In Künzelsaus Kocherfreibad, auf der Homepage der Stadt Künzelsau als das „einzige Flußfreibad Baden-Württembergs“ bezeichnet, sind Bauarbeiten im Gange. Der Kocher wird durch eine umfangreiche Zaunanlage von den Liegewiesen komplett abgeschnitten, sodass der Zugang zum Wasser nur noch im bisherigen Nichtschwimmerbereich zwischen Strand und Insel möglich sein wird. Auch die Insel selbst wird mit einem Zaun versehen: Niemand soll mehr von der Insel in den Kocher springen können.

Die Liegewiese ist schon komplett vom Kocher abgeschnitten. Foto: GSCHWÄTZ
Gutachten: „gravierende Mängel beim Betrieb des Kocherfreibades, die unverzüglich abzustellen sind.“
Grund ist ein Gutachten einer „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB)“ zur Verkehrssicherheit des neu gestalteten Kocherfreibades. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, „dass es gravierende Mängel beim Betrieb des Kocherfreibades gibt, die unverzüglich abzustellen sind. Bei einem Unfall besteht die große Gefahr einer straf- und zivilrechtlichen Haftung, auch im Rahmen eines Organisationsverschuldens.“
Vernichtendes Gutachten für das frisch renovierte Bad
Diese Aussage trifft das Gutachten, nachdem das Kocherfreibad erst kurz vorher mit einem Aufwand von rund 1 Million Euro komplett renoviert und auf den neuesten Stand gebracht wurde.
Gutachten stellt die grundlegende Planung der Anlage in Frage
Es war oberstes Planungsziel, das Freibad weiterhin kombiniert zu nutzen: Ein gereinigter Bereich sowie ein Schwimmbereich im naturbelassenen Kocher. Genau das bemängelt nun das Gutachten: „Allerdings wird beim Betrieb nicht berücksichtigt, dass es sich derzeit um eine Kombination aus einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung mit einem Naturbad (Kocher) handelt.“
Ein Schildbürgerstreich?

Wie in Schilda: Kocherwasser muß im Eimer mitgebracht werden. Foto: GSCHWÄTZ
Auch der Kocher sei Badebereich und dieser sei vom Betreiber der Anlage, also der Stadt Künzelsau zu überwachen, „was bisher nicht der Fall ist bzw. nicht ausreichend genug erfolgen kann. Hinzu kommt, dass sich außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Freibades Personen (Nutzer des Camping- bzw. Zeltplatzes, Beachvolleyballspieler) ohne Aufsicht darin aufhalten können, was nicht zulässig ist. Außerhalb der Betriebszeiten ist das Kocherfreibad geschlossen zu halten, damit es nicht zu Unfällen kommen kann.“
Note 6 mit Sternchen
Das Gutachten stellt den Planern sozusagen das schlechtestmögliche Zeugnis aus. Man kann durchaus das Wort „Planungsversagen“ in den Mund nehmen, wenn ein Gutachten den verantwortlichen Planern derartiges ins Stammbuch schreibt.
Umzäunung als Lösung: „unser neues Guantanamo“
Dieses Gutachten führt nun dazu, dass die Stadt Künzelsau den Kocher jetzt mit Zäunen vom Kocherfreibad abtrennt. Eine Frau, die das Bad bisher häufig besuchte, nennt es bereits „unser neues Guantanamo“. Mit mehr als 180.000 Euro sind die Kosten der Umzäunung angesetzt. Das ist fast ein Fünftel der Renovierungskosten, die jetzt hinzukommen. Zwar soll diese Summe „aus Haushaltsresten“ gedeckt sein, trotzdem wird dieses Geld bezahlt werden müssen – aus einem knappen Etat, der zwischenzeitlich durch die Flüchtlingssituation noch knapper geworden ist.
Kein „Schwimm“bad mehr
Hinzukommen … für eine erhebliche Funktionsminderung des Bades: Von „Schwimm“bad kann man jetzt nicht mehr sprechen, da der Kocher als Schwimmstrecke nicht mehr erreichbar ist. Es bleibt ein Nichtschwimmerbereich und ein Kleinkinderbereich. Eigentlich ist das Kocherfreibad damit nichtmal mehr ein „Freibad“ sondern nur noch ein „Bad“. Vor allem ist es kein „Fluß“freibad mehr.
Zaun oder Kletterpark?
Der Zaun auf der Insel wird Kinder und Jugendliche gewiss nicht davon abhalten, in den Kocher zu springen. Im Gegenteil: Man kann davon ausgehen, dass dieser Zaun dazu benutzt werden wird, mit immer kunstvolleren Sprüngen in den Kocher vor Publikum zu glänzen. Eine Gefahrenquelle erster Güte – man muss sich nur vorstellen, dass ein Kind mit nassen Füssen vom Zaun abrutscht und auf den Beton aufschlägt -, die vielleicht bald zu einem neuen Gutachten und neuen Baumaßnahmen führen wird.
Können die Planer in Regress genommen werden?
GSCHWÄTZ hat daher bei der Stadt Künzelsau nachgefragt, ob die verantwortlichen Planer für die Kosten dieser Umzäunung regreßpflichtig gemacht werden können. Und es sind ja nicht nur die Kosten für die Zäune. Es ist ja auch mit einem Einnahmerückgang zu rechnen, da eifrige Schwimmer, die das Schwimmen im Fluß lieben, jetzt möglicherweise auf den Eintritt ins Bad verzichten werden. Die Berechnungen, die die Investition von einer Million Euro für die Renovierung des Bades rechtfertigten, dürften jetzt nicht mehr gültig sein.
Text: Matthias Lauterer