Neue 2,9ha große Photovoltaikanlage zwischen Mäusdorf und Kügelhof geplant
Einmal mehr stand die Freiflächen-Photovoltaik im Mittelpunkt einer Gemeinderatssitzung in Künzelsau. Gleich über drei Projekte war am 22. Februar 2022 zu beschließen.
Bebauungsplan Steinacker Vogelherd beschlossen
Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt „Solarpark Steinacker Vogelherd“ oberhalb von Nagelsberg (GSCHWÄTZ berichtete). Das Projekt war aufgrund der Einwendung des Regionalverbands stark verkleinert worden, eine ursprünglich geplante Bürgerbeteiligung an der Betreibergesellschaft konnte daher nicht realisiert werden. Bauen und betreiben werden den Solarpark Johannes Braun und Klaus Kempf, Landwirte aus Nagelsberg, die dafür eine Betreibergesellschaft gegründet haben. In vorhergegangen Sitzungen wurde das Projekt im Gemeinderat schon als „geradezu eine Blaupause“ (Rainer Süßmann) oder „Vorzeigeobjekt“ (Robert Volpp) bezeichnet.
Die verbliebenen Einwendungen von „Trägern öffentliche Belange“, beispielsweise zum Artenschutz, konnten zur Zufriedenheit geklärt werden, dem Projekt steht jetzt nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat stimmte denn auch der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem Vertrag zwischen der Stadt Künzelsau und der Betreibergesellschaft einstimmig zu.
Neues Projekt in Mäusdorf
Ein neues Projekt stellte Jochen Schurg, Landwirt aus Mäusdorf vor: Er plant eine Anlage von 2.9ha Größe südlich der Straße zwischen Kügelhof und Mäusdorf, die er als zusätzliches Standbein für seinen Hof selber betreiben möchte. Ralf Stier, der mit seinem Unternehmen ingenia die Planung des Projekts durchführt, präsentierte das Projekt: Die Regelungen der Stadt Künzelsau seien erfüllt, auch die regionale Wertschöpfung, da Jochen Schurg als heimischer Unternehmer die Anlage selber betreiben will.
Einzig die Rückbauverpflichtung nach 30 Jahren will Stier nicht so hinnehmen: Module würden höchstwahrscheinlich länger als 30 Jahre Leistung bringen, er schlägt eine Rückbauverpflichtung vor, wenn die Anlage längere Zeit nicht betrieben werden sollte.
„Vorbehaltlos befürwortet“
Der Ortschaftsrat hat, so sagt es Ortsvorsteher Ernst Baudermann, das Projekt „vorbehaltlos befürwortet“.
Diskussion gibt es trotzdem, etwa über mögliche „Zweitnutzungen“, d.h. Nutzpflanzungen auf dem Gelände, das eigentlich als extensiv geplant ist. In diesem Falle müßten dann Ersatzflächen geschaffen werden, darauf weist Erhard Demuth hin. Reintraut Lindenmaier schlägt eine Windnutzung auf dem Gelände vor: „In Norddeutschland stört es niemanden, wenn neben der Ferienanlage ein Windrad steht“ – sie findet allerdings damit wenig Zustimmung.
Auch bei diesem Projekt ist sich der Gemeinderat einig und stimmt einstimmig für die Erstellung eines Bebauungsplans.
Kritik am Projekt in Steinbach
Ganz anders sieht der Gemeinderat ein Projekt eines Landwirts in Steinbach: Dort soll neben der bereits bestehenden Anlage eine ungefähr gleich große Anlage gebaut werden. Diese soll allerdings nicht vom Landwirt, dem Eigentümer des Geländes, projektiert und betreiben werden, sondern von einer Betreibergesellschaft, hinter der wiederum ein Investor steht. Der Eigentümer selbst würde durch Pachtzahlungen profitieren – das Steueraufkommen würde nicht in Künzelsau bezahlt werden. Das widerspricht den Kriterien der Stadt, die eine lokale Wertschöpfung vorgeben. Außerdem bestehen Bedenken wegen der möglichen Zerstörung des regionalen Grünzugs. „Wie sollen wir damit umgehen?“ fragt Hans-Jürgen Saknus, schließlich sei auch östlich der bestehenden Anlage eine weitere Anlage möglich, dann hätte man mitten im Grünzug rund 9ha Solaranlage.
Dem Projektierer und dem Landwirt, beide waren nicht anwesend, sind diese Fragen bekannt – eine Antwort wurde dem Gemeinderat nicht gegeben.
„Irgendwelche Anträge“
Auch wenn Bauamtsleiterin Roswitha Deptner sagt, dass diese Fragestellungen eigentlich erst Thema im folgenden Bebauungsplanverfahren seien und damit im derzeitigen Status noch gar nicht beantwortet werden müßten, läßt sich der Gemeinderat nicht darauf ein. Von „nicht die Katze im Sack kaufen“ ist die Rede. Auch dürfte einigen Gemeinderät:innen die Aussage der Antragsteller, dass sie den Beschluß benötigen, um Anträge zu stellen, nicht wirklich gut gefallen haben. Welche Anträge das sein sollen, wurde nicht klar. Christian von Stetten fragt: „Welche Zuschüsse könnte der Betreiber jetzt anfordern?“ – und erläutert, dass es für derartige Anlagen momentan gar keine Zuschüsse gibt. Er war mit dem Antragsteller bereits in einer vorhergehenden Sitzung aneinandergeraten, als der sich auf gesetzliche Regelungen bezog, die von Stetten bestritt. Und auch Roswitha Deptner kann nicht weiterhelfen, sie spricht nur von „irgendwelchen Anträgen“, genaueres weiß sie nicht.
Keine Abstimmung
Auf eine Abstimmung über den Aufstellungsbeschluß wollen sich Bürgermeister und Gemeinderat nicht einlassen – würde der Beschluß abgelehnt, dürfte sich der Gemeinderat nämlich frühestens in einem halben Jahr wieder damit befassen. Der Rat läßt mit der beschlossenen Vertagung den Antragstellern die Tür offen, durch Beantwortung der offenen Fragen das Projekt in einer der nächsten Sitzungen auf den Weg zu bringen.
Kriterien sollen angepaßt werden können
Während der Diskussionen dieser drei Projekte ergaben sich mehrere Punkte, in denen die Kriterien der Stadt Künzelsau an ihre Grenzen geraten sind: Landwirtschaftliche Zweitnutzung, die mögliche Zerstörung des regionalen Grünzugs oder die Rückbauverpflichtung.
Verena Löhlein-Ehrler, folgt einem juristischen Prinzip: Wenn Regeln scheinbar nicht eindeutig sind, muß man sich die Frage stellen, welche Intention hinter den Regeln steht. „Wollen wir keinen Rieseninvestor oder wollen wir keine großen Anlagen?“ fragt sie und erinnert daran, dass die Regelungen dazu dienen sollten, dass kleine lokale Bewerber zum Zuge kommen können.
Ebenfalls im Raum steht die Überlegung, ob man von Betreibern eine Sicherheitsleistung für den Rückbau, etwa in Form einer Sicherungshypothek, einfordern soll und ob die feste 30-Jahresfrist für den Rückbau technisch sinnvoll ist.
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass das fraktionsübergreifende Gremium, das die Regeln formuliert hat, über eine Erweiterung und Weiterentwicklung der Regeln beraten soll.
Text: Matthias Lauterer












