Immer noch Disharmonie in der alten Harmonie
Schon mehrfach mußte GSCHWÄTZ über das Altenheim Alte Harmonie in Kocherstetten berichten. Erst fühlten sich Mitarbeiter bespitzelt (die strafrechtlichen Ermittlungen hierzu wurden eingestellt), dann ging es um Abmahnungen von Internet-Rezensionen und zuletzt um eine Begehung der Einrichtung durch eine Gruppe hochrangiger Beamter von der Stadt Künzelsau und dem Landratsamt des Hohenlohekreises.
Stadt Künzelsau und der Hohenlohekreis tun sich allerdings sehr schwer mit Auskünften über das Ergebnis der Begehung des Altenheims Alte Harmonie in Kocherstetten (GSCHWÄTZ berichtete). Außer dass es Auflagen gab, wollen die Behörden nichts sagen. Sie berufen sich auf die Interessen des Betreibers, die zu schützen seien.
Gemeinwohl überwiegt hier die Interessen des Betreibers
Dabei ist wohl eher das Gegenteil richtig: Das Gemeinwohl, das öffentliche Interesse, dürfte an dieser Stelle Vorrang vor den Interessen der Betreibergesellschaft haben. Schließlich geht es an dieser Stelle um alte Menschen, die sich nicht mehr selber helfen können und um Angehörige, die in einer emotionalen Notlage sind: Wer seine Angehörigen in pflegerische Obhut gibt, der will vorab sicher sein, dass sie würdevoll leben können, pflegerisch in guten Händen, sicher und behütet sind. Das ist oft das Letzte, was die Familie für die alten Menschen tun kann. Es können also die Interessen von fast jedem betroffen sein – denn auf fast jeden kann die Situation zukommen, einen Angehörigen in ein Pflegeheim geben zu müssen.
Sicherheitsmängel
Gerade mit der Sicherheit soll es aber in der alten Harmonie nicht zum Besten stehen – das jedenfalls sagt eine umfangreiche Mängelliste, die GSCHWÄTZ vorliegt und die möglicherweise auch der Anlass zur hochrangig besetzten Begehung durch die Stadt Künzelsau und das Landratsamt geführt hat. Soviel geben die Ämter nämlich preis: Es liegt ihnen eine Anzeige vor, aufgrund der die Begehung angesetzt wurde.
GSCHWÄTZ liegt eine detaillierte Liste mit Mängeln vor, die eine Person in der Einrichtung festgestellt hat. Einige der Punkte auf dieser Mängelliste wurden GSCHWÄTZ inzwischen von einer weiteren Quelle, die nicht genannt werden will, verifiziert, insbesondere sind dies Mängel aus dem Bereich des Brandschutzes. Ob die Mängel zwischenzeitlich behoben sind, ist nicht bekannt, dazu wollen sich weder Ämter noch die Betreiber des Heimes äußern. Die Betreiber des Heims haben auf Anfragen überhaupt nicht reagiert. Die von unterschiedlichen Quellen bestätigten Mängel sind:
- Zum Zeitpunkt, als die Mängelliste erstellt wurde, waren Erdgeschossfenster, die als Fluchtweg deklariert sind, teilweise abgeschlossen und für die Bewohner:innen nicht zu öffnen.
- Die Flucht durch das Fenster wäre für die Bewohner:innen ohnehin nicht ungefährlich gewesen, da Elektroheizungen vor den Fenstern plaziert waren, die nicht kippgesichert waren.
- Der Haupteingang war zu diesem Zeitpunkt nachts verschlossen und von innen nur mit einem Schlüssel zu öffnen – darüber, wo sich der Schlüssel befand, differieren die Informationen. Bewohner:innen, die im Brandfall selbständig das Haus verlassen wollten, hätten das also nicht einfach über den Haupteingang tun können. Das Öffnen der Haustür kann also nur durch eine Pflegekraft erfolgen.
- Nachts sei aber, so übereinstimmende Informationen, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, nur eine Pflegekraft im Haus anwesend gewesen – und die habe beispielsweise auch im Keller zu tun.
- Mindestens eine Feuerschutztür war nicht funktionsfähig, da sie mit einem Keil offengehalten wurde, obwohl ein großes Schild sagt: „Brandschutztür geschlossen halten“.
Dass die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen in einem Heim mit Bewohner:innen, die teils bettlägerig sind, besonders wichtig ist, zeigt die Tatsache, dass es auf dem Gelände Ende 2021 tatsächlich gebrannt hat.
Auch im Außenbereich nennt die Liste Sicherheitsmängel
- So hat beispielsweise der Teich im Garten keine Absturzsicherung.
- Auch waren Fluchtwege außerhalb des Gebäudes zugestellt. Davon konnte sich GSCHWÄTZ selbst ein Bild machen. Später konnte sich GSCHWÄTZ aber auch davon überzeugen, dass einige dieser Fluchtwege wieder frei waren.
Da sich sowohl die Betreiber der Einrichtung als auch die Behörden nicht über die Mängel, die Auflagen und die Erfüllung der Auflagen äußern, ist nicht klar, ob die genannten Mängel noch bestehen oder zwischenzeitlich behoben sind.
Pflegebetten ordnungsgemäß geprüft?
Pflegebetten sind das letzte Refugium eines alten Menschen, in manchen Fällen ist das Aufstellen der Rückenlehne der letzte Rest von Selbstbestimmung und Würde. Außerdem muß das Bett gegen Herausfallen schützen, ohne den Patienten in seiner Freiheit zu beeinträchtigen. Die Sicherheit der elektrischen Einrichtungen ist besonders wichtig: Bereits ein abgeknicktes Kabel kann nach einiger Zeit zu einem Matratzenbrand führen. Pflegefachmann Sascha Faber hat dieses Thema im GSCHWÄTZ-Video-Interview ausführlich besprochen.
Aus diesen Gründen sehen die gesetzlichen Regelungen eine wiederkehrende Prüfung der Pflegebetten, insbesondere deren elektrischen Anlagen, vor – wie übrigens bei jedem ortsveränderlichen Elektrogerät im Pflegezimmer, von der Mehrfachsteckdose bis zum Radio. Die wiederkehrenden Prüfungen an Pflegebetten dürfen nach Medizinproduktgesetz (MPG) oder die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) nur durch qualifizierte Personen, die die Voraussetzungen nach §4 MPBetreibV erfüllen, durchgeführt werden. Diese Anforderungen sind höher als für die Elektrofachkräfte, die die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte durchführen.
An der ordnungsgemäßen Wartung und Prüfung der Pflegebetten bestehen laut Mängelliste und weiteren Informationen Zweifel.
Betreiber reagieren sehr sensibel
Auch wenn die Betreiber des Altenheims sich gegenüber GSCHWÄTZ nicht äußern wollen, scheinen sie dennoch sensibilisiert zu sein. Als sich der GSCHWÄTZ-Reporter vom Fortschritt der Räumung der Fluchtwege überzeugen wollte, wurde er anschließend von einem Auto, das vorher vor dem Heim abgestellt war, durch Kocherstetten verfolgt und aus dem fahrenden Wagen von dessen Fahrer mit dem Handy fotografiert.
Text: Matthias Lauterer





