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Die nächsten Impfmöglichkeiten mit und ohne Anmeldung ab Sonntag, den 23. Januar 2022

Die nächste Möglichkeit sich in Künzelsau ohne vorherige Terminvergabe impfen zu lassen, besteht am Dienstag, den 25. Januar 2022, von 12 bis 17 Uhr im ehemaligen Notariat im Rathaus, Stuttgarter Straße 7. Das geht aus einer aktuellen Meldung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.

Kinder ab fünf Jahren und Personen unter 30 Jahren werden mit Biontech geimpft werden. Personen über 30 Jahre erhalten Moderna-Impfstoff.

Auch in Dörzbach gibt es  wieder Impfmöglichkeiten. Darüber informiert das Landratsamt (siehe Flyer unter dem Text).

Impfstationen im Hohenlohekreis befinden sich in der Gemeindehalle Nobelgusch in Pfedelbach sowie in der Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus in Künzelsau. Hier ist eine Terminvereinbarung unter https://welle-brechen.de/hohenlohe/ zwingend erforderlich. Hinweis: Da die Menge des verfügbaren Impfstoffes immer erst kurzfristig feststeht, können Termine nur für einen kurzen Zeitraum gebucht werden.

Auch im MVZ Hohenlohe, Am Bahnhof 1 in Forchtenberg, werden Corona-Schutzimpfungen angeboten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 16 Uhr
Samstag: 9 – 18 Uhr
Sonntag: 9 – 18 Uhr
Impfung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/forchtenberg/mvzhohenlohe.

Impfungen ohne Termin sind bei den Einsätzen mobiler Impfteams im Landkreis möglich. Diese können Sie derzeit der Übersicht auf www.dranbleiben-bw.de entnehmen.
Die nächsten Einsätze:
20. bis 22. Januar 2022: Carl-Julius-Weber-Halle, Kupferzell
23. und 24. Januar 2022: Universum Dörzbach
28. bis 31. Januar 2022: Jagsttalhalle Bieringen

Hinweise: Geimpft wird jeweils von 10-17 Uhr und solange Vorrat reicht. Impfwillige über 30 erhalten in der Regel den Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige sowie Schwangere in der Regel den Impfstoff von BioNTech. Boosterimpfungen werden erst verabreicht, wenn eine gewisse Zeit nach der Grundimmunisierung vergangen ist. Dieser Zeitraum beträgt bei BioNTech/Moderna und AstraZeneca drei Monate, bei Johnson&Johnson vier Wochen.

 




Langenburger Straße in Künzelsau ab 24. Januar 2022 halbseitig gesperrt / bis Mitte Juni folgen weitere Bauphasen

Zwei Regenüberlaufbecken sind bei umfangreichen Erdarbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2021 entlang des Kocherufers in Künzelsau eingebaut worden. Schon im Dezember waren die Regenüberlaufbecken komplett mit Erde abgedeckt und sind jetzt nicht mehr zu sehen. Mit einem Fassungsvermögen von 400 und 50 Kubikmeter wurden sie auf rund 110 Meter Länge eingebaut. Das Regenüberlaufbecken an der Kocherbrücke muss aber noch an das bestehende Leitungs- und Kanalsystem angeschlossen werden. Das geschieht in drei Bauphasen, in einer vierten Bauphase wird die Straßendecke der B 19 in der Ortsdurchfahrt vom Land Baden-Württemberg erneuert. Das wird sich ab der kommenden Woche, Montag, 24. Januar bis voraussichtlich in die zweite Juni-Hälfte 2022 hinein auch auf den Verkehr auswirken, weil Straßen und Fußwege gesperrt werden müssen.

Verbesserung der Infrastruktur

„Gemeinderat und Verwaltung haben in diesem Jahr einen Schwerpunkt im Bereich Infrastruktur gesetzt“, so Bürgermeister Stefan Neumann. „Mit dem rund 2,8 Millionen Euro teuren Projekt der Stadtverwaltung Künzelsau wird die städtische Kläranlage entlastet, Rückhaltevolumen geschaffen und dem Kocher weniger Schmutz zugeführt – damit auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die erste Jahreshälfte werden wir mit den Beeinträchtigungen klarkommen und auch Unternehmen und Privatpersonen planen müssen. Bitte haben Sie Verständnis und Geduld. Die beteiligten Baufirmen und das Ingenieurbüro arbeiten mit Hochdruck, dass im Juni alles fertig ist. Zu unserem großen Landeskinderturnfest vom 22. bis 24. Juli können wir unsere Gäste mit dem neuen Kreuzungsbereich bei der Kocherbrücke empfangen.“

Geplante Bauphasen

Plan gefertigt von LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG.

  • In der ersten Bauphase wird die Langenburger Straße im Kreuzungsbereich der B 19 von Montag, 24. Januar 2022, bis voraussichtlich Freitag, 4. Februar 2022, in Fahrtrichtung Amrichshausen/Langenburg halbseitig gesperrt.
  • In der zweiten Bauphase, von 7. Februar bis voraussichtlich 18. März 2022, müssen zusätzlich auch die Kocherbrücke halbseitig stadtauswärts, also in Fahrtrichtung B 19 Mergentheimer Straße und Langenburger Straße, sowie der Kreuzungsbereich Zollstockweg/Langenburger Straße in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Lediglich die Fahrspur stadteinwärts von der Mergentheimer Straße über die Kocherbrücke ist dann noch befahrbar.
  • Während der dritten Bauphase vom 21. März bis voraussichtlich 20. Mai 2022 wird die Kocherbrücke halbseitig stadteinwärts gesperrt. Alle anderen Fahrtrichtungen sind dann wieder freigegeben.

Während der ersten bis dritten Bauphase sind die beiden Aral-Tankstellen, Tiemann Grafik Hohenlohe KG und das Autohaus Koch über die Mergentheimer Straße aus anfahrbar.

Komplettsperrung während der Pfingstferien

In der ersten Juni-Hälfte, der vierten Bauphase, schließt sich das Regierungspräsidium Stuttgart mit der Erneuerung der Straßendecke der B 19 in der Ortsdurchfahrt an. Während der Pfingstferien müssen dafür der gesamte Kreuzungsbereich Mergentheimer Straße/Zollstockweg/Langenburger Straße und die Kocherbrücke komplett in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.

Während der Bauphasen eins bis drei können Fußgänger den Baustellenbereich passieren. Das wird in der abschließenden vierten Bauphase nur eingeschränkt oder zeitweise gar nicht möglich sein. Der Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) passt die Buslinien entsprechend an. Die Fahrplanänderungen sind auf der Homepage des NVH eingestellt: https://www.nvh.de/?show_news=1767

Was passiert in den drei städtischen Bauphasen 2022?

In den Bauphasen eins bis drei werden im Auftrag der Stadtverwaltung Künzelsau die bestehenden Mischwasserkanäle innerhalb des Kreuzungsbereichs B 19 Mergentheimer Straße/Langenburger Straße/Zollstockweg erneuert. In diesem Zuge werden die Wasserleitung inklusive der Hausanschlussleitungen und Hydrantenschächte, die Kabel der Straßenbeleuchtung, Leerrohre des Parkleitsystems und Breitbandleerrohre neu verlegt. Das bestehende Abwasserpumpwerk in der Mergentheimer Straße wird neu gebaut. Auch hier werden die Wasserleitung erneuert, Breitbandleerrohre verlegt und der Straßenbau wiederhergestellt. Abschließend werden entlang des Kochers wieder die Grünflächen sowie der Rad- und Fußweg angelegt.

Land fördert städtisches Projekt

Für den Bau der Regenüberlaufbecken war ein Wasserrechtsgesuch erforderlich, für das die Stadtverwaltung Künzelsau von der Unteren Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis eine Genehmigung erhalten hat. Auch der Förderantrag wurde vom Land Baden-Württemberg positiv beschieden: Die Gesamtkosten von rund 2,8 Millionen Euro werden vom Land mit rund 1,01 Millionen Euro bezuschusst.

Strategie 2030

Im Rahmen des Prozesses „Künzelsau 2025 – Wie wollen wir 2025 in Künzelsau leben?“ befassen sich der Gemeinderat und die Stadtverwaltung schon seit längerem damit, die Zukunft Künzelsaus aktiv zu gestalten. Der Gemeinderat schreibt diesen Prozess jährlich fort und legt mit der „Strategie 2030“ gemeinsame Ziele für die nächsten Jahre fest. Im Jahr 2022 liegt der Fokus des städtischen Engagements auf den Bereichen Infrastruktur und Integration. Der Arbeitstitel, das Schwerpunktziel 2022, lautet deshalb kurz „Infrastruktur und Integration“. Mehr dazu ist auf der städtischen Homepage zu finden: http://www.kuenzelsau.de/Strategie2030

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau

 

 

Zum Plan:

Plan gefertigt von LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau

 

 

 




„Da stimmt die Reihenfolge nicht“

Ein weiteres Bauprojekt beschäftigte den Künzelsauer Gemeinderat am 18. Januar 2022: Die Firma Merz Objektbau, die auch das ehemalige Mustang-Gelände projektiert, präsentiert eine Planung, die zwei noch unbebaute städtische Grundstücke auf Taläcker mit Wohnraum und einem Verbrauchermarkt bebauen soll. Eine auf den ersten Blick bestechende Lösung: Ein Verbrauchermarkt auf Taläcker wird von der dortigen Bevölkerung gewünscht, Wohnungen sind in Künzelsau ohnehin Mangelware. Darüber hinaus will der Investor 80 Prozent der Wohnungen im Rahmen des „sozialen Wohnungsbaus“ errichten, einzig die oberen Penthousewohnungen – aus denen man eine wunderbare Aussicht nach Osten über die Stadt haben dürfte, sollen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden.

Blau umrandet: Die mögliche Baufläche. Foto: Sitzungsunterlagen

Genaugenommen handelt es sich bei der Fläche um zwei Grundstücke, das südliche hat rund 3.000 Quadratmeter, das nördliche ist doppelt so groß. Auf diesen Grundstücken will Jannis Merz, Architekt und Geschäftsführer der Merz Objektbau, drei zusammengehörige Gebäude erstellen: Im Süden ein L-förmiges Wohngebäude mit 3 Vollgeschossen und einem Penthousegeschoß, in der Mitte einen Verbrauchermarkt, dessen Dach – das Grundstück hat ein Gefälle – begrünt werden und als Park und Begegnungsort genutzt werden soll sowie eine weitere Wohneinheit mit 3 Stockwerken plus Penthouse im Norden.

Verwaltung will die Grundstücke an Investor veräußern

Der Antrag der Verwaltung lautet nun, die beiden Grundstücke an die Merz Objektbau zu veräußern, um das geplante Projekt verwirklichen zu können.

Die Vision von Jannis Merz: Blick von Südwest in die Max-Beckmann-Strasse. Foto: Sitzungsunterlagen

Ernüchterung für den Architekten

Auch diese Diskussion beginnt mit großer Ernüchterung für den Architekten – hat doch Hans-Jürgen Saknus herausgefunden, dass der Südteil des Grundstücks ursprünglich für einen Kindergarten vorgesehen ist und bereits Baurecht für einen Kindergarten vorliegt.

Zusammenhang mit dem Streitpunkt Kinderhaus?

Da gerade vorher über die umstrittene Erweiterung des Kinderhauses am Fluß um 2 Gruppen diskutiert wurde, denkt der unbefangene Beobachter sofort an einen Zusammenhang: Sollen die beiden zusätzlichen Gruppen für das Kinderhaus am Kocher etwa die Kinder aus Taläcker aufnehmen, damit das Projekt der Firma Merz Objektbau dieses Projekt umgesetzt werden kann?

Die Fraktion von SPD und GRÜNEN sieht auf jeden Fall die Belange von Familien mit Kindern durch das Projekt hintenangestellt und setzt eine klare Bedingung: sie will nur zustimmen, falls auf dem Gelände sowohl ein Verbrauchermarkt als auch ein Kindergarten verwirklicht werden – denn genau das seinen die Anforderungen der Bevölkerung.

Bürgermeister Neumann herrscht Saknus an „Was wollen Sie eigentlich bezwecken?“ und wirft ein, dass das Projekt doch 80 Prozent Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, was eines der gemeinsam beschlossenen Ziele der Stadt sei. Er bezeichnet das Vorpreschen von Saknus als „unfair“ und betont, dass für den Kindergarten weitere Grundstücke bereitstünden – welche, sagt er nicht.

Inhalte alter Protokolle werden durch den Raum geworfen

Und wieder, wie auch beim Kinderhaus, gehen zwischen Verwaltung und Räten Zitaten aus alten Protokollen hin und her.
Neumann wirkt angegriffen, es „geht lediglich um die Sicherung der Grundstücke“, sagt er – das entspricht allerdings nicht dem Antrag aus seiner Verwaltung, der von „Veräußerung“ spricht.

Jannis Merz schüttelt von Zeit zu Zeit den Kopf.

„Ich komme langsam nicht mehr mit“

Robert Volpp (CDU) zeigt sich überrascht: „Wir wollten mietpreisgebundene Wohnungen und jetzt haben wir diese. Ich komme langsam nicht mehr mit, was dieser Gemeinderat will.“ Und Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) fühlt sich gar als ein „gebranntes Kind“, wenn er bei Merz Objektbau ans Mustang-Areal denkt.

Auf die Sachebene zurück kommt endlich Reintraud Lindenmaier mit ihrer Forderung „Vor einer Veräußerung muss geklärt sein, wo ein Kindergarten hinsoll“. Da ist sie einer Meinung mit Boris d’Angelo (UBK), der sagt: „Die Reihenfolge stimmt nicht. Erst müssen wir die Kindergartenplanung fertigstellen. Es ist schwierig, anderswo Baurecht für einen Kindergarten zu schaffen.“ Was Boris d’Angelo mit der falschen Reihenfolge meint: Die Planung für eine eventuelle Erweiterung der beiden bestehenden Kindergartenstandorte, die in mehrerlei Hinsicht nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, ist zwar im Gang, aber Stefan Neumann kann aber noch keinen Zeitpunkt nennen, bis wann ein Konzept auf dem Tisch liegen wird. Trotzdem liegt ein möglicherweise schnell realisierbarer Vorschlag auf dem Tisch, der den Verlust des möglicherweise einzigen Alternativstandorts bedeuten würde.

„Wir sind keine Haie, die sich das ganze Grundstück krallen wollen“

Jannis Merz. Bild: Merz Objektbau

Schließlich bringt Jannis Merz selbst einen Vorschlag ins Spiel: „Wir sind keine Haie, die sich das ganze Grundstück krallen wollen.“ Er will Sicherheit, dass die bereits investierte Zeit und die folgenden Arbeiten nicht fruchtlos sind: „Unser Ziel ist es, ein Grundstück zu sichern, egal wie groß. Wir brauchen Sicherheit. Und die größte Sicherheit ist, dass der Gemeinderat hinter dem Projekt steht.“  Ursprünglich hat er auch nur das nördliche, größere Grundstück geplant. Er betont, dass aus Kreisen der Stadt Künzelsau die Anregung gekommen sei, beide Grundstücke zu planen. Für ihn sei wichtig, eine konkrete Zusage des Gemeinderates zu haben, da er die Verhandlungen mit dem Discounter finalisieren wolle.

Kompromißlösung

Auf dieser Grundlage kann sich der Gemeinderat darauf verständigen, das größere Grundstück an die Merz Objektbau zu verkaufen – unter der Voraussetzung, dass Merz bis Ende des zweiten Quartals eine Vertrag mit dem Unternehmen NETTO sowie eine detailliertere Planung vorlegen kann – auch der Gemeinderat braucht Sicherheit. Merz sichert die Erfüllung dieser Bedingungen zu. Sollte er die Bedingungen erfüllen, steht einem Verkauf zum Ende des zweiten Quartals 2022 nichts mehr im Wege.

Verständigung, aber keine Einigkeit

Einig war sich der Gemeinderat allerdings nicht: Der Beschluß erging mit 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

Text: Matthias Lauterer




AfD-Landtagsabgeordneter Udo Stein nimmt an „Spaziergang“ in Schwäbisch-Hall teil

Um sich ein eigenes Bild von den „Spaziergängen“ in Schwäbisch Hall zu machen, hat Kreissprecher und MdL Udo Stein am Montagabend, 17.01.2022, die Veranstaltung besucht, an der ca. 400 Personen teilgenommen haben.

Er zeigte sich angetan von der hohen Teilnehmerzahl und dem friedlichen Protest von Menschen aller Alters- und Gesellschaftsschichten. In zahlreichen Gesprächen am Rande der Veranstaltung sei ihm klargeworden, dass die Menschen einerseits aus Verärgerung über teils überzogene Corona-Maßnahmen, aber andererseits auch aus Sorge vor wachsenden Freiheitsbeschränkungen und eine mögliche Impfpflicht auf der Straße Gesicht zeigen, so Stein.

Zweiklassengesellschaft beenden

Stein fordert die Regierungsparteien auf, die Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Ungeimpften und die damit verbundene Spaltung der Gesellschaft baldmöglichst zu beenden, aber wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Gruppen weiter zu schützen.

Insbesondere Kindern und Jugendlichen, die besonders unter den Einschränkungen leiden, müsse baldmöglichst die volle Freiheit wiedergegeben werden.

Pressemitteilung der AfD Schwäbisch-Hall-Hohenlohe




Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte

Ab Freitag, 21. Januar 2022, gelten im Hohenlohekreis zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetags wieder Ausgangsbeschränkungen für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Wer keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus und keine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Corona-Infektion nachweisen kann, darf die Wohnung nachts nur noch aus triftigem Grund, wie beispielsweise zur Berufsausübung, verlassen. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen sind Teil der Alarmstufe II der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und treten in Kraft, wenn das örtliche Gesundheitsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen offiziell feststellt. Diese Feststellung hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises am Donnerstag, 20. Januar 2022, getroffen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Weitere Informationen zum Thema sowie eine vollständige Liste der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen gibt es auf www.corona-im-hok.de.




Inzidenz steigt wieder stark an – über 500 im Hohenlohekreis

Am 19. Januar 2022 wurde die Inzidenz im Hohenlohekreis erstmals seit einigen Wochen wieder mit einem Wert von über 500 gemeldet – genau: 561,3.

Wenn am heutigen 20. Januar 2022 erneut eine Inzidenz jenseits der 500 gemeldet wird, ist der Landkreis durch die Vorschriften der baden-württembergiscehn Corona-Verordnung verpflichtet, eine nächtliche Ausgangssperre für Nichtgeimpfte ab Freitag, 21. Januar 2022 auszurufen. Diese gilt dann von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Ausnahmen für „triftige Gründe“

Nur „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ dürfen sich dann Nichtgeimpfte außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Unter diese triftigen Gründe fallen Arztbesuche und medizinische Versorgung, die Berufsausübung, ehrenamtliche Tätigkeit oder der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern. Auch sportliche Betätigung ist erlaubt – allerdings nur allein.

Die Ausgangssperre wird – so ist es durch die Corona-Verordnung geregelt – außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt.

In 32 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg gilt bereits diese Ausgangssperre.

Text: Matthias Lauterer




Streitobjekt Kinderhaus am Fluss

Einmal mehr will es in Künzelsau bei einem größeren Bauprojekt einfach nicht weitergehen. Diesmal ist das Kinderhaus am Fluß, das schon seit Jahren im Gespräch ist, der Stein des Anstoßes. Die Verwaltung wollte mit dem Beschlussantrag „Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung von Weindel Architekten mit der
ermittelten Kostenberechnung von zirka 7,2 Millionen Euro für das Kinderhaus am Fluss zu und beauftragt die Stadtverwaltung, die Planung umzusetzen“ den Bau des wichtigen Rückgrats der städtischen Kindergartenplanung endlich auf den Weg bringen.

Architekturbüro Weindel stellt den Entwurf vor

Architekt Michel Wendel vom gleichnamigen Architekturbüro stellt die aktuelle Konzeption vor: Wie ein großer Schuhkarton soll das neue Kinderhaus am Fluss neben dem TollKÜN plaziert werden. Ein einfacher Grundriß mit 8 Gruppenräumen, die mit raumhohen Fenstern Richtung Osten, also der Stadt, ausgestattet werden. Nach hinten, also Richtung TollKÜN sollen die sonstigen Räume angeordnet werden. Ein Kubus mit zwei Stockwerken mit je vier identisch geschnittenen Gruppenräumen, darauf ein Flachdach mit Photovoltaik, plant Weindel. Im Bereich zum Kocher hin sollen Speise- und Bewegungsraum angeordnet werden – ein Bereich, der vom Kindergarten abgetrennt werden kann und somit außerhalb der Kindergartenzeiten als Veranstaltungsraum genutzt werden könnte, etwa für Angebote der Volkshochschule. Moderne Bauweisen führen trotz der großen und aufwendigen Glasfläche zu einem KfW55-Gebäude.

Klare einfache Form: So stellt sich Michael Weindel das Kinderhaus vor. Foto: Sitzungsunterlagen

Das Kinderhaus soll Platz für 4 „Krippengruppen“ mit je 10 Kindern sowie 4 Gruppen für die Ü3 mit insgesamt 85 Kindern, also insgesamt 125 Kinder anbieten. „Natur und Naturwissenschaft“ soll das pädagogische Motto der Einrichtung sein.

„Ruhe reinbringen ins Grundstück“

Durch die klare Architektur, die Annäherungen an den Bauhaus-Stil erkennen läßt, wollte Michael Weindel, „Ruhe reinbringen ins Grundstück“. Zum Abschluß seiner Präsentation stellt er fest, dass er mit seiner Planung durchaus zufrieden ist: „Es gefällt uns wirklich sehr gut“.

Notwendige Investition

Marion Hannig-Dümmler unterstreicht nochmals, wie wichtig dieses Kinderhaus am Fluß für die städtische Pflichtaufgabe „Kindergärten“ ist: Bis 2025 ist ein Anstieg der Gruppenzahl von momentan 22 auf dann 40 Gruppen – inklusive Krippengruppe für bis zu dreijährige Kinder – zu erwarten. Danach erwartet man – diese Schätzung ist schwierig, denn diese Kinder sind ja noch nicht geboren – einen Rückgang des Bedarfs auf 33.5 Gruppen im Jahre 2035. Dann könne man nach und nach auch bestehende Einrichtungen mit schlechter Bausubstanz oder einzügige Einrichtungen schließen. Die Karlspflege und den Weckrain nennt sie, und den Kindergarten im Nagelsberger Weg. Ein konkretes Konzept kann sie – das wird von einigen Räten bemängelt – derzeit nicht vorlegen.

Investition bedeutet: 250 Euro pro Kind und Monat

Michael Weindler mag Ruhe in das Grundstück gebracht haben – für die Diskussion um seinen Entwurf gilt das nicht: Neben den Kosten, Herbert Schneider rechnet die Investitionskosten auf einen Betrag von rund 250 Euro pro Kind und Monat um, und der Anzahl der Gruppen ist die Verkehrssituation der größte Kritikpunkt: Viele Wortmeldungen betrafen dieses Thema. Insbesondere Rainer Süßmann, der als kommissarischer Rektor der Georg-Wagner-Schule die Situation sehr gut kennt, findet deutliche und emotionale Worte: „Die Verkehrsgeschichte ist ein Drama.“ Zusammen mit dem geplanten Kinderhaus wären es 600 bis 700 Kinder und Kleinkinder, die täglich in einem engen Zeitfenster in den Einrichtungen ankommen. Aufgrund der Lage würden sehr viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder der Kita bringen, die Verkehrssituation sei bereits heute gefährlich. Er fordert ein Verkehrskonzept, mit dem ein sicherer Schulweg gewährleistet ist.

Gut zu erkennen die problematische Verkehrssituation: Wenige Parkplätze, Sackgasse und schmale Straßen. Foto: Sitzungsunterlagen

„Die Verkehrsgeschichte ist ein Drama“

Weiterhin findet er es „nicht nachvollziehbar“, dass eine „solide Verkehrsplanung“ nicht bereits Teil der Präsentation ist. Dass auch für ca. 40 Lehrkräfte heute schon nicht genug Parkplätze zur Verfügung stehen, ist für ihn da nur ein Nebenaspekt.

Verwaltung hat den Verkehr beobachtet

Marion Hannig-Dümmler dringt mit ihrer Erklärung, dass die Ortspolizei den Verkehr an einem Tag beobachtet hat und die Situation als „nicht tragisch“ beurteilt hätte, nicht wirklich durch. Bürgermeister Neumann meint „Änderungen am Verkehr können wir immer noch vornehmen.“

Beispiel: Verkehr im Zollstock und Nagelsberger Weg

Wer die Verkehrssituation zu Ankunfts- und Abfahrtszeiten am Kinderhaus am Zollstock kennt, kann Süßmanns Worte nachvollziehen: Eltern parken in der aus Sicherheitsgründen ausgezeichneten Halteverbotszone, lassen ihre Kinder auf der Straßenseite aussteigen. Fahrradfahrer müssen mit „Dooring“ (plötzlich aufgehende Türen) rechnen, Autofahrer mit zwischen den geparkten Autos herausspringenden Kindern – und dazu ist die Straße so eng, dass ein Begegnungsverkehr unmöglich ist.

Acht oder sechs Gruppen?

Weiterer Streitpunkt ist die Gruppenanzahl – sollen es wie ursprünglich geplant sechs Gruppen werden oder jetzt doch acht Gruppen? Vor allem Hans-Jürgen Saknus ist der Auffassung, dass man bisher immer von sechs Gruppen ausgegangen sei.

Hintergründe der Umplanung nicht geklärt

Die Hintergründe dieser Umplanung werden in der Sitzung nicht klar – möglicherweise besteht aber ein Zusammenhang mit der Kindergartensituation auf Taläcker, wo die vorhandenen Gruppen nicht mehr ausreichen, die Erweiterung der bestehenden Einrichtungen möglicherweise schwierig wird und ein Grundstück, auf dem Baurecht für einen Kindergarten besteht, anderweitig genutzt werden soll.

Bemerkenswerte Unkenntnis der Projektleiterin

Mit der Gruppenzahl veränderte sich die Planung des Gebäudes. Kritikpunkte aus dem Rat sind die Größe der Gruppenräume und Eignung der Flure als Spielflächen. Es überrascht, dass Verena Burchert, die das Projekt seitens des Büros Weindel begleiten soll, die einfache Frage nach der Größe der Gruppenräume nicht beantwortet – stattdessen forciert sie die Abstimmung damit, dass sie entfallende Fördermöglichkeiten ins Spiel bringt, wenn der Bau nicht bis Ende Januar genehmigt ist.
Aus den vom Büro Weindel selbst für die Sitzung vorgelegten Planungen geht hervor, dass jeder Gruppe ein großer Gruppenraum von rund 47 Quadratmetern sowie ein Nebenraum mit etwa 23 Quadratmetern zur Verfügung steht, also 70 Quadratmeter für jede Gruppe, sowohl für die Kleinkindergruppen mit zehn Kindern als uach für die Gruppen der  3 – 6-jährigen, wo 20 oder 25 Kinder pro Gruppe eingeplant sind.

Der Autofahrer als schizophrenes Wesen

Einzig Robert Volpp spricht dafür, den Bau direkt auf den Weg bringen: „Egal, ob das sechs oder acht Gruppen sind, wir sollten das Gebäude bauen“, meint er und ergänzt: „Wir müssen eine Möglichkeit schaffen, flexibel zu sein“ – genau diese Möglichkeit der Flexibilität in der Anzahl der Gruppen dürfte der Entwurf aber nicht bieten. Die Kosten „sind wie sie sind“, sagt er. Auch er sieht die Notwendigkeit eines Verkehrskonzepts: „Die Kinder müssen sicher sein, das wird die größte Aufgabe sein“. Die Autofahrer bezeichnet er als „schizophrene Wesen“.

Welchen Einfluß hat der Gestaltungsbeirat?

Laut Erhard Demuth, selbst Mitglied im Gestaltungsbeirat, wurde dort immer nur über einen sechszügigen Bau diskutiert. Dort wurde auch ein nachhaltiges Bauen mit CO2-reduzierten Werkstoffen beschlossen. Das sieht er im vorliegenden Entwurf, den er als „konventionelles Bauen“ bezeichnet, nicht mehr, genausowenig wie die breiten Flure, die als Spielflächen genutzt werden konnten. Und dazu fehlen ihm auch im Außenbereich damals vorgestellte Spielflächen. Was er nicht sagt, aber durchklingen läßt: welche Rolle hat der Gestaltungsbeirat, wenn die Präsentationen so von den dort besprochenen Konzepten abweichen?

Lange Diskussion führt nicht zur Freigabe

Es ist müßig, die außergewöhnlich lange und teils hitzige Diskussion nachzuzeichnen, die Verteidigung des 8-Gruppen-Konzepts durch die Verwaltung und die Gegenreden aus dem Rat, beide Seiten beriefen sich dabei auf Protokolle.
Das Stimmungsbild ist klar, dass der Gemeinderat an diesem Abend dem Beschlussantrag nicht zustimmen wird. Daher schlägt Bürgermeister Neumann das vor, was Hans-Jürgen Saknus lange vorher als Antrag formuliert hatte: Eine Verschiebung der Abstimmung über das Kinderhaus, bis ein Verkehrskonzept vorliegt.

Zukünftig vorab klären

Für Rainer Süßmann ist klar: „Wir sind einfach näher dran. Die Architekten sollen doch mal mit den Leuten reden.“ Er fordert zum Abschluß, derartige Gespräche obligatorisch bei Bauvorhaben durchzuführen: „Wenn wir das nicht obligatorisch machen, reden wir immer wieder.“

Die Verwaltung ist jetzt am Zug.

Text: Matthias Lauterer




Milliarden im Umlauf: Bargeld im Briefumschlag

Jeder Anhänger eines unterklassigen Vereins hat es schon erlebt: Da verliert die eigene Mannschaft ausnahmsweise und völlig unverdient und schon kommt das Gerücht auf, dass der Gegner ja bestimmt viel Geld für die Spieler bezahlt und dass es „bei denen“ ganz sicher nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Das journalistische Recherchezentrum Correctiv hat sich dieses Themas angenommen und eine bundesweite anonyme Befragung in der „Amateurfußball-Szene“ durchgeführt.

Mehr als 10.000 Amateurfussballer:innen nahmen an der Umfrage teil

Es ist die bislang größte Befragung zu Finanzstrukturen im deutschen Amateurfußball, und sie zeigt erstmals das riesige Ausmaß einer Schwarzgeld-Kultur hinab bis in die Kreisligen. Hochrechnungen auf Grundlage einer ARD-Befragung unter mehr als 10.000 Fußballerinnen und Fußballern lassen den Schluss zu, dass unterhalb der Profiligen Jahr für Jahr mehr als eine Milliarde Euro gezahlt wird – die Hälfte davon mutmaßlich an der Steuer vorbei.


Dieser Text entstand im Rahmen einer Kooperation von GSCHWÄTZ mit Correctiv und dem RBB, der für die Recherche federführend verantwortlich war.

Die Dokumentation „Milliardenspiel Amateurfußball: Wenn das Geld im Umschlag kommt“ wird am 19. Januar um 23:30 Uhr in der ARD ausgestrahlt und ist ab sofort auf der Themenseite zu sehen: https://www.sportschau.de/milliardenspiel


Die Online-Befragung hat die ARD mit Unterstützung des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv durchgeführt. Etliche Tageszeitungen, Fachzeitschriften und Fußballportale halfen, die Umfrage zu verbreiten und recherchierten in ihren Amateurvereinen vor Ort, ob und wie Geld gezahlt wird.

Unter den Teilnehmern waren 8.085 männliche Spieler im Alter von 18 bis 39 Jahren, darunter 1.529 aus Baden-Württemberg. Von ihnen haben 60,2 Prozent einmal oder öfter Geld dafür bekommen, in einem Amateurverein Fußball zu spielen. Sie erhielten monatlich einen Festbetrag und/oder Punkt- und Siegprämien. 36,9 Prozent von ihnen gaben an, im Beispielmonat Oktober 2020 Geld fürs Fußballspielen kassiert zu haben.

Auch in den unteren Klassen fließt Geld

Auch in tieferen Ligen ist es der Erhebung zufolge keineswegs ungewöhnlich, mit Fußball Geld zu verdienen. In der fünften Liga, im Württembergischen Fußballverband ist das die Oberliga, werden demnach 89,9 Prozent aller Spieler bezahlt, in Liga 6 76,6 Prozent, in der siebten Liga 50,9 Prozent. In der achten Liga – das ist die Bezirksliga – erhalten noch immer 36,4 Prozent der Spieler Geld.

Hochrechnung: Eine Milliarde Euro im Jahr

Geht man davon aus, dass Deutschlands Amateurfußballer im Schnitt etwa genauso viel Geld bekommen wie die Teilnehmer der bundesweiten Befragung, so ergibt die Hochrechnung der Daten für den Beispielmonat Oktober 2020 eine gewaltige Summe. In diesem Monat wurden in Deutschland rund 100 Millionen Euro an Amateurspieler bezahlt. Auf eine Saison mit zehn Verdienstmonaten gerechnet macht dies eine Milliarde Euro.

Die Hälfte davon „schwarz“?

Geht man zudem davon aus, dass der Anteil verdeckter Zahlungen, also „schwarz“ oder „im Umschlag“ ebenso hoch ist wie von den Spielern in der Befragung angegeben, dann würden pro Monat 50 Millionen, pro Saison 500 Millionen Euro mutmaßliches Schwarzgeld bezahlt.

Viele Mittel und Wege

Aus der Befragung wird deutlich, dass diese Zahlungen auf ganz unterschiedliche Weise stattfinden können. Der mutmaßlich gängigste Weg: Bargeld im Umschlag, ausgehändigt im Vereinsheim. Doch manchmal stecken auch private Geldgeber den Spielern das Geld bar zu. Andere haben Scheinarbeitsverhältnisse beim Sponsor und kassieren das Geld, ohne dafür zu arbeiten. Manchmal verrechnen die Vereine auch vorher vereinbarte Prämien mit dem Kilometergeld – auch wenn der Spieler zu Fuß zum Sportplatz kommt.

Bei der Befragung der ARD in Kooperation mit Correctiv gab fast jeder fünfte Spieler (18,2 Prozent) an, für das Fußballspielen auch schon mit Sachwerten und Dienstleistungen entlohnt worden zu sein. Die Vereine oder Sponsoren stellten eine Wohnung oder ein Auto zur Verfügung, übernahmen Handwerkerleistungen. Manche Spieler wurden auch zum Schein als Jugendtrainer engagiert – ohne irgendeine Mannschaft trainieren zu müssen.

Die Wege der Bezahlung sind also sehr vielfältig. Fest steht: Die Vereine nutzen das ganze Repertoire, Schwarzgeld gehört wie selbstverständlich dazu. Nachzuweisen sind Geldflüsse dieser Art meistens nicht, weil offenbar in vielen Vereinen schwarze Kassen existieren.

Professoren bestätigen die Aussagekraft der Umfrage

Der Statistik-Professor Andreas Groll von der TU Dortmund hat die Erhebung für die ARD ausgewertet. Groll sagt, eine Online-Befragung dieser Art könne natürlich nicht repräsentativ sein. Die Erhebung sei aber „statistisch und wissenschaftlich sauber durchgeführt“. Das Statistik-Labor der Ludwig-Maximilians-Universität München bescheinigt nach Prüfung der Hochrechnung, diese sei unter den getroffenen Annahmen „korrekt und nachvollziehbar“.

Der Münchner Sportrechtler Thomas Summerer erstellte ein juristisches Gutachten zu den Ergebnissen der Befragung. Er sagte, die Befragung werde „ein kleines Erdbeben auslösen, denn wenn es schwarze Kassen gibt, dann ist das per se schon ein Straftatbestand, nämlich Untreue“. Vereinen drohe dafür „der Entzug der Gemeinnützigkeit“. Ein Spieler, der Schwarzgeld annehme, könne laut Summerer „wegen Steuerhinterziehung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe“ erhalten.

Auch die Region betroffen

Vor einigen Jahren waren zwei große Vereine aus der Region wegen nicht gesetzeskonformer Zahlungen an Spieler im Visier der Behörden. Im Umkreis des FSV Hollenbach wurden Durchsuchungen durchgeführt – laut der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde in 303 Fällen wegen §266a StGB, juristisch nicht ganz korrekt unter „Hinterziehung von Sozialabgaben“ zusammengefasst, ermittelt. Das Amtsgericht in Öhringen verurteilte damals zwei „verantwortlich Handelnde“ zu Haftstrafen von 11 Monaten auf Bewährung – das Urteil wurde 2015 rechtskräftig. Der Zoll, als zuständige Ermittlungsbehörde, nennt weitere Fakten zu diesem Fall:

360.000 Euro Schaden in diesem Fall

„Beschuldigte in den Ermittlungsverfahren, die damals rechtskräftig verurteilt wurden, waren zwei Spieler (wegen Leistungsbetrugs) sowie zwei vereinsverantwortlich tätige Personen (wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Der von den Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Zusammenhang ermittelte Schaden, der bei der Deutschen Rentenversicherung entstanden war, belief sich auf über 360.000 Euro. Gegenstand der Verfahren waren insgesamt 303 Taten, die abgeurteilt wurden (Tatbegehung über mehrere Monate hinweg und mehrere betroffene geschädigte Krankenkassen). Neben Haftstrafen auf Bewährung für die beiden vereinsverantwortlich tätigen Personen erhielten diese Geldstrafen in Höhe von 18.000 und 9.000 Euro. Ein Spieler wurde zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt. Der Schaden gegenüber Leistungsträgern betrug in diesem Fall ca. 25.000 Euro. Der andere Spieler erhielt einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen á 30 €. Der Schaden betrug bei diesem Spieler ca. 4.000 Euro. Die Verurteilten erhielten auch die Auflage, den entstandenen Schaden an die Leistungsträger zurückzuzahlen.“

Über eine halbe Million Schaden

Weniger lange her ist der öffentlich bekanntgewordene Fall der Neckarsulmer Sport-Union: 2016 wurden im Vorfeld eines Fußballspiels Befragungen durchgeführt. Das Verfahren gegen den damaligen Vorstand der NSU wurde 2019 gegen Auflagen eingestellt: Er mußte 100.000 Euro an gemeinnützige Vereinigungen bezahlen sowie die Ansprüche von Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung und Finanzamt erstatten. Damals ging man von Ansprüchen bis zu 200.000 Euro aus. Dass auch die Zahlungsempfänger in Konflikt mit dem Gesetz geraten können, weiß die Heilbronner Staatsanwältin Mareike Hafendörfer: Es wurden „im Zusammenhang mit dem Neckarsulmer Sportunion e.V. auch knapp ein Dutzend Ermittlungsverfahren gegen Fußballer und Abteilungsleiter sowie einige gegen Handballerinnen wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Veruntreuen von Arbeitsentgelt geführt, die teils mit, teils ohne Auflagen eingestellt wurden.“

Der Zoll nennt konkrete Zahlen: „Der dabei [bei den Ermittlungen, nicht unbedingt im Urteil, die Red.] festgestellte Schaden (Steuerschaden: 98.000 Euro und Schaden bei der Deutschen Rentenversicherung: mehr als 437.000 Euro) betrug damals über eine halbe Million Euro.“ und teilt weitermit, dass insgesamt gegen 11 Personen ermittelt wurde. Das Ergebnis: „Die Verfahren wurden sowohl gemäß § 153 a) StPO (Zahlung von Geldstrafen, für eine vereinsverantwortlich agierende Person in Höhe von 100.000 Euro und in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro für andere Beschuldigte) als auch teilweise gemäß § 153 StPO eingestellt.“

Legale Möglichkeiten gibt es auch

Laut DFB-Spielordnung dürfen Amateurfußballer nicht mehr als 250 Euro pro Monat an Auslagenerstattung und/oder Aufwandsentschädigung bekommen. Fließt mehr Geld, muss ein Amateurvertrag abgeschlossen werden. Damit werden dann auch Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Doch auf mehr als 700.000 Amateurspieler kamen vergangene Saison gerade mal rund 8.500 Amateurverträge.

In geheimer Mission unterwegs

Die ARD-Reporter schickten während ihrer Recherchen auch einen Lockvogel in zwei Amateurvereine. Der Spieler handelte vor versteckter Kamera die Bezahlung aus. Beide Vereine boten ihm Geld, das sie teilweise oder komplett bar im Briefumschlag bezahlen wollten.

Text: Wigbert Löer, Arne Steinberg (correctiv) und Matthias Lauterer




Fast 1.000 Menschen gegen das Corona-Virus geimpft

Eine überaus positive Bilanz der erneuten Impfaktion am Sonntag, 16. Januar 2022 zieht Rainer Grill, Leiter Öffentlichkeitsarbeit der Ziehl-Abegg SE:

Rund 1 Prozent der Hohenloher „impffähigen“ Bevölkerung wurde geimpft

„Es wurden 994 Menschen gegen Corona geimpft. Zudem haben mehr als 50 Menschen das Angebot einer Grippeschutz-Impfung angenommen.“
Da der Hohenlohekreis rund 113.000 Einwohner hat, davon rund 15.000 Kinder bis 15 Jahren, bedeutet diese Zahl, dass allein an diesem einen Tag rund 1 Prozent der impffähigen Bevölkerung des Hohenlohekreises gegen das Corona-Virus geimpft wurden.

„Erneut ein Beitrag gegen die Corona-Pandemie geleistet“

Auch Peter Fenkl, Vorstandsvorsitzender Ziehl-Abegg, freut sich über die große Resonanz. Das Unternehmen habe damit erneut einen Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet.

Unter Verwendung einer Pressemitteilung von Ziehl-Abegg

 




Berauscht unterwegs

Für einen 28-Jährigen war nach einer Polizeikontrolle am Samstagabend in Kupferzell die Autofahrt zu Ende. Polizeibeamte des Polizeirevier Künzelsau kontrollierten den Mann und seinen VW gegen 18 Uhr in der Günther-Ziehl-Straße. Die Polizisten nahmen bei dem 28-Jährigen Anzeichen einer Drogenbeeinflussung wahr, woraufhin dieser einen Drogenvortest durchführte. Der Test verlief positiv auf eine Droge, sodass der Mann die Beamten ins Krankenhaus zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten musste.

Eine entsprechende Anzeige kommt nun auf den VW-Fahrer zu.

Quelle: Polizei Heilbronn