Insgesamt 126 Menschen kümmern sich im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn um die Strafverfolgung in einem Gebiet, in dem rund 900.000 Menschen wohnen. In einem Jahrespressegespräch informierte Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) Dr. Frank Schwörer über aktuelle Themen aus seiner Dienststelle. Für ihn war es das erste solche Pressegespräch, er ist erst seit 2020 im Amt und coronabedingt konnte das Gespräch 2021 nicht vor Ort stattfinden.
Speziell pandemiebedingte Kriminalität
Bereits im Jahre 2020 seien insbesondere schwere Eigentumsdelikte (+35%), Gewaltdelikte (+16%) sowie Betrug und Untreue (+5%) signifikant angestiegen. Insbesondere bei den Gewaltdelikten dürfte ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Pandemie bestehen, denn die Polizeistatistik meldet einen Anstieg der Gewalt unter Partnern. Die Ausgangssperren im Jahr 2020 dürften hier zu Konflikten geführt haben.
Für Betrüger hat die Pandemie ganz „neue Betätigungsfelder“ hervorgebracht: Wenig strenge Prüfungen bei Corona-Beihilfen, Abrechnungen von Corona-Tests oder bei Angeboten von Schutzausrüstungen hätten es potentiellen Betrügern auch leicht gemacht – bekannt geworden ist ein Fall aus einer Öhringer Shisha-Bar, an deren Betreiber rund eine Million Euro für nicht ausgeführte Coronatests ausgezahlt wurde. Aufgeflogen sei er nicht durch einen Hinweis der auszahlenden Behörde sondern aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung durch eine Bank. „Unbürokratisch und eine niedrige Hemmschwelle führt dazu …“, kritisiert Schwörer auch die Art und Weise, wie Geld ausgezahlt wird.
Während der Pandemie sei die Fälschung von Impfausweisen als völlig neues Delikt aufgetaucht. Erst Ende November 2021 wurde gesetzgeberisch klargestellt, dass es sich selbst beim Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises um eine Straftat handelt. Rund 350 Verfahren gibt es im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn, davon sind die Hälfte bereits abgeschlossen. Der Strafrahmen geht dabei bis zu 90 Tagessätzen – also drei Nettomonatsgehältern. Schwörer wird deutlich: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“
Ein Verfahren ist auch gegen einen Arzt anhängig, der 500 „Maskenatteste“ ausgestellt haben soll, ohne die Patienten zu kennen. Ein Brief mit einem „in Silberfolie eingepackten“ Geldbetrag sei wohl ausreichend gewesen.
Helfer beim Betrug: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen“
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind Delikte, in denen Geld transferiert wird. Ohne sogenannte „Finanzagenten“, die mithilfe ihres eigenen, scheinbar „seriösen“ Kontos bei einer inländischen Bank Gelder entgegennehmen und diese an die Hinterleute des Betrugs weiterleiten, wären viele Betrugsdelikte gar nicht durchführbar. LOStA Schwörer: „Die Zunahme des Waren-Online-Betrugs beruht auf der Tätigkeit der Finanzagenten!“
Oftmals sind diese Finanzagenten gar nicht in den Betrug eingeweiht und haben mit den eigentlichen Tätern gar nichts zu tun. Sie meinen sogar, dass sie ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis eingegangen seien. Auch „Love-Scamming“ sei verbreitet, wobei Menschen aus vermeintlicher Liebe finanzielle Unterstützungsdienste für Betrüger leisten.
Man macht sich sehr schnell strafbar
Aber, so warnt Staatsanwalt Müller-Kapteina, schon „Leichtfertigkeit“ führe zur Strafbarkeit: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen!“. Das Geldwäschegesetz sei hier sehr streng und solche Delikte führen in der Regel auch zur Anklage. Gerade der Finanzagent sei oftmals leicht zu ermitteln – der Betrogene kennt ja das scheinbar seriöse Konto.
Vermögensabschöpfung – „das ist bitter“
Die schmerzhafteste Folge für einen ertappten Finanzagenten ist oft gar nicht das strafrechtliche Urteil, sondern die Vermögensabschöpfung bzw. die „Einziehung von Wertersatz“: Er muß nicht nur das Geld zurückzahlen, das er für seine Dienste erhalten hat, sondern kann auch für die Begleichung des gesamten Schadens herangezogen werden, Müller-Kapteina: „Das ist bitter“. Er weist darauf hin, dass diese Zahlungsverpflichtungen auch durch eine eventuelle Privatinsolvenz nicht wegfallen.
Die Anzahl der Geldwäschedelikte hat sich von 2020 auf 2021 verdoppelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt meist aufgrund einer Strafanzeige des Betrugsopfers oder aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige durch ein Kreditinstitut.
Schockanrufe
In die „gewerbsmäßige Kriminalität“ fällt das Phänomen der sogenannten Schockanrufe: Menschen werden angerufen und mittels psychologischer Tricks dazu gebracht, Geld irgendwohin zu überweisen oder Geld und Wertgegenstände an eine Person – gerne wird vorgegaukelt, dass ein Polizeibeamter vorbeigeschickt werde – zu übergeben. Meist wenden sich die Anrufer, die in Call-Centern im Ausland sitzen und falsche Rufnummern anzeigen lassen, an ältere Menschen aus allen sozialen Schichten. Diese Schockanrufe sind kein neues Phänomen – der sogenannte „Enkeltrick“ ist beispielsweise uralt, aber die psychologischen Tricks der Täter wirken auch heute noch.
Allein im Bereich der StA Heilbronn gibt es zwischen 2020 und 2022 etwa 50 Geschädigte und einen Gesamtschaden von rund 1,5 Millionen Euro.
Die Zugriffschance liegt bei den sogenannten „Läufern“, also den Menschen, die zur Wohnung des Opfers zur Übernahme der Wertsachen geschickt werden. Dazu ist es aber notwendig, dass die potentiellen Opfer aufmerksam sind und die Polizei vor der Übergabe schon informieren. Ein Trick ist, einen Rückruf zu vereinbaren und zu versuchen, die Telefonnummer des angeblichen Anrufers zu ermitteln und ihn anzurufen, etwa die Polizeidienststelle, die angeblich angerufen hat. Müller-Kapteina kann hier nur an die Aufmerksamkeit der potentiellen Opfer appellieren. Vor allem sagt er: „Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft werden niemals die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen vereinbaren“.
Im zweiten Teil der Serie wird es um Kriminalität im Umfeld von Betäubungsmitteln (BTM) gehen. Dort gelang den Behörden die Sicherstellung teils großer Lieferungen, einige große Prozesse führten zu teils langjährigen Haftstrafen.
Text: Matthias Lauterer