Ein weiteres Mal ging es am 03. August 2022 vor dem Amtsgericht Künzelsau um den „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Dieses Mal saß das Ehepaar B. aus Niedernhall auf den für die Angeklagten vorgesehenen Stühlen und der Prozess konnte in angebrachter Sachlichkeit durchgeführt werden.
„Ein gemeinsamer Tatplan“
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Amtsanwältin Ehnle, warf dem Paar vor, einen „gemeinsamen Tatplan“ umgesetzt zu haben und der Stadt Niedernhall „in bewußter und gewollter Zusammenwirkung“ und „wie Sie wußten, wahrheitswidrig“ ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt zu haben, dass das gemeinsame Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann. Der Nachweis einer Masernimpfung ist mittlerweile Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten.
Aussteller der Impfbescheinigung ist kein Unbekannter
Ausgestellt wurde dieses Attest von Dr. Wolfgang Scheel aus Steinheim an der Murr. Dr. Wolfgang Scheel ist kein Unbekannter: Am 14. Oktober 2020 wurden seine Praxis und seine Privaträume von der Staatsanwaltschaft Heilbronn durchsucht, was große Wellen schlug. Kurz davor, am 16. Juni 2022, veröffentlichte das Magazin ZDF frontal einen Bericht, in dem Dr. Scheel beschreibt, wie leicht man über ihn an eine Impfuntauglichkeitsbescheingungen kommt:

Anleitung von Dr. Scheel. Screenshot aus frontal-Video.
ZDF frontal war es auf diese Weise möglich, von Dr. Scheel eine Imfpunfähigkeitsbescheinigung für ein gar nicht existentes Kind namens Jakob zu erhalten. Eine e-mail, ein Brief und 10 Euro waren die Grundlage für ein Attest – eine körperliche Untersuchung des Kindes oder eine Familienanamnese wurde für Jakob nicht verlangt, genausowenig wie beim angeklagten Ehepaar B.
Auf der Homepage von Dr. Scheel ist nachzulesen, dass er nicht unbedingt den Methoden der evidenzbasierten Medizin anhängt:

Dr. Scheel lockt sogar mit dem Himmel auf Erden. Screenshot www.dr-scheel.de
Einen Scharlatan nennen ihn daher manche, das Magazin Focus verleiht ihm dagegen noch am 22. Juli 2022 eine Urkunde als „empfehlenswerter“ Kinder- und Jugendarzt.
Mehrere verdächtige Impfunfähigkeitsbescheinigungen in Niedernhall
Im Rahmen der Ermittlungen gegen Dr. Scheel wurde man auch – ein „Abfallverfahren“ nannte das ein Zeuge im letzten Verfahren wegen desselben Tatbestandes – auf mehrere Fälle von wahrscheinlich unrichtigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen in Niedernhall aufmerksam.
Einen weit entfernten Arzt ausgewählt
Ausgerechnet diesen Arzt hat sich das Niedernhaller Ehepaar nun für eine Zweitmeinung ausgesucht, nachdem der bisherige Kinderarzt aus Öhringen keine Bedenken gegen eine Impfung mit dem Masernimpfstoff geäußert hatte. Warum die Familie B. ausgerechnet auf diesen Arzt gestoßen ist, dessen Praxis doch mehr als 60 Autokilometer von Niedernhall entfernt ist, ist nicht Thema des Prozesses – möglicherweise war es Mundpropaganda aus dem Bekanntenkreis.
Vorgehen wie im Focus-Beitrag
Sie habe erst mit der Praxis telefoniert und die Beschwerden des Kindes geschildert, erläuterte Linda B. Daraufhin habe sie, wie es die Praxis von ihr gefordert habe, die Beschwerden nochmals schriftlich formuliert und an die Praxis von Dr. Scheel geschickt.
Dieser Brief liegt der Staatsanwaltschaft vor. Amtsanwältin Ehnle zitiert einen Zusatz, in dem sich Linda B. bei der Praxis bedankt, dass sie sich derart um Eltern kümmert. Kurz kommt der Verdacht auf, dass sich die Angeklagte damit um Kopf und Kragen geschrieben haben könnte. Die zitierte Formulierung klingt geradezu danach, als sei sich Linda B. im Klaren darüber gewesen, dass das Gesundheitszeugnis nicht der Wahrheit entsprechen kann.
Die angeklagte Mutter ist nervös
Linda B. ist nervös, sie findet auf ihrem Stuhl keine Ruhe: Beine, Arme und Mimik sind ständig in Bewegung. Wenn ihr Mann ihre Hand fasst, wird sie merklich ruhiger. Sie schaut meist nicht zum Richtertisch, sondern auf die gegenüberliegende Wand.
Amtsanwältin bleibt hart
Ehnle betont, dass die geschilderten Beschwerden für ein Kleinkind ganz normal seien. „Ich sehe wenig Einsicht, dass der Weg nicht der Richtige ist“, zeigte sich Ehnle auch weiterhin davon überzeugt, dass den Eltern die Tragweite ihres Handelns bewußt war und ist.
Marc B. schildert allerdings noch weitere Symptome, die er bei seiner Tochter festgestellt habe: Insbesondere habe er eine verzögerte motorische Entwicklung beobachtet. So habe seine Tochter mit 19 Monaten noch nicht laufen können. Dazu sei er durch eine frühere Impfnebenwirkung bei seinem Bruder besorgt, dass eine Impfung bei seinem Kind ebenfalls Nachwirkungen zeigen könne. Er habe der Vorgehensweise und der Bescheinigung von Dr. Scheel vertraut. Ja, sogar „vertrauen müssen“ – er sei ja medizinischer Laie.
Keine Verbindung zu „Verschwörungstheorien“ zu erkennen
Ein möglicher Zusammenhang mit einer verschwörungstheoretischen Gruppierung, wie er im ersten Fall, über den GSCHWÄTZ berichtete, nicht von der Hand zu weisen war, konnte im Fall der Eheleute B. nicht festgestellt werden. Vielmehr gelang es den beiden Angeklagten, ihre elterliche Sorge um das Wohl ihres bis jetzt einzigen Kindes als Motiv darzulegen. Die mögliche Strafbarkeit der Handlungen sei ihnen so nicht bewusst gewesen. Eindringlich schildert Marc B. sein pures Entsetzen über die Hausdurchsuchung, die durch die Polizei durchgeführt wurde: „Die waren mit 6 Beamten da, das muss man sich mal vorstellen. Die hätten das doch nur sagen müssen, dann hätte ich ihnen das ausgehändigt.“ Die Erschütterung darüber, welche Wellen ein Attest für 10 Euro schlägt, war glaubhaft.
Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nachdem Alexander Foidl, der Anwalt des Angeklagten – seine Frau war anwaltlich nicht vertreten – auf Einstellungen in früheren, ähnlich gelagerten Fällen verwiesen hatte, beantragte er auch in diesem Fall eine Einstellung nach §153 StPO, was die Amtsanwältin letztlich auch unterstützte. Offenbar hatte der emotionale Vortrag von Marc B. bei ihr einen gewissen Sinneswandel bewirkt und sie sah eine nur „geringe Schuld“ bei den Angeklagten.
Das Gericht stellt demnach das Verfahren gegen die Auflage einer Geldbuße ein. 1.600 Euro wird Marc B. an die Stiftung Kleine Helden bezahlen, seine Frau wird 400 Euro an den Tierschutzverein Hohenlohe bezahlen. Sollten die Zahlungen geleistet werden, ist das Verfahren abgeschlossen, eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte nicht. Und die zu zahlendes Summe ist deutlich geringer als der Strafbefehl, den die Angeklagten angefochten hatten.
Das Kind des Paars – und um dessen Wohl geht es letztlich – besucht inzwischen auch ohne Impfung den Kindergarten. Das Ergebnis eines Immuntests, der dem Nachweis einer Impfung gleichgestellt ist, wies Antikörper nach. Eine Impfung wäre daher gar nicht nötig gewesen.
Text: Matthias Lauterer
Info: Der vollständige frontal-Beitrag ist hier verlinkt.