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Humanitäre Katastrophe mitten in Europa

Über 100.000 vor allem Frauen und Kinder, sind derzeit laut der Tagesschau aktuell bereits auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine. Die 18- bis 60-Jährigen Männer müssen laut Anweisungen der Regierung dort bleiben, um gegen die Russen zu kämpfen und ihr Land zu verteidigen. Die Vereinten Nationen rechnen derzeit mit einem Flüchtlingsstrom von rund vier Millionen Menschen, der kommen wird. Das berichtet der Standard.

Flüchtlingsstrom

Die ukrainische Bevölkerung sowie die ukrainische Regierung, allen voran Präsident Wolodymyr Selenskyj, haben Europa dringlichst um Hilfe gebeten. Mittlerweile soll Deutschland, neben anderen Ländern, nun auch Waffen in die Ukraine liefern, damit die Ukrainer die Möglichkeit einer besseren Verteidigung gegenüber Russland hat.

Deutschland liefert nun doch Waffen und schiebt Swift einen Riegel vor

Auch bei Sanktionen gegenüber Russland war man zunächst vorsichtig, da, so die deutsche Aussenministerin Anna-Lena Baerbock, man immer schauen müsse, was dann als Boomerang Europa selbst wieder treffe. Unter anderem forderte Präsident Selenskyi, dass Russland aus dem internationelen Zahlungssystem fliegt. Anfangs dagegen, kippten die großen Länder Europas, darunter Deutschland, nun, und möchten Russlands große itnernationale Banken nun doch vom internationalen Zahlunsgverkehr kappen, damit der Krieg so nicht länger finanziert werden kann. Auch einzelne russische Olgarchen, die den Krieg gegen die Ukraine mitfinanzieren, sollen vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden.

Neue Gaslieferanten dringend benötigt

Für Deutschland bedeutet das zum einen, dass sich die Regierung schnell nach neuen Gaslieferanten umschauen muss, da es nun durchaus sein kann, dass Russland den Gashahn erstmal zudreht. Das Öl ist ebenfalls im Zuge des Krieges in die Höhe geschnellt. Auch die Weizenpreise und alles, was damit verbunden ist, wie Brot etwa, dürften in die Höhe schnellen, da Russland und die Ukraine die größten Weizenlieferanten für Deutschland darstellen.

Putin wird den Druck erhöhen, dass Kiew fällt

Derweil bezweifeln Expert:innen in der Ukraine vor Ort, dass Russland dadurch den Krieg gegen die Ukraine einstellt, sondern eher den Druck erhöht, dass die Hauptstadt Kiew fällt. Präsdient Selenskyi hat sich am Samstag, den 26. Februar 2022, nochmal mit einer Videobotschaft an sein Volk gewandt und appelliert an sie, zu bleiben und ihr Land zu verteidigen. Er selbst soll sich trotz des Angebot der USA, ihn ausfliegen zu lassen, noch in Kiew befinden. Auch Kiews Bürgermeister und ehemalige Boxer, Vitali Klitschko ruft die Bürger:innen auf, zu kämpfen. Es ist bislang nicht ausgeschlossen, dass Russland nach einer möglichen Machtübernahme Kiews und damit der gesamten Ukraine, weiter Richtung Moldau ziehen wird.

Zahlreiche weltweite Proteste

Die Ukraine und Moldawien waren früher Teil der ehemaligen Sowjetunion, ebenso wie die Länder Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Lettland, Litauen, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenien/Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland/Belarus. Nach dem Kalten Krieg wurde sie 1991 aufgelöst. Die Staaten erlangten ihre Unabhängigkeit, Teile davon schlossen sich Europa an und entfernten sich damit von Russland.

Nach der starken Bombardierung Kiews gab es zahlreiche Proteste weltweit, unter anderem in Berlin, Tokio und den Kalifornien gegen die Krieg gegen die Ukraine. Den russischen Präsidenten Wladimir Putin dürfte das nicht wirklich beeindrucken, er selbst soll nur von einem engen Mitarbeiterstab über die Geschehnnisse in der Welt informiert werden. Vielleicht weiß er von den Protesten nichts.

Unterdessen sind die ersten Flüchtlinge auch in Deutschland angekommen und werden derzeit erstvorsorgt und in Notunterkünfte gebracht.

Text: Dr. Sandra Hartmann

 

 




Marianne und Siegfried Weber Stiftung spendet 10.000 Euro für Demenzarbeit des DRK

Der DRK Kreisverband Hohenlohe hat im Dezember 2021 eine Spende in Höhe von 10.000 Euro von der „Marianne und Siegfried Weber Stiftung“ erhalten, vertreten durch Marianne Weber, Inhaberin und Geschäftsführerin der Weber Blechtechnik Niedernhall und MWN Niedernhall. Die Spende soll im Bereich der sozialen Dienste für die Demenzarbeit, in den Betreuungsgruppen und der DRK-Tagespflege für die aktivierenden Beschäftigungen, Bastelarbeiten und in der Männerwerkstatt verwendet werden.

Diagnose Demenz bedeutet: ratlos, hilflos, ausgeliefert zu sein

Rund 100 betroffene pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen werden seit 14 Jahren jährlich in der DRK-Demenzberatungsstelle in Hohenlohe über die Volkskrankheit Demenz informiert. Bei keiner anderen Krankheit sind Angehörige und Umfeld so mit betroffen wie bei Demenzerkrankungen. Diagnose Demenz bedeutet ratlos, hilflos, ausgeliefert zu sein, so oder ähnlich beschreiben Angehörige ihre Gefühle. In dieser Situation steht die Beratungsstelle den Angehörigen und Betroffenen zu Seite. Sorgen finden ein offenes Ohr. Eine in der Demenzarbeit qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterin steht als Gesprächspartnern kostenfrei zur Verfügung. Neben Beratung und Begleitung können Angehörige an Schulungen teilnehmen. Wöchentlich stattfindende Betreuungsgruppen zur Anregung in Gemeinschaft und Entlastung der Angehörigen in Westernhausen, Gaisbach und Öhringen stützen sowie der häusliche Unterstützungsdienst, wenn die betroffene Person die Häuslichkeit nicht mehr verlassen kann. Ein weiteres entlastendes Angebot ist eine Tagespflege fünf Tage die Woche.

Die „Marianne und Siegfried Weber Stiftung“ unterstützt soziale Einrichtungen und wohltätige Zwecke in der Region Hohenlohe

Marianne Weber kennt die Situation sowohl von an Demenz erkrankten Menschen und pflegende Angehörige durch eigene frühere Betroffenheit nur zu gut. Sie selbst hat ihren Mann 15 Jahre gepflegt, der nach einer Borreliose-Infektion krank geworden war. Dies parallel zu Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin. Die Erkrankung verlief in der späten Phase wie eine Demenz. Die 2014 von Marianne Weber gegründete „Marianne und Siegfried Weber Stiftung“ wurde gegründet, um soziale Einrichtungen und wohltätige Zwecke in der Region Hohenlohe zu unterstützen. Weiterhin unterstützt die Stiftung schulische Projekte, den Tafelladen, krebskranke Kinder, den Tierschutzverein und Menschen in sozialer Not.

Pressemeldung DRK




„Eine große Zumutung für den Anlieger- und Pendelverkehr“ – Bürgermeister Neumann trifft Eilentscheidung

Die umfangreiche Baustelle an der wichtigen Kreuzung an der Kocherbrücke, wo die B19, die Langenburger Straße als wichtige Einfallstraße und der Zollstockweg als Zubringer für den Südhang aufeinandertreffen, beeinträchtigt den Verkehr in Künzelsau seit Wochen spürbar. Über die Umleitungsstrecken im Südhang ist beispielsweise zu Schul- und Kindergartenbeginn nahezu kein Durchkommen. Es gibt regelrechte Staus, wenn ein größeres Fahrzeug beispielsweise den Nagelsberger Weg befahren möchte.

Folgen für Verkehr und Wirtschaft

Auch wirtschaftlich hat diese Baustelle Folgen: Die Aral-Tankstelle an der Kocherbrücke berichtet beispielweise von erheblichen Umsatzeinbrüchen, da es keinen Durchgangsverkehr gibt.

Bauarbeiten bis Mitte Juni geplant

Bis – soll man sagen: mindestens? – Ende der Pfingstferien sind die Bauarbeiten noch geplant. Das heißt, dass es auch bis Mitte Juni Einschränkungen des fließenden Verkehrs geben wird.

Was ist der Grund für die Bauarbeiten?

„Im Zuge der Bauarbeiten für die beiden Regenüberlaufbecken an der Kocherbrücke und am Kocher werden sämtliche bestehende Leitungen im Kreuzungsbereich und innerhalb der Deckensanierung des Regierungspräsidiums Stuttgart erneuert und geplante gleich mit verlegt: Wasserleitung und Wasserleitungshausanschlüsse, Straßenbeleuchtung, Stromversorgung für das Parkleitsystem und Leerrohre für den Breitbandausbau.“ schreibt die Stadt Künzelsau zur Erläuterung.

„Eine große Zumutung für den Anlieger- und Pendelverkehr“

Aufgrund der massiven Folgen für die Bürger der Stadt – die Sitzungsvorlage für den Gemeinderat spricht davon, dass die Situtation „eine große Zumutung für den Anlieger- und Pendelverkehr sowie für die Fußgänger ist“ – hat Bürgermeister Stefan Neumann nunmehr zu einem selten genutzten Mittel gegriffen: Mit einer Eilentscheidung gab er weitere fast 350.000 Euro frei, um eigentlich nicht geplante Maßnahmen in diesem Bereich durchzuführen. Ziel dieser zusätzlichen Maßnahmen ist, dass es in der näheren Zukunft nicht nochmals zu Baumaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen kommen muß, sagt die Stadt Künzelsau: „Verkehrsteilnehmern und Anwohnern werden Beeinträchtigungen so gut wie möglich erspart und Synergieeffekte in der laufenden Baumaßnahme genutzt. In den nächsten Jahren sollten dadurch keine weiteren Sperrungen für den Verkehr mehr erforderlich sein.“

Bürgermeister dürfen „in dringenden Angelegenheiten“ ohne Gemeinderat entscheiden

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg gibt Bürgermeistern die Befugnis, „in dringenden Angelegenheiten (…), deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann“, der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats Entscheidungen treffen kann.

Text: Matthias Lauterer




Grundschule 7 Millionen teurer als geplant

Im Öhringer Limespark soll eine vierzügige Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle gebaut werden. Im November 2021 wurde der Planungsentwurf samt Kostenberechnung den Fraktionsvertretern vorgestellt und von diesen, mit kleinen Änderungswünschen verbunden mit einer Kostenreduktion im Bereich der Fassade und den Freianlagen, freigegeben.

Kosten in der Planungsphase erhöht

In der weiteren Planung ergaben sich allerdings zusätzliche Anforderungen: Aufgrund der Höhensituation der Ströllerbachallee und der daraus resultierenden, gefälligen Platzsituation muss das Gebäude um 35 cm angehoben werden. Bezüglich des Bodenmanagements ist der Aufwand durch Gesetzesverschärfungen höher geworden. Der Brandschutz muss berücksichtigt werden. Inflation und Preissteigerungen bei der Möblierung, Photovoltaikanlage und Dachbegrünung kommen dazu. Seit der Kostenschätzung von Anfang November 2021 mit rund 20 Mio. Euro ist nun mit Kostensteigerungen zu rechnen.

Noch kein Zuschussbescheid

Die aktuelle Kostenberechnung sieht knapp 27 Mio. Euro brutto vor. Im Haushalt sind bis ins Jahr 2025 nur 20 Mio. Euro finanziert. Die jeweiligen Haushaltspläne werden entsprechend des Projektverlaufs nachjustiert. Für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle wurde ein Förderantrag gestellt, bislang liegt allerdings noch kein Zuschuss-Bescheid vor. Es wird von ca. 5 Mio. Euro Förderung ausgegangen. In seiner Sitzung am 22. Februar hat der Gemeinderat der vorgestellten Planung und den dazugehörigen Kosten zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren finanziert.

Pressemitteilung Große Kreisstadt Öhringen

 




Baden-Württemberg: Photovoltaik-Pflicht für alle Dächer

Der Klimawandel und seine Folgen sind in aller Munde. Dem Klimawandel entgegenzuwirken und dessen schlimmsten Folgen zu verhindern ist eine der größten Herausforderungen der Menschheit. Maßnahmen zu ergreifen bedeutet aber auch, dass es direkte Auswirkungen auf unseren Alltag und unsere Gewohnheiten geben wird. Die Europäischen Union hat mit dem Green Deal bereits ein umfassendes Programm für den Umbau unserer Wirtschaft gestartet. Auch das Land Baden-Württemberg drückt mit dem neuen Klimaschutzgesetz und einer Photovoltaik-Pflicht für Dächer aufs Tempo.

[Die Solardachplicht in Baden Württemberg umfaßt ab 1. Mai 2022 alle privaten Neubauten, ab 1.Januar 2023 auch alle privaten Dachsanierungen, Red.]

Es gibt also viel zu tun, auch für die Bürgerinnen und Bürger im Hohenlohekreis.

Das neue KlimaZentrum des Hohenlohekreises will künftig ein Ansprechpartner für alle sein, Fragen beantworten und Klimaschutzprojekte initiieren. Wir möchten Ihnen gerne in einem digitalen Format die künftigen Aufgabenfelder des neuen KlimaZentrums vorstellen und uns dabei mit den ersten ganz konkreten Auswirkungen und Chancen der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg beschäftigten.

Anmeldung zur Webkonferenz notwendig

Zum 9. Hohenloher Energieabend laden die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis gemeinsam mit Solar Cluster Baden-Württemberg am Dienstag, dem 15. März 2022 um 19:00 Uhr per Webex ein.
Um Anmeldung wird gebeten:

per Internet:   www.eveeno.com (unter “Event suchen”)

per E-Mail:      Franziska.Ring@hohenlohekreis.de

Pressemitteilung Abfallwirtschaft Hohenlohekreis




Long Covid – der lange Schatten

Die SRH Hochschule Heidelberg führt aktuell eine breit angelegte Studie zu den Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung durch. Dabei unterstützt auch der Hohenlohekreis. „Unser Landkreis war von Beginn an besonders stark von der Pandemie betroffen. Gerade darum ist es uns ein wichtiges Anliegen, einen Beitrag zu leisten, um den Betroffenen zu helfen und Antworten auf Fragen zu finden, die uns seit März 2020 begleiten“, sagt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts. Gemeinsam mit Landrat Dr. Matthias Neth hat sie Genesene aus dem Landkreis angeschrieben und zur Teilnahme an der Studie eingeladen.

„Die Teilnahme kann Ihnen auch ganz persönlich weiterhelfen“

Wer an der Studie teilnehmen will, muss keine Long-Covid-Symptome haben, betont Annemarie Flicker-Klein. Darüber hinaus sind auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht an Covid-19 erkrankt waren, zur Teilnahme eingeladen. Die Teilnahme erfolgt online unter www.soscisurvey.de/CogniCovid19/ und dauert etwa eine Stunde. „Mit Ihrer Beteiligung tragen Sie nicht nur dazu bei, dass die Gesellschaft mehr über Covid-19 erfährt – die Teilnahme kann Ihnen auch ganz persönlich weiterhelfen“, teilt Flicker-Klein mit. Alle Teilnehmenden erhalten auf Wunsch eine Auswertung ihrer individuellen Daten und erfahren so mehr über ihren aktuellen Gesundheits- und Immunitätsstatus.




Kretschmann verkündet „erhebliche Lockerungen“

Seit heute, 23. Februar 2022, gilt in Baden-Württemberg eine erneut geänderte Corona-Verordnung. Diesmal ist es Baden-Württemberg, das aus der Reihe der Bundesländer vorprescht, denn eigentlich wollten Bund und Länder erst Anfang März neue Verordnungen mit Lockerungen präsentieren.

„Erhebliche Lockerungen“ bei weiter hoher Inzidenz

Während im Hohenlohekreis am 22. Februar 2022 258 neue Infektionen und eine Inzidenz von 1496 gemeldet werden, verkündet Ministerpräsident Kretschmann „erhebliche Lockerungen“, im Detail sind das:

  • Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wird angepasst. Bei der Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben die bisherigen Auslösewerte gültig.
    • Basisstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.
    • Warnstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
    • Alarmstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
    • Die Alarmstufe II entfällt.

Am 22. Februar 2022 waren laut Landesgesundheitsamt 285 ITS-Betten belegt, der Hospitalisierungsindex betrug 7,8 – damit gilt jetzt nicht mehr die Alarm-, sondern die Warnstufe.

Maskenpflicht bleibt – auch im Einzelhandel und in öffentlichen Gebäuden

Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen – mit 2G+ und Maskenpflicht

In der Warnstufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt 2G+, wobei ausnahmslos alle Personen, also auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen, zusätzlich einen negativen Corona-Test benötigen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

  • Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen:
    • Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine weiteren Beschränkungen.
    • Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an einem privaten Treffen teil, gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
      • Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen.
      • Alarmstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen.Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Regeln für Veranstaltungen

Für alle Veranstaltungen muß weiterhin vom Veranstalter ein Hygienekonzept erstellt werden.

  • In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten gilt in der Warnstufe im Freien und in geschlossenen Räumen 3G.
  • Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
    • Warnstufe: In geschlossenen Räumen maximal 60 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 75 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: In geschlossenen Räumen maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 5.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 2G-Regel.
  • Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
    • Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.
  • Angepasste Regelungen für Messen und Ausstellungen
    • Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
    • Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
    • Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.

Kurz zusammengefasst: Solange die Warnstufe gilt, sind Einzelhandel, Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 3G-Regeln und Maskenpflicht geöffnet – einzig für Clubs und Discotheken gelten strengere Zugangsregeln.

Text: Matthias Lauterer




„Die Gefahr eines neuen Weltkriegs in Europa ist sehr real und sogar zum Greifen nah“

Der Sicherheitsrat der Ukraine hat am Mittwoch, den 23. Februar 2022, den Ausnahmezustand für das gesamte Land verkündet. Dies gelte zunächst für 30 Tage, sagte Olexij Danilow, Sekretär des Sicherheitsrates. Möglich werden damit unter anderem Ausgangssperren.

Damit eskaliert er Konflikt zwischen Russland und der Ukraine um die Separatisten-Gebiete im Osten des Landes immer mehr. Diese wurde unlängst von Russlands Präsident Wladimir Putin in ihrem Streben nach Unabhängigkeit von der Ukraine anerkannt. US-Präsident Joe Biden verschiebt derweil NATO-Truppen in die östlichen Nato-Mitgliedsstaaten.

 

 

Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hat vor einer Ausweitung des Ukraine-Konflikts gewarnt. Die Anerkennung der „Volksrepubliken“ Luhansk und Donezk durch den Kreml sei „eine offene Kriegserklärung. Nicht nur an die Ukraine, sondern auch an Deutschland, an die ganze freie Welt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Gefahr eines neuen Weltkriegs in Europa ist sehr real und sogar zum Greifen nah“, so Melnyk.

Laut einer Einschätzung der britischen Regierung ist ein Großangriff Russlands auf die ukrainische Hauptstadt Kiew „sehr wahrscheinlich“. „Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass er seinen Plan für eine groß angelegte Invasion der Ukraine in die Tat umsetzen wird“, sagte Außenministerin Liz Truss dem TV-Sender Sky News. Teil davon werde wohl ein Vorrücken der russischen Armee nach Kiew sein, so Truss.

Im Konfliktgebiet in der Ostukraine haben internationale Beobachtende erneut mehr als 1000 Explosionen registriert. Besonders betroffen war nach einem Bericht der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Region Luhansk mit 1224 „Verstößen gegen den Waffenstillstand“, darunter 1149 Explosionen. In der Region Donezk lag die Zahl bei 703 Verstößen, darunter 332 Explosionen, wie die OSZE in der Ukraine mitteilte. Die Zahlen sind seit Tagen hoch. Die Beobachter besichtigten nach eigenen Angaben zerstörte Gebäude auf dem von ukrainischen Behörden kontrollierten Teil der Region.

Deutschland und die EU reagieren derweil mit Sanktionen. Olaf Scholz hat entschieden, die Ostseepipeline Nord Stream 2 erst einmal auf Eis zulegen. Nord Stream 2 soll Europa mit russischem Gas versorgen.

Die Fronten sind derweil verhärtet. Die Lage verschärft sich zunehmend. Nun ist diplomatisches Geschick à la Angela Merkel gefragt. Die höchste Prämisse sollten alle Regierungschef darauf legen, den Frieden zu sichern.

 




Neue 2,9ha große Photovoltaikanlage zwischen Mäusdorf und Kügelhof geplant

Einmal mehr stand die Freiflächen-Photovoltaik im Mittelpunkt einer Gemeinderatssitzung in Künzelsau. Gleich über drei Projekte war am 22. Februar 2022 zu beschließen.

Bebauungsplan Steinacker Vogelherd beschlossen

Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt „Solarpark Steinacker Vogelherd“ oberhalb von Nagelsberg (GSCHWÄTZ berichtete). Das Projekt war aufgrund der Einwendung des Regionalverbands stark verkleinert worden, eine ursprünglich geplante Bürgerbeteiligung an der Betreibergesellschaft konnte daher nicht realisiert werden. Bauen und betreiben werden den Solarpark Johannes Braun und Klaus Kempf, Landwirte aus Nagelsberg, die dafür eine Betreibergesellschaft gegründet haben. In vorhergegangen Sitzungen wurde das Projekt im Gemeinderat schon als „geradezu eine Blaupause“ (Rainer Süßmann) oder „Vorzeigeobjekt“ (Robert Volpp) bezeichnet.
Die verbliebenen Einwendungen von „Trägern öffentliche Belange“, beispielsweise zum Artenschutz, konnten zur Zufriedenheit geklärt werden, dem Projekt steht jetzt nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat  stimmte denn auch der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem Vertrag zwischen der Stadt Künzelsau und der Betreibergesellschaft einstimmig zu.

Neues Projekt in Mäusdorf

Lageplan geplante PV-Anlage in Mäusdorf, links oben Richtung Kügelhof.  Foto: Sitzungsunterlagen

Ein neues Projekt stellte Jochen Schurg, Landwirt aus Mäusdorf vor: Er plant eine Anlage von 2.9ha Größe südlich der Straße zwischen Kügelhof und Mäusdorf, die er als zusätzliches Standbein für seinen Hof selber betreiben möchte. Ralf Stier, der mit seinem Unternehmen ingenia die Planung des Projekts durchführt, präsentierte das Projekt: Die Regelungen der Stadt Künzelsau seien erfüllt, auch die regionale Wertschöpfung, da Jochen Schurg als heimischer Unternehmer die Anlage selber betreiben will.
Einzig die Rückbauverpflichtung nach 30 Jahren will Stier nicht so hinnehmen: Module würden höchstwahrscheinlich länger als 30 Jahre Leistung bringen, er schlägt eine Rückbauverpflichtung vor, wenn die Anlage längere Zeit nicht betrieben werden sollte.

„Vorbehaltlos befürwortet“

Der Ortschaftsrat hat, so sagt es Ortsvorsteher Ernst Baudermann, das Projekt „vorbehaltlos befürwortet“.
Diskussion gibt es trotzdem, etwa über mögliche „Zweitnutzungen“, d.h. Nutzpflanzungen auf dem Gelände, das eigentlich als extensiv geplant ist. In diesem Falle müßten dann Ersatzflächen geschaffen werden, darauf weist Erhard Demuth hin. Reintraut Lindenmaier schlägt eine Windnutzung auf dem Gelände vor: „In Norddeutschland stört es niemanden, wenn neben der Ferienanlage ein Windrad steht“ – sie findet allerdings damit wenig Zustimmung.
Auch bei diesem Projekt ist sich der Gemeinderat einig und stimmt einstimmig für die Erstellung eines Bebauungsplans.

Kritik am Projekt in Steinbach

Links neben der bestehenden PV-Anlage ist eine zusätzliche Anlage geplant. Foto: GSCHWÄTZ

Ganz anders sieht der Gemeinderat ein Projekt eines Landwirts in Steinbach: Dort soll neben der bereits bestehenden Anlage eine ungefähr gleich große Anlage gebaut werden. Diese soll allerdings nicht vom Landwirt, dem Eigentümer des Geländes, projektiert und betreiben werden, sondern von einer Betreibergesellschaft, hinter der wiederum ein Investor steht. Der Eigentümer selbst würde durch Pachtzahlungen profitieren – das Steueraufkommen würde nicht in Künzelsau bezahlt werden. Das widerspricht den Kriterien der Stadt, die eine lokale Wertschöpfung vorgeben. Außerdem bestehen Bedenken wegen der möglichen Zerstörung des regionalen Grünzugs. „Wie sollen wir damit umgehen?“ fragt Hans-Jürgen Saknus, schließlich sei auch östlich der bestehenden Anlage eine weitere Anlage möglich, dann hätte man mitten im Grünzug rund 9ha Solaranlage.
Dem Projektierer und dem Landwirt, beide waren nicht anwesend, sind diese Fragen bekannt – eine Antwort wurde dem Gemeinderat nicht gegeben.

„Irgendwelche Anträge“

Auch wenn Bauamtsleiterin Roswitha Deptner sagt, dass diese Fragestellungen eigentlich erst Thema im folgenden  Bebauungsplanverfahren seien und damit im derzeitigen Status noch gar nicht beantwortet werden müßten, läßt sich der Gemeinderat nicht darauf ein. Von „nicht die Katze im Sack kaufen“ ist die Rede.  Auch dürfte einigen Gemeinderät:innen die Aussage der Antragsteller, dass sie den Beschluß benötigen, um Anträge zu stellen, nicht wirklich gut gefallen haben. Welche Anträge das sein sollen, wurde nicht klar. Christian von Stetten fragt: „Welche Zuschüsse könnte der Betreiber jetzt anfordern?“ – und erläutert, dass es für derartige Anlagen momentan gar keine Zuschüsse gibt. Er war mit dem Antragsteller bereits in einer vorhergehenden Sitzung aneinandergeraten, als der sich auf gesetzliche Regelungen bezog, die von Stetten bestritt. Und auch Roswitha Deptner kann nicht weiterhelfen, sie spricht nur von „irgendwelchen Anträgen“, genaueres weiß sie nicht.

Keine Abstimmung

Auf eine Abstimmung über den Aufstellungsbeschluß wollen sich Bürgermeister und Gemeinderat nicht einlassen – würde der Beschluß abgelehnt, dürfte sich der Gemeinderat nämlich frühestens in einem halben Jahr wieder damit befassen. Der Rat läßt mit der beschlossenen Vertagung den Antragstellern die Tür offen, durch Beantwortung der offenen Fragen das Projekt in einer der nächsten Sitzungen auf den Weg zu bringen.

Kriterien sollen angepaßt werden können

Während der Diskussionen dieser drei Projekte ergaben sich mehrere Punkte, in denen die Kriterien der Stadt Künzelsau an ihre Grenzen geraten sind: Landwirtschaftliche Zweitnutzung, die mögliche Zerstörung des regionalen Grünzugs oder die Rückbauverpflichtung.
Verena Löhlein-Ehrler, folgt einem juristischen Prinzip: Wenn Regeln scheinbar nicht eindeutig sind, muß man sich die Frage stellen, welche Intention hinter den Regeln steht. „Wollen wir keinen Rieseninvestor oder wollen wir keine großen Anlagen?“ fragt sie und erinnert daran, dass die Regelungen dazu dienen sollten, dass kleine lokale Bewerber zum Zuge kommen können.
Ebenfalls im Raum steht die Überlegung, ob man von Betreibern eine Sicherheitsleistung für den Rückbau, etwa in Form einer Sicherungshypothek, einfordern soll und ob die feste 30-Jahresfrist für den Rückbau technisch sinnvoll ist.

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass das fraktionsübergreifende Gremium, das die Regeln formuliert hat, über eine Erweiterung und Weiterentwicklung der Regeln beraten soll.

Text: Matthias Lauterer




Bergbahn wegen Wartungsarbeiten und Gehölzpflege entlang der Schienentrasse zeitweise außer Betrieb

Am 28. Februar und 1. März 2022 ist die Künzelsauer Bergbahn wegen Wartungsarbeiten und Gehölzpflege entlang der Schienentrasse zeitweise außer Betrieb.

Die Künzelsauer Bergbahn. Foto: Stadt Künzelsau / Olivier Schniepp, Foto Linke

Wartung der Türen

Die Türen an den beiden Waggons der Künzelsauer Bergbahn müssen gewartet werden. Deshalb kann die Bahn am Montag, 28. Februar und Dienstag, 1. März 2022 nur morgens und abends fahren, tagsüber wird sie durch Busse ersetzt.

Das Notwendige mit dem Nützlichen verbinden

„Wahrend solcher Wartungszeiten versuchen wir auch andere anstehende Arbeiten mit
zu erledigen, um den Betriebsausfall möglichst gering zu halten“, so Günter Kantenwein, Betriebsleiter der Bahn. „Deshalb planen wir, parallel zu den Arbeiten an den Waggontüren entlang der Schienentrasse Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.“

Morgens und abends Bahn im Normalbetrieb, tagsüber Bus anstatt Bahn

Trotz der Arbeiten ist die Bergbahn am 28. Februar und 1. März 2022 von 6.15 bis 8.00 Uhr und von 18.00 bis 22.30 Uhr wie gewohnt im Viertel-Stunden-Takt in Betrieb. Von 8 bis 18 Uhr ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, für den folgender Fahrplan gilt:

Talstation in Richtung Taläcker Bushaltestelle Claude-MonetStraße:
Erste Fahrt: 8.00 Uhr, danach alle 30 Minuten; letzte Fahrt: 18.00 Uhr.

Taläcker Bushaltestelle Claude-Monet-Straße in Richtung
Talstation: Erste Fahrt: 8.15 Uhr, danach alle 30 Minuten; letzte Fahrt: 17.45 Uhr.

Pressemitteilung Stadt Künzelsau