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Sommer gefühlt ohne Corona – doch bald geht’s wieder los – Maskenpflicht und andere Dinge stehen bereits in den Startlöchern

Es ist nur eine kurze Verschnaufpause: Die Corona-Sommerwelle flacht ab. Doch die sinkenden Zahlen sind für Karl Lauterbach (SPD) kein Grund zur Entwarnung. Angefeuert durch die Omikron BA.5-Variante werde es im Herbst wieder stark steigende Infektionszahlen geben, warnte der Gesundheitsminister am Freitag, den 12. August 2022 auf einer Pressekonferenz in Berlin und beharrte auf neue Corona-Regeln in Deutschland. Das geht aus einem Artikel der Kreiszeitung hervor.

So soll ab Oktober 2022 die Maskenpflicht in Innenräumen für den Herbst und Winter wieder gelten. „Ich gehe davon aus, dass alle Länder dies machen werden“, sagte Lauterbach.

Im Flugzeug, der Bahn und der Schule sollen dann unter anderem wieder die Masken zur Pflicht werden. Schüler:innen, die während der gesamten Coronazeit sowieso die Leidgesprüftesten waren, müssen also weiterhin mehrere Stunden am Stück die Maskeim Klassenzimmer tragen. Und das, obwohl die Omikron BA.5-Variante bei weitem nicht mehr diese hohen Krankenhauszahlen produziert, sondern sich oftmals nur in erkältungsähnlichen Symptomen zeigt.

Die Menschen haben derweil zuhauf andere Sorgen: Der Krieg in Europa, die anhaltende Dürre und Trockenheit als Zeichen des immer drastischer werdenden Klimawandels und die explodierenden Preise in Supermärkten und an Tankstellen.

Epedemien, Klimawandel und Krieg. So viele bedeutende Baustellen auf einmal gab es selten in der Geschichte.

Nun heißt es aber erstmal nach den Sommerferien: back to Corona. Achtung: Auch viermalig oder fünfmalig Geimpfte unterliegen den Coronaverordnngen. Nur für frisch Geimpfte sollen laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der Maskenpflicht im Restaurant oder bei Veranstaltungen befreit werden, so der MDR.

Was „frisch“ bedeutet, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im ZDF erklärt: „Nach der Definition, die wir hier einsetzen, heißt das drei Monate. Das heißt mindestens die dritte oder eine weitere Impfung darf höchstens drei Monate zurückliegen. Dann hat man eine gute Wahrscheinlichkeit, dass der Geimpfte selbst gut geschützt und nicht so stark ansteckungsgefährdet ist wie jemand, der länger zurückliegend geimpft ist. Oder der nur eine Impfung hat.“

 

 

 




„Einem im Sterben befindlichen Menschen den Kontakt zu seinen engsten Ange­hörigen zu untersagen, ist im höchsten Maße pietätlos.“

Eine scheinbar kleine Kostenentscheidung des Amtsgerichts Künzelsau in einem Rechtsstreit zwischen Robert Frisch*) und der Betreibergesellschaft des Altenheims „Alte Harmonie“ in Kocherstetten lässt aufhorchen:

Hintergrund ist, dass die Mutter von Robert Frisch in der Alten Harmonie längere Zeit gepflegt wurde und schließlich dort auch  verstarb. Aus welchen Gründen auch immer wurde von der Betreiberin des Altenheims einige Wochen vor dem Tod der alten Frau gegen Robert Frisch ein Hausverbot ausgesprochen, wogegen Robert Frisch eine einstweilige Verfügung erwirkte. Das Hausverbot wäre also gegenstandslos gewesen, hätte die Alte Harmonie GmbH nicht ein Hauptsacheverfahren angestrengt, um die Unwirksamkeit der einstweiligen Verfügung und die Gültigkeit des Hausverbots feststellen zu lassen.

Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt

Noch vor der Hauptverhandlung zog die Alte Harmonie GmbH ihr Rechtsmittel zurück. Fraglich war also nur noch, wer die Kosten zu übernehmen hat. Darüber hat das AG Künzelsau nun entschieden und daneben klare Worte geäußert.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte, also die Alte Harmonie

Die Beklagte, also die Alte Harmonie GmbH wurde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aus der Begründung des Gerichts fallen mehrere Aspekte ins Auge:

Interessante Begründung

Der Sohn und Bevollmächtigte der alten Frau hat als solcher ein Umgangsrecht. „Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Mutter des Verfügungsklägers im Sterben lag“, schreibt das Gericht.
Außerdem habe die alte Frau als Mieterin eines Pflegezimmers ein eigenes Hausrecht, stellt das Gericht fest. Sie kann daher selber bestimmen – oder durch einen Bevollmächtigten bestimmen lassen -, „wer sie besuchen darf und wer nicht.“
Nicht zuletzt, so Richter Brückner, würde durch ein solches Hausverbot dem als Bevollmächtigten eingesetzten Sohn die „Erfüllung seiner Pflichten erheblich eingeschränkt“.

Hausverbot prinzipiell möglich

Auf der anderen Seite gebe es natürlich in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Hausverbots. Allerdings sei hier stets „eine umfassende Güter- und Interessensvertretung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen.“

Das Gericht sah daher das ausgesprochene Hausverbot als ungerechtfertigt an. Ungeachtet dessen, was möglicherweise vorgefallen sein mag, müsse „der Verfügungsbeklagten [der Alte Harmonie GmbH] als professioneller Heim­betreiberin der Ausnahmezustand des Verfügungsklägers als Sohn seiner im Sterben befindli­chen Mutter gegenwärtig“ gewesen sein.

Aus diesen Gründen hätte die Alte Harmonie GmbH voraussichtlich das Hauptsacheverfahren verloren und muss daher die Kosten des Verfahrens tragen.

Gericht mußte Hintergründe nicht aufklären

Ob dem Hausverbot nun tatsächliche Gründe – das Gericht sagt, die Gründe seien „wenig substantiiert“ vorgetragen – zugrundelagen oder ob man, wie es Frisch unterstellt, ihn als  „Unruhestifter“ loswerden wollte, darüber mußte das Gericht nicht mehr entscheiden. Frisch hatte Mißstände, die er im Heim festgestellt hatte, an die Behörden gemeldet.

Richter betrachtet aus dem Blickwinkel der im Sterben liegenden Frau

Mit einem klaren und deutlichen Wort, das zwar juristisch nach der Begründung nicht mehr relevant ist, wohl aber moralisch, beendet Richter Brückner seine Urteilsbegründung, indem er den Blickwinkel umdreht und das Empfinden der im Sterben liegenden Frau nachfühlt: „Einem im Sterben befindlichen Menschen den Kontakt zu seinen engsten Ange­hörigen zu untersagen, ist im höchsten Maße pietätlos.“

*) Der Name ist geändert, der Name der betroffenen Person ist der Redaktion bekannt.

Text: Matthias Lauterer




„Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Beitrag, dringend gesuchtes Personal für die Floristik zu finden“ 

Für die rund 30 Beschäftigten der Floristikbranche im Hohenlohekreis gibt es deutlich mehr Geld. Eine gelernte Floristin kommt jetzt auf einen Stundenlohn von 13,31 Euro. Zusammen mit einer weiteren Erhöhung zum Sommer kommenden Jahres beläuft sich das Plus für Fachleute auf gut 17 Prozent.

Arbeit mit Blumen besser bezahlt

Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit – und appelliert an die Beschäftigten, ihren aktuellen Lohnzettel zu prüfen. Das zusätzliche Geld müsse mit der Juli-Abrechnung auf dem Konto sein. Wer leer ausgehe, solle sich an die IG BAU Stuttgart wenden, rät Bezirksvorsitzender Gerhard Neidling.
„Das starke Einkommensplus sorgt dafür, dass die Beschäftigten trotz hoher Inflationsrate mehr Geld zum Leben haben. Außerdem liegt die Floristik über der künftigen Mindestlohngrenze von zwölf Euro pro Stunde“, so der Gewerkschafter.

Selbst Ungelernte verdienen mehr als den gesetzlichen Mindestlohn 

Selbst für ungelernte Kräfte liege der Einstiegsverdienst aktuell bereits bei 12,36 Euro. Ab Juli 2023 kommen sie nach Angaben der Floristen-Gewerkschaft IG BAU auf einen Stundenlohn von 13,01 Euro – und haben damit 24 Prozent mehr im Portemonnaie als bislang. Die IG BAU hatte sich in den Tarifverhandlungen mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) für einen deutlichen Abstand zur gesetzlichen Lohnuntergrenze starkgemacht.

„Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Beitrag, dringend gesuchtes Personal für die Floristik zu finden“ 

„Blumengeschäfte und Gartencenter haben auch während der Pandemie gute Geschäfte gemacht. Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Beitrag, dringend
gesuchtes Personal für die Floristik zu finden“, unterstreicht Neidling. Dabei werde die Branche auch für den Nachwuchs attraktiver. Azubis bekommen bis August
nächsten Jahres durchschnittlich 23 Prozent mehr Geld – und verdienen im dritten Ausbildungsjahr dann sogar 1.000 Euro im Monat. 

Pressemitteilung IG BAU




Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse

Über zwei Fälle von erfolgreichen Schockanrufen mußte GSCHWÄTZ in den vergangenen Tagen berichten: Vor gut einer Woche in Distelhausen und am 11. August 2022 in Künzelsau erbeuteten die Täter jeweils wohl einen sechsstelligen Betrag.

Immer der gleiche Trick

Das Vorgehen ist immer ähnlich: Personen wird vorgegaukelt, dass ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hätte, gerne mit tödlichem Ausgang, und nur durch Zahlung einer hohen Kaution wieder frei käme. Die Anrufer geben sich dabei gerne als Polizisten oder Staatsanwälte aus. Und selbstverständlich wird sofort eine Geldübergabe vorgeschlagen – entweder wird das Geld direkt vor Ort vom Geschädigten abgeholt oder es wird ein Treffpunkt vereinbart. Niemals aber wird das Geld in einer Dienststelle der Polizei oder der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn berichtete im Juni 2022 von etwa 50 Geschädigten in ihrem Zuständigkeitsbereich in den Jahren 2020 bis 2022. Die Schadenssumme habe rund 1,5 Millionen Euro betragen. Die beiden genannten Fälle sind darin noch nicht enthalten.

In dem Fall aus Distelhausen wurden die Wertsachen gleich abgeholt, im Künzelsauer Fall wurde ein Treffpunkt hinter der Markthalle in Stuttgart(!) vereinbart.

Gezielte Ansprache von Menschen

Die Schilderungen der Polizeiberichte lassen gewisse Folgerungen zu: Immer scheinen die Täter zu wissen, dass in den Haushalten größere Geldmengen oder Wertgegenstände vorhanden sind oder sich größere Summen schnell beschaffen lassen. Berichte darüber, dass arme Menschen angerufen werden, die keine Werte schnell verfügbar haben, sind nicht bekannt. Die Opfer wurden also offenbar vorab ausgekundschaftet.

Organisierte Kriminalität

Es muß also eine Organisation mit mindestens drei unterschiedlichen Abteilungen hinter den Taten stecken: Eine Gruppe, die Menschen und ihre Verhältnisse ausforscht. Eine Gruppe, die die Anrufe durchführt und zuletzt die sogenannten „Läufer“, die die Wertgegenstände abholen und weiterleiten.

Ansatzpunkt: Die „Läufer“

Die Läufer haben oft zu den Hintermännern der Organisation wenig Kontakt, werden nur mit der Abholung beauftragt und geben die Beute unmittelbar weiter. Trotzdem sind diese „Läufer“ für die Ermittlungsbehörden der Ansatzpunkt. Dazu ist es aber notwendig, dass die potentiellen Opfer aufmerksam sind und die Polizei vor der Übergabe schon informieren, sagt Statsanwalt Müller-Kapteina. Ein Trick sei, einen Rückruf zu vereinbaren und zu versuchen, die tatsächliche Telefonnummer des angeblichen Anrufers zu ermitteln und ihn anzurufen, etwa die Polizeidienststelle, die angeblich angerufen hat. Die Behörden können dann bei der Übergabe der Wertsachen Maßnahmen ergreifen.

Die Telefonzentrale

Die Hintermänner am Telefon, die oft im Ausland sitzen, sind nur zeitaufwändig zu ermitteln – und dann haben diese ihren Standort auch schon gewechselt. Heutige Technik macht es möglich, ein falsche Rufnummer vorzutäuschen, sogenanntes „Spoofing“. Oft lassen die Täter die 110 anzeigen, viele Menschen lassen sich dadurch täuschen. Die Strukturen dieser „Telefonzentralen“ sind den Behörden bekannt.

Die Kundschafter

Wenig ist zu erfahren über die Ausforschung der potentiellen Opfer. Die Behörden sprechen über diesen Part nicht viel. Diese „Spione“ sind die, die am weitesten von der späteren Tat entfernt sind.

Vorsicht bei Fragen von vorgeblichen Finanzberatern

Vorsicht dürfte beispielsweise geboten sein, wenn man von unbekannten Finanzberatern oder -vermittlern kontaktiert wird, die schnell über hohe Anlagesummen sprechen und Angebote machen. Wer bei einem solchen Gespräch Interesse zeigt, der scheint über diese Summen verfügen zu können und kommt möglicherweise als Angriffsziel in Betracht. Ein seriös wirkender Finanzberater wird sich selbstverständlich auch über familiäre Verhältnisse erkundigen.

Und möglicherweise meinen diese Kundschafter tatsächlich, dass sie legal arbeiten und Daten potentieller Kunden erfassen, die dann von einem Vertriebsaußendienstler aufgesucht werden. Aber, so warnt Staatsanwalt Müller-Kapteina, schon „Leichtfertigkeit“ führe zur Strafbarkeit.

Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse

Dass die potentiellen Opfer aber genau so vorab ausgehorcht werden, dafür spricht der Rat der Polizei:  Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Seien Sie mißtrauisch, wenn ein Unbekannter Sie über ihre finanziellen oder familiären Verhältnisse ausfragen will.

Vermögensabschöpfung – „das ist bitter“

Die schmerzhafteste Folge für einen ertappten Finanzagenten, also einen „Läufer“ oder einen Kundschafter, ist oft gar nicht das strafrechtliche Urteil, sondern die Vermögensabschöpfung bzw. die „Einziehung von Wertersatz“: Er muß nicht nur das Geld zurückzahlen, das er für seine Dienste erhalten hat, sondern kann auch für die Begleichung des gesamten Schadens herangezogen werden, Müller-Kapteina: „Das ist bitter“. Er weist darauf hin, dass diese Zahlungsverpflichtungen auch durch eine eventuelle Privatinsolvenz nicht wegfallen.

Die Ratschläge der Behörden zum Umgang mit eventuellen Schockanrufen:

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Legen Sie den Hörer auf, so werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach
    • schnellen Entscheidungen,
    • Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
    • der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.

Kontaktieren sie ihre Familie oder Personen unter den Ihnen bekannten Rufnummern

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Text: Matthias Lauterer




IT-Ausfall wegen mutmaßlichem Cyberangriff: IHK Heilbronn kommt vor Ort

Bereits am 5. August 2022 meldete die IHK, dass nahezu alle 80 Standorte im gesamten Bundesgebiet von einer mutmaßlichen Cyberattacke betroffen und nicht mehr erreichbar seien. An diesem Status hat sich zwischenzeitlich nichts geändert: Die IHK-Standorte sind weiterhin offline und nur über Telefon erreichbar. Genauso haben die Mitarbeiter:innen in den Standorten keinen Zugriff auf das Internet. Auch die Erstellung von Dokumenten, beispielsweise „Ursprungszeugnisse“ für exportierende Unternehmen ist nur noch auf Papier möglich.

Präsenzpunkte eingerichtet

Die IHK hat nun an verschiedenen Standorten Präsenzpunkte eingerichtet, um ihren Mitgliedern weiterhin Service und Unterstützung anbieten zu können und teilt dazu mit:

Die IHK Heilbronn-Franken ist in der Region vor Ort und hat an insgesamt sieben Standorten in allen vier Landkreisen Präsenzpunkte eingerichtet, an denen Ansprechpartner der IHK Unternehmen und weitere Kundinnen und Kunden der Kammer direkt unterstützen. Hintergrund ist: Aufgrund von technischen Störungen stehen bundesweit vorübergehend einzelne Online-Dienstleistungen der Kammer nicht zur Verfügung. Telefonisch ist die IHK Heilbronn-Franken uneingeschränkt erreichbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr an diesen Anlaufstellen vor Ort:

    • Rathaus Bad Mergentheim, Bahnhofsplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
    • Rathaus Crailsheim, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim
    • Stadtverwaltung Wertheim, John-F-Kennedy-Straße 1, 97877 Wertheim
    • Rathaus Eppingen, Marktplatz 1, 75031 Eppingen
    • Rathaus Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen
    • Rathaus Künzelsau, Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau
    • Haus der Wirtschaft / Technologiezentrum SHA, Stauffenbergstraße 35-37, 74523 Schwäbisch Hall

Natürlich sind auch die einzelnen Fachabteilungen der IHK weiter telefonisch im Haus der Wirtschaft in Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 20, unter der zentralen Rufnummer 07131-96770 erreichbar.

Die IHK Heilbronn-Franken bedankt sich ausdrücklich bei den jeweiligen Kommunen für die Unterstützung bei der Einrichtung der Präsenzpunkte.

Laut einem Sprecher der IHK Heilbronn-Franken bleiben diese Servicepunkte so lange bestehen, bis die Anbindung aller bisherigen Services ans Internet wieder gewährleistet ist. Auf die Frage, wie lange der Zustand noch andauern wird, verwies er darauf, dass er dazu noch keine konkrete Information habe. Über einen eventuell entstandenen Schaden, beispielweise einen Abfluß von Daten, konnte er keine Auskunft geben.

Text: Matthias Lauterer

 

 




59-jähriger Motorradfahrer mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus

Mit schweren Verletzungen wurde ein 59-jähriger Motorradfahrer in Ingelfingen in ein Krankenhaus eingeliefert.

Der Mann war nach Angaben der Polizei am Sonntag, den 14. August 2022 mit seiner Harley Davidson auf der Georg-Fahrbach-Straße unterwegs, als er in einer scharfen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn kam und mit dem entgegenkommenden VW einer 58-Jährigen kollidierte.

Der 59-Jährige musste mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert werden. Am Motorrad enstand laut der Polizei ein Schaden von 500 Euro.




Falsche Staatsanwälte betrügen ein Ehepaar um einen hohen Geldbetrag

Unbekannte täuschten am Donnerstag, den 11. August, einem Ehepaar in Künzelsau eine Notlage ihrer Tochter vor und brachten diese somit dazu, einen hohen Bargeldbetrag an die Betrüger zu übergeben.

Klassische Masche angewendet

Zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr klingelte das Telefon des Paares. Am anderen Ende der Leitung war zunächst die Stimme einer Frau zu hören, die sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München ausgab. Die angebliche Mitarbeiterin teilte telefonisch mit, dass die Tochter des Ehepaars einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Um eine Haftstrafe der Tochter zu vermeiden, müsse nun eine Kaution gezahlt werden. Im weiteren Verlauf wurde das Gespräch an eine andere Frau übergeben. Diese gab sich glaubhaft als die Tochter der Eheleute aus. Daraufhin übernahm ein Mann das Telefonat, stellte sich als Staatsanwalt vor und forderte als Kaution einen sechsstelligen Geldbetrag zur Abwendung der Haftstrafe.

Angebliche Staatsanwaltschaft München will Geld in Stuttgart in Empfang nehmen

Die Geschädigten folgten den Anweisungen des falschen Staatsanwalts und vereinbarten einen Übergabeort. Gegen 20.30 Uhr fand die Geldübergabe in der Dorotheenstraße, hinter der Markthalle, in Stuttgart statt. Das Bargeld wurde in einer markanten braunen Kühltasche an einen jungen Mann im Alter von circa 25 bis 30 Jahren übergeben. Der Mann trug eine Mütze oder Kappe.

Kriminalpolizei sucht Zeugen

Die Kriminalpolizei Künzelsau hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die die Übergabe auf dem Schillerplatz bzw. der Dorotheenstraße in Stuttgart (hinter der Markthalle) beobachten konnten oder den Abholer mit der markanten braunen Kühltasche im Raum Stuttgart gesehen haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 zu melden.

Tipps der Polizei

GSCHWÄTZ veröffentlichte hier erst kürzlich eine Warnung von Staatsanwaltschaft und Polizei vor der Schockanruf-Masche.

Um sich vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte /Falsche Staatsanwälte“ zu schützen, raten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Heilbronn:

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Legen Sie den Hörer auf, so werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach
    • schnellen Entscheidungen,
    • Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
    • der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.

Kontaktieren sie ihre Familie oder Personen unter den Ihnen bekannten Rufnummern

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de




Die Sorgen der Eltern liegen der Pharmaindustrie scheinbar nicht am Herzen

GSCHWÄTZ berichtete kürzlich, dass beliebte Fiebersäfte für Kinder momentan in Apotheken kaum noch verfügbar sind. Verschiedenste Gründe dafür wurden von Ärzte- und Apothekerverbänden sowie des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vermutet, die genauen Gründe wissen diese Institutionen nicht.

GSCHWÄTZ hat bei der Industrie nachgefragt

GSCHWÄTZ hat daher direkt bei den Herstellern Ratiopharm (IBU ratiopharm), Zentiva (Ibuflam), Reckitt Benckiser (Nurofen) und Johnson&Johnson (Dolormin) nach den Gründen für den Mangel gefragt, insbesondere weil bei anderem Medikamenten mit denselben Wirkstoffen offenbar kein Mangel besteht. Außerdem wollten wir wissen, bis wann die Säfte wieder ausreichend verfügbar sein werden und welche Alternativen die Hersteller empfehlen.

Kein Interesse

Drei der angefragten Firmen haben nicht einmal geantwortet – die Sorgen der Eltern scheinen diesen Firmen nicht am Herzen zu liegen.

Schwammige und nichtssagende Antwort

Geantwortet hat einzig Reckitt Benckiser, der Hersteller der Marke Nurofen. Allerdings antwortet nicht etwa ein Repräsentant des Unternehmens, sondern eine „Junior Account Executive“ einer vom Unternehmen beauftragten Werbe- und Marketingagentur: „Wir haben diese [Presseanfrage, Red.] einmal mit unserem Kunden abgestimmt und nun Rückmeldung erhalten. Generell ist die Entwicklung der Nachfrage nach Nurofen Fieber- und Schmerzsäften derzeit nur schwer vorauszusehen und es kann in Ausnahmefällen zu gelegentlichen, punktuellen Lieferverzögerungen und -engpässen kommen.“ Eine Marketingagentur wirbt ja bei Ihren Kunden damit, dass sie die Märkte ihrer Kunden gut kennt – insofern erscheint diese Antwort sehr schwammig.

An der Realität vorbei

Und sie trifft auch nicht die Realität: Von „punktuellen Lieferverzögerungen und -engpässen“ kann nicht die Rede sein, wenn in ganzen Bundesländern diese Medikamente nicht mehr verfügbar sind und sich beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bereits der Landtag mit dem Problem beschäftigt.

Vertiefende Nachfrage führt nicht zu tiefergehender Antwort

Eine vertiefende Nachfrage mit dem Verweis auf bundesweite Nichtverfügbarkeit wird nicht mehr von der „Junior Account Executive“ beantwortet, sondern von einer „Consultant“ der Agentur: „Da der Saft als Einnahmeart bei Kindern einfach besonders beliebt ist, bestehen die Lieferengpässe eben genau bei diesem Produkt.“ Das klingt nach „Die Ware ist knapp, weil sie knapp ist“, denn die Beliebtheit dieser Säfte war auch vor der Knappheit bekannt. Die Gründe, warum die Nachfrage das Angebot derzeit übersteigt, will auch die Consultant nicht nennen. Gerade von einer Werbe- und Marketingagentur hätte man vielleicht erwarten können, dass sie kompetente Aussagen über den Markt treffen kann.

Gründe weiter unklar

Eine Knappheit der Wirkstoffe kann kaum die Ursache der Nichtverfügbarkeit der Säfte sein, denn die Wirkstoffe Ibuprofen und Paracetamol sind in anderen Darreichungsformen gut verfügbar. Die reine Produktion im fernen Ausland und die Schwierigkeiten mit dem Schiffsverkehr dürfte auch nicht die Ursache sein – denn die anderen Darreichungsformen kommen größtenteils ebenso von dort.

Lieferbarkeit und Alternativen

Auch das Thema, wann die Säfte wieder ausreichend verfügbar sein werden, wird nur sehr schwammig beantwortet: „Nurofen ist zuversichtlich, die Nachfrage der Kund*innen, Verbraucher*innen und Patient*innen trotz dieser kurzzeitigen Einschränkungen weiterhin zur vollen Zufriedenheit zu bedienen.“

Immerhin die Frage nach den Alternativen wird konkret beantwortet: „Eine gute Alternative zu Säften stellen die Nurofen Zäpfchen für Kinder und für Kinder ab 6 Jahren die Nurofen Schmerztabletten dar.“

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Geschmack löst sehr intensive Gefühle aus“

Noch bis zum 8. Januar 2023 läuft in der experimenta Heilbronn die Sonderausstellung „Geschmacksfragen“. Dort können Besucherinnen und Besucher an 24 Mitmachstationen den eigenen Geschmack erkunden und selbst kreativ werden. Im Interview spricht Dr. Christian Sichau darüber, was Geschmack so besonders macht, warum das Thema in der Forschung bisher noch nicht tief verwurzelt ist und wie es zur Ausstellungsidee kam. Dr. Christian Sichau verantwortet als Bereichsleiter die Ausstellungen der experimenta. Der 1967 in Worms geborene promovierte Physiker kam 2009 zur experimenta und ist davon angetan, die eigene Faszination an Besucherinnen und Besucher weiterzugeben.

experimenta: Herr Dr. Sichau, was darf es zum Mittagessen sein: Spätzle oder Sushi?
Sichau: Da ich selbst nicht aus Schwaben stamme, sind beides für mich „fremdartige“ Gerichte. Doch an Spätzle habe ich mich mittlerweile schon mehr gewöhnt. Daher: Spätzle! Und diese dann bitte sehr gerne klassisch mit Linsen und Würstchen, und selbstverständlich einem Schuss Essig.

Geschmack am Geschmack gefunden

experimenta: In der neuen Sonderausstellung dreht sich alles um Geschmacksentscheidungen – nicht nur beim Essen. Woher stammt die Idee dazu?
Sichau: Als Ausstellungsteam starteten wir im Sommer 2019 die Suche nach neuen, spannenden Themen für unsere Sonderausstellungsfläche. Die Anregung dazu fanden wir nach einem Griff in die kleine, aber feine experimenta-Bibliothek. Dort stand zufällig ein Buch zum Thema Geschmack, das uns fesselte. Es war nicht unsere einzige Ausstellungsidee, aber je mehr wir uns damit beschäftigten, desto mehr fand es unseren Geschmack.

experimenta: Was reizte Sie am Thema Geschmack so sehr, dass Sie dazu eine ganze Ausstellung entwerfen?
Sichau: Geschmack zeichnet sich erstens durch seine enorme Vielseitigkeit und zweitens durch seine Stärke aus. Geschmack ist so alltäglich – und wird doch selten wissenschaftlich thematisiert. Was ist biologisch bestimmt? Wie prägen Erziehung, Umwelt und Kultur unseren Geschmack? Was machen die digitalen Medien mit ihren Likes und Bewertungsportalen aus unserem Geschmack? Das sind hochspannende Fragen und sie machen das Thema unglaublich vielseitig. Und der zweite Aspekt tritt dann noch hinzu: Geschmack ist einfach stark! Er löst sehr intensive Gefühle aus – sei es pure Freude oder auch tiefen Ekel. Das zeigt, wie sehr Geschmack in uns allen steckt.

Mitmachstationen

experimenta: Im Konzept der „Geschmacksfragen“ spielen Mitmachstationen eine wichtige Rolle. Wie entstehen eigentlich aus Ideen originelle Exponate?
Sichau: Für uns in der experimenta steht am Anfang immer die Frage: Was können Besucherinnen und Besucher tatsächlich tun? „Tun“ meint mehr als Knöpfedrücken. Also: Wie können wir unsere Gäste animieren, selbst Dinge herausfinden zu wollen? Wir müssen ihnen nicht etwas erklären, für sie aufdecken oder ihnen zeigen – wir wollen sie zu Forscherinnen und Forschern machen! Lust und Freude am Entdecken zu wecken, das ist die Kunst. Dieser Wechsel der Perspektive ist das A und O bei der Entwicklung von Mitmachstationen. Ist das verinnerlicht, wird vieles ganz leicht.

Den eigenen Geschmack kennenlernen

experimenta: Was ist das Besondere an der Ausstellung? Was können die Besuchenden mit nach Hause nehmen?
Sichau: Die Besonderheit ist das sich herausbildende persönliche Geschmacksprofil. Die vielen einzelnen Entscheidungen, die ich in der Ausstellung treffe, werden am Ende zusammengefasst, dargestellt und ausgewertet. Besucherinnen und Besucher können selbst ihre Geschmacksprofile miteinander vergleichen. Und sie können ihre Daten zur wissenschaftlichen Forschung spenden – selbstverständlich in völlig anonymer Form.

Wer will, kann seine Daten für ein wissenschaftliches Experiment spenden

experimenta: Sie arbeiten im Rahmen der Ausstellung mit Forscherteams zusammen. Welche Erkenntnisse können diese aus den Besucherdaten ziehen?
Sichau: Es entsteht zunächst an unseren Stationen durch die vielen experimenta-Besucherinnen und Besucher eine große Datenmenge – weit mehr als normalerweise in einem Laborversuch. Dann stehen Fragen im Raum: Bestätigen diese Daten bisherige Vermutungen und Hypothesen? Was zeigt sich neu und anders, wenn viele mitmachen? Darüber hinaus gibt es eine zweite Ebene: Zeigen sich in der Gesamtheit aller Daten neue, bislang nicht vermutete Zusammenhänge. Was haben Geschmacksurteile an Station A mit Geschmacksurteilen an der Station B zu tun? Gar nichts – oder doch sehr viel? Wir sind offen und gespannt auf die Antworten. Und wie in jedem wissenschaftlichen Experiment können wir die Ergebnisse zu Beginn noch nicht vorhersehen.

Pressemitteilung Experimenta Heilbronn




Kinderarzt wegen Ausstellens von 554 Impfunfähigkeitsbescheinigungen angeklagt

Gegen den Kinder- und Jugendarzt Dr. Scheel (GSCHWÄTZ berichtete) aus Steinheim/Murr hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits im April 2022 Anklage zum Landgericht Heilbronn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, er habe in 554 Fällen „Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Kinder und Erwachsene im ganzen Bundesgebiet zur Vorlage bei Behörden ausgestellt, ohne die betroffenen Personen selbst untersucht oder die Angaben zur Krankheitsgeschichte geprüft oder auf sonstige Weise verifiziert zu haben.“ Der Hauptverhandlungstermin liegt noch nicht fest.

Auch Hohenloher Familien im Fokus der Staatsanwaltschaft

Über dieses Verfahren rückten auch einige Familien aus dem Hohenlohekreis in den Fokus der Staatsanwaltschaft: „Spiegelbildlich hierzu hat die Staatsanwaltschaft gegen die (ermittelbaren) Besteller ebenfalls einen Anfangsverdacht wegen Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses bzw. wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB) bejaht.“ GSCHWÄTZ berichtete bereits über zwei Fälle aus dem Bereich des Amtsgerichts Künzelsau, in denen die Eltern jeweils nennenswerte Geldsummen zu zahlen haben.

Vorwurf: Atteste ohne Untersuchung ausgestellt

Dr. Scheel hat – so die Staatsanwaltschaft – die Möglichkeit, eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, ggf. auch ohne Vorstellung in der Praxis, vom Beschuldigten auf seinem Internetauftritt ganz offen angeboten. Dieser Text findet sich auf seiner aktuellen Webseite nicht mehr.

„Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten zuvor nicht ordnungsgemäß untersucht hat.“

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt in einer Entscheidung vom 28. Juli 2022: „Damit ist zwar nicht gesagt, dass die mutmaßlich ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigungen sachlich falsch sein müssen; vielleicht treffen sie nach den dem Arzt schriftlich geschilderten Krankengeschichten sogar zu. Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten – wie hier der Verdacht besteht – zuvor nicht ordnungsgemäß untersucht hat.“

Ein Elternpaar wollte dort die Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung feststellen lassen. Das Gericht hielt die Hausdurchsuchung unter anderem mit dieser Begründung aber für rechtmäßig und angemessen.

Eigene Ansprüche nicht erfüllt?

Auf jeden Fall will die Vorgehensweise, ohne körperliche Untersuchung und gegen Einsendung von 10 Euro eine medizinische Bescheinigung auszustellen, so gar nicht zu dem passen, was Dr. Scheel auf seiner Homepage an Zielen formuliert, etwa „eine naturheilkundlich-ganzheitliche Betreuung ihrer Kinder bei uns zu erreichen“.

Eher Guru als Arzt?

Selbstbild Dr. Scheel. Screenshot www.dr-scheel.de, 09.08.22

Auf älteren Versionen seiner Hompepage, die beispielsweise mittels wayback-machine immer noch abrufbar sind, zeigt Scheel eine Nähe zu allerlei alternativmedizinischen Ansätzen, von durchaus angesehenen Therapien wie Akupunktur bis hin zu esoterischsten Methoden wie Antlitz-Diagnostik, energetisch-geistige Heilung, Rückführungen oder Störfeldsanierungen. Dass er auch Lebensberatung und Motivationstraining als Leistung der Praxis anbietet, passt gut dazu. Man kann ihn eigentlich kaum noch als einen klassischen Arzt bezeichnen, obwohl er das natürlich ist. Eher stellt er sich selbst als einen heilbringenden Guru dar – den Eindruck gewinnt man durch die Fotos von sich, die er veröffentlicht.
Selbst vor numerologischen Deutungen der aktuellen Jahreszahl schreckt er nicht zurück.

Siegertypen

In altbewährter Motivationstrainer-Manier erklärt Scheel alle seine Patienten – er ist Kinder- und Jugendarzt –  zu Siegertypen, die in dieser Welt alles erreichen können:

Screenshot dr-scheel.de, Version vom 18.2.2019

Und wenn die Behandlung den Patienten nicht zur Heilung führt, dann liegt es am Patienten, denn

Screenshot dr-scheel.de, Version vom 18.2.2019

dann hat der Patient einfach nicht genug getan. Die Methoden der evidenzbasierten Medizin bezeichnet er als „schlecht“.

Nähe zu Personen aus der Corona-Massnahmengegner-Szene

In früheren Versionen seiner Webseite zeigt Scheel noch 2019 auch eine Nähe zu Menschen, die später Führungsrollen in der Corona-Massnahmen-Gegner-Szene übernehmen sollten, wie zum Beispiel zu Heiko Schrang. Schrang ist ein Anhänger und Verbreiter von Verschwörungstheorien, der tief in der rechts-esoterischen Szene verwurzelt ist und sich, wie zum Beispiel auch Michael Ballweg, von seinen Anhängern Geld schenken läßt. Er nennt es allerdings, anders als Ballweg, „Freiwillige Zuwendung“.

Screenshot www.heikoschrang.de / 05.Aug.2022

In wikipedia wird über Schrang gesagt: „Er relativiert den von Menschen gemachten Klimawandel und wendet sich gegen eine angebliche »Corona-Lüge«. Er vertritt die Auffassung der Reichsbürger, wonach Deutschland kein souveräner Staat, sondern eine Firma sei. Er behauptet, dass die »Geheimorganisation« der Bilderberger die »Flutung Europas mit Flüchtlingen« geplant und gesteuert habe und er erkennt im »Kulturmarxismus« einen »teuflischen Plan« zur Zersetzung der Gesellschaft.“
Sein Verlag, der unter dem Motto „Macht steuert Wissen“ steht, vertreibt seine Bücher, die beispielsweise Titel wie „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen (Teil 1 und 2)“ oder „Im Zeichen der Wahrheit“ – schon die Titel verweisen auf esoterische Inhalte.  

Mobilisierung der Massen

Die Homepage von Dr. Scheel diente aber nicht nur zur Darstellung seiner Praxis und seiner Heilmethoden, sondern auch zur Mobilisierung seiner Anhänger. Im Rahmen eines Verfahrens, mit dem ihm die Kassenzulassung entzogen werden sollte, rief er zur Unterstützung auf – und erhielt sie auch: Mehrere Tausend Menschen demonstrierten dafür, dass er weiterhin als Kassenarzt arbeiten darf.

Screenshot dr-scheel.de, Version 11.07.2020

Die Mittel, die er verwendet, sind zweifelhaft: So hat er beispielsweise ein Foto einer ZDF-Redakteurin und deren Dienstadresse veröffentlicht. Diese Vorgehensweise, private Daten eines Gegners zu veröffentlichen, nennt man inzwischen Doxxing. Und Doxxing wird heute in sozialen Netzwerken massiv angewendet, um Gegner aus dem Weg zu schaffen oder zumindest mundtot zu machen. Und, Ironie oder nicht: Ausgerechnet bekannte Menschen aus der rechtspopulistischen Szene werfen allen anderen vor, gezielt mittels Doxxing eine „Cancel-Culture“ gegen sie zu betreiben.

Scheel hat bereits „Cancel-Culture“ betrieben, bevor das Wort überhaupt erfunden war. Auch hier entspricht das Handeln nicht den selbst aufgestellten Ansprüchen, denn als ein Zeichen von Frieden, Glück und Liebe wird man dieses Vorgehen sicher nicht bezeichnen können.

Text: Matthias Lauterer