1

Elternmentoren unterstützen bei sprachlichen Barrieren

Ab Mai 2022 sind 13 frischgebackene Interkulturelle Elternmentoren und Elternmentorinnen zur sprachlichen Unterstützung von Eltern bei Elterngesprächen, Elternabenden, Hilfegesprächen und ähnlichem in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen im Einsatz. Die Ehrenamtlichen wurden seit September 2021 in einer Kooperation des Landratsamt Hohenlohekreis mit der Akademie für Innovative Bildung und Management Heilbronn-Franken gGmbH (aim) in Online-Schulungen hierfür ausgebildet. Mit den bereits früher qualifizierten Elternmentoren kann nun auf insgesamt 22 Ansprechpersonen mit Kenntnissen in insgesamt 22 Sprachen zurückgegriffen werden.

So viele Ehrenamtliche, dass eine weitere Schulung stattfinden wird

Da sich bereits weitere Ehrenamtliche gemeldet haben, wird das Amt für Kreisschulen und Bildung beim Landratsamt Hohenlohekreis im Herbst 2022 die nächste Schulung in Kooperation mit der aim anbieten. Gesucht werden Personen, die neben Deutsch noch weitere Sprachen beherrschen. Unterstützung fehlt zum Beispiel bei afrikanischen Sprachen sowie in Bulgarisch, Ungarisch, Türkisch, Vietnamesisch, Georgisch, Ukrainisch und vielen weiteren. Eine deutsch- und englischsprachige Informationsbroschüre über die Interkulturellen Elternmentoren wird derzeit an die Kitas, Schulen, Einrichtungen, Bürgermeisterämter und Integrationsmanager im Kreis verteilt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Interessierte, aber auch Personen, die Unterstützung benötigen, unter elternmentoren@hohenlohekreis.de. Die beiden Koordinatorinnen im Landratsamt, Nadine Rüdenauer, Tel. 07940 18-1924 und Sabine Krämer, Tel. 07940 18-1920, informieren gerne über die Tätigkeit oder die Abläufe bei Einsätzen oder über die Schulungsinhalte zur Qualifizierung.

Pressemitteilung Hohenlohekreis




Zum Fremdschämen

Vor (!, nicht etwa während) der Bundestagssitzung am Donnerstag, den 17. März 2022, kam im Berliner Reichstag mittels einer Videoschalte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj zu Wort. Seine Rede war eindrucksvoll und bedrückend, vor allem, da er auch seine Enttäuschung über die Politik der Bundesrepublik äußerte.

Fehlende Aussprache

Weniger eindrucksvoll war das, was der Bundestag vor und nach dieser Rede veranstaltete. „Würdelos“ oder „Peinlich“ kommentieren Presse und „die sozialen Medien“ das Verhalten der Bundestagsabgeordneten. Was war passiert? Nach der Rede Selenskyjs sollte die Bundestagssitzung beginnen, mit einer ganz normalen Tagesordnung, die unter anderem mit Geburtstagsgrüßen begann. Das wollte die CDU nicht und forderte mittels eines Geschäftsordnungsantrags eine Aussprache über die Rede.

Aussprache wäre sinnvoll gewesen

Ein prinzipiell durchaus sinnvoller Vorschlag, denn einigen Abgeordneten war das Entsetzen über die Schilderungen Selenskyjs noch ins Gesicht geschrieben. Aber auf der Tagesordnung stand der Punkt nunmal nicht. Auf der Tagesordnung, die fraktionsübergreifend und offenbar mit den Stimmen der CDU beschlossen wurde. Dass Selenskyj im Bundestag zu Wort kommen würde, war lange bekannt. Das kann der CDU nicht kurz vor der Bundestagssitzung eingefallen sein. Es wäre also durchaus möglich gewesen, Selenskyj innerhalb der Sitzung zu Wort kommen zu lassen und danach eine Aussprache einzuplanen – das wäre der Würde des ukrainischen Präsidentenamtes und des Deutschen Bundestags angemessen gewesen.

Wie trotzige Kinder

Friedrich Merz am 17. März 2022 im Bundestag. Screenshot ARD

Stattdessen hat man das, wohlgemerkt: auch die CDU, unterlassen. Stattdessen geht Friedrich Merz ans Mikrofon und betreibt mittels Geschäftsordnungsantrag Parteipolitik – vor den Augen der Welt. Und einige CDU-Abgeordnete tun es ihm nach und nutzen ihre knappe Redezeit zu anderen Tagesordnungspunkten, um immer wieder auf dem Thema herumzureiten. Sie erscheinen wie trotzige Kinder, die mit dem Füßchen aufstampfen. Und statt einer inhaltlichen Aussprache über die Konsequenzen von  Selenskyjs Aussagen schaut die Welt einer gegenseitigen Schuldzuweisung über Formalien zu.

Würdeloses Schauspiel

Ja, es war peinlich und würdelos, Selenskyj zu- und einfach so kommentarlos wieder wegzuschalten und keine Aussprache einzuplanen.
Mindestens genauso peinlich war es, Selenskyj zum Spielball von Parteipolitik und Parteiraison zu machen.
Und Friedrich Merz hat sich letztendlich selbst entwürdigt, indem er als Fraktionsführer der größten Oppositionspartei dieses würdelose Schauspiel initiiert und angeführt hat. Man hätte das alles vorher klären und besser planen können – zum Fremdschämen war dieses Verhalten parteiübergreifend.

Die Beteiligten an diesem Schauspiel haben der Welt ein Bild von Deutschland vermittelt, das man sich als Bürger dieses Landes nicht wünscht.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Bild des Tages




Schneller Fahndungserfolg: Räuber in Haft

Ein 34-Jähriger wurde am Dienstag, den 15. März, in Öhringen festgenommen. Der Mann steht in Verdacht, gegen 13.30 Uhr einen 25-jährigen Paketzusteller überfallen zu haben.

Mutmaßlich unter Betäubungsmitteleinfluß

Der mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Tatverdächtige soll in der Poststraße in der Nähe eines Cafés in das Fahrzeug des 25-Jährigen gestiegen sein, diesen zu Boden gestoßen und mehrere Pakete entwendet haben, mit denen er zu Fuß in Richtung des Marktplatzes flüchtete. Der leicht verletzte Paketzusteller verfolgte den Tatverdächtigen und brachte die von diesem in der Kirchgasse fallengelassenen Pakete zurück zu seinem Fahrzeug. Bei der Fortsetzung seiner Zusteller-Route konnte der 25-Jährige den Tatverdächtigen erneut in der Poststraße entdecken. Er folgte ihm über den Haagweg, durch eine Fußgängerunterführung, die Ebertstraße und die Otto-Meister-Straße, wobei der Tatverdächtige den Verfolger durch Vorzeigen eines Taschenmessers auf Abstand hielt. Die verständigte Polizei konnte den Tatverdächtigen im Bereich des Wollreffenwegs/Otto-Röhm-Straße vorläufig festnehmen. Zuvor soll dieser versucht haben, mehrere Autofahrer anzusprechen, und an Fahrzeuge geklopft haben.

Haftbefehl erlassen

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte gegen den 34-Jährigen einen Haftbefehl, der von einem Haftrichter des Amtsgerichts Öhringen am 16. März 2022 erlassen und in Vollzug gesetzt wurde. Der Tatverdächtige kam in eine Justizvollzugsanstalt. Das Kriminalkommissariat Künzelsau hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die die Tat oder die Flucht gesehen haben oder von dem Mann angesprochen wurden, sich unter der Telefonnummer 07940 9400, zu melden.

Presseinformation Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn

 

 




Zufallsfund: Zoll findet Dopingmittel auf der A6

 

Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf der Autobahn 6 zwischen den Anschlussstellen Kupferzell und Neuenstein stellten Zöllnerinnen und Zöllner über 6.000 Verpackungseinheiten mit anmeldepflichtigen Substanzen sicher.

Rund 6.000 Dosen muskelaufbauender Präparate versteckt

Der 46-jährige Fahrer eines LKW mit türkischer Zulassung gab zu Beginn der Befragung nach anmeldepflichtigen Waren an, nichts dergleichen mitzuführen, bei der Überprüfung des Transportmittels fanden die Beamten jedoch im Verborgenen die ihnen verschwiegenen Präparate, wie beispielsweise Insulininjektionen und Somatropin. In drei bauartbedingten Hohlräumen waren die nicht verkehrsfähigen Arznei- und Dopingmittel versteckt. Die aufgefundenen Substanzen können u.a. auch zum Muskelaufbau eingesetzt werden und sind daher auch in Bodybuilderkreisen bekannt. Vor Ort wurde durch die Einsatzkräfte des Zolls noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen den Fahrer des LKW eingeleitet. Bannbruch begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot in die Bundesrepublik Deutschland einführt, ausführt oder durchführt. Für weitere Ermittlungen wurde der Sachverhalt an den Zollfahndungsdienst abgegeben.

Zusatzinformationen:

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Be-darf des Reisenden entsprechenden Menge mitgebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurückverbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Es gibt jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Hierunter fallen gefälschte Arzneimittel, zum Beispiel die Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt, oder besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe, die in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz (zum Beispiel Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol) aufgelistet sind, und deren Besitz oder Verbringen nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport in einer „nicht geringen Menge“ bereits verboten ist Die Festsetzung der „nicht geringen Menge“ für die einzelnen Stoffe erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.

Pressemitteilung Hauptzollamt Heilbronn

 




Künzelsau: Eberhard-Gienger-Halle als weitere Unterkunft für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine vorbereitet

Am Donnerstag, den 17. März 2022, hat das Landratsamt Hohenlohekreis damit begonnen, die Eberhard-Gienger-Halle Künzelsau als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine vorzubereiten. Hintergrund ist die eindringliche Bitte des Regierungspräsidiums Stuttgart an alle Kreise, angesichts der sich abzeichnenden Lage mindestens eine Halle einzurichten, um schnell eine große Anzahl Personen aufnehmen zu können.

Hohe Zuweisungszahlen.

„Aufgrund von täglich vierstelligen Zuweisungszahlen an das Land Baden-Württemberg müssen wir als Kreis, insbesondere angesichts der belegten Landeserstaufnahmestellen, ab sofort jederzeit mit ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainern rechnen“, erklärt Mike Weise, zuständiger Dezernent im Landratsamt Hohenlohekreis. „Bislang wurden uns vom Land aber noch keine Geflüchteten zugewiesen.“

Ab Montag bezugsfertig

Gemeinsam mit den Einsatzkräften von THW und DRK hat Kreisbrandmeister Torsten Rönisch die kreiseigene Halle am Berufsschulzentrum Künzelsau am Donnerstag erkundet und für die nächsten drei Tage einen Einsatzplan zur Einrichtung von 180 Plätzen erstellt. Ab Montag, 21. März 2022, wird die Halle bezugsfertig sein. Wie lange diese als Unterkunft genutzt werden soll, steht noch nicht fest.

Weiterhin auch private Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtenden gesucht

Wer private Räumlichkeiten für die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine melden kann, wendet sich an das Rathaus der Stadt oder Gemeinde.

Wer ein größeres Mietobjekt zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern anbieten kann, wendet sich an das Landratsamt unter Tel. 07940 18-1303 oder per E-Mail an OrdnungundZuwanderung@hohenlohekreis.de. Ein Formular zur Meldung ist unter Bürgerservice / Was erledige ich wo? / Formulare / Ordnung und Zuwanderung hinterlegt.

Meldung aufgenommener Geflüchteter

Wer Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen hat, meldet dies bitte bei seinem Bürgermeisteramt. Dort erfolgt die Registrierung und bei Bedarf die wohnungsrechtliche Anmeldung. Ausländerrechtliche Fragen beantwortet die zuständige Ausländerbehörde. Für Stadt Öhringen, Gemeinde Zweiflingen und Gemeinde Pfedelbach ist dies die Stadtverwaltung Öhringen, für alle anderen Städte und Gemeinden das Landratsamt Hohenlohekreis (erreichbar unter auslaenderamt@hohenlohekreis.de). Leistungsrechtliche Fragen beantwortet die Asylbewerberleistungsstelle des Hohenlohekreises unter asyl@hohenlohekreis.de

Weitere Informationen

Unter www.hohenlohekreis.de/ukraine werden alle Informationen zur Situation im Hohenlohekreis laufend aktualisiert. Allgemeine Infos hat das Ministerium für Justiz und für Migration Baden-Württemberg zusammengestellt unter https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Informationen+zur+Ukraine.

 




21-Jährige schläft ein, während Essen auf dem Herd in Brand geriet

am Montagabend, den 14. März 2022, schlief eine 21-Jährige ein, während sie Essen auf dem Herd hatte. Die Speisen fingen daraufhin an zu brennen und setzte dadurch die Küchenzeile in Brand, wie die Polizei mitteilte. Zwar wurde die Küche in Mitleidenschaft gezogen, das Feuer breitete sich aber nicht in der restlichen Wohnung aus.

Zwei Fahrzeuge der Feuerwehr, die Polizei sowie der Rettungsdienst waren in der Mariannenstraße im Einsatz. Die beiden Bewohner der betroffenen Wohnung wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Der bei dem Brand entstandene Sachschaden wird auf zirka 20.000 Euro geschätzt.




Stellenangebot: Gramlich Malerarbeiten sucht Maler/Lackierer, auch Quereinstieg möglich

Die Malerwerkstatt Sven Gramlich sucht ab sofort Maler / Lackierer / Stuckateur oder Trockenbauer (m/w/d), auch Quereinstieg möglich. Die Malerwerkstatt ist auch gerne bereit, ungelernte Kräfte einzuarbeiten.

Wir bieten:

|| attraktive Entlohnung

|| abwechslungsreiche Tätigkeiten

|| unbefristeten Arbeitsvertrag

Kontakt:

Malerwerkstatt Sven Gramlich

Hagweg 8

74679 Crispenhofen

info@regenbogenfarben.de

Telefon: 0172/690 72 88




Rund 60 Millionen Euro aus Rettungsschirm-Mitteln

Das Land Baden-Württemberg hilft der in Folge rasant steigender Kraftstoffpreise in Bedrängnis geratenen Busbranche durch schnelle Überweisung eines dreistelligen Millionenbetrags aus dem ÖPNV-Rettungsschirm und eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg hervor. Aus den Rettungsschirm-Mitteln werden in den kommenden Tagen vorab gut 120 Millionen Euro überwiesen. Hinzu kommen knapp 60 Millionen Euro Vorwegzahlung von Mitteln nach dem ÖPNV-Gesetz an die kommunalen Aufgabenträger.

Das schaffe zunächst einen Zeitgewinn

„So kann die Liquidität der Betriebe für die kommenden Monate gesichert werden.“ Dies teilte Verkehrsminister Winfried Hermann  am Mittwoch nach einem Krisengipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche und der Kommunalverbände mit. Das schaffe zunächst einen Zeitgewinn, bis neue Lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Einigkeit bestand darin, dass Land, Verkehrsunternehmen und die kommunale Seite gemeinsam an einem Stützungspakt für den ÖPNV arbeiten. Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir brauchen einen erweiterten und verlängerten Rettungsschirm und deutlich höhere Regionalisierungsmittel vom Bund.

Land Baden-Württemberg fordert

„Die meist kleinen und mittelständischen Busunternehmen sind das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen. Ihre täglichen Leistungen im Linienverkehr sind ein wichtiger Beitrag für die Verkehrswende hin zu einer klimaschonenden Mobilität. Deshalb sind wir bereit, sie durch eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln zu stabilisieren. Nun müssten auch die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger im Busverkehr ihren Anteil für Unterstützung der Busbranche bringen.“

Klimaneutrale Antriebe gewünscht

Der Minister unterstrich: „Das Land fördert schon seit Jahren mit erheblichen und steigenden Finanzmitteln den Busverkehr. Den Einsatz klimaneutraler Antriebe mit Batterie oder Brennstoffzelle unterstützen wir in besonderem Maß.“

Den Busverbänden und den kommunalen Aufgabenträgern wurde zugesagt, dass die Fördermittel für den Busverkehr nach §15 ÖPNV-Gesetz in Höhe von 58,5 Millionen Euro bereits in den kommenden Tagen statt regulär zum 1. Oktober 2022 ausbezahlt werden.

Für den Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) erklärte der Vorsitzende Klaus Sedelmeier: „Wichtig ist neben den vorgezogenen Liquiditätshilfen – welche die Unternehmen nur kurzfristig entlasten – vor allem eine Übernahme der Mehrkosten. Und zwar schnell, nicht erst in zwei oder drei Monaten.“

Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Baden-Württemberg, Ulrich Weber sagte: „Kleine und große Verkehrsunternehmen im Land sind stark betroffen von den massiven und unvorhersehbaren Energiepreissteigerungen. Wir richten uns mit der Bitte an Bund und Land, diese hohen Mehrkosten auszugleichen, z.B. durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Damit kann der ÖPNV in seiner heutigen Qualität gesichert und weiter ausgebaut werden“.

Von kommunaler Seite erklärten der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, der Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger und die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Nusser: „Die ÖPNV-Branche muss in der aktuellen Energiekrise stabilisiert werden, denn ohne sie werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Die kommunalen Aufgabenträger werden daher die Liquiditätshilfen des Landes kurzfristig weiterreichen. Zugleich werden wir uns für den ÖPNV-Stützungspakt engagieren, den das Land gemeinsam mit den Unternehmen und den Kommunen noch vor Ostern auf den Weg bringen wird. Teil dieses Stützungspakts muss nach Auffassung der Kommunalen Landesverbände ein aus originärem Landesgeld gespeistes Sonderprogramm zugunsten der ÖPNV-Branche einschließlich der kommunalen Verkehrsunternehmen sein. Die kommunalen Aufgabenträger werden sich insbesondere auch durch Vertragsanpassungen an der Problemlösung beteiligen.“




Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten

Ab Mittwoch, 16. März gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs eine Impfpflicht gegen Covid-19. Um die Übermittlung der Nachweise über eine Impfung, die Genesung von einer Coronainfektion oder die Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen durch die Einrichtungen an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg ein landeseinheitliches und datensicheres digitales Meldeportal freischalten.

Wenig Verwaltungsaufwand bei Nutzung des Meldeportals – zumindest beim Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt die Nutzung dieses Meldeportals, da die Meldungen dadurch effizient und mit einem geringeren Verwaltungsaufwand bearbeitet werden können. Auch für die Einrichtungen stellt dieser Weg die sicherste und einfachste Möglichkeit dar, ihrer gesetzlichen Benachrichtigungspflicht nachzukommen.

Die Authentifizierung beim Portal erfolgt mit dem ELSTER-Unternehmenskonto. Einrichtungen ohne Steuernummer können ein Zertifikat beantragen. Bei Verzögerungen in der Zusendung wird eine Übergangsfrist von 14 Tagen gewährt. Alle Fragen rund um die Einrichtung des ELSTER-Kontos und die Nutzung des Meldeportals beantwortet das Sozialministerium unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht. Diese Informationen sind auch auf www.corona-im-hok.de unter Aktuelle Hinweise > Einrichtungsbezogene Impfpflicht hinterlegt.

Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohe