1

AfD-Landtagsabgeordneter Udo Stein nimmt an „Spaziergang“ in Schwäbisch-Hall teil

Um sich ein eigenes Bild von den „Spaziergängen“ in Schwäbisch Hall zu machen, hat Kreissprecher und MdL Udo Stein am Montagabend, 17.01.2022, die Veranstaltung besucht, an der ca. 400 Personen teilgenommen haben.

Er zeigte sich angetan von der hohen Teilnehmerzahl und dem friedlichen Protest von Menschen aller Alters- und Gesellschaftsschichten. In zahlreichen Gesprächen am Rande der Veranstaltung sei ihm klargeworden, dass die Menschen einerseits aus Verärgerung über teils überzogene Corona-Maßnahmen, aber andererseits auch aus Sorge vor wachsenden Freiheitsbeschränkungen und eine mögliche Impfpflicht auf der Straße Gesicht zeigen, so Stein.

Zweiklassengesellschaft beenden

Stein fordert die Regierungsparteien auf, die Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Ungeimpften und die damit verbundene Spaltung der Gesellschaft baldmöglichst zu beenden, aber wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Gruppen weiter zu schützen.

Insbesondere Kindern und Jugendlichen, die besonders unter den Einschränkungen leiden, müsse baldmöglichst die volle Freiheit wiedergegeben werden.

Pressemitteilung der AfD Schwäbisch-Hall-Hohenlohe




Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte

Ab Freitag, 21. Januar 2022, gelten im Hohenlohekreis zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetags wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Wer keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus und keine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Corona-Infektion nachweisen kann, darf die Wohnung nachts nur noch aus triftigem Grund, wie beispielsweise zur Berufsausübung, verlassen. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen sind Teil der Alarmstufe II der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und treten in Kraft, wenn das örtliche Gesundheitsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen offiziell feststellt. Diese Feststellung hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises am Donnerstag, 20. Januar 2022, getroffen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Weitere Informationen zum Thema sowie eine vollständige Liste der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen gibt es auf www.corona-im-hok.de.




Inzidenz steigt wieder stark an – über 500 im Hohenlohekreis

Am 19. Januar 2022 wurde die Inzidenz im Hohenlohekreis erstmals seit einigen Wochen wieder mit einem Wert von über 500 gemeldet – genau: 561,3.

Wenn am heutigen 20. Januar 2022 erneut eine Inzidenz jenseits der 500 gemeldet wird, ist der Landkreis durch die Vorschriften der baden-württembergiscehn Corona-Verordnung verpflichtet, eine nächtliche Ausgangssperre für Nichtgeimpfte ab Freitag, 21. Januar 2022 auszurufen. Diese gilt dann von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Ausnahmen für „triftige Gründe“

Nur „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ dürfen sich dann Nichtgeimpfte außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Unter diese triftigen Gründe fallen Arztbesuche und medizinische Versorgung, die Berufsausübung, ehrenamtliche Tätigkeit oder der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern. Auch sportliche Betätigung ist erlaubt – allerdings nur allein.

Die Ausgangssperre wird – so ist es durch die Corona-Verordnung geregelt – außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt.

In 32 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg gilt bereits diese Ausgangssperre.

Text: Matthias Lauterer




Streitobjekt Kinderhaus am Fluss

Einmal mehr will es in Künzelsau bei einem größeren Bauprojekt einfach nicht weitergehen. Diesmal ist das Kinderhaus am Fluß, das schon seit Jahren im Gespräch ist, der Stein des Anstoßes. Die Verwaltung wollte mit dem Beschlussantrag „Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung von Weindel Architekten mit der
ermittelten Kostenberechnung von zirka 7,2 Millionen Euro für das Kinderhaus am Fluss zu und beauftragt die Stadtverwaltung, die Planung umzusetzen“ den Bau des wichtigen Rückgrats der städtischen Kindergartenplanung endlich auf den Weg bringen.

Architekturbüro Weindel stellt den Entwurf vor

Architekt Michel Wendel vom gleichnamigen Architekturbüro stellt die aktuelle Konzeption vor: Wie ein großer Schuhkarton soll das neue Kinderhaus am Fluss neben dem TollKÜN plaziert werden. Ein einfacher Grundriß mit 8 Gruppenräumen, die mit raumhohen Fenstern Richtung Osten, also der Stadt, ausgestattet werden. Nach hinten, also Richtung TollKÜN sollen die sonstigen Räume angeordnet werden. Ein Kubus mit zwei Stockwerken mit je vier identisch geschnittenen Gruppenräumen, darauf ein Flachdach mit Photovoltaik, plant Weindel. Im Bereich zum Kocher hin sollen Speise- und Bewegungsraum angeordnet werden – ein Bereich, der vom Kindergarten abgetrennt werden kann und somit außerhalb der Kindergartenzeiten als Veranstaltungsraum genutzt werden könnte, etwa für Angebote der Volkshochschule. Moderne Bauweisen führen trotz der großen und aufwendigen Glasfläche zu einem KfW55-Gebäude.

Klare einfache Form: So stellt sich Michael Weindel das Kinderhaus vor. Foto: Sitzungsunterlagen

Das Kinderhaus soll Platz für 4 „Krippengruppen“ mit je 10 Kindern sowie 4 Gruppen für die Ü3 mit insgesamt 85 Kindern, also insgesamt 125 Kinder anbieten. „Natur und Naturwissenschaft“ soll das pädagogische Motto der Einrichtung sein.

„Ruhe reinbringen ins Grundstück“

Durch die klare Architektur, die Annäherungen an den Bauhaus-Stil erkennen läßt, wollte Michael Weindel, „Ruhe reinbringen ins Grundstück“. Zum Abschluß seiner Präsentation stellt er fest, dass er mit seiner Planung durchaus zufrieden ist: „Es gefällt uns wirklich sehr gut“.

Notwendige Investition

Marion Hannig-Dümmler unterstreicht nochmals, wie wichtig dieses Kinderhaus am Fluß für die städtische Pflichtaufgabe „Kindergärten“ ist: Bis 2025 ist ein Anstieg der Gruppenzahl von momentan 22 auf dann 40 Gruppen – inklusive Krippengruppe für bis zu dreijährige Kinder – zu erwarten. Danach erwartet man – diese Schätzung ist schwierig, denn diese Kinder sind ja noch nicht geboren – einen Rückgang des Bedarfs auf 33.5 Gruppen im Jahre 2035. Dann könne man nach und nach auch bestehende Einrichtungen mit schlechter Bausubstanz oder einzügige Einrichtungen schließen. Die Karlspflege und den Weckrain nennt sie, und den Kindergarten im Nagelsberger Weg. Ein konkretes Konzept kann sie – das wird von einigen Räten bemängelt – derzeit nicht vorlegen.

Investition bedeutet: 250 Euro pro Kind und Monat

Michael Weindler mag Ruhe in das Grundstück gebracht haben – für die Diskussion um seinen Entwurf gilt das nicht: Neben den Kosten, Herbert Schneider rechnet die Investitionskosten auf einen Betrag von rund 250 Euro pro Kind und Monat um, und der Anzahl der Gruppen ist die Verkehrssituation der größte Kritikpunkt: Viele Wortmeldungen betrafen dieses Thema. Insbesondere Rainer Süßmann, der als kommissarischer Rektor der Georg-Wagner-Schule die Situation sehr gut kennt, findet deutliche und emotionale Worte: „Die Verkehrsgeschichte ist ein Drama.“ Zusammen mit dem geplanten Kinderhaus wären es 600 bis 700 Kinder und Kleinkinder, die täglich in einem engen Zeitfenster in den Einrichtungen ankommen. Aufgrund der Lage würden sehr viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder der Kita bringen, die Verkehrssituation sei bereits heute gefährlich. Er fordert ein Verkehrskonzept, mit dem ein sicherer Schulweg gewährleistet ist.

Gut zu erkennen die problematische Verkehrssituation: Wenige Parkplätze, Sackgasse und schmale Straßen. Foto: Sitzungsunterlagen

„Die Verkehrsgeschichte ist ein Drama“

Weiterhin findet er es „nicht nachvollziehbar“, dass eine „solide Verkehrsplanung“ nicht bereits Teil der Präsentation ist. Dass auch für ca. 40 Lehrkräfte heute schon nicht genug Parkplätze zur Verfügung stehen, ist für ihn da nur ein Nebenaspekt.

Verwaltung hat den Verkehr beobachtet

Marion Hannig-Dümmler dringt mit ihrer Erklärung, dass die Ortspolizei den Verkehr an einem Tag beobachtet hat und die Situation als „nicht tragisch“ beurteilt hätte, nicht wirklich durch. Bürgermeister Neumann meint „Änderungen am Verkehr können wir immer noch vornehmen.“

Beispiel: Verkehr im Zollstock und Nagelsberger Weg

Wer die Verkehrssituation zu Ankunfts- und Abfahrtszeiten am Kinderhaus am Zollstock kennt, kann Süßmanns Worte nachvollziehen: Eltern parken in der aus Sicherheitsgründen ausgezeichneten Halteverbotszone, lassen ihre Kinder auf der Straßenseite aussteigen. Fahrradfahrer müssen mit „Dooring“ (plötzlich aufgehende Türen) rechnen, Autofahrer mit zwischen den geparkten Autos herausspringenden Kindern – und dazu ist die Straße so eng, dass ein Begegnungsverkehr unmöglich ist.

Acht oder sechs Gruppen?

Weiterer Streitpunkt ist die Gruppenanzahl – sollen es wie ursprünglich geplant sechs Gruppen werden oder jetzt doch acht Gruppen? Vor allem Hans-Jürgen Saknus ist der Auffassung, dass man bisher immer von sechs Gruppen ausgegangen sei.

Hintergründe der Umplanung nicht geklärt

Die Hintergründe dieser Umplanung werden in der Sitzung nicht klar – möglicherweise besteht aber ein Zusammenhang mit der Kindergartensituation auf Taläcker, wo die vorhandenen Gruppen nicht mehr ausreichen, die Erweiterung der bestehenden Einrichtungen möglicherweise schwierig wird und ein Grundstück, auf dem Baurecht für einen Kindergarten besteht, anderweitig genutzt werden soll.

Bemerkenswerte Unkenntnis der Projektleiterin

Mit der Gruppenzahl veränderte sich die Planung des Gebäudes. Kritikpunkte aus dem Rat sind die Größe der Gruppenräume und Eignung der Flure als Spielflächen. Es überrascht, dass Verena Burchert, die das Projekt seitens des Büros Weindel begleiten soll, die einfache Frage nach der Größe der Gruppenräume nicht beantwortet – stattdessen forciert sie die Abstimmung damit, dass sie entfallende Fördermöglichkeiten ins Spiel bringt, wenn der Bau nicht bis Ende Januar genehmigt ist.
Aus den vom Büro Weindel selbst für die Sitzung vorgelegten Planungen geht hervor, dass jeder Gruppe ein großer Gruppenraum von rund 47 Quadratmetern sowie ein Nebenraum mit etwa 23 Quadratmetern zur Verfügung steht, also 70 Quadratmeter für jede Gruppe, sowohl für die Kleinkindergruppen mit zehn Kindern als uach für die Gruppen der  3 – 6-jährigen, wo 20 oder 25 Kinder pro Gruppe eingeplant sind.

Der Autofahrer als schizophrenes Wesen

Einzig Robert Volpp spricht dafür, den Bau direkt auf den Weg bringen: „Egal, ob das sechs oder acht Gruppen sind, wir sollten das Gebäude bauen“, meint er und ergänzt: „Wir müssen eine Möglichkeit schaffen, flexibel zu sein“ – genau diese Möglichkeit der Flexibilität in der Anzahl der Gruppen dürfte der Entwurf aber nicht bieten. Die Kosten „sind wie sie sind“, sagt er. Auch er sieht die Notwendigkeit eines Verkehrskonzepts: „Die Kinder müssen sicher sein, das wird die größte Aufgabe sein“. Die Autofahrer bezeichnet er als „schizophrene Wesen“.

Welchen Einfluß hat der Gestaltungsbeirat?

Laut Erhard Demuth, selbst Mitglied im Gestaltungsbeirat, wurde dort immer nur über einen sechszügigen Bau diskutiert. Dort wurde auch ein nachhaltiges Bauen mit CO2-reduzierten Werkstoffen beschlossen. Das sieht er im vorliegenden Entwurf, den er als „konventionelles Bauen“ bezeichnet, nicht mehr, genausowenig wie die breiten Flure, die als Spielflächen genutzt werden konnten. Und dazu fehlen ihm auch im Außenbereich damals vorgestellte Spielflächen. Was er nicht sagt, aber durchklingen läßt: welche Rolle hat der Gestaltungsbeirat, wenn die Präsentationen so von den dort besprochenen Konzepten abweichen?

Lange Diskussion führt nicht zur Freigabe

Es ist müßig, die außergewöhnlich lange und teils hitzige Diskussion nachzuzeichnen, die Verteidigung des 8-Gruppen-Konzepts durch die Verwaltung und die Gegenreden aus dem Rat, beide Seiten beriefen sich dabei auf Protokolle.
Das Stimmungsbild ist klar, dass der Gemeinderat an diesem Abend dem Beschlussantrag nicht zustimmen wird. Daher schlägt Bürgermeister Neumann das vor, was Hans-Jürgen Saknus lange vorher als Antrag formuliert hatte: Eine Verschiebung der Abstimmung über das Kinderhaus, bis ein Verkehrskonzept vorliegt.

Zukünftig vorab klären

Für Rainer Süßmann ist klar: „Wir sind einfach näher dran. Die Architekten sollen doch mal mit den Leuten reden.“ Er fordert zum Abschluß, derartige Gespräche obligatorisch bei Bauvorhaben durchzuführen: „Wenn wir das nicht obligatorisch machen, reden wir immer wieder.“

Die Verwaltung ist jetzt am Zug.

Text: Matthias Lauterer




Milliarden im Umlauf: Bargeld im Briefumschlag

Jeder Anhänger eines unterklassigen Vereins hat es schon erlebt: Da verliert die eigene Mannschaft ausnahmsweise und völlig unverdient und schon kommt das Gerücht auf, dass der Gegner ja bestimmt viel Geld für die Spieler bezahlt und dass es „bei denen“ ganz sicher nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Das journalistische Recherchezentrum Correctiv hat sich dieses Themas angenommen und eine bundesweite anonyme Befragung in der „Amateurfußball-Szene“ durchgeführt.

Mehr als 10.000 Amateurfussballer:innen nahmen an der Umfrage teil

Es ist die bislang größte Befragung zu Finanzstrukturen im deutschen Amateurfußball, und sie zeigt erstmals das riesige Ausmaß einer Schwarzgeld-Kultur hinab bis in die Kreisligen. Hochrechnungen auf Grundlage einer ARD-Befragung unter mehr als 10.000 Fußballerinnen und Fußballern lassen den Schluss zu, dass unterhalb der Profiligen Jahr für Jahr mehr als eine Milliarde Euro gezahlt wird – die Hälfte davon mutmaßlich an der Steuer vorbei.


Dieser Text entstand im Rahmen einer Kooperation von GSCHWÄTZ mit Correctiv und dem RBB, der für die Recherche federführend verantwortlich war.

Die Dokumentation „Milliardenspiel Amateurfußball: Wenn das Geld im Umschlag kommt“ wird am 19. Januar um 23:30 Uhr in der ARD ausgestrahlt und ist ab sofort auf der Themenseite zu sehen: https://www.sportschau.de/milliardenspiel


Die Online-Befragung hat die ARD mit Unterstützung des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv durchgeführt. Etliche Tageszeitungen, Fachzeitschriften und Fußballportale halfen, die Umfrage zu verbreiten und recherchierten in ihren Amateurvereinen vor Ort, ob und wie Geld gezahlt wird.

Unter den Teilnehmern waren 8.085 männliche Spieler im Alter von 18 bis 39 Jahren, darunter 1.529 aus Baden-Württemberg. Von ihnen haben 60,2 Prozent einmal oder öfter Geld dafür bekommen, in einem Amateurverein Fußball zu spielen. Sie erhielten monatlich einen Festbetrag und/oder Punkt- und Siegprämien. 36,9 Prozent von ihnen gaben an, im Beispielmonat Oktober 2020 Geld fürs Fußballspielen kassiert zu haben.

Auch in den unteren Klassen fließt Geld

Auch in tieferen Ligen ist es der Erhebung zufolge keineswegs ungewöhnlich, mit Fußball Geld zu verdienen. In der fünften Liga, im Württembergischen Fußballverband ist das die Oberliga, werden demnach 89,9 Prozent aller Spieler bezahlt, in Liga 6 76,6 Prozent, in der siebten Liga 50,9 Prozent. In der achten Liga – das ist die Bezirksliga – erhalten noch immer 36,4 Prozent der Spieler Geld.

Hochrechnung: Eine Milliarde Euro im Jahr

Geht man davon aus, dass Deutschlands Amateurfußballer im Schnitt etwa genauso viel Geld bekommen wie die Teilnehmer der bundesweiten Befragung, so ergibt die Hochrechnung der Daten für den Beispielmonat Oktober 2020 eine gewaltige Summe. In diesem Monat wurden in Deutschland rund 100 Millionen Euro an Amateurspieler bezahlt. Auf eine Saison mit zehn Verdienstmonaten gerechnet macht dies eine Milliarde Euro.

Die Hälfte davon „schwarz“?

Geht man zudem davon aus, dass der Anteil verdeckter Zahlungen, also „schwarz“ oder „im Umschlag“ ebenso hoch ist wie von den Spielern in der Befragung angegeben, dann würden pro Monat 50 Millionen, pro Saison 500 Millionen Euro mutmaßliches Schwarzgeld bezahlt.

Viele Mittel und Wege

Aus der Befragung wird deutlich, dass diese Zahlungen auf ganz unterschiedliche Weise stattfinden können. Der mutmaßlich gängigste Weg: Bargeld im Umschlag, ausgehändigt im Vereinsheim. Doch manchmal stecken auch private Geldgeber den Spielern das Geld bar zu. Andere haben Scheinarbeitsverhältnisse beim Sponsor und kassieren das Geld, ohne dafür zu arbeiten. Manchmal verrechnen die Vereine auch vorher vereinbarte Prämien mit dem Kilometergeld – auch wenn der Spieler zu Fuß zum Sportplatz kommt.

Bei der Befragung der ARD in Kooperation mit Correctiv gab fast jeder fünfte Spieler (18,2 Prozent) an, für das Fußballspielen auch schon mit Sachwerten und Dienstleistungen entlohnt worden zu sein. Die Vereine oder Sponsoren stellten eine Wohnung oder ein Auto zur Verfügung, übernahmen Handwerkerleistungen. Manche Spieler wurden auch zum Schein als Jugendtrainer engagiert – ohne irgendeine Mannschaft trainieren zu müssen.

Die Wege der Bezahlung sind also sehr vielfältig. Fest steht: Die Vereine nutzen das ganze Repertoire, Schwarzgeld gehört wie selbstverständlich dazu. Nachzuweisen sind Geldflüsse dieser Art meistens nicht, weil offenbar in vielen Vereinen schwarze Kassen existieren.

Professoren bestätigen die Aussagekraft der Umfrage

Der Statistik-Professor Andreas Groll von der TU Dortmund hat die Erhebung für die ARD ausgewertet. Groll sagt, eine Online-Befragung dieser Art könne natürlich nicht repräsentativ sein. Die Erhebung sei aber „statistisch und wissenschaftlich sauber durchgeführt“. Das Statistik-Labor der Ludwig-Maximilians-Universität München bescheinigt nach Prüfung der Hochrechnung, diese sei unter den getroffenen Annahmen „korrekt und nachvollziehbar“.

Der Münchner Sportrechtler Thomas Summerer erstellte ein juristisches Gutachten zu den Ergebnissen der Befragung. Er sagte, die Befragung werde „ein kleines Erdbeben auslösen, denn wenn es schwarze Kassen gibt, dann ist das per se schon ein Straftatbestand, nämlich Untreue“. Vereinen drohe dafür „der Entzug der Gemeinnützigkeit“. Ein Spieler, der Schwarzgeld annehme, könne laut Summerer „wegen Steuerhinterziehung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe“ erhalten.

Auch die Region betroffen

Vor einigen Jahren waren zwei große Vereine aus der Region wegen nicht gesetzeskonformer Zahlungen an Spieler im Visier der Behörden. Im Umkreis des FSV Hollenbach wurden Durchsuchungen durchgeführt – laut der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde in 303 Fällen wegen §266a StGB, juristisch nicht ganz korrekt unter „Hinterziehung von Sozialabgaben“ zusammengefasst, ermittelt. Das Amtsgericht in Öhringen verurteilte damals zwei „verantwortlich Handelnde“ zu Haftstrafen von 11 Monaten auf Bewährung – das Urteil wurde 2015 rechtskräftig. Der Zoll, als zuständige Ermittlungsbehörde, nennt weitere Fakten zu diesem Fall:

360.000 Euro Schaden in diesem Fall

„Beschuldigte in den Ermittlungsverfahren, die damals rechtskräftig verurteilt wurden, waren zwei Spieler (wegen Leistungsbetrugs) sowie zwei vereinsverantwortlich tätige Personen (wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Der von den Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Zusammenhang ermittelte Schaden, der bei der Deutschen Rentenversicherung entstanden war, belief sich auf über 360.000 Euro. Gegenstand der Verfahren waren insgesamt 303 Taten, die abgeurteilt wurden (Tatbegehung über mehrere Monate hinweg und mehrere betroffene geschädigte Krankenkassen). Neben Haftstrafen auf Bewährung für die beiden vereinsverantwortlich tätigen Personen erhielten diese Geldstrafen in Höhe von 18.000 und 9.000 Euro. Ein Spieler wurde zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt. Der Schaden gegenüber Leistungsträgern betrug in diesem Fall ca. 25.000 Euro. Der andere Spieler erhielt einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen á 30 €. Der Schaden betrug bei diesem Spieler ca. 4.000 Euro. Die Verurteilten erhielten auch die Auflage, den entstandenen Schaden an die Leistungsträger zurückzuzahlen.“

Über eine halbe Million Schaden

Weniger lange her ist der öffentlich bekanntgewordene Fall der Neckarsulmer Sport-Union: 2016 wurden im Vorfeld eines Fußballspiels Befragungen durchgeführt. Das Verfahren gegen den damaligen Vorstand der NSU wurde 2019 gegen Auflagen eingestellt: Er mußte 100.000 Euro an gemeinnützige Vereinigungen bezahlen sowie die Ansprüche von Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung und Finanzamt erstatten. Damals ging man von Ansprüchen bis zu 200.000 Euro aus. Dass auch die Zahlungsempfänger in Konflikt mit dem Gesetz geraten können, weiß die Heilbronner Staatsanwältin Mareike Hafendörfer: Es wurden „im Zusammenhang mit dem Neckarsulmer Sportunion e.V. auch knapp ein Dutzend Ermittlungsverfahren gegen Fußballer und Abteilungsleiter sowie einige gegen Handballerinnen wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Veruntreuen von Arbeitsentgelt geführt, die teils mit, teils ohne Auflagen eingestellt wurden.“

Der Zoll nennt konkrete Zahlen: „Der dabei [bei den Ermittlungen, nicht unbedingt im Urteil, die Red.] festgestellte Schaden (Steuerschaden: 98.000 Euro und Schaden bei der Deutschen Rentenversicherung: mehr als 437.000 Euro) betrug damals über eine halbe Million Euro.“ und teilt weitermit, dass insgesamt gegen 11 Personen ermittelt wurde. Das Ergebnis: „Die Verfahren wurden sowohl gemäß § 153 a) StPO (Zahlung von Geldstrafen, für eine vereinsverantwortlich agierende Person in Höhe von 100.000 Euro und in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro für andere Beschuldigte) als auch teilweise gemäß § 153 StPO eingestellt.“

Legale Möglichkeiten gibt es auch

Laut DFB-Spielordnung dürfen Amateurfußballer nicht mehr als 250 Euro pro Monat an Auslagenerstattung und/oder Aufwandsentschädigung bekommen. Fließt mehr Geld, muss ein Amateurvertrag abgeschlossen werden. Damit werden dann auch Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Doch auf mehr als 700.000 Amateurspieler kamen vergangene Saison gerade mal rund 8.500 Amateurverträge.

In geheimer Mission unterwegs

Die ARD-Reporter schickten während ihrer Recherchen auch einen Lockvogel in zwei Amateurvereine. Der Spieler handelte vor versteckter Kamera die Bezahlung aus. Beide Vereine boten ihm Geld, das sie teilweise oder komplett bar im Briefumschlag bezahlen wollten.

Text: Wigbert Löer, Arne Steinberg (correctiv) und Matthias Lauterer




Fast 1.000 Menschen gegen das Corona-Virus geimpft

Eine überaus positive Bilanz der erneuten Impfaktion am Sonntag, 16. Januar 2022 zieht Rainer Grill, Leiter Öffentlichkeitsarbeit der Ziehl-Abegg SE:

Rund 1 Prozent der Hohenloher „impffähigen“ Bevölkerung wurde geimpft

„Es wurden 994 Menschen gegen Corona geimpft. Zudem haben mehr als 50 Menschen das Angebot einer Grippeschutz-Impfung angenommen.“
Da der Hohenlohekreis rund 113.000 Einwohner hat, davon rund 15.000 Kinder bis 15 Jahren, bedeutet diese Zahl, dass allein an diesem einen Tag rund 1 Prozent der impffähigen Bevölkerung des Hohenlohekreises gegen das Corona-Virus geimpft wurden.

„Erneut ein Beitrag gegen die Corona-Pandemie geleistet“

Auch Peter Fenkl, Vorstandsvorsitzender Ziehl-Abegg, freut sich über die große Resonanz. Das Unternehmen habe damit erneut einen Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet.

Unter Verwendung einer Pressemitteilung von Ziehl-Abegg

 




Berauscht unterwegs

Für einen 28-Jährigen war nach einer Polizeikontrolle am Samstagabend in Kupferzell die Autofahrt zu Ende. Polizeibeamte des Polizeirevier Künzelsau kontrollierten den Mann und seinen VW gegen 18 Uhr in der Günther-Ziehl-Straße. Die Polizisten nahmen bei dem 28-Jährigen Anzeichen einer Drogenbeeinflussung wahr, woraufhin dieser einen Drogenvortest durchführte. Der Test verlief positiv auf eine Droge, sodass der Mann die Beamten ins Krankenhaus zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten musste.

Eine entsprechende Anzeige kommt nun auf den VW-Fahrer zu.

Quelle: Polizei Heilbronn




2 Asylbewerber stehen vor dem Nichts

Jeder Strafprozess hat zwei Seiten. Zum einen ist da die juristische Seite, die meist recht nüchtern abgearbeitet werden kann. Vereinfacht gesagt, muß das Gericht prüfen, ob sich in der Hauptverhandlung Erkenntnisse ergeben haben, dass die Vorausssetzung für die Anwendbarkeit eines Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch erfüllt sind. Bei einem Raub muß beispielsweise eine Gewalt oder eine Drohung vorhanden sein, zusätzlich zur Wegnahme einer Sache. Paßt jemand beispielsweise auf einen Koffer nicht auf und entfernt sich von diesem und nimmt jemand diesen Koffer an sich, ist dies kein Raub, sondern möglicherweise ein Diebstahl.

Zwei Leben in Sekunden zerstört

Die andere Seite ist die menschliche Seite: regelmäßig tun sich während eines Prozesses menschliche Tragödien auf. So auch im Fall des Angeklagten K., der am 10. Juni 2021 in der Asylbewerberunterkunft in Künzelsau seinen Zimmernachbarn H. mit einem Messer niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt hat. Sowohl K. als auch H. waren aus ihrer Heimat geflüchtet, um in Deutschland ein neues Leben zu beginnen, ein Leben in Sicherheit, ein Leben, in dem sie berufstätig sein wollten und sich – und ihrer Familie in der verlassenen Heimat – mit dem verdienten Geld etwas aufbauen wollten. Genau das wollten H. und K. – und innerhalb weniger Sekunden wurden diese beiden Träume zerstört. H., ein ausgebildeter Hotelfachmann mit Sprachkenntnissen und inzwischen wieder in seiner tunesischen Heimat,  wurde lebensgefährlich verletzt, nur Millimeter oder Minuten mögen ihn vom Tod getrennt haben. Er ist laut Attest eines Arztes immer noch traumatisiert und nicht in der Lage, ein aktives Leben zu führen, geschweige denn, seinem Beruf nachzugehen. Und K., der ihn niedergestochen hat, muß aus diesem Grund – das sei vorweggenommen – für 5 Jahre und 6 Monate hinter Gitter. Eine Perspektive zur Heimkehr nach Palästina hat er kaum, seine Aussichten in Deutschland sind nach Verbüßung seiner Haft nicht rosig: Er hat keine Ausbildung, wird dann 32 Jahre alt sein – und spricht jedenfalls bis heute so gut wie kein Deutsch.

Schwierige Beweisaufnahme

Für die Kammer, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, gestaltete sich die Beweisaufnahme schwierig. Das Opfer war in Tunesien und konnte nicht vernommen werden. Die polizeiliche Vernehmung bezog sich auf die unmittelbaren Tatumstände, die tieferen Hintergründe konnten am Tag nach der Notoperation nicht ermittelt werden. H. und sein Anwalt hatten zwar noch um eine richterliche Vernehmung vor der Ausreise gebeten, diese konnte allerdings nicht mehr stattfinden – seine Ausreise wurde von den zuständigen Behörden zu schnell realisiert.

Dazu kam, dass sich die polizeilichen Aussagen von H. und K. vor Gericht nicht deckten. Beide Aussagen deckten sich wiederum nicht mit der Spurenlage, die die ermittelnden Polizeibeamt:innen vorfanden. die Aussage eines Zeugen, eines Bewohners des Asylbewerberheimes, betitelte wiederum Thomas Koch, der Anwalt des Angeklagten, mit der Aussage: „Märchen aus 1001 Nacht“.

Auch die Gutachten helfen nur bedingt

Und auch das psychiatrische und das medizinische Gutachten  brachten kaum Klarheit. Ist K. tatsächlich traumatisiert? Wie ist der Drogeneinfluß zu bewerten? Ist die vom Angeklagten beschriebene Folter glaubhaft? Kann sich der Angeklagte seine Beulen am Kopf selber beigebracht haben? Alle diese und noch weitere Fragen konnten die Gutachter nicht konkret beantworten. Immer hieß es, dass die Möglichkeit besteht – es aber auch anders sein könnte.

Unbestritten ist nur die Tat

Die Tat selbst hat K. gestanden, unstrittig ist daher eine gefährliche Körperverletzung: Die Tatbestandsmerkmale „mittels einer Waffe beziehungsweise eines gefährlichen Werkzeugs“ und „mittels einer das Leben gefährdenden Handlung“ liegen schließlich vor. Schwieriger war es für die Kammer, zu entscheiden, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt und wenn ja welches, versuchter Totschlag oder versuchter Mord.

„Warum es zu der Tat kam, ist unverständlich“

Diese Frage beantwortet Richter Kleinschroth klar und deutlich, wenn er zum Angeklagten sagt: „Ganz klar, Sie, Herr K., haben sich eines versuchten Tötungsdeliktes schuldig gemacht, da führt kein Weg vorbei.“ Nachdem er das Leben des K., seine Odyssee durch mehrere Länder Europas und insbesondere die verschiedenen Auffälligkeiten während seiner Zeit in Künzelsau  nochmals darstellt, stellt Kleinschroth fest: „Warum es zu der Tat kam, ist unverständlich“ – schließlich sei K. nach seinem kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie nicht mehr aufgefallen, habe am Tattag sogar die frohe Nachricht bekommen, dass er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen sei. Allerdings hat er am selben Tag auch eine Rechnung bekommen – mehrere Tausend Euro sollte er für seine Abschiebung nach Österreich bezahlen.

Unklarer Tatverlauf

„Wir können nicht ausschließen, dass “ – diese Worte muß Kleinschroth an vielen Stellen verwenden – „H. mindestens zwei Faustschläge verpaßt hat“, daher müsse nach dem Rechstgrundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten)  bewertet werden. Insofern könne der Vorwurf des versuchten Mordes nicht aufrechterhalten werden, da ein Mordmerkmal, beispielsweise Heimtücke, im Prozeß nicht bewiesen werden konnte.

Kein versuchter Mord, aber ein versuchter Totschlag

Andererseits könne sich K. in diesem Fall auch nicht auf Notwehr berufen, denn ihm war bewußt, so Kleinschroth, dass er mit dem Messerstich den Tod H.s herbeiführen könne: “ Um so einen Stich durchzuführen, brauchts mehr als ein Herumfuchteln.“ Dazu komme der zweite Stich, der dem Opfer noch auf der Flucht zugefügt worden war. Außerdem hätte K. die Situation – selbst falls er angegriffen worden sei – „jederzeit die Situation beenden können“, durch Rückzug in sein Zimmer.

Strafzumessung

Das Gericht hatte abzuwägen, welche Strafe zu verhängen war. Wäre bei versuchtem Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum gestanden, kommt beim versuchten Totschlag ein Strafrahmen bis zu 10 Jahren Haft in Betracht. Unter Einbeziehung einer „Versuchsmilderung“ sowie der möglichen verminderten Schuldfähigkeit – auch diese konnte nach den Gutachten nicht ausgeschlossen werden – und der Abwägung einiger Punkte die für und gegen den Angeklagten sprechen, befand die Kammer eine Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten, auf die die 6 Monate Untersuchungshaft angerechnet werden, für tat- und schuldangemessen. Eine Einweisung in eine Entzugsklinik sei nicht angebracht, da K. nach seinem Aufenthalt in der Psychiatrie keine Sucht mehr zeigte. Da die eingeschränkte Schuldunfähigkeit nicht explizit festgestellt wurde, kommte auch eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht in Frage.

Worte an den Verurteilten

Zuletzt wendet ich Kleinschroth nochmal direkt an K. und appelliert an ihn, „die Zeit sinnvoll zu nutzen, das Leben geht auch nach der Strafe weiter.

Noch nicht am Ende

Die Tat ist damit juristisch noch nicht abgearbeitet. H.’s Anwalt el-Jazi strebt ein Zivilverfahren an, in dem er für seinen Mandanten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz erstreiten will. Und möglicherweise wird H. in der Lage zu sein, am Zivilverfahren teilzunehmen.

Text: Matthias Lauterer

 




Gespenstische Szenen: Mehrere hundert Spaziergänger laufen am Montag durch die Künzelsauer Innenstadt

Rund 200m war der Zug lang. Foto: GSCHWÄTZ

Mehrere hundert Menschen traf sich am Montag, den 17. Januar am alten Rathaus von Künzelsau. Es mögen 500 gewesen sein, die Schätzung ist schwierig. Kurz nach 18 Uhr starteten sie einen Rundgang durch die Stadt – was sie wollten, ist unklar, denn es gab keinerlei Protestschilder, keine Sprechchöre … gar nichts. Geradezu gespenstisch und leise zog der Zug durch die Stadt, nur einige wenige Spaziergänger:innen trugen Kerzenlicht mit sich. Die Verkehrsregeln wurden eingehalten – der Zug bewegte sich nicht auf der Fahrbahn, auch die rote Fußgängerampel am Rathaus wurde befolgt. Auf die Frage, warum sie hier demonstriere, antwortete eine Frau: „Das ist keine Demonstration, ich gehe hier spazieren.“

Auf die Frage, warum sie hier sei, sagte eine weitere Frau: „Ich kann spazierengehen, wann und wo ich will“. vermutlich handelte es sich um einen „Montagsspaziergang“, wie er in vielen Städten derzeit regelmäßig stattfindet und der sich gegen die Corona-Maßnahmen richtet. Trotz der großen Anzahl von Menschen und den teils geringen Abständen, waren keine Masken zu erkennen.

Keine Demonstration im Sinne des Demonstrationsrechts

Ein Polizeibeamter sagte vor Ort gegenüber dem GSCHWÄTZ-Reporter auf Nachfrage: „Das ist keine angemeldete Demonstration.“ Was das denn dann für eine Veranstaltung sei oder ob das überhaupt im juristischen Sinn eine Veranstaltung sei? Man sieht ihn unter der Maske schmunzeln: „Nein, genaugenommen ist das auch keine Veranstaltung.“ Trotzdem waren mindestens zwei Streifenwägen vor Ort, die den Zug auf seinem Weg durch die Stadt begleiteten.

Keine Versammlungsleitung, aber offenbar gut organisiert

Eine Versammlungsleitung, wie bei „klassischen“ Demonstrationen vorgeschrieben, war nicht festzustellen – allerdings kam recht schnell eine Frau auf den Reporter zu und fragte, ob und von welcher Presse er sei. Kurz danach postierte sich ein Mann in der Nähe des Reporters, der ihm auf Schritt und Tritt folgte.

Friedlich und ohne Vorkommnisse

Im Gegensatz zu anderen Städten, wo es – wie in Schweinfurt – zu Übergriffen gegen Polizeibeamte kam, waren die Spaziergänger friedlich, Gegner des Aufmarsches waren nicht zu erkennen.

Text: Matthias Lauterer

Sammlung der Teilnehmer kurz vor 18:00 Uhr. Foto: GSCHWÄTZ

Die rote Ampel unterbrach den Zug. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 




Massiver Feuerwehreinsatz auf A6-Autobahnparkplatz

Rund 10 Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind auf einem Parkplatz auf der A6 bei Öhringen in Richtung Heilbronn im Einsatz – der Parkplatz ist wegen des Feuerwehreinsatzes derzeit nicht nutzbar.

Rauch aus dem Kofferraum

Eine Vorabinformation der Polizei besagt, dass bei einem Fahrzeug eine Rauchentwicklung aus dem Kofferraum bemerkt wurde und aus diesem Grund die Feuerwehr alarmiert wurde. Weiteres ist derzeit noch nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer