rückreise vor 7 Tagen scheibchenweise 5 Koffer wieder bei mir zu Hause eingetroffen, auf drei warte ich noch. Ein Hermes-Mitarbeiter, der mir am Vortag versprach, sich darum zu kümmern, brachte dann doch tatsächlich am nächsten Tag die letzten drei Gepäckstücke.

Text: Dr. Sandra Hartmann




„Der Angeklagte hat alle Register zur Strafminderung gezogen“

Nachdem am dritten Verhandlungstag die Beweisaufnahme am Landtag Heilbronn wegen eines lebensgefährlichen Messerangriffs in Künzelsau (wir berichteten) abgeschlossen wurde, standen am vierten Verhandlungstag, dem 10. Januar 2022, die Plädoyers der Staatsanwältin, der Nebenklage und der Verteidigung sowie das letzte Wort des Angeklagten auf der Tagesordung. Unterschiedlicher kann die Sicht auf die Tat kaum sein, als es in den Plädoyers zum Ausdruck kam. Unstrittig war eigentlich nur, dass der Angeklagte K. den Geschädigten H. tatsächlich mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat.

Die Staatsanwaltschaft hält den „versuchten Mord“ nicht mehr aufrecht

Staatsanwältin Sara Oeß kann den Vorwurf des versuchten Mordes nicht mehr aufrechterhalten, zu unterschiedlich seien die Tatversionen, die der Angeklagte K. während der Verhandlung und der Geschädigte H. bei der polizeilichen Vernehmung präsentiert hätten. Beide Versionen können überdies laut Oeß nicht mit den objektiven Beweisen in Einklang gebracht werden. Sie kann nicht ausschließen, dass der Angeklagte tatsächlich einen Angriff des Tatopfers erleiden mußte, insofern sei für sie das Mordmerkmal der Heimtücke nicht beweisbar.

Kein Motiv herausgearbeitet

Ein Motiv habe die Verhandlung nicht ergeben, so Oeß. Sie beantragt letztlich, K. wegen eines versuchten Totschlags in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung zu verurteilen. Der Angeklagte habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, er habe den Tod des Geschädigten in Kauf genommen. Der erste Stich sei ein „gezielter und wuchtiger Stich“ gewesen. Der Strafrahmen für eine solche Tat geht von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Oeß schließt eine Notwehrsituation aus – schließlich hat K. einerseits den Einsatz der Waffe nicht angedroht und andererseits zweimal zugestochen, der zweite Stich erfolgte, als das Tatopfer bereits zur Flucht abgewendet war. Eine Strafmilderung nach §21 StGB hält die Staatsanwältin für angemessen, denn laut dem Sachverständigen Dr. Heinrich sei ein Szenario denkbar, in dem der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. Dieses Szenario, eine Kombination von Traumatisierung, Drogeneinfluß und einem Angriff von H., sei nicht auszuschließen. Damit verringere sich der mögliche Strafrahmen auf 3 Monate bis zu 7 Jahren und 6 Monaten.

Zugunsten des Angeklagten wertet Oeß, dass er die Tat nicht abgestritten hat, besonders haftempfindlich sei und eine Abschiebung in seine Heimat Palästina kam möglich sein dürfte. Behandlungsfähig sei er, auch wegen der Sprachkenntnisse, eher nicht. Andererseits sei er auch anderweitig strafrechtlich aufgefallen und habe ein aggressives Verhalten gezeigt.

Insgesamt hält sie ein Strafmaß von 7 Jahren als schuld- und tatangemessen.

Nebenklage plädiert weiter auf versuchten Mord

Der Anwalt der Nebenklage, Slim el-Jazi, ist anderer Auffassung: Er plädiert weiterhin auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und stellt die Strafe ins Ermessen des Gerichts. „Es steht fest, dass der Angeklagte alle Register gezogen hat, um eine Strafmilderung zu erreichen“, sagt er. Das von der Staatsanwältin angebrachte Szenario zur Anwendung des §21 StGB verneint er: Schließlich habe der Gutachter keine eindeutige Traumatisierung feststellen können und der Drogentest habe keine Werte ergeben, die eine verringerte Schuldfähigkeit glaubhaft darlegen würden. Auch das planvolle Nachtatverhalten des Angeklagten, das in der Löschung seines Mobiltelefons gipfelte, sei ein Indiz dafür, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht in Betracht zu ziehen sei. Er hält die Aussage von K. für unglaubwürdig und voll von Schutzbehauptungen, die sich nicht mit den tatsächlichen Feststellungen der Beweisaufnahme deckten.

El-Jazi wiederholt die Bitte um Entschuldigung des Tatopfers H., dass er nicht in der Lage gewesen sei, am Prozeß teilzunehmen. Außerdem läßt H. über seinen Anwalt mitteilen, dass er dem Angeklagten nicht verzeihen könne, nicht einmal vor Gott.

Die Verteidigung sieht kein versuchtes Tötungsdelikt

Das letzte Plädoyer hält Thomas Koch, der Verteidiger des Angeklagten. Er sieht Schwierigkeiten bei der Bewertung, „da mach ich keinen Hehl draus“, viele wichtige Fragen seien offengeblieben, trotz der Aufklärungsversuche des Gerichts. Gerne hätte er Fragen an das Opfer gestellt – denn er sieht auch Widersprüche in der Version und der Person des Geschädigten.

Vor allem die Fragen „Wo ist das Motiv?“ und „Was ist da geschehen?“ treiben ihn um. Die Tatbeteiligten hätten „nebeneinander hergewohnt“, in einem Wohnheim, in dem ausschließlich Männer verschiedener Nationalitäten und verschiedener Religionen untergebracht waren, alle „eingeschränkt im Tagesablauf“ – eine durchaus konfliktträchtige Umgebung, kann man aus den Worten entnehmen. Zudem seien beide Tatbeteiligte psychisch angeschlagen gewesen: Sowohl H. als auch K. waren stationär in einer psychiatrischen Klinik untergekommen. Die Tat sei also auch in diesem Licht zu betrachten.

„Wo, wie und warum die Auseinandersetzung begonnen hat, wissen wir nicht“

Zu unsicher sei das Wissen um den Tatverlauf: „Was ist passiert? Wir wissen es nicht. Wo, wie und warum die Auseinandersetzung begonnen hat, wissen wir nicht“, meint Koch. Die Verletzung an der Stirn des K. müsse ihm vor den Messerstichen beigebracht worden sein, meint Koch, und: „Ich gehe von einem Auslöser bei H. aus.“
Die beiden Stiche seien unstrittig, die Lebensgefahr ebenfalls. Aber bei der Bewertung der Tat müsse das Gericht einen Angriff durch H. zugrundelegen. Deswegen sehe Koch keine Tötungsabsicht und kein billigendes Inkaufnehmen. K. sei es einzig darum gegangen, „die Schläge abzuwenden, da rauszukommen.“ Er sieht daher in der Tat „nur“ eine gefährliche Körperverletzung und bejaht eine eingeschränkte Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

„Märchen aus 1001 Nacht“

Koch geht nochmals auf die Zeugenaussage des Zeugen al-K. ein, die er wieder als „Märchen aus 1001 Nacht“ bezeichnet. In der Aussage sei ausgeschmücktes Opferwissen enthalten, al-K müsse also Kontakt mit H. gehabt haben. Er wirft die Frage auf, warum al-K – oder doch genaugenommen im Hintergrund H.? – diese Aussage in der Form gemacht hat. Hat H. ein Interesse daran gehabt, sich in gutem Licht darzustellen? Auch eine Frage, die während der Beweisaufnahme nicht beantwortet werden konnte.

„Geben Sie ihm eine Chance“

Zum Abschluß geht Koch nochmals auf die Person K. ein: der sei nach seinem kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie „als geläuterter Mensch“ zurückgekehrt und habe danach bis zur Tat keinerlei Auffälligkeiten mehr gezeigt. „Geben Sie ihm eine Chance, damit er noch eine Perspektive hat“, schließt Koch sein Plädoyer.

Die Verteidigung plädiert auf eine gefährliche Körperverletzung und betont eine verringerte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Eine Strafe von 3 Jahren und  6 Monaten Haft hält Koch für tat- und schuldangemessen.

Letztes Wort des Angeklagten

Gleich zu Anfang seines letzten Worts beginnt K. zu schluchzen – man versteht kaum, was der Dolmetscher sagt. Was man versteht: Er wollte doch nur in Frieden hier leben, sich eine Zukunft aufbauen und seine Mutter in Palästina unterstützen. Das Messer habe er wirklich nur zufällig bei sich gehabt, „es blieb mir nichts anderes, als mich so zu verteidigen“, stößt er unter Tränen hervor.

„Ich bitte Sie – helfen Sie mir“

„Ich bitte Sie – helfen Sie mir“ – sagt K. noch ans Gericht gewandt, bevor er sich der Strafempfehlung seines Verteidigers anschließt.

Schwere Aufgabe für das Gericht

Das Gericht will am 17. Januar 2022 sein Urteil verkünden – eine schwere Aufgabe liegt vor der Strafkammer, bestehend aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern, bei der Bewertung und der Gewichtung der einzelnen Ergebnisse der Beweisaufnahme. Sind tatsächlich Mordmerkmale sichtbar oder liegt doch kein versuchter Mord vor? Kann dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er den Tod wollte oder in Kauf genommen hat? Oder liegt etwa „nur“ eine gefährliche Körperverletzung vor? Dass eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, ist wohl das einzige, was unstrittig ist. Und wie ist die Schwere der Verletzung und der Gesundheitszustand des Opfers nach der Tat zu bewerten?
Selbst bei einer gefährlichen Körperverletzung geht der Strafrahmen bis zu 10 Jahren Haft.

Text: Matthias Lauterer




„Staatsanwaltschaft drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen“

Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben SWR-Recherchen ergeben. Der SWR hat diese Recherchen am 07. Januar 2022 veröffentlicht.

Bitte des Gesundheitsamtes um Datenfreigabe

Eine verantwortliche Mitarbeiterin der Gaststätte bestätigte dem SWR, dass Beamte der Mainzer Kriminalpolizei sie nach dem Vorfall aktiv nach Daten aus der Luca-App gefragt hätten – offenbar, um mit an diesem Abend Anwesenden sprechen zu können.

Später, so die Mitarbeiterin, habe sie dann via Luca-App eine Bitte des Gesundheitsamtes Mainz um Datenfreigabe bezüglich der am 29. November anwesenden Gäste erhalten. Dieser habe sie stattgegeben. Ein Gast an jenem Abend, mit dem der SWR sprechen konnte, berichtete, er sei am 20. Dezember von der Polizei in Mainz kontaktiert worden, mit dem Hinweis, dass seine Kontaktdaten via Luca-App gewonnen worden seien.

Nicht zulässig

Die Nutzung von Daten der Luca-App, die in vielen Gaststätten und Restaurants zur Corona-Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist unter anderem laut Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Strafverfolgung unzulässig. Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website ausdrücklich damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt. Insgesamt seien so 21 potentielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt.

Tatsächlich gebe es für die Datenabfrage „keine hinreichende rechtliche Grundlage“. Man habe bereits den Datenschutzbeauftragten der Behörde informiert und beabsichtige, auch den Landesdatenschutzbeauftragten zu unterrichten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaft würden hinsichtlich der Rechtslage sensibilisiert.

Wörtlich heißt es weiter: „Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen.“ Es werde sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt würden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Bisher sei kein weiterer Fall bekannt.




RKI-Studie in Kupferzell – viel Aufwand für wenig Ergebnis

Dreimal waren Mitarbeiter:innen des Robert-Koch-Institutes (RKI) für jeweils ein paar Tage vor Ort in Kupferzell, um dort mehrere Tausend Testungen für eine Studie durchzuführen. Diese Testungen waren wichtige Ereignisse, Politiker und Presse waren vor Ort, öffentlichkeitswirksame Bilder wurden bereitgestellt. Zum Beispiel ließ sich Bürgermeister Christoph Spieles als erster Studienteilnehmer ablichten. Die Politik und letztlich auch die freiwilligen Studienteilnehmer setzten viel Hoffnung in die Studien des RKI. Auch im Kreistag referierten Mitarbeiter des RKI über den ersten Teil der Studie, die auch nicht ganz billig war.

Kupferzells Bürgermeister Christoph Spieles wurde bei der RKI-Studie als erstes auf Corona getestet. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Grund für die Auswahl von Kupferzell für die Studie „Corona-Monitoring lokal“ war ein unerfreulicher, nämlich die Tatsache, dass Kupferzell zu Anfang der Pandemie einer der ersten Corona-Hotspots war.

Anfragen aus der Bevölkerung

Aus der Leserschaft erreichen uns Anfragen, was die Studie eigentlich ergeben habe. Offenbar fühlten sich die Teilnehmer der Studie nicht wirklich gut darüber informiert, zu welchem Ergebnisse ihre freiwillige Mitarbeit an den Forschungsarbeiten des RKI geführt hat. GSCHWÄTZ hat daher zweimal beim RKI um einen Gesprächstermin gebeten – und von der dortigen Pressestelle auf die zweite Anfrage folgende Auskunft erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Gespräch ist nicht möglich. Alle verfügbaren Infos [Hervorhebung durch die Redaktion] sind hier abrufbar:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Kupferzell.html

Mit den besten Wünschen für ein gutes neues Jahr
und freundlichen Grüßen 

Unter dem angegebenen Link ist ein kurzer Text zu finden, gerade mal zwei DIN A4-Seiten lang, der in kargen Worten mit vielen Fachbegriffen das Ergebnis der Studie zusammenfasst.

Wenige Ergebnisse

In diesem Bericht ist von einer Datenerhebung vom 20.Mai bis 09. Juni 2020 die Rede. Das RKI war aber auch ab dem 20. Oktober 2020 und im Juni 2021 vor Ort. Von diesen Besuchen steht in dem Bericht nichts. Die Ergebnisse sind lapidar und entsprechen exakt dem, was direkt nach Abschluß der ersten Untersuchung bereits veröffentlicht wurde.

Aus dem Bericht des RKI zur Kupferzell-Studie.

Noch nicht einmal der Unterschied zwischen IgG-Antikörpern und neutralisierenden Antikörpern ist erklärt: Zum Zeitpunkt der Studie Mitte 2020 ging man noch vielfach davon aus, dass nach der Infektion eine Immunität gegen COVID-19 eintreten würde – dies wurde an der Identifikation „neutralisierender“ Antikörper festgemacht, wogegen die IgG-Antikörper nur dem Nachweis einer durchgemachten Infektion dienten.

Bericht kann nicht für die Bevölkerung gedacht sein

Der Bericht richtet sich also nicht an die Bevölkerung oder die Teilnehmer der Studie, sondern ist ausschließlich für Menschen mit einschlägiger Vorbildung gedacht. Kein Wunder, dass sich Studienteilnehmer nicht gut informiert fühlen.

Die aktuellen Zahlen aus dem geänderten Bericht vom 15. September 2021(!) unterscheiden sich geringfügig von den ursprünglich genannten Zahlen – das liegt daran, dass man erst nachträglich erkannt hat, dass sich die Eigenschaften der Tests während der Testungen verändert hatten:

Aus dem Bericht des RKI zur Kupferzell-Studie.

GSCHWÄTZ hat beim RKI nochmals nach den Zielen und Ergebnissen des zweiten und dritten Besuchs in Kupferzell nachgefragt. Unter anderem sollten diese Besuche der Erforschung von Long-Covid-Folgen dienen sowie Aussagen über die Dauerhaftigkeit von Antikörpern möglich machen. Über diese Ziele steht im momentan verfügbaren Bericht nichts.

Text: Matthias Lauterer




Erleichterung bei den Sportvereinen: Nicht-Geimpfte Jugendliche dürfen ab Februar weiterhin am Training teilnehmen

Die Planungen des Landes, festgelegt in der Corona-Verordnung, sahen bisher eine Ausnahmeregelung für Kinder- und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren bei der 2G-Regel vor, die am 31. Januar 2022 ausläuft. Bis dahin, so die Idee der Landesregierung, hätten alle Kinder und Jugendlichen ein Impfangebot wahrnehmen können. Kinder und Jugendliche sollten ab dem 01. Februar 2020 bei Veranstaltungen mit 2G- oder 2G-plus-Regelung  wie Erwachsene behandelt werden.

Das heißt: Ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren hätten dann keinen Sport im Verein mehr mitmachen dürfen. Durch den Protest vieler Sportvereine, unter anderem auch aus dem Hohenlohekreis, bleibt die Übergangsregelung vorerst weiter bestehen.

Ausnahmeregel für Jugendliche

 

Auswirkungen auf alle Lebensbereiche – insbesondere auf Sportvereine

Diese Ausnahmeregelung betrifft alle Lebensbereiche, in denen es 2G- oder 2G-plus-Regeln gibt, beispielsweise seit den Beschlüssen vom Freitag, 7. Januar 2022, für den Besuch eines Restaurants. Aber auch für Sportveranstaltungen und Vereinstraining gilt in Baden-Württemberg bei Alarmstufe I und II eine 2G- beziehungsweise sogar eine 2G-plus-Regel. Jugendtraining konnte bis jetzt wegen der Ausnahmeregelung für Jugendliche sowohl im Freien als auch in der Halle stattfinden.

Sportvereine schreiben offenen Brief an Kretschmann

Ein Wegfallen der Ausnahmeregelung hätte Jugendtraining in Sportvereinen nahezu unmöglich gemacht, daher haben 88 Sportvereine, darunter auch der TSV Künzelsau, einen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann geschrieben:

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 1

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vereine argumentieren, dass trotz der Erwartung der Landesregierung noch nicht alle Kinder und Jugendliche geimpft werden konnten – etwa 1/3 der Jugendlichen könnten bis zum Stichtag am 1. Februar 2022 wegen fehlenden Impfstoffs noch gar nicht geimpft sein. Eine deutliche Einschränkung des Vereinssports für Kinder und Jugendlichen könnte zu „Verwerfungen“ führen. Sie bitten den Ministerpräsidenten daher, die Ausnahmeregelung zu verlängern.

 

Aktuelle Allgemeine Coronaverordnung sieht keine Ausnahme mehr vor

In der aktuell gültigen Coronaverordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 in Kraft ist, stehen keine besonderen Regelungen für Jugendliche – damit wurden die Wünsche der Sportvereine nicht in die allgemeine Coroan_Verordnung übernommen. Allerdings sagt die Corona-Verordnung der Landesregierung, dass das Kultusministerium zusammen mit dem Sozialministerium eine spezielle Verordnung erlassen dürfen – diese sogenannte Corona-Verordnung Sport ist ebenfalls am 27. Dezember in Kraft getreten.

Spezielle Regelungen der Corona-Verordnung Sport

Diese sieht eine spezielle Regelung für Schüler zwischen 12 und 18 Jahren vor: Sie werden ohnehin regelmäßig in der Schule getestet, sofern sie nicht bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Diese Schultests berechtigen Schüler zur Teilnahme an Sportveranstaltungen oder dem Trainingsbetrieb im Verein. Für die Ferienzeiten, in denen keine Schultests stattfinden, müssen auch Schüler einen tagesaktuellen Test vorweisen, wenn sie zum Training oder Wettkampf gehen.

Information des Kultusministeriums, Download: Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf (km-bw.de)

Eine kleine Gruppe von Jugendlichen bleibt außen vor: Jugendliche, die nicht mehr zur Schule oder Berufsschule gehen, sondern bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen – für diese gelten ab dem 01. Februar 2022 die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung, wenn sie an Sportveranstaltungen oder am Training teilnehmen wollen.

Text: Matthias Lauterer




In der ersten Woche nach den Ferien jeden Tag Testungen für nicht-gebosterte Schüler:innen

Am Montag, den 10. Januar 2021, startet die Schule in Baden-Württemberg wieder.Um eine weitere Verbreitung vor allem der Omikronvariante, entgegenzutreten, sollen in der ersten Woche alle Schüler:innen, die nicht geboostert sind, sich jeden Tag tesen lassen. Das geht aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg hervor.

„Aufrechterhaltung Präsenzunterricht oberste Priorität“

Mehr als 26 Millionen Euro stellt das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern. „Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität“.

Tägliche Testpflicht auch für nicht-geboostertes Personal

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten. Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind. Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt. Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag wird der Ministerrat in Kürze entscheiden.

Nach aktuellen Erkenntnissen kann der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden

Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzte: „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Auffrischungsimpfung einen erheblichen Beitrag zum Gesundheitsschutz liefert. Weiterhin bleibt es unheimlich wichtig, alle weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, denn das Virus können wir nach wie vor nicht wegtesten. Es hilft nur Impfen und Boostern. Alle sollten die guten Angebote in Baden-Württemberg annehmen.“




Wirklich wegen Omikron?

Da man noch nicht wisse, wie sich die steigende Zahl an Omikron-Erkrankten auf den gesamten Coronaverlauf auswirke, möchte das regierunsgpräsidium Stuttgart erst einmal nicht von der Alarmstufe II runter – obwohl die Zahlen sinken und Alarmstufe I nun greifen würde. das berichten mehrere Nachrichtenmedien übereinstimmend, unter anderem der SWR.

Bei mehr als 50 Prozent aller Sars-CoV-2-Diagnosen werde laut dem SWR in Laboren Omikron nachgewiesen. Da trotz – oder vielleicht auch wegen – steigender Omikronfälle weniger Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen, zeigt dies eigentlich, dass mit Omikron die Intensivbettenbelegung steigt – das Gegenteil ist der Fall, wenn man die Zahlen betrachtet.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Covid-19-Intensivpatientinnen und -patienten erstmals seit einer langen unter die Marke von 450 gesunken. Damit lag sie erstmals seit Langem wieder unter dem Grenzwert, der für die derzeit geltende „Alarmstufe II“ mit verschärften Schutzmaßnahmen ausschlaggebend ist. Das Land will die Regeln laut dem SWR wohl dennoch beibehalten und keine Lockerungen ermöglichen.

Alarmstufe II bedeutet unter anderem, dass auch Geimpfte etwa beim Besuch von Veranstaltungen zusätzlich einen Schnelltest brauchen (2G+). Alle Bestimmungen lesen Sie hier: Alarmstufe II

 




Ohne Impfung nicht mehr ins Café

Die sichtbarste Maßnahme, die Bund und Länder in ihrer Videokonferenz am 07. Januar 2022 beschlossen haben, betrifft die Gastronomie: Für alle Gastronomiebetriebe soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz die 2G+ Regel gelten. Das bedeutet: Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann, hat keinen Zugang mehr zu Restaurants, Bars, Cafés oder Kneipen. Alle Besucher müssen neben dem Impfnachweis einen aktuellen negativen Antigentest oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen.

Für Ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte ist damit der Zugang zu Innenräumen der Gastronomie nicht mehr möglich. Diese Regel ist schärfer als die bisher in Baden-Württemberg gültigen Regeln.

Höhere Ansteckungsgefahr durch Omikron

Damit hat sich Karl Lauterbach durchgesetzt, der zuletzt die Innenräume der Gastronomie als besondere Gefahrenquelle für die Infektion mit der besonders schnell ansteckenden Omikron-Variante bezeichnet hat, weil sich dort Menschen auf engem Raum über längere Zeit ohne Maske treffen.

Kontaktreduzierung

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dient diese strenge Regelung vor allem der Kontaktreduzierung, weil die Omikron-Variante ansteckender als die bisherigen Varianten sei. Die weiteren Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bleiben unverändert in Kraft.

Verkürzung der Quarantäne zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur

Eine weiteres Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur – aus diesem Grund werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln gelockert: Geboosterte müssen als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne. Die Quarantäne kann in der Regel von Menschen, die nicht oder nicht mehr symptomatisch sind, nach 10 Tagen verlassen werden. Durch einen negativen PCR- oder Antigentest (nicht in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten) kann die Quarantäne auch auf 7 Tage verkürzt werden – bisher dauerte die Quarantäne generell 14 Tage. „Das sind strenge Regelungen, die aber pragmatisch sind und eine Erleichterung gegenüber den heutigen Regeln“, so Olaf Scholz in der Pressekonferenz. Schüler dürfen bei Vorliegen eines Attests bereits nach 5 Tagen wieder die Schule besuchen.

Wirtschaftshilfen angekündigt

Im Gegenzug kündigte Scholz eine Verbesserung der Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie an.

„Vorausschauende Pandemiepolitik“

Scholz und die 16 Ministerpräsident:innen befürworten eine allgemeine Impfpflicht – einen konkreten Termin nannte er jedoch nicht, der Bundestag sei jetzt am Zug. „Die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht ist Teil einer vorausschauenden Pandemiepolitik“, betonte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Wüst über Corona-Spaziergänger

Zum Abschluß wendet sich Wüst konkret an die Gegner der Corona-Maßnahmen: „Klar ist: das Demonstrationsrecht gilt, auch in der Pandemie. Aber: Die Bedrohung  und Einschüchterung von Amtsträgern  und Verantwortungsträgern oder gar Angriffe auf sie tolerieren wir nicht.“

Text: Matthias Lauterer




Achim Beck erlaubt Testen der Kitakinder nun auch den Eltern Zuhause

Kitakinder ab einem Jahr unterliegen ab diesem Jahr ähnlich wie Schulkinder einer regelmäßigen Corona-Testpflicht (wir berichteten). Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck suchte unlängst Testpersonal an den Kindergärten für eben diesen Zweck. Nun schwenkt er um und verweist auf einen größeren Spielraum, den Kommunen nun vom Land diesbezüglich haben.

In einem Schreiben teilt er den betroffenen Eltern mit, dass sie ihre Kinder nun auch zu Hause testen dürfen. Diverse Eltern waren wegen der Testungen an den Niedernhaller Kindergärten nicht erfreut gewesen.




Öhringer Shisha Bar nicht geöffnet – wegen „Umbau- und Wartungsarbeiten“

Rund eine Million Euro soll der Betreiber einer Shisha-Bar in Öhringen ungerechtfertigt eingenommen haben, indem er rund 90.000 Corona-Tests abrechnete, die er größtenteils nicht durchgeführt hat. Das werfen jedenfalls Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn dem Betreiber vor. Aus diesem Grunde bekam er kurz vor Weihnachten einen überraschenden Besuch der Behörden – es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, und „umfangreiche Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich sichergestellt“, so die Pressemeldung der Polizei. (GSCHWÄTZ berichtete)

Geldwäsche als Auslöser

Eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz sei der Auslöser der Polizeiaktion gewesen. Geldinstitute sind verpflichtet, auffällige Geschäfte an das Bundeskriminalamt zu melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. „Auffällig“ können Geschäfte beispielsweise sein, wenn die Summe außerordentlich hoch, im Verhältnis zu üblichen Geschäften des Kunden ist.

Schon einmal eine Öhringer Shisha-Bar im Brennpunkt

Schon einmal stand im Zusammenhang mit Corona eine Shisha-Bar aus Öhringen im Brennpunkt. Im Juli wurde bekannt, dass eine der Quellen eines Corona-Ausbruch die Shisha-Bar „Metropol“ in Öhringen gewesen sein soll – dies gab jedenfalls das Landratsamt bekannt.  Das Landratsamt gibt normalerweise keine Firmennamen preis, in diesem Falle tat man das ausnahmsweise aber doch: Die Kontaktnachverfolgung war offenbar nicht gewährleistet.

Stellungnahme

In Öhringen gibt es neben dem Metropol noch eine weitere Shisha-Bar. GSCHWÄTZ hat mit Kurt Sabur gesprochen, dem Betreiber der Kingzz Shisha Lounge in Öhringen. Der lacht auf die Frage, ob er derjenige sei, den die Polizei besucht hat: „Ich habe nie eine öffentliche Teststation gehabt“, sagt er.
Unter der Telefonnummer der Bar Metropol meldet sich für eine Stellungnahme niemand. Die Bar ist derzeit geschlossen – wegen Umbau- und Wartungsarbeiten:

Text: Matthias Lauterer