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Unvorstellbar: ebm-papst fordert 75.000 Euro von Mitarbeiterin

Denkwürdiger Sitzungsaushang am 4.2.2022 im Arbeitsgericht Crailsheim. Diverse Mitarbeiter:innen klagen derzeit gegen ebm.papst. Foto: GSCHWÄTZ

Einen ganzen Verhandlungsvormittag hatte Richter Cesare Vannucchi am 04. Februar 2022 im Arbeitsgericht Crailsheim für insgesamt 9 Klagen von 8 Kläger:innen gegen ebm-papst in Mulfingen reserviert. Diese Verfahren stehen alle im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um das „Bündnis für Arbeit“. GSCHWÄTZ berichtete über diesen Komplex ausführlich:
Drei Mitarbeiter klagen gegen ebm-papst
Komplexe Fragestellung mit weitreichenden Auswirkungen
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg

Vorgeschichte

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), die immer wieder neu zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbart wurde. In dieser BV, dem sogenannten „Bündnis für Arbeit“, ist beispielsweise festgelegt, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. ebm-papst argumentiert, dass sich der Arbeitgeber im Gegenzug zum Beispiel zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, aber auch zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zur Bereitstellung von Werksbussen verpflichtet.

Eine Mitarbeiterin, Carola D. (die Namen aller Kläger:innen sind geändert, sind aber der Redaktion bekannt), hatte gegen diesen Passus, die sogenannte „Ziffer 7“, der nicht bezahlten Arbeitszeit geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen. Ebm-papst hat gegen dieses Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Komplexe juristische Fragestellungen

Dass dieser Komplex – weitere Verfahren sind in diesem Zusammenhang rechtshängig – weitreichende Folgen für das „Bündnis für Arbeit“ haben könnte, war den beteiligten Richtern klar, sie haben in allen Verfahren darauf hingewiesen. Welche unmittelbaren Folgen das erstinstanzliche Urteil für die Klägerin, Carola D. hatte, war wohl niemandem klar. Kurz nach dem Urteil erhielt sie ein Schreiben des Anwalts ihres Arbeitgebers, in dem Sie dazu aufgefordert wurde, innerhalb von knapp 14 Tagen rund 75.000 Euro angeblich zuviel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen.  Das Schreiben mit dem Betreff

liegt der Redaktion vor. Geltend gemacht wird die Rückzahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Fahrgeld, Entgelt für zusätzlichen Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, Betriebsangehörigkeitszulage, Zahlungen des Arbeitgebers für die Betriebsrente sowie vermögenswirksame Leistungen, jeweils für den Zeitraum  von 10 Jahren.

Negative Feststellungsklage

Dagegen hatte Carola D. nun eine „negative Feststellungsklage“ erhoben. Ziel einer solchen Klage ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Forderung nicht besteht.

Einschätzung des Gerichts

In der Güteverhandlung – die im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und in der ausgelotet werden soll, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht – erläutert Richter Cesare Vanucchi die juristisch zu hinterfragenden Punkte und gibt eine vorläufige Einschätzung – die allerdings noch keine Vorwegnahme eines Urteils ist: Schließlich haben die Parteien noch die Möglichkeit, neue Aspekte in den Fall einzubringen.

Für große Teile der gegenseitig geltend gemachten Ansprüche könnte Verjährung eingetreten sein

„Verjährung dient dazu, Rechtsfrieden zu schaffen“, benennt Richter Vannucchi ein rechtsstaatliches Prinzip. Er geht vorläufig davon aus, dass für die Ansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren und nicht von 10 Jahren einschlägig ist – die Parteien haben allerdings die Gelegenheit,  ihre Rechtsauffassung nochmals darzulegen. Die Annahme einer 10-jährigen Verjährungsfrist seitens Dr. Bernd Dollmann, dem Anwalt von Ebm,  verwundert Vannucchi: Schließlich war Ebm bei den Forderungen von Carola D. der Meinung, dass die Verjährungsfrist drei Jahre sein müsse: „Die Verjährung gilt gegebenenfalls auch für die Rückforderung“, so Vannucchi, er legt mit vielen juristischen Details klar, warum er derzeit von einer dreijährigen Verjährung ausgeht.

Forderungen reduzieren sich deutlich bei kurzer Verjährungsfrist

Da die Klägerin innerhalb der letzten drei Jahre durch Krankheit und Freistellung lange Zeit an der Arbeit gehindert war, hat sie in diesem Zeitpunkt überschlägig nur rund 1.300 Euro aus den geforderten 75.000 Euro erhalten – im Überblick über die Summen, die in den Verfahren von Carola D. gegen ebm-papst im Raum stehen, ist diese Zahl geradezu winzig, denn insgesamt geht es in einigen Verfahren um eine insgesamt sechsstellige Summe. Unter anderem geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ebenfalls ein heikles Verfahren, da Carola D. schon über 20 Jahre bei ebm-papst arbeitet und zudem amtierende Betriebsrätin ist.

Forderung als „Maßregelung“?

 

Rechtsanwalt Jürgen Kühner. Foto: GSCHWÄTZ

Von einem Verstoß gegen das „Maßregelungsverbot“ spricht Jürgen Kühner, der Rechtsanwalt der Klägerin: Allein der Zeitpunkt der Forderung, so kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil deute auf eine reine „Maßregelung“ hin. Im Übrigen seien er und seine Mandantin der Meinung, dass das Bündnis für Arbeit auch ohne die „Ziffer 7“ ein vollständiges und in sich geschlossenes Vertragswerk sei und somit die Betriebsvereinbarung nicht in Gänze unwirksam sei.

Was ist der Sinn des „Bündnis für Arbeit“?

Ein wichtiger Punkt, auch für Vannucchi: Er „würde es nicht für ausgeschlossen halten, dass bei Wegfall der Ziffer 7 die ganze BV fällt“. Er sieht ein „Do ut des“ – also eine Situation, dass etwas gegeben wird, damit die Gegenseite auch etwas gibt. Carola D. wirft ein, dass die betrieblichen Leistungen bereits deutlich vor der Einführung der 18-Minuten-Regelung Bestandteil des Bündnisses waren. Dr.Dollmann hingegen ist der Auffassung, dass die einzelnen Bündnisse jeweils unterschiedliche und nicht chronologisch zu betrachtende Vertragswerke seien.

Schießt ebm-papst ein Eigentor?

Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, geht noch weiter und behauptet, dass ebm rund fünfmal mehr aufgrund des Bündnisses bezahle als man durch die Leistungen der Mitarbeiter zurückerhalte. Ob er damit die Ansicht des Richters, dass es sich um ein „Do ut des“ handelt, unbeabsichtigt widerlegt hat?

Für Vanucchi ist „Die Kernfrage: Ist der Vertrag ohne Ziffer 7 noch sinnvoll?“ – die Klärung dieser Frage ist nicht einfach. So antworten Löw und Dollmann auf die Frage des GSCHWÄTZ-Reporters, ob ebm-papst nicht noch weiteren Nutzen aus dem Vertragswerk habe, beispielsweise einen Imagegewinn, deutlich: „Der klare Zweck des Vertrags ist die Beschäftigungssicherung am Standort, ansonsten wären Verlagerungen an andere Standorte fällig“, so Löw. Warum aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Vertrag zur reinen Beschäftigungssicherung geregelt werden, darauf gibt es keine Antwort.

Bereicherung und Entreicherung: Besteht überhaupt eine Rückzahlungspflicht?

Das Gegenteil einer Bereicherung ist die Entreicherung: Könnte Carola D. dem Gericht nachweisen, dass das geforderte Geld nicht mehr verfügbar ist und es für den Lebensunterhalt ausgegeben und nicht beispielsweise angespart oder für Luxusgüter verwendet wurde, wäre sie „entreichert“ – eine Rückzahlung könnte dann nicht geleistet werden. Eine weitere juristische Komplexität, die das Verfahren für das Gericht bereichert.

Fahrgeld arbeitsvertraglich vereinbart

Als Carola D. vor mehr als 20 Jahren ihren Arbeitsvertrag bei ebm unterschrieb, wurde ihr beispielsweise das Fahrtgeld schon vertraglich zugesichert. Möglicherweise steht die vertragliche Regelung dann höher als die Betriebsvereinbarung, dieses Geld könnte dann auch nicht zurückgefordert werden.

Keine gütliche Einigung

Letztendlich sind die Fronten verhärtet, eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. Richter Cesare Vanucchi legt im Anschluß an die Güteverhandlung den Parteien nahe, eine Einigung mit „Gesamterledigung“ zu finden, um mehrere anhängige Verfahren auf einen Schlag zu beenden. Er läßt sich von den Parteien nochmals die auf dem Tisch liegenden Angebote erläutern, gibt Hinweise, wie man eventuell aufeinander zugehen könnte. Nach Beratungen der Parteien stellt man fest, dass die Hinweise des Richters hilfreich sind,vor Ort aber keine Entscheidung gefällt werden kann. Immerhin vereinbaren die Parteien weitere Gespräche. Ein Kammertermin, in dem dann ein Urteil fallen könnte, wird vom Gericht festgelegt. Die Parteien haben aber bis dahin die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit mittels einer Vergleichsregelung ad acta zu legen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Etwas faire Schoki, bitte

Noch immer stecken in fast jeder Schokolade Hunger, Armut und ausbeuterische Kinderarbeit. Diesem Missstand widmet sich die INKOTA-Ausstellung „Süß & Bitter“. Sie ist von Mittwoch, 9. Februar bis Mittwoch, 2. März 2022 im Alten Rathaus in Künzelsau zu sehen. In der Ausstellung, die im Rahmen der Kampagne Make Chocolate Fair! der entwicklungspolitischen Organisation INKOTA konzipiert wurde, erfahren die Besucher:innen an fünf Entdeckstationen, ob Schokolade wirklich alle glücklich macht, und lernen den Produktionsweg von der Kakaobohne bis zur Schokoladentafel kennen. Mit einem Mix aus Fühl-, Video- und Hörstationen sowie Texttafeln regt die Ausstellung alle Sinne an und informiert über die Probleme im globalen Schokoladengeschäft.

Bürgermeister ist Schokoladenliebhaber

„Als Schokoladenliebhaber bin ich schon sehr gespannt auf die Ausstellung und darauf, was es alles zu lernen gibt. Es ist wichtig, unser Bewusstsein für diese Themen zu schärfen. Wir als Verbraucher haben es in der Hand, unter welchen Bedingungen Kakao angebaut wird“, erklärt Bürgermeister Stefan Neumann.

Wer bekommt wie viel vom Gesamtpreis einer Schoko-Tafel ab?

Warum essen Kakaobäuerinnen und -bauern keine Schokolade? Wer bekommt wie viel vom Gesamtpreis einer Schoko-Tafel ab? Löst der faire Handel die Probleme im Kakaogeschäft, und wenn ja – wie? Die Wanderausstellung beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den süßen Genuss und die bittere Wahrheit über Schokolade. Anhand von Texten, Bildern, Grafiken und Videos informiert sie über die schwierigen Lebensbedingungen der Kakaobäuerinnen und -bauern und darüber, was die Ursachen sind für Hunger, Armut und ausbeuterische Kinderarbeit in den Anbauregionen von Kakao weltweit. Afia Owusu von der African Cocoa Coalition aus Ghana erklärt an einer Hörstation, warum immer mehr junge Menschen die Kakaoplantagen ihrer Eltern nicht übernehmen wollen und wieso der Preis für Kakaobohnen zu niedrig ist. Eine Videostation veranschaulicht mit eindrucksvollen Bildern die täglichen Herausforderungen, vor denen Kakaobauernfamilien in Ghana stehen.

Von streikenden Weihnachtsmännern und protestierenden Osterhasen

Doch die Ausstellung will nicht nur informieren, sondern auch aktivieren. Eine Videostation präsentiert die kreativen Aktionen der INKOTA-Kampagne Make Chocolate Fair! mit streikenden Weihnachtsmännern und protestierenden Osterhasen. Außerdem regt die Ausstellung dazu an, über das eigene Konsumverhalten nachzudenken und bietet Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden: An einer interaktiven Ausstellungswand können die Besucher*innen ihre persönliche Botschaft an die Schokoladenunternehmen hinterlassen. Mehr als 120.000 Menschen aus ganz Europa haben mit ihrer Unterschrift die Kampagnen-Petition von Make Chocolate Fair! unterstützt.

Weitere Informationen zur Kampagne „Make Chocolate Fair!“ unter de.makechocolatefair.org.  Webseite zur Ausstellung: https://www.inkota.de/als-gruppe-aktiv-werden/ausstellungen/ausstellung-suess-und-bitter

Öffnungszeiten

Die Ausstellung ist zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtbücherei geöffnet:

Dienstag 9 bis 15 Uhr

Mittwoch 15 bis 18 Uhr

Freitag 9 bis 15 Uhr

Samstag 9 bis 12 Uhr

Es gelten die aktuellen Corona-Vorgaben: Zutritt nur mit 2G-Nachweis und Kontaktdatenerfassung über die Luca-App oder per Anmeldezettel. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – FFP2-Maske oder vergleichbare Maske für Personen über 18 Jahre – ist verpflichtend.

Text: Stadtverwaltung Künzelsau

Foto: INKOTA.

 




„Es werde Lichtgeschwindigkeit“ – Glasfaser für alle im Hohenlohekreis steht kurz bevor

Aller Orten hängen derzeit orangefarbene Plakate, die damit werben, dass auch die Bürger:innen im Hohenlohekreis bald noch viel besser Anschluss an die digitale Welt haben werden. Die deutsche Giganetz, ein noch sehr junges, gerade einmal zwei Jahre altes privates Unternehmen, möchte dies möglich machen. Giganetz wirbt dabei mit dem einprägsamen Werbespruch: „Es werde Lichtgeschwindigkeit.“

Giganetz benötigt 35 Prozent aller Haushalte, sonst fangen sie nicht an

Die ebenfalls in orange gekleideten Mitarbeiter:innen klappern daher derzeit so gut es geht alle Haushalte, auch noch so kleine Weiler, ab, um den Einwohner:innen ein „Ja“ zu Glasfaser zu entlocken, nochmal ein „Ja“, das mit der Giganetz zusammen angehen zu wollen und ein drittes „Ja“, zur Vertragsunterschrift.

Hintergrund: Für den privaten Betreiber Giganetz lohnt sich der Ausbau im Hohenlohekreis nur, wenn 35 Prozent aller Haushalte in einer Gemeinde bereits vor dem Ausbau einen 24-monatigen Glasfaservertrag mit Giganetz eingehen. Ein Mitarbeiter sagte, dass Anfang Februar 2022 die Vertragsabschlussquote zwischen 50 bis 100 Prozent läge und dass in diversen Weilern rund um Künzelsau, nahezu alle einen Vertragsabschluss gemacht hätten, um möglichst schnell ein schnelles Internet mit der Giganetz zu bekommen. Es sehe daher „gut“ aus mit den 35 Prozent – zumindest für Künzelsau, die laut Giganetz bis Mai 2022 erreicht werden müssen.

„Das kostet die Kommune nichts“

In der jüngsten Gemeinderatssitung in Ingelfingen im Februar 2022 empfiehlt nach einem Vortrag eines Giganetzmitarbeiters auch Bürgermeister Michael Bauer den Anschluss mit Giganetz für Ingelfingen: Die digitalen Zeiten werden „nicht weniger, sondern mehr werden“. Und, ganz wichtig: „Das kostet die Kommune nichts.“ Denn das private Unternehmen finanziert den Ausbau selbst bzeiehungsweise mit parallel von den Bürger:innen abgeschlossenen Verträgen.

Im zweiten Jahr zahlen Kunden 40 Euro mehr im Monat

Das Problem: Man muss jetzt schon einen Vertrag mit Giganetz abschließen. Andernfalls, so warnt Giganetz durch seine Mitarbeiter:innen und auf der Homepage, zahle man nachträglich, falls man sich irgendwann später doch noch dafür entscheidet, rund 2.000 Euro Anschlusskosten. Doch auch die Verträge von Giganetz sind nicht billig. Im ersten Jahr zahlen Verbraucherinnen zwar lediglich 24,90 Euro für einen 600MBit-Tarif. Im zweiten Jahr schlägt dieser aber dann mit 64,90 Euro zu Buche. Vergleicht man die Glasfaserverträge bei der zur Netze BW zugehörigen Netcom, die im Hohenlohekreis stark vertreten ist, dann erwarten den Endverbraucher auch hier gesalzene Preise. Für einen 500MBit-Vertrag zahlen Kunden in der Erstvertragslaufzeit 49,90 Euro, danach stolze 79,90 Euro (Stand: 04. Februar 2022).

Vorteil: Der Upload ist symmetrisch zum download.

Ein weiterer Vorteil von den Giganetztarifen: Der Upload ist symmetrisch zum download. Das ist bei Netcom derzeit zumindest noch nicht der Fall.

Abgehängte Weiler

Netze BW legt ab Ende Februar 2022 die Leitungen in Künzelsauer Teilorten wie etwa Ohrenbach für die Glasfaserversorgung. Es gibt aber Weiler, die nicht durch die Netze BW angeschlossen werden rund um Künzelsau. Für die ist Giganetz der Hoffnungsbringer. Andernfalls scheinen sie abgehängt. Giganetz verspricht indes, wenn sie bis Mai 2022 35 Prozent aller Haushalte (Ingelfingen hat beispielsweise rund 2.200 Haushalte) einen Vertrag vorab abgeschlossen haben, werden die Gemeinden (inklusive der kleinen Weiler und Aussichtshöfe) im Frühjahr 2023 Schritt für Schritt ans schnelle Internet angeschlossen. Ende 2023 soll alles fertig sein. Ein Mitarbeiter in der Beratungshotline hat jedoch bereits gegenüber Kunden anscheinend gesagt, dass das auch durchaus länger, bis zu mehreren Jahren, dauern könne. Giganetz kümmert sich auch um die Altverträge: „Wir kündigen den Altvertrag, wenn der Anschluss funktionsfähig ist“, erklärt der Giganetzmitarbeiter in der Gemeinderatssitzung in Ingelfingen. Auch eine kostenlose Mitnahme der Rufnummer sei möglich.

Missverständnis bei Mietobjekten

Auf die Nachfrage mehrerer Ingelfinger Gemeinderäte bezüglich Mietobjekten, erklärt der Giganetzmitarbeiter in der Stadthalle in Ingelfingen, dass jede Wohneinheit einen Vertrag benötige. Das ist aber so nicht korrekt, wie sich im Nachgang bei unseren GSCHWÄTZ- Recherchen herausstellte. Ein Mitarbeiter vor Ort in Künzelsau sowie ein Mitarbeiter in der Kundenhotline erklären uns gegenüber, dass es bei einem Sechsparteienmietshaus ausreiche, erst einmal einen Vertrag vorab abzuschließen und nicht sechs.

Text: Dr. Sandra Hartmann




„In absoluten Ausnahmefällen, wenn es zu Engpässen etwa in Kraftwerken kommen könnte, könnten wir uns vorstellen, auch infizierte Mitarbeiter*innen, die ohne Symptome sind, einzusetzen“

Die Omikron-Variante des Corona-Virus verändert die Sichtweise der Menschen und der Politik. Die Menschen erhoffen sich wegen vermeintlich „milder“ Verläufe eine Rückkehr zu dem, was früher die Normalität war, die Politik schaut eher auf die Zahl der Kranken und in Quarantäne befindlichen Menschen. War für die Politik bei Delta noch der Blick auf die Belastung der Krankenhäuser, insbesondere der Intensivstationen, ausschlaggebend für politische Entscheidungen, schaut man bei Omikron auf weitere Teile der Infrastruktur. Grund ist die Befürchtung, dass durch eine hohe Zahl von Erkrankungen und Quarantänefällen möglicherweise der Betrieb der Infrastruktur nicht mehr gewährleistet sein könnte. Ein Ausfall beispielsweise des Stromnetzes könnte enorme Folgen für jeden Einzelnen, aber auch die Wirtschaft nach sich ziehen.

KRITIS-Infrastruktur

„Die Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) definiert Kritische Infrastrukturen als Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“, so formuliert es die Baden-Württembergische Landesregierung. Die Bundesregierung hat folgende Sektoren als „kritische Infrastrukturen“ definiert, diese Sektoren sind daran gebunden, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind“:

  • Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
  • Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung
  • Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore
  • Finanz- und Versicherungswesen: Kreditinstitute, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister
  • Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ergänzt diese Liste noch um

  • Staat und Verwaltung: Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie
  • Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut und symbolträchtige Bauwerke.

Reaktion der kritischen Energie-Infrastruktur auf Corona

„Im Rahmen der Vorbereitung auf alle denkbaren Krisenszenarien ziehen wir verschiedene Maßnahmen in Betracht, unter anderem haben wir auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung von Mitarbeitenden direkt am Standort berücksichtigt (Kasernierung)“, zitiert die „Rheinische Post“ einen Sprecher des Energieversorgers EON. Bisher sei diese Maßnahmen aber noch nicht notwendig gewesen.

Ein Sprecher von PreussenElektra berichtet für das Kernkraftwerk Isar von einem „detaillierten Pandemie-Notfallplan, der verschiedene Maßnahmenstufen beinhaltet. Diese umfassen unter anderem die Reduzierung der Betriebsmannschaft zur Schaffung von Personalreserven, aber auch die Vorhaltung notwendiger Betriebsstoffe, um für einen größeren Zeitraum autark am Standort den Betrieb aufrecht halten zu können.“

Auch die EnBW sieht sich gut für Notfälle gerüstet

Auch bei der EnBW sind Krisenpläne vorbereitet, wie Christof Hafkemeyer, Konzernsprecher, gegenüber GSCHWÄTZ bestätigt: „Seit Beginn der Pandemie haben wir umfassende Krisenpläne für unterschiedliche Phasen der Pandemie entwickelt, die wir immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten anpassen.“ Er verweist sogar auf eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die im Notfall „den Einsatz von Infizierten möglich macht.“ – und tatsächlich ist man auch auf diesen Fall vorbereitet: „In einem Szenario und in absoluten Ausnahmefällen, wenn es zu Engpässen etwa in Kraftwerken oder Leitwarten kommen könnte, könnten wir uns vorstellen, auch infizierte Mitarbeiter*innen, die ohne Symptome sind, einzusetzen.“ Aber,  so Hafkemeyer: „Derzeit gibt es aber keine Notwendigkeit, eine solche Maßnahme zu ergreifen. Wir sind zwar auch von den steigenden Corona-Infektionen betroffen, aber bisher greifen die eingeleiteten ersten Stufen unserer Konzepte und die Versorgung unserer Kund*innen war und ist jederzeit sicher und zuverlässig gewährleistet.“

Text: Matthias Lauterer




SLK Kliniken erweitern Tumorzentrum

Am 4. Februar 2022 ist Weltkrebstag. Dieses Datum nehmen die SLK-Kliniken zum Anlass, darüber zu informieren, dass Patienten des SLK-Verbundes dank einer medizinischen Erweiterung des Tumorzentrums Heilbronn-Franken zukünftig noch stärker von der Expertise vor Ort profitieren:

Zukünftig profitieren Patienten noch stärker von der Expertise vor Ort.

Das Tumorzentrum Heilbronn-Franken, mit Hauptsitz im SLK-Klinikum am Gesundbrunnen, zählt bundesweit zu den größten und modernsten fachübergreifenden onkologischen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Zukünftig profitieren Patienten noch stärker von der Expertise vor Ort.

Unter dem Dach des Tumorzentrums Heilbronn-Franken befinden sich zwei weitere Fachgebiete, die nach den strengen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. erstmals als eigenständige Einrichtungen erfolgreich zertifiziert worden sind: Das „Zentrum für Hämatologische Neoplasien“ und das „Nierenkarzinomzentrum“. Letzteres ist mit dem bisher schon bestehenden „Prostatakarzinomzentrum“ im übergeordneten „Uroonkologischen Zentrum“ eingebunden.

Effizient diagnostizieren

Wer an einer bösartigen Erkrankung des Blutsystems, beispielsweise Leukämie oder Lymphknotenkrebs oder an Tumoren in Niere oder Prostata leidet, kann sich in diesen Zentren auf höchste Behandlungsqualität verlassen. Alle Möglichkeiten zur Therapie des jeweiligen Krankheitsbildes werden individuell betrachtet und im Rahmen von interdisziplinären Tumorkonferenzen von einem eingespielten fachübergreifenden Ärzteteam besprochen. Dadurch erhalten die Patienten sehr schnell eine Therapieempfehlung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Die jährliche freiwillige Qualitätskontrolle durch die Deutsche Krebsgesellschaft beweist die hochwertige Versorgung am Tumorzentrum Heilbronn-Franken. Durch den regelmäßigen Nachweis vorhandener medizinischer Expertise und der entsprechenden technische Ausstattung ist eine qualitativ hochwertige Versorgung gesichert.

Universitäres Niveau

Professor Uwe Martens, Klinikdirektor der Klinik für Innere Medizin III, Hämatologie, Onkologie, Palliativmedizin und Vorstandssprecher des Tumorzentrums sagt: „Die neuen Zertifizierungen sind Bestätigung und Ansporn zugleich. Die Arbeit des gesamten Teams wird dadurch in höchstem Maße anerkannt. Es ist nun mehr denn je unser Anspruch, dieses exzellente Niveau immer wieder aufs Neue zu bestätigen und im Sinne der uns anvertrauten Patienten immer wieder dafür zu sorgen, dass Betroffene die bestmögliche Behandlung erfahren.“ Um dies kontinuierlich sicherzustellen, ist der SLK-Verbund seit Jahren in der Krebsforschung aktiv. Neben der Entwicklung von Verfahren der Roboterchirurgie und der minimal-invasiven interventionellen Radiologie ist das Onkologische Studienzentrum an über 40 verschiedenen Studien – national, wie international – im Bereich der Krebsheilkunde beteiligt. Dabei wird ein Baustein immer wichtiger – die Präzisionsonkologie. Hierbei basiert die Krebstherapie auf einem maßgeschneiderten Ansatz, der individuell auf den Patienten angepasst ist. Mit Hilfe der molekularen Diagnostik werden zunächst genetische Veränderungen, die für die Krebserkrankung ursächlich waren, erkannt. Die nachfolgende Behandlung zielt dann darauf ab, Zielmoleküle oder Signalwege so zu beeinflussen, dass keine Krebszellen mehr wachsen können.

Impfung gegen Krebs

Zu den innovativen Therapieansätzen in der Präzisionsmedizin gehört auch die Strategie der personalisierten Krebsimpfung. Diese basiert auf dem individuellen genetischen Profil eines jeweiligen Tumors und soll das Immunsystem trainieren, gezielt Tumorzellen abzutöten. Hierbei kommt die mRNA-Technologie, die gegenwärtig durch die Impfungen gegen das Coronavirus bekannt geworden ist und ursprünglich aus der Krebsforschung kommt, zum Einsatz. Ein bedeutendes deutsches Biotechnologieunternehmen hat im Herbst 2021 mit einer Studie begonnen, für die operierte Darmkrebspatienten mit einem entsprechenden Risikoprofil rekrutiert und geimpft werden, um so das Rückfallrisiko zu senken. Kliniken in den USA und Europa nehmen daran teil – und auch das Tumorzentrum Heilbronn-Franken „Wir sind sehr stolz, unseren Patienten die Möglichkeit dieser Studienteilnahme anbieten zu können und bei internationalen Forschungen dabei zu sein, die wir auch in Zusammenarbeit mit dem Heilbronner MOLIT-Institut für personalisierte Medizin realisieren“, erläutert Prof. Martens.

Gut zu wissen

Ein in der Onkologie nach strengen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziertes Zentrum ist ein qualitätsüberprüftes Netzwerk, in dem die gesamte Behandlungskette für einen Patienten abgebildet ist und das hohe Qualitätsanforderungen erfüllt. So ist sichergestellt, dass von der Diagnose über die Behandlung, stationär und ambulant, bis zur Nachsorge die Patienten bestmöglich versorgt werden. Sichtbar ist die Zusammenarbeit des Netzwerks beispielsweise in den interdisziplinären Tumorkonferenzen, in denen die Patienten vorgestellt und mit allen Behandlungspartnern besprochen werden. Im Jahr 2021 wurden an den SLK Standorten Gesundbrunnen und Löwenstein, an denen die Organkrebszentren des Tumorzentrums angesiedelt sind, 3.300 Krebsdiagnosen gestellt. Das Tumorzentrum Heilbronn-Franken ist in der Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkte in Baden-Württemberg (ATO) vertreten und ist Mitglied des Krebsverbands Baden-Württemberg, dessen Vorsitzender Prof. Martens ist.

Pressemitteilung der SLK-Kliniken

 




Ein Stück Normalität in die Götzenburg zurückgebracht

Nach einer langen Pause heißt es nun endlich wieder „Wir machen Theater“ bei den Burgfestspielen in Jagsthausen. Jens Wawrczeck und Jan-Peter Pflug gaben den Startschuss für die Theatersaison 2022 in Jagsthausen. Eine Lesung der besonderen Art, die dem Publikum unter die Haut ging.

Theatersaison 2022 hat begonnen

Jens Wawrczeck – dessen Stimme den meisten als die von Peter Shaw aus den Drei ??? Hörspielen bekannt sein dürfte – läutete am Samstag, den 29.01.2022 die Theatersaison bei den Burgfestspielen Jagsthausen ein. Seine Interpretation von „Die Vögel“ ging dem Publikum unter die Haut. Begleitet wurde Wawrczeck von Jan-Peter Pflug auf dem Theremin. Virtuos erzeugte Pflug auf diesem außergewöhnlichen Instrument den passenden Soundtrack zu Wawrczeck Lesung. Die Kombination von der eindringlichen Stimme Wawrczecks und des beeindruckenden Spiels Pflugs ließen die Bilder zu „Die Vögel“ in den Köpfen des Publikums lebendig werden und machte den Klassiker, der vor allem durch Verfilmung von Hitchcock Berühmtheit erlangte, auf eine vollkommen neue Art und Weise erlebbar.

Lesung brachte ein Stück Normalität in die Götzenburg zurück

Die Vorstellung fand unter Beachtung aller geltenden Corona-Verordnungen statt. Eventuelle Bedenken das Tragen der Maske an den Plätzen könnte störend sein oder ähnliches waren schnell vergessen. Diese Lesung brachte ein Stück Normalität in die Götzenburg zurück und macht Lust auf mehr. „Unser Publikum sehnt sich nach Theater und Kultur. Wir sind sehr froh darüber, endlich wieder loslegen zu können“ so Eva Hosemann, künstlerische Leitung der Burgfestspiele. Bereits vor der Veranstaltung war in den Gesprächen der Gäste deutlich zu hören, wie groß die Freude ist, dass in Jagsthausen wieder Theater gespielt wird. Nach der Veranstaltung nahmen sich die Künstler genügend Zeit, um sich mit den Gästen zu unterhalten. Publikum und Künstler waren sich dabei einig: Ein mitreißender Auftakt für eine langerwartete, bunte Spielzeit 2022.

Pressemitteilung Burgfestspiele Jagsthausen




Die städtischen Schulen laden zum digitalen Tag der offenen Tür ein

Wohin soll es nach der vierten Klasse gehen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Familien und eine Entscheidung fällt nicht immer leicht. Deshalb laden sowohl die Georg-Wagner-Schule als auch das Ganerben-Gymnasium die Familien der zukünftigen Fünftklässler zu einem digitalen Tag der offenen Tür mit vielen interessanten Angeboten und persönlicher Beratung ein.

Georg-Wagner-Schule: Digitaler Tag der offenen Tür am 18. und 19. Februar 2022

„Wir bieten Einblicke in unser Schulleben und stellen die Schularten Hauptschule, Werkrealschule und Realschule sowie die Anschluss- und Abschlussmöglichkeiten vor“, lädt Rainer Süßmann, erster Konrektor der Georg-Wagner-Schule, ein. Das Schulteam informiert über den Schulverbund, Profilschwerpunkte, individualisierte Unterrichtselemente, das Bläserklassenmodell, Bildungspartnerschaften, die Schulsozialarbeit und die Gestaltung der offenen Ganztagesbetreuung.

Auf der Schulhomepage unter www.gewas-kuenzelsau.de ist bis zum 11. März 2022 eine Pinnwand freigeschaltet, die vielfältige Einblicke in das Schulleben bietet. Neben Infotexten gibt es einen digitalen Rundgang durch die Schulgebäude, Filme, Bilder, Mitmachangebote und vieles mehr zu entdecken.

Digitaler Vortrag mit Fragemöglichkeit

Zusätzlich wird am Freitag, 18. Februar um 17.30 Uhr und am Samstag, 19. Februar 2022 um 9 Uhr und 11.30 Uhr ein digitaler Vortrag der Schulleitung über die Verbundschule angeboten. „Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen an uns zu stellen“, so Rainer Süßmann.

Ebenso stehen die Elternbeiratsvorsitzenden und die Mitarbeiter der Ganztagesbetreuung für Fragen digital oder telefonisch an diesen Tagen zur Verfügung. Auf der digitalen Pinnwand werden die Zugänge zu allen digitalen Räumen ab dem 18. Februar 2022 verlinkt sein. Für den Zugang und die Anmeldung ist weder eine Registrierung noch die Angabe von persönlichen Daten erforderlich.

Neben den genannten Angeboten besteht auch die Möglichkeit zu einem persönlichen digitalen oder telefonischen Beratungsgespräch. Termine werden über die Schulsekretariate vergeben.

Ganerben-Gymnasium: Digitaler Tag der offenen Tür am 19. Februar 2022

Auch das Ganerben-Gymnasium öffnet dieses Jahr seine Türen wieder virtuell für die diesjährigen Viertklässlerinnen und Viertklässler. Dazu wurde ein digitaler Tag der offenen Tür vorbereitet, der ab Montag, 14. Februar 2022 über die Homepage www.ganerben-gymnasium.de zugänglich ist. Die Schulgemeinschaft präsentiert sich dort mit vielfältigen Eindrücken und Informationen.

Offene Sprechstunde mit Schulleitung und Lehrkräften

Am Samstag, 19. Februar 2022 besteht dort zwischen 9.30 Uhr und 12.30 Uhr ebenfalls die Möglichkeit einer offenen Sprechstunde, bei der die Schulleitung und Lehrkräfte bereitstehen, die Fragen der Familien persönlich und live in Telekonferenzräumen zu beantworten.

Anmeldetage am Ganerben-Gymnasium für neue Fünftklässler und Fünftklässlerinnen

Für die persönliche Anmeldung ist das Sekretariat am Mittwoch, 9. März, und Donnerstag, 10. März 2022, jeweils von 8 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Anmeldung kann per Fax, per Email oder, am einfachsten, über das Anmeldeformular auf der Homepage www.ganerben-gymnasium.de erfolgen. Die Anmeldeblätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung müssen im Original bis zum 10. März 2022 (per Post, Einwurf, Abgabe) vorliegen.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau

Zu den Fotos: Die Georg-Wagner-Schule und das Ganerben-Gymnasium öffnen dieses Jahr die Türen wieder digital für die zukünftigen Fünftklässler. Fotos Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH, und Georg-Wagner-Schule.

 




ebm-papst kooperiert auch während der Coronakrise mit den regionalen Schülern

In der letzten Woche waren Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse der GWRS aus Schrozberg in Kleingruppen zu Besuch bei ebm-papst. Der Ventilatorenhersteller aus Baden-Württemberg ermöglicht Schulklassen verschiedener Jahrgänge regelmäßig einen praktischen Einblick in den Ausbildungsalltag – unter Corona-Maßnahmen auch zu Zeiten der Pandemie.

Schülerinnen und Schüler treffen technische Auszubildende

Die technischen Auszubildenden von ebm-papst haben dabei mit den Schülerinnen und Schülern in der Elektrowerkstatt das Spiel „Heiße Bahn“ gelötet. Dazu wurden auf einer Leiterplatte verschiedenste Bauteile verlötet und am Ende die Funktion mit einer Batterie getestet. Die Freude der Schülerinnen und Schüler war groß als alles funktionierte und der spielerische Wettbewerb gegeneinander losgehen konnte. Bei dem Spiel fuhren sie mit einem Kupferstift auf einer auf der Leiterplatte abgebildeten Bahn entlang, bei einem Abkommen von der Bahn gab es Strafsekunden, angezeigt auf einer Siebensegmentanzeige. Wer zuerst im Ziel ankam, gewann. Nach einer Besichtigung der Produktion vor Ort endete der Tag mit einem gemeinsamen Mittagessen.

Kaffeebecher wird zur Sirene umgebaut

Auch Schülerinnen und Schüler der 6. und 8. Klassen der Bischof von Lipp Schule aus Mulfingen, durften vor kurzem selbst Hand anlegen und ihr Können beim Bohren, Feilen und Montieren unter Beweis stellen. Mit den jüngeren Schülern wurde eine Sirene gebaut. Auf einem Holzbrett wurde mit Reißnägeln und Silberdraht eine Grundstruktur gebildet, welche dann mit verschiedenen Bauteilen verbunden wurde. Über einen Lautsprecher, der mit einem ebm-papst Kaffeebecher und einer 9 Volt Batterie verbunden wird, heulten die Sirenen zur Freude der Schülerinnen und Schüler durch die Räume der Ausbildungswerkstatt.

Ein Schüler der Bischof von Lipp Schule in Mulfingen baut mithilfe verschiedener Bauteile eine Sirene. Foto: ebm-papst

Die älteren Schülerinnen und Schüler waren in der Metallwerkstatt tätig. Diese durften aus Messing einen Karabinerhaken herstellen, dessen Grundform über eine CNC-Fräsmaschine gefräst wurde. Hierbei konnten die Schülerinnen und Schüler auch einiges über das CNC-Fräsen erfahren. Zum Schluss durfte jeder seinen Karabiner mit Schlagzahlen und seinem Namen kennzeichnen.

Spielerisch die ersten Grundlagen des Handwerks nahebringen

Johanna Oberhardt, Gruppenleiterin technische Ausbildung bei ebm-papst Mulfingen: „Wir freuen uns immer wieder Schulklassen aus den regionalen Schulen bei uns im Haus begrüßen zu dürfen, um ihnen ebm-papst und die Ausbildung in unserem Haus vorstellen zu können. Zudem bringen wir ihnen spielerisch die ersten Grundlagen des Handwerks nahe.“

Timo Pflüger, Ausbildungsleiter bei ebm-papst Mulfingen: „Besonders in der aktuellen Zeit ist es uns wichtig, den Jugendlichen einen Einblick in unser regionales Unternehmen geben zu können. Wir legen dabei großen Wert auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen. Aktuell haben wir noch Ausbildungsstellen mit Ausbildungsbeginn 2022 zu besetzen und freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen auf unserer Karrierewebsite.“

Pressemitteilung ebm-papst

Bild 1: ebm-papst, Familienunternehmen mit Hauptsitz in Mulfingen, ermöglicht auch in der Coronakrise regelmäßige Einblicke in seine Ausbildungswerkstatt.

Bild 2: In der Ausbildungswerkstatt von ebm-papst erlernen die Schülerinnen und Schüler der regionalen Schulen Grundlagen des Handwerks.

Bild 3: Ein Schüler der Bischof von Lipp Schule in Mulfingen baut mithilfe verschiedener Bauteile eine Sirene.




Landkreis erteilt „immisionschutzrechtliche Genehmigung“ für fünf der geplanten neun Windräder im Windpark Karlsfurtebene

Das Landratsamt Hohenlohekreis, Umwelt- und Baurechtsamt, teilt als zuständige Genehmigungsbehörde mit, dass die ABO Wind AG, 65195 Wiesbaden, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA, „Windpark Öhringen-Karlsfurtebene“) erhalten hat. Diese Genehmigung betrifft die geplanten Anlagen WEA 1, WEA 2, WEA 4, WEA 7 und WEA 8.

Lage der geplanten Windräder im Wald südlich von Waldenburg.
Foto: Homepage ABO Wind

Bau und Betrieb der geplanten WEA 3, WEA 5, WEA 6 und WEA 9 waren im November 2020 abgelehnt worden, da öffentliche Vorschriften des Bauplanungsrechts sowie des Denkmalschutzes entgegenstehen.

Die Öffentliche Bekanntmachung dazu ist auf der Internetseite des Landratsamtes Hohenlohekreis unter www.hohenlohekreis.de zu finden. Dort wird auf insgesamt 139 Seiten begründet, warum die Genehmigung erteilt wurde.

Baugenehmigung ist noch nicht erteilt

Vor der Erteilung einer Baugenehmigung („Roter Punkt“) muß der Projektbetreiber, die ABO WIND AG aus Wiesbaden, allerdings noch diverse Gutachten und Dokumente vorlegen.

„auf jeden Fall ein kleiner Erfolg“

Noch nicht abschließend beurteilen, was diese Genehmigung letzendlich bedeutet, mag Sandra Schulz von der BI Gegenwind. Sie meint „“Nur“ 5 Windräder sind besser als 9 – es ist auf jeden Fall ein kleiner Erfolg.“ Ob die Bürgerinitiative eventuell gerichtlich gegen den Genehmigungsbescheid vorgehen wird, kann sie zum jetzigen Moment nicht sagen: „Wir werden hierzu unseren Anwalt noch zu Rate ziehen und dann entscheiden.“ Eines ist für sie allerdings sicher: „Die Karlsfurtebene wird leider nicht mehr die selbe sein, wenn die Windräder dann mal stehen werden.“

Aus dem Waldenburger Rathaus liegt noch keine Stellungnahme vor – Bürgermeister Herzog will das Thema zuerst im Gemeinderat besprechen.

Text: Matthias Lauterer
unter Verwendung einer Pressenotiz des Hohenlohekreises




Eine Handvoll Gegenprotestler und rund 500 „Montagsspaziergänger“

Start des Aufzuges – in der ersten Reihe ein Kleinkind. Foto: GSCHWÄTZ

Auf rund 550 Teilnehmer schätzt die Polizei die Beteiligung am Künzelsauer „Montagsspaziergang“ vom Montag, den 31.Januar 2022, eine Zahl, die dem GSCHWÄTZ-Reporter Matthias Lauterer als zu hoch erscheint. Wie auch bei den vorhergehenden Aufzügen liefen die Spaziergänger ruhig, von größeren Vorkommnissen ist nichts bekannt. Nur ein Mann konnte sich vor Ort nicht ausweisen. „Er wurde zur Personalienfeststellung zum Polizeirevier Künzelsau gebracht und zeitnah wieder entlassen. Weitere Personalien wurden von der Polizei nicht aufgenommen.“ Warum die Polizeibeamten die Personalien des Mannes aufnehmen wollten, dazu äußerte sich Carsten Diemer, Pressesprecher der Polizei, nicht.

Plakate zu sehen

Vor dem Beginn des Aufzugs waren einzelne Plakate zu sehen – die Träger der Plakate liefen später nicht im Aufzug mit, möglicherweise um den Eindruck einer Demonstration gar nicht erst aufkommen zu lassen. Denn wieder handelte es sich nicht um eine Demonstration im Sinne des Demonstrationsrechts: Die Veranstaltung war erneut nicht angemeldet worden, einen Verantwortlichen gab es auch diesmal nicht.

Polizei fährt deeskalierende Strategie

Plakatträgerin- außerhalb des Aufzugs. Foto: GSCHWÄTZ

„Die Polizei hat zum einen die gesetzliche Aufgabe, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und deshalb die vom Gesetzgeber formulierten Regelungen der Corona-Verordnung zu überwachen und durchzusetzen. Auf der anderen Seite muss sich das polizeiliche Einschreiten aber auch an dem zu schützenden Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientieren. Bei friedlichen Versammlungen, angemeldet und nicht angemeldet, verfolgt die Polizei einen deeskalativen Ansatz“, informiert Carsten Diemer.

Konsequenzen sind möglich

Er betont aber auch, dass Verantwortliche von nicht angemeldeten Aufzügen mit Konsequenzen rechen müssen: „Oftmals kommt es vor, dass Initiatoren von Versammlungen ihrer Pflicht nicht nachkommen, Versammlungen unter freiem Himmel rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde anzukündigen. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, die notwendigen Beschränkungen kurzfristig festzulegen, die beispielsweise auch den Versammlungsort betreffen können. Genau diese Beschränkungen dienen dem Infektionsschutz. Bei Verstößen, beispielsweise gegen die Anzeigepflicht, wird die Polizei ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten.“

Landratsamt zitiert ein aktuelles Gerichtsurteil

Das Landratsamt räumt dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit einen hohen Rang ein und wird in dieser Haltung von einem aktuellen Urteil des VG Stuttgart vom 12. Jauaur 2022 unterstützt, das mit

Der Schutz der Versammlungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob die Versammlung an-
meldepflichtig ist und dementsprechend angemeldet wird. Er erfasst auch die „veranstalterlo-
se“ Versammlung.
Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht nach § 14 VersammlG stellt noch keine unmit-
telbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des § 15 Abs. 1 VersammlG dar. Dies
gilt auch für solche Versammlungen, die rechtzeitig hätten angemeldet werden können oder
bei denen die Anmeldung aus Nachlässigkeit oder plangemäß überhaupt unterlassen worden
ist.

beginnt.

Eine Gegendemonstration war angemeldet

 

Einsamer Gegenprotest. Foto: GSCHWÄTZ

Laut Pressemeldungen war eine Gegendemonstration zum Spaziergang angemeldet. Über den Veranstalter dieser Demonstration ist nichts bekannt. Auch Hans-Jürgen Saknus, Gründer des Aktionsbündnisses „Künzelsau für Menschlichkeit“ und SPD-Lokalpolitiker, konnte zur angekündigten Demonstration nur sagen, dass diese von einer der bekannten politischen Gruppen in Künzelsau angemeldet wurde. Diese Veranstaltung wurde aber, so teilte es ein Polizeibeamter vor Ort mit, abgesagt.

Trotzdem waren rund eine Handvoll erkennbarer Gegendemonstranten erschienen. Einer dieser Demonstranten, Steffen, erklärt die Motivation, wegen der er sich fast allein den Spaziergängern sichtbar entgegenstellt: „Wenn man in den einschlägigen Telegramgruppen liest, welche Gewalt dort angedroht wird, dann muß man einfach ..:“ Er nennt Beispiele von Drohungen, hat aber keine Kenntnis davon, dass speziell von lokalen Aktiven derartige Drohungen ausgesprochen wurden. Er spricht auch davon, dass viele derartige Spaziergänge gezielt von externen Gruppen besucht und möglicherweise beeinflußt werden. In der Tat waren auf dem Parkplatz an den Wertwiesen überraschend viele Fahrzeuge mit Kennzeichen aus recht weit entfernten Städten geparkt, was Steffens These stützen könnte. Das Landratsamt antwortet auf GSCHWÄTZ-Anfrage allerdings, dass dazu keine Erkenntnisse vorlägen.

Text: Matthias Lauterer