Laut Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall wurden die Ermittlungen gegen Personen im Umkreis eines Altenheims in Künzelsau-Kocherstetten eingestellt. Die Ermittlungen ergaben offenbar nicht „genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage“, wie es §170 StPO formuliert. Auf konkrete GSCHWÄTZ-Rückfrage bestätigte Oberstaatsanwalt Harald Lustig, bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall für die Pressearbeit zuständig, dass in Räumlichkeiten des Altenheims zwar eine Kamera installiert war, aber kein Nachweis geführt werden konnte, dass diese Kamera in Betrieb war und Aufnahmen der Beschäftigten erstellt wurden.
Man hat zwar eine Kamera, aber keine Aufnahmen gefunden
Kurz gesagt: Man hat bei den Ermittlungen keine Filme oder Fotos gefunden, die mit dieser Kamera gemacht worden wären. Allein mit dem Vorhandensein einer Kamera, ohne eine Bildaufnahme vorweisen zu können, ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Anklage zu erheben. So funktioniert nun einmal der Rechtsstaat, auch Beschuldigten steht ein Schutz zu – und das ist gut so.
Auch ohne strafrechtliche Konsequenzen: Vertrauensverhältnis beschädigt
Dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber allein durch das Vorhandensein dieser Kamera und die Möglichkeit, dass mit dieser Kamera auch Aufnahmen gemacht worden sein könnten, getrübt ist, ist andererseits gut nachvollziehbar.
Nicht zum erstenmal im Visier
Nicht zum erstenmal stand dieses Altenheim im Zentrum von strafrechtlichen Ermittlungen. Aus dem Jahr 2016 ist ein Fall aktenkundig, wo eine Person erst auf Druck ihres Betreuers in ein Krankenhaus gebracht wurde. Die Gesundheit dieser Person sei dabei bereits so weit beeinträchtigt, dass ein Bein amputiert werden mußte. Das für die Heimaufsicht verantwortliche Landratsamt teilt dazu mit: „Die Heimaufsicht erhielt nach dem genannten Krankenhausaufenthalt von diesem Fall Kenntnis. Die Heimaufsicht hat den Fall nach fachlichem Austausch mit dem Gesundheitsamt an die Kriminalpolizei Künzelsau übergeben.“ Auch in diesem Fall wurde keine Anklage erhoben, denn „das Verfahren wurde eingestellt, da sich ein strafbares Verhalten nicht belegen ließ“, so eine Mitteilung der Polizei. Die betroffene Person wurde nach ihrem Krankenhausaufenthalt in ein anderes Heim verlegt.
Keine Auffälligkeiten festgestellt
Es fanden „sowohl im September 2015 als auch im März 2016 Heimschauen durch die Heimaufsicht statt. Dabei wurden keine Auffälligkeiten und keine Hinweise auf gefährliche Pflege festgestellt“, schreibt das Landratsamt: „Im Hinblick auf das Pflegeheim allgemein hat die Heimaufsicht im März 2016 eine Heimschau durchgeführt. Hinweise auf vergleichbare Vorkommnisse oder sonstige Beanstandungen gab es dabei keine, deshalb wurden keine weiteren Auflagen erteilt.“
Laufende Rechtsstreitigkeiten
Diese beiden strafrechtlichen Fälle sind also juristisch abgeschlossen, allerdings gibt es aktuell weitere laufende Rechtsstreitigkeiten:
GSCHWÄTZ berichtete von einem Anwaltsschreiben im Auftrag der Betreibergesellschaft „Pflegeheim Alte Harmonie GmbH“, in dem deren Anwalt eine Beleidigung im Internet unterstellt und eine strafbewehrte und natürlich kostenpflichtige Unterlassungserklärung fordert. Diese rechtliche Auseinandersetzung ist noch nicht beendet.
Ein weiteres Anwaltsschreiben
Inzwischen hat GSCHWÄTZ Kenntnis von einem weiteren Anwaltsschreiben, welche das Heim versenden hat lassen an einen Ersteller eines kritischen Kommentars in den sozialen Medien über das Heim. Auch in diesem Schreiben geht es um ähnliche Vorwürfe um eine Google-Rezension. Günther Wernig*), der Adressat des Schreibens berichtet GSCHWÄTZ, dass eine Angehörige kurz vor der Schließung wegen Corona in das Pflegeheim aufgenommen wurde. Ein Besuch sei nach der Aufnahme wegen Corona nicht mehr möglich gewesen. Seine Angehörige höre sehr schlecht, daher sei auch ein telefonischer Kontakt kaum möglich gewesen. Er hätte schon erwartet, dass das Heim gerade in einem solchen Fall eine Kommunikation unterstützt hätte. Stattdessen sei ein telefonischer Kontakt mit dem Heim kaum möglich gewesen: Teils seien er selbst oder Familienangehörige brüsk abgewiesen worden, teils sei das Telefon gar nicht abgenommen worden. All das während der Corona-Isolation und einer dazugekommenen weiteren Erkrankung, aufgrund der sich die Familie Sorge um ihre Angehörige gemacht hat. Schließlich sei der alten Frau sogar der Heimvertrag aufgekündigt worden. Auch sie ist inzwischen in einem anderen Heim untergekommen. In seiner Bewertung sieht Günther Wernig keinerlei Schmähkritik, sondern eine Darstellung seiner gemachten Erfahrungen.
Andere Lösung wäre möglicherweise zielführender gewesen
Man muß sich fragen, ob nicht ein direktes Gespräch der Heimleitung mit den Erstellern der kritischen Rezensionen im Internet und der damit verbundenen Bitte, eventuell ehrverletzende Aussagen zu revidieren, sinnvoller gewesen wäre als die direkte Einschaltung eines Anwalts. Wikipedia beschreibt den sogenannten Streisand-Effekt: „Als Streisand-Effekt wird das soziologische Phänomen bezeichnet, wenn der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das Gegenteil erreicht, indem das ungeschickte Vorgehen eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die das Interesse an der Verbreitung der Information deutlich steigert.“ Mit GSCHWÄTZ wollte die Heimleitung nicht sprechen.
*) Günther Wernig heißt anders, sein Name ist der Redaktion bekannt.
Text: Matthias Lauterer