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Hier steht Graffiti sprühen auf dem Stundenplan

Die Unterführung vom Busbahnhof zur Schillerstraße in Künzelsau strahlt in neuem Glanz: Gemeinsam mit dem Graffitikünstler Richard Koch hat die Klasse 9b der Georg-Wagner-Schule ein neues, farbenfrohes Street-Art-Projekt umgesetzt. Unter dem Motto „Künzelsau ist bunt“ wurden verschiedene Elemente, Figuren und Schriftzüge, die von den Schülerinnen und Schülern gestaltet wurden, in einem Gesamtkunstwerk festgehalten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Künzelsau hervor.

Das Sprühen an sich sei gar nicht so schwierig

„Wir haben uns im Unterricht bereits auf das Projekt vorbereitet und die Themen „Street Art und Graffiti“ behandelt“, so Constantin Müller, Kunstlehrer der Georg-Wagner-Schule. Abgesehen davon war dies aber die erste Berührung mit Street Art für die Jugendlichen, denen das Projekt „auf jeden Fall mehr Spaß als normaler Unterricht“ gemacht hat – vor allem, da es „mal etwas ganz Neues“ war. Das Sprühen an sich sei gar nicht schwierig und mit der Unterstützung von Richard Koch haben sich alle schnell an den Umgang mit den Sprühflaschen gewöhnt.

Ideen von den Schüler:innen

„Die Ideen für die Motive kamen hauptsächlich von den Schüler:innen“, sagt der Künstler. „Ich habe sie bei der Umsetzung unterstützt, Fragen beantwortet und kümmere mich am Ende um den Feinschliff und die Details für den Gesamteindruck“.

„Künzelsau ist bunt“

Das Motto des Kunstprojekts „Künzelsau ist bunt“ ist als farbenfroher Schriftzug an den Wänden der Unterführung zu lesen und steht für Diversität mit all ihren Facetten und Orientierungen.

Auch die Künzelsauer Bürger:innen stehen dem Projekt positiv gegenüber: „Wir haben bisher durchweg positives Feedback von Passant:innen und Anwohner:innen erfahren“, so Constantin Müller.

 

Die Klasse 9b der Georg-Wagner-Schule und der Graffiti-Künstler Richard Koch, ganz rechts im Bild, waren gemeinsam sehr kreativ und hatten viel Spaß.

Gruppenfoto „GraffitiWorkshop_Gruppenfoto_JuliaAnnusStadtKÜN“ und GraffitiWorkshop_GeWaS_FotoJuliaAnnusStadtKÜN“: Julia Annuss, Stadtverwaltung Künzelsau.

Motivfoto „kuenzelsauFotoConstantinMüller“: Constantin Müller, Georg-Wagner-Schule.




RKI: Schwindelerregende Coronazahlen bei den geimpften und nicht geimpften 12- bis 17-Jährigen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Zahlen bezüglich geimpfter und nicht geimpfter Coronainfizierten veröffentlicht. Wir wirkt sich eine Impfung bei einer Infektion aus? Wer ist besonders betroffen? Auffallend noch war die Zahl der von Symptomen oder Hospitalisierung betroffener bei den 12- bis 17-Jährigen.

Eine Impfung schützt nicht immer vor einer Erkrankung, das Jahr 2022 zeigt dies deutlich

In der Einleitung heißt es: „Zur Darstellung des Effekts der Impfung auf die COVID-19-Krankheitslast in der Bevölkerung wurde die Inzidenz sowohl der symptomatischen als auch der hospitalisierten COVID-19-Fälle unter vollständig Geimpften und Ungeimpften ab Kalenderwoche 28 getrennt berechnet.

Anbei veröffentlichen wir die Inzidenzzahlen:

Impfstatus und Inzidenz. Veröffentlichte Zahlen des Robert-Koch-Institutes. Stand: 09.02.2022 Quelle: rki

Auffallend in allen drei Altersgruppen (12 bis 17, 18 bis 59 und 60 aufwärts) ist, dass Geimpfte noch 2021 viel seltener Symptome zeigten oder ins Krankenhaus mussten, als Ungeimpfte. Bei den jugendlichen Ungeimpften war das Risiko teilweise siebenmal höher als bei Geimpften. Auffallend ist auch, dass diese Quote zugunsten einer Impfung immer mehr abnahm und sich die Inzidenzwerte 2022 immer mehr annäherten. Das heißt: Die Inzidenz der geimpften Jugendlichen stieg beträchtlich an. Also auch immer mehr geimpfte Jugendliche entwickelten Symptome und / oder mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Immer mehr Geimpfte entwickeln Symptome oder landen im Krankenhaus

Ähnlich sieht es bei der mittleren Altersgruppe aus. Waren geimpfte Bürger:innen 2021 noch rund dreimal besser geschützt als ungeimpfte, so glichen sich 2022 die Inzidenzwerte nahezu an. Nicht ganz soo stark, aber doch auffallend ist der Wert auch bei der ältesten Bevölkerungsgruppe.

Heißt das nun, dass eine Impfung nicht oder nur bedingt schützt vor Symptomen und /oder Krankenhausaufenthalten?

Heißt das nun, dass eine Impfung nicht oder nur bedingt schützt vor Symptomen und /oder Krankenhausaufenthalten? Betrachtet man den dritten erhobenen Wert, die so genannte Booster-Impfung, zeigt dies, dass Auffrischungsimpfungen stark vor einer symptomatischen und / oder Krankenhausaufenthalten schützen.

Impfung schützt nur bedingt vor der neueren Omikronvariante

Da sich 2022 auffallend viele bereits geimpfte Menschen angesteckt, Symptome entwickelt haben und teilweise auch im Krankenhaus behandelt werden mussten, spricht das zusätzlich für die bereits im Raum stehende These, dass die Impfung nur bedingt vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante schützt.

Interessant wäre überdies zu wissen, wie viele Antikörper die Betroffenen nach einer Impfung und nach einer Ansteckung haben und wie viele Antikörper es benötigt, um sich ausreichend vor Covid-19 zu schützen.

Aktuelle Lage


Gestern wurden 247.862 neue Fälle und 238 neue Todesfälle übermittelt. Die Inzidenz der letzten 7 Tage liegt
deutschlandweit bei 1.465,4 Fällen pro 100.000 Einwohner (EW). Die Werte für die 7-Tage-Inzidenz in den Bundesländern
liegen zwischen 1.817,5 pro 100.000 EW in Bayern und 863,1 pro 100.000 EW in Schleswig-Holstein.

Es wurden 1.675 Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 übermittelt, die 7-Tage-Inzidenz der hospitalisierten Fälle liegt bei
6,23 Fällen pro 100.000 EW.

Am 09.02.2022 (12:15 Uhr) befanden sich 2.398 COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung (+8 zum Vortag). Der
Anteil der COVID-19-Belegung durch Erwachsene an allen betreibbaren Intensivbetten für Erwachsene liegt bei 10,6 %.

Seit dem 26.12.2020 wurden insgesamt 167.416.348 Impfungen verabreicht. Insgesamt haben 76,0 % der Bevölkerung
mindestens eine Impfung gegen COVID-19 bekommen.5 74,6 % wurden bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft.6 55,0 %
haben eine Auffrischimpfung erhalten.

Zahlen: Robert-Koch-Institut

 

 

 




„Während wir derzeit weitaus mehr Sendungen befördern als jemals zuvor, sind unsere Arbeitsabläufe deutlich weniger effizient als üblich“

Seit Monaten wird von „Störungen der Lieferketten“ geschrieben, von der Chipkrise. Die Versorgung mit – hauptsächlich – technischen Komponenten oder deren Vorprodukten aus den asiatischen Märkten ist deutlich schlechter als vor der Corona-Pandemie. Gerne wird diese Situation auf Corona geschoben, aber ob dies tatsächlich eine direkte Folge der Pandemie ist oder ob dieser Mangel eher eine Folge der Organisation der Lieferketten ist, sei einmal dahingestellt.

Grenze zwischen USA und Kanada blockiert

Eine mittelbare Folge der Pandemie sind allerdings Szenen wie am wichtigsten Grenzübergang zwischen den USA und Kanada, der von LKWs blockiert ist – die Folge eines Coronaprotests kanadischer Trucker. Die Folgen sind unmittelbar sichtbar, denn Kanadas größter Exportmarkt sind die USA. Die Klagen der kanadischen Wirtschaft hören sich vertraut an: Durch eine anhaltende Blockade werde »die Automobilproduktion gefährdet, die Zehntausende von Kanadiern beschäftigt«, so zitiert Der Spiegel den Präsidenten des Kanadischen Automobilbau-Verbandes er Präsident der Canadian Vehicle Manufacturers‘ Association sagte, durch eine anhaltende Blockade werde »die Automobilproduktion gefährdet, die Zehntausende von Kanadiern beschäftigt«.

Deutsche Exportwirtschaft boomt trotz allem

Auf die deutschen Exporte scheint die „Transportkrise“ wenig Auswirkungen zu haben: Mit 1375,5 Milliarden wurde 2021 eine Rekordausfuhr realisiert, das Vor-Corona-Jahr 2019 wurde um 3.6 Prozent übertroffen, das erste Corona-Jahr 2020 um 14 Prozent.

Personalnot aufgrund Omikron

Jetzt berichten Firmen davon, dass Omikron deutliche Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit hat. Denn trotz „mildem“ Verlauf ist Omikron so ansteckend, dass viele Mitarbeiter aktuell erkrankt oder in Quarantäne sind. Welche Auswirkungen hat diese Krankheitswelle auf den Verbraucher?

Nachfrage bei den Paketzustellern

Durch die Einschränkungen beim Einzelhandel steigt das Internetgeschäft an, viele Menschen bestellen beim Versandhandel und hoffen darauf, dass das Bestellte umgehend geliefert wird. Man erkennt das daran, dass im ersten Coronajahr 2020 die Paketdienste eine Steigerung des Paketvolumens von über 10 Prozent auf über 13 Millionen Sendungen pro Tag verzeichneten und rund 10.000 neue Arbeitsplätze vermelden.

GSCHWÄTZ hat daher bei den vier großen Paketzustellern nachgefragt, wie sich die Personalsituation derzeit darstellt und wie sich die Personalsituation auf die Lieferquoten auswirkt. Drei der vier angeschriebenen Unternehmen haben geantwortet, einzig UPS blieb eine Antwort schuldig. Vorab: Über die aktuellen Lieferquoten, das heißt die Quote der Pakete, die am ersten oder zweiten Tag nach der Einlieferung beim Empfänger zugestellt werden, macht keiner eine wirkliche Aussage.

„Business Continuity Planning“ bei DHL

DHL antwortet wenig aussagekräftig, insbesondere geht man dort mit keinem Wort auf eventuelle Schwierigkeiten bei der Zustellung ein:

„Vor dem Hintergrund der weltweiten COVID-19-Pandemie wird die Geschäftstätigkeit des Konzerns Deutsche Post DHL Group kontinuierlich angepasst, um mögliche Auswirkungen abzumildern. Als global operierendes Unternehmen sind Epidemie- und Pandemie-Risikoszenarien ein integraler Bestandteil der kontinuierlichen Risikoplanung des Konzerns. Der Konzern verfolgt einen ganzheitlichen Managementprozess, der es unseren Geschäftsbereichen ermöglicht, mit Hilfe des so genannten Business Continuity Planning auch im Notfall den bestmöglichen Betrieb für unsere Kunden sicherzustellen.

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden steht dabei an erster Stelle. Deshalb überwacht die Task Force der Gruppe regelmäßig die Situation, koordiniert sich mit internationalen Organisationen (WHO, CDC, ECDC und Robert Koch-Institut) und stellt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und relevanten Betrieben die notwendigen Informationen zur Verfügung.“

Andererseits findet man versteckt auf der Homepage des Unternehmens folgenden Hinweis für Geschäftskunden:

Die Transportzeiten sind also derzeit doch länger als üblich.

DPD sieht derzeit noch keine größeren Probleme

Zustellung DPD. Foto: DPD

DPD geht zuerst auf den Schutz der Belegschaft ein

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie setzt DPD auf eine Reihe von Maßnahmen, um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und die eigene Belegschaft zu schützen. Dazu zählen beispielsweise eine Maskenpflicht sowie strikte Abstands- und Hygieneregeln an den Standorten, eine flächendeckende Ausstattung mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln, das Fiebermessen sowie die konsequente Überprüfung von 3G-Nachweisen vor Betreten eines DPD Standorts.

bevor man bestätigt, dass es die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Notfallpläne – auch Paketdienste gehören zur KRITIS-Infrastruktur – gibt, und dass sie bereits zum Einsatz gekommen sind:

Für alle Standorte existieren aktualisierte Pandemiepläne, um unseren Service auch im Falle einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten. Dabei ist DPD auch auf worst-case-Szenarien vorbereitet, etwa den gänzlichen Ausfall eines ganzen Depots aufgrund eines massiven Ausbruchs an Coronafällen. Einen ähnlichen Fall verzeichneten wir bereits im Jahr 2020, als der Betrieb am Standort Hückelhoven aufgrund gehäufter Corona-Fälle vorsorglich eingestellt wurde: https://www.dpd.com/de/de/2020/05/16/dpd-setzt-betrieb-in-h-ckelhoven-aufgrund-von-corona-infektionen-vor-bergehend-aus/ Durch die Umverteilung der Pakete auf umliegende Standorte sowie den Einsatz zusätzlicher Zusteller, die die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützten, konnte die Paketzustellung im Kreis Heinsberg aufrecht erhalten werden.

Eine Beeinträchtigung der Lieferqualität will man bei DPD nicht sehen:

Zum jetzigen Zeitpunkt verzeichnen wir keine überdurchschnittlich hohen Krankheitsausfälle. Entsprechend kommen auch weiterhin über 99 Prozent aller Sendungen, die mit DPD zugestellt werden, sicher und zuverlässig beim Paketempfänger an.

Auch bei GLS im Moment keine größeren Verzögerungen

Zustellung mit GLS. Foto: GLS

Pelle Faust, der Unternehmenssprecher von GLS antwortet am detailliertesten. Neben den allgemein empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen hat man dort weitere Maßnahmen ergriffen:

  • die Home-Office-Regel wird in allen Unternehmensbereichen strikt umgesetzt, sofern dies die operative Arbeit in den Depots nicht einschränkt. Überall dort, wo die Home-Office-Regel nicht umgesetzt werden kann, halten sich die Betroffenen streng an die 3G-Regel (Prüfung durch z. B. Eingangskontrollen vor Betreten des Betriebsgeländes; lokale Testangebote). Dies gilt auch für die Fahrer*innen.
  • Parallel treibt GLS Germany das Thema Impfung der Mitarbeitenden sowie Subunternehmer aktiv voran und ergreift Maßnahmen, um schnellstmöglich eine hohe Impfquote zu erreichen (z. B. „Impf-Events“ für Mitarbeitende und Subunternehmer an verschiedenen Standorten).
  • Im Angesicht des dynamischen Infektionsgeschehens setzt GLS Germany auf Prävention und eine umfassende Gesamtstrategie, um mit Blick auf das Tagesgeschäft auch bei steigenden Infektionszahlen voll handlungs- und funktionsfähig zu bleiben. Ein interdisziplinär besetzter Krisenstab tagt regelmäßig und bewertet die dynamische Lage nach aktuellen Gesichtspunkten. Notfallpläne garantieren im Krisenfall die weitere Abwicklung des Tagesgeschäfts über benachbarte Standorte.

Der derzeitige Krankenstand liege, so Faust, „gemäß kürzlicher Auswertungen leicht über den Prognosen.“ Er führt das aber nicht nur auf Corona zurück, sondern auf auf jahreszeitliche Erkältungskrankheiten.
Die Formulierung „Das operative Netzwerk von GLS Germany ist stabil, sodass das aufkommende Paketvolumen nach wie vor mit vereinten Kräften bewältigt werden kann.“ läßt darauf schließen, dass eine gewisse Anspannung zu verzeichnen ist, aber „Das Unternehmen hat in den zurückliegenden Infektionswellen bewiesen, dass es in der Lage ist, den Versorgungsauftrag und damit Service, den Kundinnen und Kunden gewohnt sind, durchgängig aufrechtzuerhalten – so auch in der aktuellen Situation. Die generelle Zustellquote des täglich zu bewältigenden Paketvolumens hat sich im Verlauf der Pandemie nicht signifikant verändert.“ – so Pelle Faust.

Die Kunden sind vorsichtiger

Screenshot amazon.de vom 09.02.2022.

Die Wahrnehmung der Kunden ist eine andere – die Kunden der Paketdienstleister rechnen im Moment nicht mehr mit einer „Next-Day“-Belieferung. Dazu muß man nicht nach den Erfahrungen der Empfänger fragen – diese sind ja nicht die Kunden -, sondern nach den Erfahrungen der Versender. Selbst bei Amazon wird inzwischen das geschätzte Lieferdatum für Prime-Kunden nicht mehr mit „morgen“ angegeben. Oftmals auch nicht mit „übermorgen“. Selbst Buchbestellungen mit Amazon Prime dauern inzwischen geschätzte 2 Werktage – obwohl die „Next-day“-Belieferung ja das ursprüngliche Argument für Prime war.
amazon ist mit seinen Aussagen also deutlich vorsichtiger als die Paketdienste.

Text: Matthias Lauterer




Immer mehr Firmen & Schulen in Personalnot, weil viele Mitarbeiter aufgrund „leichter“ oder „milder“ Erkrankungen arbeitsunfähig sind oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Arbeitsplatz sind

Seit dem heutigen Mittwoch, 09. Februar 2021, ist eine weitere geänderte Version der baden-württembergischen Coronaverordnung in Kraft.

Keine Strategie erkennbar

Eine übergeordnete Strategie ist weiterhin nicht wirklich erkennbar: Die Stufenregelung ist weiterhin an die Hospitalisierungs-Inzidenz und die Belegung der Intensivbetten gekoppelt, hier hat sich nichts geändert, sodass in Baden-Württemberg weiterhin die Regeln der Alarmstufe I gelten.

Keine Anpassung an Omikron

Weiterhin geht die Verordnung von der gesellschaftlichen Relevanz der Intensivbelegung aus. Die Verbreitung der Omikron-Variante, die ansteckender, aber „milder“ ist, würde andere Kennzahlen aufgrund der gesellschaftlichen Situation erfordern: Nicht mehr die Intensivstationen sind durch COVID-19 belastet, sondern die Normalstationen der Krankenhäuser füllen sich. Außerdem geraten immer mehr Firmen in Personalnot, weil viele Mitarbeiter aufgrund „leichter“ oder „milder“ Erkrankungen arbeitsunfähig sind oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Arbeitsplatz sind. Das betrifft – bei einer Inzidenz von rund 1770 im Hohenlohekreis (Stand 8. Februar 2022) – inzwischen alle Wirtschaftsbereiche, aber auch zum Beispiel die Schulen, wo eine Reihe von Lehrkräften betroffen sind.

Eine Anpassung an diese Situation, die sich deutlich von der Delta-Welle unterscheidet, hat die Landesregierung bisher unterlassen. Die Kennzahlen laufen – das wurde auch während der Delta-Welle schon kritisiert – dem Verlauf der Pandemie hinterher und machen eine schnelle Reaktion unmöglich.

Weiter keine bundeseinheitliche Regeln

Auch diese Änderungen der Coronaverordnung führen nicht zu bundeseinheitlichen Regeln. Weiterhin sind die Regeln in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Wer beispielsweise in Würzburg zum Shoppen will, sollte sich vorher informieren, welche Regeln in Bayern gelten.

Was hat sich geändert?

Die wichtigste und sichtbarste Änderung ist sicherlich der Wegfall der 3G-Regelung für den Einzelhandel in der momentan gültigen Alarmstufe I. Das Shoppen steht wieder jedermann und jederfrau offen – mit einer FFP2-Maske und gegebenenfalls mit Testnachweis.
Ebenfalls sichtbar ist der Wegfall der Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in nahezu allen Bereichen. Ausnahmen sind Diskotheken, Clubs sowie sonstige Einrichtungen und  Veranstaltungen, die clubähnlich betrieben werden. Auch in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden. Das Scannen der Luca-Barcodes im Café oder der Pizzeria wird also nicht mehr nötig sein – ab April wird die Luca-App vom Land Baden-Württemberg ohnehin nicht mehr unterstützt.
Außerdem wurden die Regelungen zu Besucherzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen gelockert.

Was bleibt unverändert?

Die vielleicht wichtigste Regel, die nicht verändert wird, ist die Ausnahmeregel für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren. Die können überall dort, wo ein Test verlangt wird, weiterhin ihren Schülerauswweis als Testnachweis vorzeigen – die Testungen in der Schule werden weiterhin anerkannt. Das ist zum Beispiel für Sportvereine wichtig.

Eine Übersicht der aktuell geltenden Regeln kann auf der Seite der Landesregierung heruntergeladen werden.

Text: Matthias Lauterer




Einseitig, unkritisch, regierungsnah?

In einer 63 Seiten umfassenden Studie analysierten Prof. Dr. Marcus Maurer von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Prof. Dr. Carsten Reinemann von der Ludwig-Maximilians-Universität in München und Simon Kruschinski von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz die journalistische Berichterstattung in der Coronapandemie.

Ihr Fazit: „Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden in den meisten Medien als angemessen
oder sogar als nicht weitreichend genug bewertet.“ Dass die Coronamaßnahmen zu hart seien, war unter Journalisten dagegen eher eine Minderheitenmeinung.

Die Studie hat die Qualität der Medienberichterstattung über die Covid-19-Pandemie in Deutschland zwischen dem 1. Januar 2020 und
dem 30. April 2021 in elf Leitmedien mit unterschiedlichen redaktionellen Linien, darunter sieben Online-Nachrichtenangebote (faz.net · sueddeutsche.de welt.de · bild.de · spiegel.de · focus.de und t-online.de) und vier Fernsehnachrichten-Formate (Tagesschau – ARD, heute – ZDF, RTL aktuell und ARD Extra zur Corona-Pandemie).

Politiker mehr im Fokus als Wissenschaftler, kaum vorkamen von der Infektion Betroffene oder auch so genannte Coronaskeptiker

Bei den in der Berichterstattung erwähnten Akteuren zeigt sich, so die Autoren, „eine starke Konzentration auf Politiker und
mit einigem Abstand Ärzte und Wissenschaftler, während von der Infektion Betroffene und auch so genannte Corona- Skeptiker kaum vorkamen. Unter den politischen Akteuren dominierten die Unionsparteien, während über die Oppositionsparteien kaum berichtet wurde. Unter den im weitesten Sinne wissenschaftlichen „Pandemie-Erklärern“ dominierte lange der Virologe Christian Drosten, der aber zunehmend vom SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach abgelöst wurde.

Als Leitwert dominierte das Streben nach Sicherheit über die Forderungen nach Freiheit.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden in den meisten Medien als angemessen oder sogar als nicht weitreichend genug bewertet. Dass die Maßnahmen zu weit gingen, war in den Medien eher eine Minderheitenposition, die allerdings quantitativ durchaus
ins Gewicht fiel. Harsch und ab Oktober 2020 zunehmend harscher fielen die Urteile über die wichtigsten politischen
Akteure und ihre Kompetenzen aus, während die Wissen-schaft eher gleichbleibend positiv beurteilt wurde. Als Leitwert dominierte das Streben nach Sicherheit über die Forderungen nach Freiheit.

Nicht völlig unkritisch

Ein sehr klares Ergebnis der vorliegenden Studie ist, dass die untersuchten Nachrichtenmedien nicht völlig unkritisch insbesondere gegenüber den Regierungen in Bund und den Ländern waren. Denn Kritik war in den Medien sehr deutlich vorhanden, sowohl an den amtierenden Regierungen und ihren Repräsentanten als auch an den Corona-Maßnahmen. In dieser Hinsicht war die Berichterstattung
folglich zugleich regierungsnah und regierungskritisch. Sie war regierungsnah, weil die Medien, ähnlich wie die Politik, überwiegend für harte Maßnahmen plädierten. Sie war zugleich aber auch regierungskritisch, weil den Medien diese Maßnahmen oft gar nicht hart genug erschienen oder zu spät kamen. Schon eher orientierten sich die Medien folglich an dem, was sie als wissenschaftlichen Konsens wahr-
nahmen.

Und immer diegleichen Expert:innen: Vielfältige Berichterstattung sieht anders aus

Dass sie dabei zunächst besonders auf einige Virolog:innen Bezug nahmen, die zu den weltweit angesehensten ihres Faches zählen, spricht zwar nicht für eine vielfältige Berichterstattung, erscheint, wenn es um hochspezialisierte Kompetenzfelder geht, aber durchaus ra-
tional. Allerdings hätte die Berichterstattung durchaus auch von dem ein oder anderen Experten in anderen hochspezialisierten Wissenschaftsdisziplinen profitieren können, um den medialen Blick auf die Pandemie um andere Perspektiven auf das Geschehen zu erweitern. Dass die virologischen Experten während der zweiten und dritten Pandemiewelle schließlich zunehmend durch den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach ersetzt wurden, lässt sich dann allerdings eher nicht mit dessen virologischer Expertise erklären.

Journalisten schätzten die „harte Linie“, die Karl Lauterbach forderte

Vielmehr war Lauterbach wohl auch deshalb ein in den Medien gern zitierter Experte, weil viele Medien dessen harte Linie im Kampf gegen die Pandemie kannten und schätzten. Insgesamt nahmen die Medien gegenüber der Pandemie folglich eine eindeutig warnende Haltung ein, die man durchaus als einseitig betrachten kann. Betrachtet man diese Einseitigkeit als Problem, dann kann man dies allerdings nur aus einer Position tun, die die Pandemie als eher ungefährlich oder die Maßnahmen als eher übertrieben wahrnimmt. Stellt man dagegen in den Mittelpunkt, dass Deutschlandim Vergleich zu anderen Ländern bislang auch im Hinblick auf die Zahl von Todesfällen vergleichsweise gut durch die Pandemie kam und führt man dies nicht nur auf das gute Gesundheitssystem und die vielen Intensivbetten, sondern
auch auf die Maßnahmen zurück, dann kann man diese mediale Mitgliedschaft im „Team Vorsicht“ als Ausweis von Rationalität, Wissenschaftsorientierung und hoher Qualität der Berichterstattung betrachten. Auch hier geht es folglich wieder um die Frage, ob Medien angesichts einer für viele Menschen lebensbedrohenden Krise gemeinsam mit Wis- senschaft und Politik alles zur Lösung des Problems unternehmen sollen und dafür auch klassische Qualitätskriterien der Berichterstattung außer Kraft gesetzt oder umgedeutet werden müssen.

„Team Vorsicht“

Allerdings wird in den erhobenen Daten auch erkennbar, dass die Medien zuweilen den Blick dafür verloren haben, welche Informationen als bekannt vorausgesetzt werden können. Die geringe Beachtung, die das Corona-Virus und seine Eigenschaften sowie der Vergleich zur Influenza als solches fanden, ist dafür ein besonders eindrückliches Beispiel. Ty- pisch für die Medienberichterstattung in Krisensituationen
ist auch die mangelnde Kommunikation von Unsicherheit, die oft fehlende Einordnung statistischer Informationen und die nicht immer zum aktuellen Infektionsgeschehen passende Berichterstattungsmenge. Diese Abweichungen von Qualitätsstandards lassen sich in der Regel mit journalistischen Selektionskriterien und Darstellungsweisen erklären, die sich über Jahrzehnte eingeschliffen haben und vielen heute als unabänderlich erscheinen, z. B. der Fokus auf negative Informationen oder die Überzeugung, die Leser würden komplexe Zusammenhänge ohnehin nicht verstehen.

 




Knapp hundert Markthändler sind mit dabei

Knapp hundert Markthändler haben sich zum Matthias-Krämermarkt am Donnerstag, 24. Februar 2022 in Künzelsau angemeldet.  Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Künzelsau hervor.

Von Gewürzen bis Haushaltswaren

Bei dem traditionellen Markt bieten die Marktbeschicker von 8.30 bis 18 Uhr ihr buntes Warensortiment an. Das reicht von Gewürzen über Haushaltswaren bis hin zu warmen Mützen, Schals und Pullovern. Gebrannte Mandeln, Magenbrot und die obligatorische Marktwurst werden selbstverständlich auch wieder zu haben sein. Ohne diese typischen Markt-Köstlichkeiten findet in Künzelsau kein Krämermarkt statt.

Corona-Regeln

Auf dem Marktgelände besteht Maskenpflicht und analog zum Einzelhandel gilt die 3G-Regel. Einmal kontrolliert, überall einkaufen: Beim Security-Personal im Kreuzungsbereich Komburgstraße/Oberer Bach, am Alten Rathaus und am Unteren Markt erhalten Besucher:innen  gegen Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests, Genesenen- oder Impfnachweises ein farbiges Armband, das dann als Nachweis an den Verkaufsständen und in den Einzelhandelsgeschäften  gilt.

Verkehrsregelungen, NVH und City-Bus

Die Hauptstraße ist am Donnerstag, 24. Februar 2022 wegen des Matthias-Krämermarktes gesperrt, außerdem die Stuttgarter Straße ab der Alleekreuzung und die Komburgstraße. In der Stuttgarter Straße ist die Zufahrt zur Rathaustiefgarage frei. Auch die Komburgstraße ist für Anlieger aus Richtung Morsbach befahrbar. In der Stettenstraße und in der Keltergasse besteht absolutes Halteverbot. Die Stadtverwaltung bittet dringend darum, dieses einzuhalten, damit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird. Ersatzhaltestelle für die Haltestelle „Bären“ ist auf Grund der halbseitigen Sperrung der Kocherbrücke die Haltestelle „Bahnhof Künzelsau“.

Alle Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter http://www.kuenzelsau.de und auf der Facebook-Seite „Künzelsau – meine Stadt“.

Foto Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH




„27 Jahre war ich bei ebm. Und dann sowas.“

Arbeitsgericht Crailsheim, 4. Februar 2022: Eleni E. betritt den Saal, sie schaut um sich, ist unsicher. Sie ist, so erzählt sie später, 64 Jahre alt und sieht erstmals in ihrem Leben einen Gerichtssaal von innen. Sie weiß nicht, wo sie sich setzen soll – erst als, Jürgen Kühner, ihr Anwalt, ihr den Platz neben ihm zeigt, geht sie zögernd nach vorne und setzt sich zu ihm. Man merkt ihr an, dass sie sich in dieser Umgebung nicht wohlfühlt. Sie vergisst sogar, ihre Mütze abzusetzen.

Verhandlungssaal im Arbeitsgericht Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Sieben gleichartige Klagen

Eleni E. hat ihren ehemaligen Arbeitgeber, ebm-papst aus Mulfingen, auf Zahlung von ausstehendem Lohn verklagt – eine Folge des Urteils, das Carola D. im September 2021 erstritten hat und das einen Passus im „Bündnis für Arbeit“ in erster Instanz für rechtswidrig erklärt hat. Am 04. Februar 2022 sind Elenis Gütetermin und sechs weitere Gütetermine mit dem gleichen Ziel angesetzt.

Richter Vanucchi hat bereits im vorhergehenden Verfahren deutlich gemacht, dass er die 10-jährige Verjährungsfrist – alle sieben Kläger machten Ansprüche aus zehn Jahren geltend – nicht für anwendbar hält. Im ersten der sieben Termine setzt man die Meßlatte für einen Kompromiss: Der Kläger und ebm-papst vergleichen sich auf eine Summe in Höhe von 75 Prozent des Teils der  Forderung, die in den letzten drei Jahren angefallen ist. RA Jürgen Kühner, der alle Kläger vertritt, hatte seine Mandanten offenbar auf einen solchen Vergleich vorbereitet, so dass alle Mandanten sich diesem Vergleichsangebot anschlossen und die Verfahren damit abgeschlossen werden konnten.

„Iudex non calculat“

Die alte Juristenweisheit „iudex non calculat“ – der Richter rechnet nicht – wird an diesem Vormittag außer Kraft gesetzt: Für jede Forderung muss Richter Cesare Vannucchi seinen Taschenrechner bemühen – ein klein wenig unterscheiden sich die geltendgemachten Forderungen doch, sodass bei jedem Kläger erneut gerechnet werden muss.

Rund 15.000 Euro erstreiten sich die sieben Kläger letztendlich. Dazu enthalten die Vergleiche eine „Erledigungsklausel“, sodass keine der Parteien eine weitere Forderung an die Gegenseite richten kann.

Komische Note in der ernsten Sache

Die Verlesung der immer gleichen Klauseln, die Richter Vannucchi in von Verfahren zu Verfahren schneller werdendem Tempo vorträgt, gibt den Verfahren eine fast schon komische Note.

Ebm-papst scheint letzendlich zufrieden

Hauke Hannig, Pressesprecher des Unternehmens ebm-Papst äusserte sich auf GSCHWÄTZ-Nachfrage wie folgt: „Wir konnten uns am vergangenen Freitag mit sieben ehemaligen Mitarbeitenden einigen, die gegen einen Passus unseres Standortsicherungsvertrags „Bündnis für Arbeit“ geklagt hatten.“ In den Verfahren um Carola D., die der Auslöser für die sieben Einigungen waren, konnte (GSCHWÄTZ berichtete) noch keine Einigung erzielt werden. In diesem Fall scheint der Verhandlungstag die Tür zu einem Vergleich geöffnet zu haben, so kann man jedenfalls Hannig interpretieren: „In der Weiterverhandlung dagegen befinden wir uns in einem ersten frühen Fall. Wir streben auch hier ein gemeinsames Ergebnis an. Eine erneute Verlängerung des Verfahrens in die nächste Instanz bietet beiden Parteien keinen Vorteil.“

Festhalten am Bündnis für Arbeit

Hannig stellt klar, dass man bei ebm-pabst weiterhin auf das „Bündnis für Arbeit“ setzt: „Der zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Standortssicherungsvertrag „Bündnis für Arbeit“ bietet klare Vorteile für die Belegschaft. Er beinhaltet weiträumige Regelungen im Bereich der flexiblen sowie mobilen Arbeitszeit und bietet viele Sonderleistungen. Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, unter anderem durch Weihnachtsgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Kantinen- und Werksbuszuschuss etc. Wir werden bis auf weiteres am „Bündnis für Arbeit“ festhalten.“

Eleni E.s erstes Interview

Eleni E. hat während ihres Verfahrens gar nichts gesagt, sie nickt nur, als Kühner ihr den Vergleich erläutert. Sie wird ausserhalb des Gerichtssaals von ihrem Mann liebevoll empfangen. Auf die Frage, ob sie mit dem Vergleich zufrieden sei, antwortet ihr Mann für sie: „Naja, was soll man machen …“ Nicht nur, dass sie noch nie in einem Gerichtsaal war, sie wurde auch noch nie interviewt.  Sie selber blickt zurück: „27 Jahre war ich bei ebm. Und dann sowas.“ Auf die Frage, ob sie sich jetzt entlastet fühlt, denkt sie erst kurz nach, bevor sie mit ganz anderer Stimme „Ja, jetzt ist’s rum“ sagt. Als sie neben ihrem Mann das Gerichtsgebäude verläßt, ist ihr Gang aufrechter und viel selbstbewußter als beim Betreten des Saals. Es wirkt tatsächlich so, als sei ihr ein Stein vom Herzen gefallen.

Text: Matthias Lauterer




Unvorstellbar: ebm-papst fordert 75.000 Euro von Mitarbeiterin

Denkwürdiger Sitzungsaushang am 4.2.2022 im Arbeitsgericht Crailsheim. Diverse Mitarbeiter:innen klagen derzeit gegen ebm.papst. Foto: GSCHWÄTZ

Einen ganzen Verhandlungsvormittag hatte Richter Cesare Vannucchi am 04. Februar 2022 im Arbeitsgericht Crailsheim für insgesamt 9 Klagen von 8 Kläger:innen gegen ebm-papst in Mulfingen reserviert. Diese Verfahren stehen alle im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um das „Bündnis für Arbeit“. GSCHWÄTZ berichtete über diesen Komplex ausführlich:
Drei Mitarbeiter klagen gegen ebm-papst
Komplexe Fragestellung mit weitreichenden Auswirkungen
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg

Vorgeschichte

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), die immer wieder neu zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbart wurde. In dieser BV, dem sogenannten „Bündnis für Arbeit“, ist beispielsweise festgelegt, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. ebm-papst argumentiert, dass sich der Arbeitgeber im Gegenzug zum Beispiel zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, aber auch zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zur Bereitstellung von Werksbussen verpflichtet.

Eine Mitarbeiterin, Carola D. (die Namen aller Kläger:innen sind geändert, sind aber der Redaktion bekannt), hatte gegen diesen Passus, die sogenannte „Ziffer 7“, der nicht bezahlten Arbeitszeit geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen. Ebm-papst hat gegen dieses Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Komplexe juristische Fragestellungen

Dass dieser Komplex – weitere Verfahren sind in diesem Zusammenhang rechtshängig – weitreichende Folgen für das „Bündnis für Arbeit“ haben könnte, war den beteiligten Richtern klar, sie haben in allen Verfahren darauf hingewiesen. Welche unmittelbaren Folgen das erstinstanzliche Urteil für die Klägerin, Carola D. hatte, war wohl niemandem klar. Kurz nach dem Urteil erhielt sie ein Schreiben des Anwalts ihres Arbeitgebers, in dem Sie dazu aufgefordert wurde, innerhalb von knapp 14 Tagen rund 75.000 Euro angeblich zuviel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen.  Das Schreiben mit dem Betreff

liegt der Redaktion vor. Geltend gemacht wird die Rückzahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Fahrgeld, Entgelt für zusätzlichen Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, Betriebsangehörigkeitszulage, Zahlungen des Arbeitgebers für die Betriebsrente sowie vermögenswirksame Leistungen, jeweils für den Zeitraum  von 10 Jahren.

Negative Feststellungsklage

Dagegen hatte Carola D. nun eine „negative Feststellungsklage“ erhoben. Ziel einer solchen Klage ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Forderung nicht besteht.

Einschätzung des Gerichts

In der Güteverhandlung – die im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und in der ausgelotet werden soll, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht – erläutert Richter Cesare Vanucchi die juristisch zu hinterfragenden Punkte und gibt eine vorläufige Einschätzung – die allerdings noch keine Vorwegnahme eines Urteils ist: Schließlich haben die Parteien noch die Möglichkeit, neue Aspekte in den Fall einzubringen.

Für große Teile der gegenseitig geltend gemachten Ansprüche könnte Verjährung eingetreten sein

„Verjährung dient dazu, Rechtsfrieden zu schaffen“, benennt Richter Vannucchi ein rechtsstaatliches Prinzip. Er geht vorläufig davon aus, dass für die Ansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren und nicht von 10 Jahren einschlägig ist – die Parteien haben allerdings die Gelegenheit,  ihre Rechtsauffassung nochmals darzulegen. Die Annahme einer 10-jährigen Verjährungsfrist seitens Dr. Bernd Dollmann, dem Anwalt von Ebm,  verwundert Vannucchi: Schließlich war Ebm bei den Forderungen von Carola D. der Meinung, dass die Verjährungsfrist drei Jahre sein müsse: „Die Verjährung gilt gegebenenfalls auch für die Rückforderung“, so Vannucchi, er legt mit vielen juristischen Details klar, warum er derzeit von einer dreijährigen Verjährung ausgeht.

Forderungen reduzieren sich deutlich bei kurzer Verjährungsfrist

Da die Klägerin innerhalb der letzten drei Jahre durch Krankheit und Freistellung lange Zeit an der Arbeit gehindert war, hat sie in diesem Zeitpunkt überschlägig nur rund 1.300 Euro aus den geforderten 75.000 Euro erhalten – im Überblick über die Summen, die in den Verfahren von Carola D. gegen ebm-papst im Raum stehen, ist diese Zahl geradezu winzig, denn insgesamt geht es in einigen Verfahren um eine insgesamt sechsstellige Summe. Unter anderem geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ebenfalls ein heikles Verfahren, da Carola D. schon über 20 Jahre bei ebm-papst arbeitet und zudem amtierende Betriebsrätin ist.

Forderung als „Maßregelung“?

 

Rechtsanwalt Jürgen Kühner. Foto: GSCHWÄTZ

Von einem Verstoß gegen das „Maßregelungsverbot“ spricht Jürgen Kühner, der Rechtsanwalt der Klägerin: Allein der Zeitpunkt der Forderung, so kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil deute auf eine reine „Maßregelung“ hin. Im Übrigen seien er und seine Mandantin der Meinung, dass das Bündnis für Arbeit auch ohne die „Ziffer 7“ ein vollständiges und in sich geschlossenes Vertragswerk sei und somit die Betriebsvereinbarung nicht in Gänze unwirksam sei.

Was ist der Sinn des „Bündnis für Arbeit“?

Ein wichtiger Punkt, auch für Vannucchi: Er „würde es nicht für ausgeschlossen halten, dass bei Wegfall der Ziffer 7 die ganze BV fällt“. Er sieht ein „Do ut des“ – also eine Situation, dass etwas gegeben wird, damit die Gegenseite auch etwas gibt. Carola D. wirft ein, dass die betrieblichen Leistungen bereits deutlich vor der Einführung der 18-Minuten-Regelung Bestandteil des Bündnisses waren. Dr.Dollmann hingegen ist der Auffassung, dass die einzelnen Bündnisse jeweils unterschiedliche und nicht chronologisch zu betrachtende Vertragswerke seien.

Schießt ebm-papst ein Eigentor?

Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, geht noch weiter und behauptet, dass ebm rund fünfmal mehr aufgrund des Bündnisses bezahle als man durch die Leistungen der Mitarbeiter zurückerhalte. Ob er damit die Ansicht des Richters, dass es sich um ein „Do ut des“ handelt, unbeabsichtigt widerlegt hat?

Für Vanucchi ist „Die Kernfrage: Ist der Vertrag ohne Ziffer 7 noch sinnvoll?“ – die Klärung dieser Frage ist nicht einfach. So antworten Löw und Dollmann auf die Frage des GSCHWÄTZ-Reporters, ob ebm-papst nicht noch weiteren Nutzen aus dem Vertragswerk habe, beispielsweise einen Imagegewinn, deutlich: „Der klare Zweck des Vertrags ist die Beschäftigungssicherung am Standort, ansonsten wären Verlagerungen an andere Standorte fällig“, so Löw. Warum aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Vertrag zur reinen Beschäftigungssicherung geregelt werden, darauf gibt es keine Antwort.

Bereicherung und Entreicherung: Besteht überhaupt eine Rückzahlungspflicht?

Das Gegenteil einer Bereicherung ist die Entreicherung: Könnte Carola D. dem Gericht nachweisen, dass das geforderte Geld nicht mehr verfügbar ist und es für den Lebensunterhalt ausgegeben und nicht beispielsweise angespart oder für Luxusgüter verwendet wurde, wäre sie „entreichert“ – eine Rückzahlung könnte dann nicht geleistet werden. Eine weitere juristische Komplexität, die das Verfahren für das Gericht bereichert.

Fahrgeld arbeitsvertraglich vereinbart

Als Carola D. vor mehr als 20 Jahren ihren Arbeitsvertrag bei ebm unterschrieb, wurde ihr beispielsweise das Fahrtgeld schon vertraglich zugesichert. Möglicherweise steht die vertragliche Regelung dann höher als die Betriebsvereinbarung, dieses Geld könnte dann auch nicht zurückgefordert werden.

Keine gütliche Einigung

Letztendlich sind die Fronten verhärtet, eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. Richter Cesare Vanucchi legt im Anschluß an die Güteverhandlung den Parteien nahe, eine Einigung mit „Gesamterledigung“ zu finden, um mehrere anhängige Verfahren auf einen Schlag zu beenden. Er läßt sich von den Parteien nochmals die auf dem Tisch liegenden Angebote erläutern, gibt Hinweise, wie man eventuell aufeinander zugehen könnte. Nach Beratungen der Parteien stellt man fest, dass die Hinweise des Richters hilfreich sind,vor Ort aber keine Entscheidung gefällt werden kann. Immerhin vereinbaren die Parteien weitere Gespräche. Ein Kammertermin, in dem dann ein Urteil fallen könnte, wird vom Gericht festgelegt. Die Parteien haben aber bis dahin die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit mittels einer Vergleichsregelung ad acta zu legen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Etwas faire Schoki, bitte

Noch immer stecken in fast jeder Schokolade Hunger, Armut und ausbeuterische Kinderarbeit. Diesem Missstand widmet sich die INKOTA-Ausstellung „Süß & Bitter“. Sie ist von Mittwoch, 9. Februar bis Mittwoch, 2. März 2022 im Alten Rathaus in Künzelsau zu sehen. In der Ausstellung, die im Rahmen der Kampagne Make Chocolate Fair! der entwicklungspolitischen Organisation INKOTA konzipiert wurde, erfahren die Besucher:innen an fünf Entdeckstationen, ob Schokolade wirklich alle glücklich macht, und lernen den Produktionsweg von der Kakaobohne bis zur Schokoladentafel kennen. Mit einem Mix aus Fühl-, Video- und Hörstationen sowie Texttafeln regt die Ausstellung alle Sinne an und informiert über die Probleme im globalen Schokoladengeschäft.

Bürgermeister ist Schokoladenliebhaber

„Als Schokoladenliebhaber bin ich schon sehr gespannt auf die Ausstellung und darauf, was es alles zu lernen gibt. Es ist wichtig, unser Bewusstsein für diese Themen zu schärfen. Wir als Verbraucher haben es in der Hand, unter welchen Bedingungen Kakao angebaut wird“, erklärt Bürgermeister Stefan Neumann.

Wer bekommt wie viel vom Gesamtpreis einer Schoko-Tafel ab?

Warum essen Kakaobäuerinnen und -bauern keine Schokolade? Wer bekommt wie viel vom Gesamtpreis einer Schoko-Tafel ab? Löst der faire Handel die Probleme im Kakaogeschäft, und wenn ja – wie? Die Wanderausstellung beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den süßen Genuss und die bittere Wahrheit über Schokolade. Anhand von Texten, Bildern, Grafiken und Videos informiert sie über die schwierigen Lebensbedingungen der Kakaobäuerinnen und -bauern und darüber, was die Ursachen sind für Hunger, Armut und ausbeuterische Kinderarbeit in den Anbauregionen von Kakao weltweit. Afia Owusu von der African Cocoa Coalition aus Ghana erklärt an einer Hörstation, warum immer mehr junge Menschen die Kakaoplantagen ihrer Eltern nicht übernehmen wollen und wieso der Preis für Kakaobohnen zu niedrig ist. Eine Videostation veranschaulicht mit eindrucksvollen Bildern die täglichen Herausforderungen, vor denen Kakaobauernfamilien in Ghana stehen.

Von streikenden Weihnachtsmännern und protestierenden Osterhasen

Doch die Ausstellung will nicht nur informieren, sondern auch aktivieren. Eine Videostation präsentiert die kreativen Aktionen der INKOTA-Kampagne Make Chocolate Fair! mit streikenden Weihnachtsmännern und protestierenden Osterhasen. Außerdem regt die Ausstellung dazu an, über das eigene Konsumverhalten nachzudenken und bietet Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden: An einer interaktiven Ausstellungswand können die Besucher*innen ihre persönliche Botschaft an die Schokoladenunternehmen hinterlassen. Mehr als 120.000 Menschen aus ganz Europa haben mit ihrer Unterschrift die Kampagnen-Petition von Make Chocolate Fair! unterstützt.

Weitere Informationen zur Kampagne „Make Chocolate Fair!“ unter de.makechocolatefair.org.  Webseite zur Ausstellung: https://www.inkota.de/als-gruppe-aktiv-werden/ausstellungen/ausstellung-suess-und-bitter

Öffnungszeiten

Die Ausstellung ist zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtbücherei geöffnet:

Dienstag 9 bis 15 Uhr

Mittwoch 15 bis 18 Uhr

Freitag 9 bis 15 Uhr

Samstag 9 bis 12 Uhr

Es gelten die aktuellen Corona-Vorgaben: Zutritt nur mit 2G-Nachweis und Kontaktdatenerfassung über die Luca-App oder per Anmeldezettel. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – FFP2-Maske oder vergleichbare Maske für Personen über 18 Jahre – ist verpflichtend.

Text: Stadtverwaltung Künzelsau

Foto: INKOTA.

 




„Es werde Lichtgeschwindigkeit“ – Glasfaser für alle im Hohenlohekreis steht kurz bevor

Aller Orten hängen derzeit orangefarbene Plakate, die damit werben, dass auch die Bürger:innen im Hohenlohekreis bald noch viel besser Anschluss an die digitale Welt haben werden. Die deutsche Giganetz, ein noch sehr junges, gerade einmal zwei Jahre altes privates Unternehmen, möchte dies möglich machen. Giganetz wirbt dabei mit dem einprägsamen Werbespruch: „Es werde Lichtgeschwindigkeit.“

Giganetz benötigt 35 Prozent aller Haushalte, sonst fangen sie nicht an

Die ebenfalls in orange gekleideten Mitarbeiter:innen klappern daher derzeit so gut es geht alle Haushalte, auch noch so kleine Weiler, ab, um den Einwohner:innen ein „Ja“ zu Glasfaser zu entlocken, nochmal ein „Ja“, das mit der Giganetz zusammen angehen zu wollen und ein drittes „Ja“, zur Vertragsunterschrift.

Hintergrund: Für den privaten Betreiber Giganetz lohnt sich der Ausbau im Hohenlohekreis nur, wenn 35 Prozent aller Haushalte in einer Gemeinde bereits vor dem Ausbau einen 24-monatigen Glasfaservertrag mit Giganetz eingehen. Ein Mitarbeiter sagte, dass Anfang Februar 2022 die Vertragsabschlussquote zwischen 50 bis 100 Prozent läge und dass in diversen Weilern rund um Künzelsau, nahezu alle einen Vertragsabschluss gemacht hätten, um möglichst schnell ein schnelles Internet mit der Giganetz zu bekommen. Es sehe daher „gut“ aus mit den 35 Prozent – zumindest für Künzelsau, die laut Giganetz bis Mai 2022 erreicht werden müssen.

„Das kostet die Kommune nichts“

In der jüngsten Gemeinderatssitung in Ingelfingen im Februar 2022 empfiehlt nach einem Vortrag eines Giganetzmitarbeiters auch Bürgermeister Michael Bauer den Anschluss mit Giganetz für Ingelfingen: Die digitalen Zeiten werden „nicht weniger, sondern mehr werden“. Und, ganz wichtig: „Das kostet die Kommune nichts.“ Denn das private Unternehmen finanziert den Ausbau selbst bzeiehungsweise mit parallel von den Bürger:innen abgeschlossenen Verträgen.

Im zweiten Jahr zahlen Kunden 40 Euro mehr im Monat

Das Problem: Man muss jetzt schon einen Vertrag mit Giganetz abschließen. Andernfalls, so warnt Giganetz durch seine Mitarbeiter:innen und auf der Homepage, zahle man nachträglich, falls man sich irgendwann später doch noch dafür entscheidet, rund 2.000 Euro Anschlusskosten. Doch auch die Verträge von Giganetz sind nicht billig. Im ersten Jahr zahlen Verbraucherinnen zwar lediglich 24,90 Euro für einen 600MBit-Tarif. Im zweiten Jahr schlägt dieser aber dann mit 64,90 Euro zu Buche. Vergleicht man die Glasfaserverträge bei der zur Netze BW zugehörigen Netcom, die im Hohenlohekreis stark vertreten ist, dann erwarten den Endverbraucher auch hier gesalzene Preise. Für einen 500MBit-Vertrag zahlen Kunden in der Erstvertragslaufzeit 49,90 Euro, danach stolze 79,90 Euro (Stand: 04. Februar 2022).

Vorteil: Der Upload ist symmetrisch zum download.

Ein weiterer Vorteil von den Giganetztarifen: Der Upload ist symmetrisch zum download. Das ist bei Netcom derzeit zumindest noch nicht der Fall.

Abgehängte Weiler

Netze BW legt ab Ende Februar 2022 die Leitungen in Künzelsauer Teilorten wie etwa Ohrenbach für die Glasfaserversorgung. Es gibt aber Weiler, die nicht durch die Netze BW angeschlossen werden rund um Künzelsau. Für die ist Giganetz der Hoffnungsbringer. Andernfalls scheinen sie abgehängt. Giganetz verspricht indes, wenn sie bis Mai 2022 35 Prozent aller Haushalte (Ingelfingen hat beispielsweise rund 2.200 Haushalte) einen Vertrag vorab abgeschlossen haben, werden die Gemeinden (inklusive der kleinen Weiler und Aussichtshöfe) im Frühjahr 2023 Schritt für Schritt ans schnelle Internet angeschlossen. Ende 2023 soll alles fertig sein. Ein Mitarbeiter in der Beratungshotline hat jedoch bereits gegenüber Kunden anscheinend gesagt, dass das auch durchaus länger, bis zu mehreren Jahren, dauern könne. Giganetz kümmert sich auch um die Altverträge: „Wir kündigen den Altvertrag, wenn der Anschluss funktionsfähig ist“, erklärt der Giganetzmitarbeiter in der Gemeinderatssitzung in Ingelfingen. Auch eine kostenlose Mitnahme der Rufnummer sei möglich.

Missverständnis bei Mietobjekten

Auf die Nachfrage mehrerer Ingelfinger Gemeinderäte bezüglich Mietobjekten, erklärt der Giganetzmitarbeiter in der Stadthalle in Ingelfingen, dass jede Wohneinheit einen Vertrag benötige. Das ist aber so nicht korrekt, wie sich im Nachgang bei unseren GSCHWÄTZ- Recherchen herausstellte. Ein Mitarbeiter vor Ort in Künzelsau sowie ein Mitarbeiter in der Kundenhotline erklären uns gegenüber, dass es bei einem Sechsparteienmietshaus ausreiche, erst einmal einen Vertrag vorab abzuschließen und nicht sechs.

Text: Dr. Sandra Hartmann