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Einbrecher in Kindertageseinrichtung

Am Sonntagvormittag, 28. August 2022, fiel einer aufmerksamen Spaziergängerin eine eingeworfene Scheibe an einem Niedernhaller Kindergarten auf.

Tablets und Laptops mitgenommen

Mit drei faustgrossen Steinen – so die Feststellung der Polizei – haben bislang unbekannte Täter die Scheibe eingeworfen, um in das Gebäude einzudringen. Dort stahlen Sie elektronische Geräte im Wert von rund 1.500 Euro. Die Stadt Niedernhall spricht von zwei Tablets und zwei Laptops und beruhigt die Eltern: „Diese Geräte sind mit einem Passwort gesichert, so dass die Daten darauf nicht greifbar sind“.  Auch persönliche Gegenstände der Kinder seien nicht gestohlen worden.

Tatzeitpunkt nicht bekannt

Der genaue Tatzeitpunkt ist nicht bekannt, die Polizei nennt einen Zeitraum von „zwischen 10 Uhr am vergangenen Montag, 22. August, und 9 Uhr am Sonntag [28. August 2022]“ – der Kindergarten war wegen Ferien geschlossen.

Zeugen gesucht

Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Künzelsau unter der Telefonnummer 07940 9400 entgegen.

Text: Matthias Lauterer




Landratsamt verlängert restriktive Regeln zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Hohenlohekreis hat die Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern regelt, verlängert.

Damit gilt weiterhin und bis zum 30. September 2022, dass die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für private und landwirtschaftliche Zwecke stark eingeschränkt ist. Für die Bewässerung privater Gärten gilt beispielsweise:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) wird an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), in allen Gemeinden des Hohenlohekreises für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für diese Zwecke, gleich auf welche Art und Weise, verboten. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Als Begründung gibt das Landratsamt unter anderem die weiterhin sehr geringen Wasserstände und die sehr geringen Abflüsse an. „Wasserentnahmen verringern die geringen Abflüsse zusätzlich und verschärfen die Auswirkungen von Niedrigwasser auf das Gewässerökosystem“, so die Verordnung.  

Strafen angedroht

Strafen von bis zu 50.000 Euro werden in der Allgemeinverfügung angedroht, wenn jemand trotz des Verbots Wasser aus Oberflächengewässern entnimmt.

Volltext der Verordnung

Text: Matthias Lauterer




Burgfestspiele Jagsthausen ziehen positive Bilanz nach Spielzeit 2022

Mit der Vorstellung des Traditionsstückes „Götz von Berlichingen“ endete am vergangenen Sonntag die 71. Spielzeit der Burgfestspiele Jagsthausen. Mit 28.925 verkauften Karten im Burghof, Gewölbe und den Gastspielen ziehen die Burgfestspiele ein positives Fazit, betrachten die Spielzeit allerdings differenziert.

Geschäftsführer Roland Halter zur abgelaufenen Spielzeit 2022: „Vor der diesjährigen Spielzeit hätte wohl keiner von uns gedacht, dass wir am Ende zufrieden über eine ordentliche Saison sprechen können, standen die Coronavorzeichen doch alles andere als gut. Dennoch betrachten wir die Spielzeit differenziert, vor und während der Urlaubszeit. Der Vorverkauf vor den Sommerferien verlief über unseren Erwartungen, worüber wir uns sehr freuen. Der Verkauf während der Urlaubszeit verlief dann im Rahmen unserer Erwartungen.“

„Alles in allem sind wir sehr positiv gestimmt und möchten uns natürlich bei unseren Zuschauerinnen und Zuschauern für die Treue bedanken. Ein großer Dank geht auch an das komplette Team vor und hinter den Kulissen, die mit einer bravourösen Teamleistung, diese Spielzeit mit all ihren Unabwägbarkeiten geprägt haben“, so Geschäftsführerin Birgit Freifrau von Berlichingen.

Auch die künstlerische Leiterin Eva Hosemann zieht ein positives Fazit: „Es war kein leichter Sommer, aber ein großartiges, teamfähiges und einsatzfreudiges Ensemble, ein engagiertes Team hinter den Kulissen und ein gut gelauntes Publikum machten diesen Festspielsommer zu einem Fest. Wir sind nun alle glücklich erschöpft und vor allem dankbar, dass die Festspiele unbeschadet die Saison 2023 planen können. Wir freuen uns darauf!“

Mit 7480 verkauften Tickets war das Musical „Monty Python`s SPAMALOT“ das am stärksten nachgefragte Stück der diesjährigen Spielzeit. Gefolgt vom Kinderstück „Der kleine Vampir“ mit 6970 Zuschauer*innen. „Götz von Berlichingen“ sahen 4370 Zuschauer*innen und „Ladies Night“ 5900 Zuschauer*innen. Für die Wiederaufnahme von „BASKERVILLE – Sherlock Holmes und der Hund von Baskerville“ wurden 2950 Tickets verkauft. „Die dumme Augustine“ begeisterte 1040 alte und junge Zuschauer*innen. Das Gastspiel „Judas“ in der Jakobuskirche sahen 75 Personen. Mit den Gastspielen im Gewölbe ergibt sich so die Summe von 28.925 Zuschauer*innen. Eine krankheitsbedingte und eine wetterbedingte Absage von „Ladies Night“ trüben die diesjährige, gute Bilanz.

Vorbereitungen für die Spielzeit 2023 laufen

Eine spannende und abwechslungsreiche Mischung aus Musical, Schauspiel sowie Kinder- und Familientheater erwartet den Besucher der Burgfestspiele auch 2023! Mit dem Musical „Saturday Night Fever“ (von Robert Stigwood und Bill Oakes / in der neuen Version von Ryan McBryde / Deutsche Dialoge von Anja Hauptmann) wird die Spielzeit am 10. Juni 2023 offiziell eröffnet. Bereits eine Woche vorher feiern die Kinderstücke „Des Kaisers neue Kleider“ für Kinder ab 5 Jahren (im Burghof / nach Hans Christian Andersen) sowie „Der Sonnenkönig“ für Kinder ab 3 Jahren (im Gewölbe / nach dem Bilderbuch von Werner Holzwarth) Premiere. Der Klassiker „Götz von Berlichingen“ wird im Jubiläumsjahr der Druckausgabe, die 1773 erschienen ist, in einer neuen Inszenierung auf die Burghofbühne kommen. Neben dem Traditionsstück steht ein weiteres Musikstück im Spielplan 2023. „Rio Reiser – König von Deutschland“ (Schauspielmusical von Heiner Kondschak) ergänzt das vielseitige Programm, dessen Musik eine ganze Generation prägte und zu seinen Ehren kürzlich in Berlin Kreuzberg der Heinrichplatz in „Rio-Reiser-Platz“ umbenannt wurde. „Ladies Night“ wird aufgrund seines großen Erfolgs in den Spielplan 2023 wiederaufgenommen. Erstmals in der Geschichte der Burgfestspiele wird auch im Burggraben der Götzenburg Theater gespielt. „Indien“, ein „komödiantisches Wunderwerk des komischen Schreckens“ (Verfilmung 1993), rundet das Programm der kommenden Spielzeit im Burggraben ab. Außerdem findet ein einmaliges Konzert des Württembergischen Kammerorchesters im Burghof statt und die Kooperation mit der aim- Akademie geht in die Fortsetzung. Nach dem erfolgreichen Start im Schuljahr 2018/2019 finden auch kommendes Schuljahr wieder Schultheatertage in Jagsthausen statt. Der Vorverkauf startet noch Ende des Jahres.

Großer Dank

Die Burgfestspiele Jagsthausen möchten sich auf diesem Wege für die große Unterstützung des Landes Baden-Württemberg, des Landkreises Heilbronn und der Gemeinde Jagsthausen in der Spielzeit 2022 bedanken. Ein aufrichtiger Dank gilt dem Hauptsponsor Adolf Würth GmbH & Co. KG, den Sponsoren wie der ZEAG Energie AG, der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, dem Förderverein „Freunde der Burgfestspiele Jagsthausen e. V.“, der KulturStiftung der Kreissparkasse Heilbronn und der SV Sparkassenversicherung.

Ein besonderer Dank geht an den Deutschen Bühnenverein, die deutsche Theatertechnische Gesellschaft und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die aus den Mitteln des Förderprogramms „Neustart Kultur“ große Unterstützung im Bereich der Hygienemaßnahmen und Infrastruktur lieferten und damit einen großen Anteil an der Umsetzung der Spielzeit 2022 haben.

„Es war ein Kraftakt, die Spielzeit 2022 personell und finanziell zu stemmen. Doch wir haben es geschafft. Ohne die Förderung wäre das kaum möglich gewesen“, so Geschäftsführer Roland Halter.

Pressemitteilung BFS Jagsthausen




Hohe Inflationsrate „ist auch für viele Berater neu“

„Wir haben eine Inflationsrate, wie wir sie seit vielen Jahren nicht erlebt haben. Das ist für viele Kunden und auch für viele Berater neu.“ Das sagt Andreas Siebert, Vorstand der Raiffeisenbank Hohenloher Land eG. Aus diesem Grund haben Matthias Lauterer und Markus Neugebauer über Sieberts ganz eigene Sicht als Bankier auf inflationsbedingte Veränderungen auf das Bankgeschäft und das Kundenverhalten gesprochen.

Inflation trifft alle – aber einkommensschwache Menschen besonders stark

Wenn Siebert sagt „Ich merke, dass sich viele überlegen, ob sie eine Ausgabe tätigen. Die Liquidität wird für die Menschen stets im Mittelpunkt stehen“, wird ein erster Inflationseffekt deutlich: Die Nachfrage nach gewissen Produkten, insbesondere im hochpreisigen Bereich wird nachlassen, weil die Menschen zuallererst ihre Grundbedürfnisse befriedigen. Und die Grundbedürfnisse, Lebensmittel und Energie sind von besonders hohen Preissteigerungen betroffen. Die Inflationsrate für Energie und Lebensmittel liegt deutlich über der „offiziellen“ Inflationsrate des DESTATIS, die sich aus 645 Produkten zusammensetzt. DESTATIS meldet um 7,5 Prozent, Lebensmittel sind dagegen um rund 15 Prozent teurer geworden, Energie noch viel mehr. „Es trifft Menschen, die bisher schon sparen mussten, deutlich stärker“, stellt daher auch Siebert fest.

Es trifft auch die Unternehmen

Im Unternehmensgeschäft sieht Siebert: „Es trifft fast jeden. Unternehmenskunden mit hohen Energiekosten triffts deutlich härter“, aber alle Unternehmen hätten mit höheren Energie- und Rohstoffkosten zu kämpfen. Noch seien, insbesondere im Handwerk, die Auftragsbücher voll, weiß er. Die Unternehmen reagieren damit, dass sie versuchen, Lagerbestände aufzubauen: „Es besteht eine gewisse Angst, dass Produkte nicht mehr erhältlich sind. Die Unternehmen sind interessiert, dass die Produktionsmittel vorhanden sind.“ Diese Strategie beeinflußt natürlich ebenfalls die Liquidität. Noch bestünden in vielen Fällen laufende Kontrakte, kann Siebert berichten. Die Auswirkungen der Inflation zeigen sich für diese Unternehmen erst richtig, wenn die Kontrakte auslaufen und die Preise neu verhandelt werden müssen.

Wie reagieren die Privatkunden

Ihm seien Fälle bekannt, in denen Menschen Sparverträge bereits aussetzen. Bei Sparverträgen sei es kein Problem, wenn die monatlichen Zahlungen nicht geleistet würden. „Die Frage ist, ob das sinnvoll ist, wenn man sich eine Altersvorsorge aufbauen will.“ Andererseits ist ihm auch klar: „Aber manche können gar nicht anders.“ In diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit nicht.

„Wir sind da auch in einer Verpflichtung“

Anders liegt der Fall, wenn ein laufender Kreditvertrag, etwa für ein Auto oder ein Haus, nicht mehr bedient werden kann. „Das wurde noch nicht stark angesprochen“, berichtet Siebert, verspricht aber möglicherweise betroffenen Kreditnehmern: „Wenn es Sorgen gibt, werden wir kulant sein. Wir sind da auch in einer Verpflichtung“.  Bei Neukrediten sei die Ablehnungsquote bereits gestiegen. Insbesondere bei Immobilienkrediten werden die laufenden Kosten analysiert: „Wir rechnen inzwischen deutlich höhere Lebenshaltungskosten ein. Auch die Kosten fürs Auto setzen wir deutlich höher an.“ Und so würden die Berater auch vom ein oder anderen Wohnprojekt derzeit abraten, das vor einiger Zeit möglicherweise noch finanzierbar gewesen wäre.

Besondere Probleme beim Wohnungsbau

Der Wohnungsbau habe derzeit mit vielen Problemen zu kämpfen: Der Zinsanstieg, die Kapazität der Baufirmen, Lieferengpässe und höhere Preise für Baustoffe. „Das führt dazu, dass das Thema Bauen schwieriger geworden ist.“ Siebert kann ein Lied davon singen, denn die Raiffeisenbank Hohenloher Land ist selbst Bauherr: „Da müssen Sie manchmal froh sein, wenn sie bei einer Ausschreibung überhaupt Angebote kriegen“, hat er seine Erfahrungen gemacht.

Im Moment würden manche Bauwillige ihre Vorhaben zurückstellen, selbst Bauplätze seien schon zurückgegeben worden [in manchen Gemeinden ist die Vergabe von Bauplätzen daran gebunden, dass der Bau innerhalb einer bestimmten Frist begonnen wird, Red.]. Auch Baufirmen haben bereits Angebote gemacht, unterschriebene Verträge mit fixem Preis abzulösen, weil sie diese Verträge nur mit Verlust bearbeiten könnten. Siebert ist überzeugt, dass es im Hohenlohischen nicht zu „Übertreibungen beim Preis“ gekommen sei. Und er sagt auch: „Der Bedarf ist da. Wohnbaubedarf ist immer.“ Was er allerdings sieht: „Bei Bürogebäuden ist der Bedarf geringer geworden“.

Siebert sieht Veränderungen auf den Markt zukommen: „Die Bauherren werden vorsichtig, können die Situation nicht einschätzen. Die Stimmung bei den Investoren ist momentan schlechter als bei den Mietern. Da ist außergewöhnlich“, findet er.

Lohn-Preis-Spirale

Für die nächsten Monate rechnet Siebert mit einer anhaltend hohen Inflationsrate. Längerfristig geht er von einer Preis-Lohn-Spirale aus. Gerade für Gewerbebetriebe wird das ein großes Thema werden, rechnet er.

Kein pauschaler Pessimismus

Siebert wäre kein Bank-Ökonom, wäre er in dieser Situation ausschließlich pessimistisch. Für einen Beispielkunden, der in Zeiten steigender Preise regelmäßig Geld für einen Horizont von sechs bis acht Jahren anlegen will, rät er allerdings eher zu Sachwerten oder zumindest zu Fonds, die durch Sachwerte gedeckt sind. Allerdings, so sein Rat, sollte man nicht alles auf eine Karte setzen, sondern sich breiter aufstellen, diversifizieren. Als Genossenschaftler wirbt er selbstverständlich dafür, zuerst einmal Genossenschaftsanteile der Raiffeisenbank zu erwerben oder eine bestehende Einlage zu erhöhen – nachdem die RB Hohenloher Land seit einigen Jahren die Maximaleinlage gedeckelt hatte, hat sie nun ein Aktionsprogramm zur Erhöhung des Genossenschaftskapitals aufgelegt.
Zur Risikostreuung empfiehlt Siebert, regelmäßig in 2 oder drei unterschiedlich engagierte Fonds zu investieren. „Das wichtige: Bei fallenden Kursen sollte man nicht gleich aussteigen, sondern das niedrige Niveau nutzen“. Bei der Frage nach Edelmetallen antwortet er ein wenig reserviert: „Fünf oder zehn Prozent Edelmetall als Diversifikation, das kann man machen“.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 




„Die Eidechsen sind gelaufen“

Im Ingelfinger Bürgermeisterwahlkampf kam bei Gesprächen das Thema des Öfteren auf die Umsiedlung der Eidechsen bei der Rebflurneuordnung am Hohen Berg. Obwohl die Flurneuordnung längst beendet ist (GSCHWÄTZ berichtete), scheinen sich die Ingelfinger Bürger:innen noch immer mit dem Thema zu beschäftigen. Interessante Geschichten waren zu hören, beispielsweise von Hubschrauberflügen für die Eidechsen. GSCHWÄTZ hat bei Friedrich Küßner, dem Leiter des Flurneuordnungsamts nachgefragt, was es mit den Hubschrauberflügen auf sich hat und wie es den umgesiedelten Eidechsen heute geht.

Dienstleister für die Land- und Forstwirtschaft

Das Flurneuordnungsamt beschreibt Küßner als einen Dienstleister, insbesondere für die Landwirtschaft. Aufgabe sei es, die Arbeitsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, beispielsweise durch Bau und Unterhalt von Wegen. „Eine flächendeckende Planung im gesamten Flurneuordnungsgebiet berücksichtigt alle bedeutsamen Belange. Dies sind neben der Neuordnung und Erschließung der Gemarkung beispielsweise Rückhaltebecken, die Sicherung ökologisch wertvoller Flächen, die Neuanlage von Biotopen, aber auch Ortsgestaltung, Straßen, Radwege, Gewässerrenaturierung und vieles mehr“, schreibt das Landratsamt auf seiner Webseite.

„Das Vorkommen der Zauneidechse war vorab nicht bekannt“

Anlage von Querterrassen in Ingelfingen. Foto: LRA Hohenlohekreis

Im Ingelfinger Hohen Berg waren die Weinbauflächen stark zerstückelt, eine moderne maschinelle Arbeitsweise war kaum möglich. Daher entschloß man sich, eine Rebflurneuordnung in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern in Angriff zu nehmen, die unterschiedlichste Maßnahmen beinhaltete: Zusammenlegung von Flächen, Anlage von querterrassierten Weinbergen, eine Wasserversorgung der Weinberge – und natürlich die Schaffung von Ausgleichsflächen für seltene Tier- und Pflanzenarten. „Die alten Trockenmauern waren natürlich ein Lebensraum, das mußte ausgeglichen werden.“ Alles war geplant, der erste Spatenstich hatte bereits stattgefunden, Rebflächen waren bereits gerodet – da streckte erstmals eine Zauneidechse ihren Kopf aus einem Loch: „Das Vorkommen der Zauneidechse war vorab nicht bekannt“, sagt Küßner. Ein Baustopp war die Folge.

Ein Jahr mehr Ausfall für die Weingärtner

„Verstimmt“ seien die Grundstückseigner, aber auch die Naturschutzorganisationen gewesen, meint Küßner, sein Lächeln deutet an, dass es vereinzelt wohl mehr als nur eine „Verstimmung“ gegeben haben muß. Verständlich, bedeutete doch der Baustopp für die Weingärtner einen Ausfall von einem weiteren Jahr.

Die Verstimmung kann Susanne Schmetzer vom Weingut Gaufer in Ingelfingen bestätigen: Nicht nur, dass die Ausfallzeit länger als geplant war, auch die Kosten für die Grundeigentümer sollten aufgrund der Artenschutzmaßnahmen deutlich steigen: „Waren anfangs rund 200 Euro pro ar angesetzt, stieg die Summe zwischenzeitlich auf gut 300 Euro.“ Ein deutlicher Brief der Eigentümer an das Land führte dazu, dass das Land die Fördersumme erhöhte: „Das Land hat sein Versprechen gehalten“, so Susanne Schmetzer. Sie sagt aber auch: „In Niedernhall haben sich die Eidechsen in den neuen Weinbergterrassen sofort wieder angesiedelt und fühlen sich wohl.“

Mit dem Büro für Landschaftsarchitektur Laufer wurde einer der anerkannten Reptilienexperten ins Boot genommen – und der hatte die Aufgabe, das Projekt ohne Gefahr für die Eidechsen fortzusetzen. Seine Vorschläge, die zusammen mit den Eigentümern erarbeitet wurden, lauteten, dass erst ein Gelände für die Eidechsen hergerichtet werden soll und die Eidechsen dann aus ihrem alten Lebensraum „vergrämt“ und in den neuen Lebensraum umgesiedelt werden sollten.

Gerade noch rechtzeitig

Steinlinsen als Lebensraum nicht nur für die Zauneidechse. Foto: GSCHWÄTZ

So wurden an einer der steilsten Stellen des Hanges 35 sogenannte „Steinlinsen“ angelegt, dazu jeweils ein Sandplatz zur Eiablage und ein Holzhaufen als Jagdplatz und Versteck. An dieser Stelle kommt der Hubschrauber ins Spiel: Erstens, so Küßner, sei die Zeit schon weit fortgeschritten gewesen und den Weingärtnern drohte ein weiteres Jahr Verzug. Und zweitens sei die Arbeit mit LKWs und Baggern in dieser steilen Hanglage gar nicht oder nur sehr teuer und unter großen Gefahren möglich gewesen. Man habe sich daher entschlossen, die Materialien für die Steinlinsen zielgenau mit einem Hubschrauber anliefern zu lassen. „Das war letztlich deutlich die wirtschaftlichste Lösung gewesen“. Und nein – er kennt die Erzählungen vom Lufttransport der Tiere auch – der Hubschrauber habe wirklich nur Material geliefert, „die Eidechsen sind gelaufen“. Ihr altes Habitat sei mit Folie abgedeckt worden, vorab angebrachte Reptilienzäune hätten die Eidechsen zum neuen Gelände geführt. Gerade noch rechtzeitig, dass die Bepflanzung der Weinberge mit jungen Reben noch möglich war und kein weiteres Ausfalljahr notwendig wurde.

Monitoring

Rotflügelige Ödlandschrecke. Foto: Photographed in the ZSM by Tanja Kothe, CC BY-SA 3.0

Ein 5-jähriges Monitoring des Bestandes schloß sich der Umsiedlung an. In den ersten drei Jahren stieg die Population stark an, danach sank sie wieder ab. Küßner sieht für das Absinken mehrere Gründe: Zwei trockene Jahre seien das gewesen, dazu hätte der Schäfer vielleicht etwas zuviel des Guten getan, vermutet Küßner. Man habe daher nachgesteuert und zusammen mit dem Schäfer Maßnahmen getroffen: Im Eidechsengebiet sollen keine Ziegen mehr grasen und die Gehölze sollen nicht mehr so stark zurückgenommen werden. Die Eidechsen haben damit mehr Verstecke und sind für ihre Freßfeinde, das sind beispielsweise diverse Vogelarten, dazu Marder, Füchse und Igel, aber auch die mit umgesiedelte Schlingnatter, nicht mehr so leicht erkennbar.

Großer Erfolg

Insgesamt hält Küßner die Rebflurbereinigung für einen Erfolg. Der neu geschaffene Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, er nennt neben der Zauneidechse die rotflügelige Ödlandschrecke und die Weinbergtulpe, schaffe einen neuen und komplexen Lebensraum, von dem auch das Landschaftsbild profitiere. Aber auch die technischen Aspekte der Neuordnung seien sehr gelungen: Die Querterassen schützen vor Abtragung bei Starkregen, lange Weinbergzeilen ermöglichen den Einsatz moderner Maschinen und die Bewässerungsanlage sorgt dafür, dass es auch bei Trockenheit noch einen Ertrag gibt.

Text: Matthias Lauterer




Müllsünder entsorgt Altöl und Restmüll am Waldrand

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger die Abfallwirtschaft auf illegale Müllablagerungen aufmerksam. Doch was die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis dieser Tage am Waldrand nördlich von Büschelhof entdeckten, rief auch die Polizei auf den Plan. Hier hatte ein Umweltsünder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit längst überschritten: Neben Pizzakartons und weiterem Verpackungsmüll stand eine Plastikwanne mit Altöl inmitten der malerischen Natur.

„Der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen ist ein Straftatbestand“, so Daniel Fessler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn. „Daher arbeiten wir mit der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis in Fällen wie diesem Hand in Hand zusammen, um den oder die Verursacher zu finden. Es steht außer Frage, dass er oder sie mit einer Strafanzeige rechnen muss.“ Zeugen werden gebeten, ihre Beobachtungen an den zuständigen Polizeiposten Niedernhall, Telefon 07940 8294, zu melden.

Altöl ist gefährlich für die Umwelt

Ein Tropfen Altöl kann hunderte Liter Trinkwasser unbrauchbar machen, wenn es in den Erdboden oder den Abfluss gelangt. Richtig entsorgt hingegen kann es gereinigt und aufbereitet oder als Brennstoff verwertet werden. „Die Gefahr, die von unsachgemäß entsorgtem Altöl ausgeht, ist allgemein bekannt“, so der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis Sebastian Damm. „Es ist mir unbegreiflich, wie Menschen unserer schönen Hohenloher Natur so etwas antun können.“

Altöl kann kostenlos entsorgt werden

Die Kosten für die Entsorgung können kein Motiv für die illegale Ablagerung am Waldrand sein. Denn sie ist für Privatpersonen einfach und kostenlos: Der Handel ist verpflichtet, verbrauchtes Öl in der verkauften Menge kostenfrei zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Abfallwirtschaft rät: Geben Sie das Altöl in fest verschlossenen Behältern unter Vorlage der Quittung dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Zudem kann Altöl auch bei der zweimal im Jahr stattfindenden Problemstoffsammlung oder ganzjährig bei Entsorgungsfirmen im Kreis abgegeben werden. Die Adressen der Annahmestellen sind dem Abfall-ABC auf der Website der Abfallwirtschaft zu entnehmen.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zur korrekten und umweltschonenden Entsorgung von Abfällen aller Art stehen auf der Homepage der Abfallwirtschaft www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de und in der Abfall-App zur Verfügung. Sie ist immer aktuell und steht in den gängigen App-Stores unter dem Namen „Abfallinfo HOK“ kostenlos zum Download zur Verfügung. Gerne berät auch das Team der Service-Hotline telefonisch unter 07940 18-555 oder per E-Mail an info@abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de.

Pressemitteilung AWH




„Sommer in der Stadt“ mit Live-Musik von Rockzylla

Auch im September gibt es noch zwei Mal Live-Musik in Künzelsau. Am Donnerstag, 1. September 2022 von 17 bis 21 Uhr tritt die Band Rockzylla am Oberen Bach auf. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Die Musikerin und Musiker von Rockzylla halten, was ihr Bandname verspricht: Sie sorgen für einen unterhaltsamen Abend mit Pop und Rock.

Sommer in der Stadt an Künzelsaus schönsten Plätzen

Sommer in der Stadt – gut besucht. Foto: GSCHWÄTZ

Platz nehmen, den Sommer und die Stadt genießen – dazu lädt die Stadtverwaltung Künzelsau von Juni bis September schon im dritten Jahr ein. Dabei werden die schönen Plätze in Künzelsau zur Bühne für die Live-Musik-Abende. Zum gemütlichen Verweilen wurden an verschiedenen Stellen Sandflächen geschaffen sowie Liegestühle, Oleander und Palmen aufgestellt. Ziel der Stadtverwaltung war und ist es, die Innenstadt attraktiv und lebendig zu präsentieren. Deshalb organisiert das Kultur- und Veranstaltungsteam der Stadtverwaltung die Termine, engagiert die Live-Bands und übernimmt die Gagen. Damit erhalten die Künzelsauer Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, an ihren Standorten die Besuchenden in eigener Regie und Verantwortung mit Essens und Getränke zu bewirten. Die Sommer-in-der-Stadt-Abende wurden in der Corona-Zeit als Unterstützung der Gastronomiebetriebe gestartet. Die Live-Musik-Abend kommen so gut an, dass sie in der
Zwischenzeit dauerhaft in den Künzelsauer Veranstaltungskalender aufgenommen sind.

Noch zwei Abende mit Sommer in der Stadt 2022

01.09.: Oberer Bach; Rockzylla
08.09.: Hauptstraße; Little Miss Martin

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




Wespen: Wie verhalte ich mich richtig?

  1. Essen und Trinken abdecken

Möchten Sie im Freien essen, decken Sie das Essen möglichst ab und räumen Reste nach dem Essen schnell weg. Auch Getränke, vor allem mit Zucker oder Bier, sollten nie unbedeckt draußen stehen.

  1. Heftige Bewegungen vermeiden

Versuchen Sie ruhig zu bleiben und Wespen nicht durch Wedeln zu verscheuchen. Ein sanftes Wegschieben mit der flachen Hand oder einem Kissen hilft. Oft gibt die Wespe dann relativ schnell auf.

  1. Ablenkfütterungen anbieten

Bieten Sie den Tieren deutlich abseits vom Tisch etwas Süßes oder Fleischiges an. Das kann dazu führen, dass weniger Tiere zum Tisch fliegen.

  1. Fallobst ständig beseitigen

Fallobst zieht Wespen magisch an. Die Tiere kommen jeden Tag zu den Bäumen zurück, die Früchte abgeworfen haben. Beseitigen Sie deshalb am besten das Fallobst rund um Ihr Haus.

  1. Abstand zum Blumenbeet einhalten

Blühende Blumen wie Goldrute oder Herbstastern locken neben Bienen und Hummeln auch kleinere Insekten an, die wiederum von Wespen als Futter für den Nachwuchs gejagt werden. Ein Abstand zwischen Blumenbeet und Terrasse sorgt dafür, dass Sie ungestört von der Jagd draußen sitzen können.

  1. Insektenschutzgitter an Fenstern und Türen installieren

Insektenschutzgitter an Fenstern und Balkontüren helfen sehr gut dabei, Wespen aus den Innenräumen des Hauses fernzuhalten.

  1. Zugänge am alten Wespennest verschließen

Ein altes Wespennest wird zwar nicht wieder benutzt, dennoch gründen junge Königinnen im nächsten Frühjahr gerne in der Nähe der alten Heimstätte ein neues Nest. Versuchen Sie deshalb, die Ritzen oder andere Zugänge des alten Nestes zu verschließen, bevor im Frühjahr ein neues Volk entsteht.

  1. Tiere und Nest leben lassen

Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Als wildlebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest darf nicht zerstört werden. Außerdem stehen bestimmte Wespenarten unter einem besonderen Schutz, wie zum Beispiel die Hornisse. Eine Befreiung von diesen Verboten ist nur möglich, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder wenn das Einhalten des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führt. Wespennester dürfen nicht eigenmächtig zerstört werden, sondern müssen von einem Experten entfernt werden. Wenden Sie sich dazu an die Untere Naturschutzbehörde bei ihrem zuständigen Landratsamt, an die örtliche Feuerwehr oder an www.aktion-wespenschutz.de.

In vielen Fällen lässt sich jedoch mit ein wenig Umsicht mit den Wespen leben. Diese sterben im Herbst und danach kann das verlassene Nest entfernt werden.

  1. Gestochen: Was nun?

Wespenstiche führen bei gesunden Menschen – vom Kleinkind bis ins hohe Alter – zu einer etwa zwei Tage lang druckempfindlichen Hautschwellung an der Einstichstelle und einem anfangs ziehenden Schmerz. Langfristige gesundheitliche Schäden sind nicht zu erwarten. Die Beschwerden lassen sich lindern, indem man unmittelbar nach dem Stich Salmiakgeist auf die Stichstelle einmassiert. Auch Zitronensaft, eine halbe Zwiebel oder zerdrückter Spitzwegerich wirken lindernd.

Sollten Sie jedoch Allergien haben, kann es sein, dass Ihr Körper auf die im Gift enthaltenden Eiweißstoffe reagiert. Klären Sie bei bekannten Allergien die Gegenmaßnahmen im Vorfeld mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt ab. Im Notfall kontaktieren Sie den Rettungsdienst unter 112.

Übrigens: Nicht jede Wespenart wird dem Menschen lästig. Dies sind überwiegend nur die Gemeine und die Deutsche Wespe, die bis in den Herbst hinein aktiv sind. Die Feldwespen hingegen gehört nicht zu den lästigsten Wespenarten. Sie sind gerade in diesem Jahr hierzulande unterwegs und haben ihre Nester besonders gerne im häuslichen Umfeld. Man kann diese an den langen Hinterbeinen erkennen und daran, dass sie insgesamt etwas schlanker sind als andere Wespen. Der Vorteil: Feldwespen sind friedlich und an menschlichen Speisen nicht interessiert.

 

Pressemitteilung LRA Hohenlohekreis




Open-Air Kino im Roten Schloss

„Wunderschön“ ist ein Episodenfilm der deutschen Regisseurin und Filmschauspielerin Karoline Herfurth aus dem Jahr 2022. Der Film zeigt mit Humor und Sensibilität in loser Verknüpfung fünf Frauen im Spannungsfeld zwischen angekratztem Selbstbild und vermeintlich notwendiger Selbstoptimierung.

„Eine große Portion Humor und Romantik, ein genauer Blick auf das Leben, mit dem sich Zuschauer identifizieren können und einer positiven lebensbejahenden Botschaft, die man beschwingt aus dem Kino hinaus in die Welt tragen kann.“ (fbw-filmbewertung.com)
TRAILER zum Film: https://www.youtube.com/watch?v=CTUSWiG8Hfk

Beginn 20:30 Uhr
Vorverkauf 8.50€ pro Person, hier gehts zum Ticketshop
An der Abendkasse 10.00€ pro Person




Angeklagter: „Diese Vorwürfe sind als nichtig anzusehen“

„Ich bin der Jens“, stellt sich der Angeklagte Jens Müller* am Donnerstag, den 25. August 2020, kumpelhaft im Verhandlungssaal 2 des Amtsgerichts Öhringen vor. Ihm wird Vergewaltigung in Forchtenberg vorgeworfen (wir berichteten).

„Ich bin der Jens“

„Ich nenne Sie Herr Müller“, entgegnet die Richterin ernst und nimmt die Personalien des Beschuldigten auf. Jens Müller wurde 1953 in Rumänien geboren und lebt seit 1979 in Deutschland. sei. Auf die Frage nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung antwortet er: „Ich kann Ihnen meinen Lebenslauf vorlesen. Es sind drei Seiten – wir haben ja Zeit.“ Er habe „22 Jahre Schule gemacht“ und besteht darauf, seine Berufserfahrung im Detail auszuführen. Mit seiner beigen Hose, seinem gestreiften Poloshirt und den weißen kurzgeschnittenen Haaren sieht der 69-Jährige aus, wie ein ganz normaler Rentner. So einen, wie man ihn bei einem Senioren-Tanzabend oder beim Bingo-Spielen antreffen könnte. Doch stattdessen wird ihm vorgeworfen, in Forchtenberg in seiner Wohnung in der Nähe des Sägewerks und in seiner Schusterei, Ende der 1990er Jahre zwei jugendliche Mädchen eingesperrt, bedroht, vergewaltigt, geknebelt und geschlagen zu haben. Von 1998 bis 2000 betrieb W. ein Geschäft für Schuhreparaturen in Forchtenberg. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat, 1998, war W., aufgrund eines Radunfalls 1981, zu 100% schwerbehindert.

Zu 100 Prozent schwer behindert

Anfangs wirkt der Angeklagte noch selbstbewusst, reißt Witze und redet dazwischen. Nach der ersten Aussage einer der mutmaßlich Geschädigten, Ina Peters, ist der Angeklagte sichtlich in sich zusammengesunken, blickt mit leeren Augen in den Saal.

22 Jahre nach der Vergewaltigung Anklage erhoben

Ina Peters und Marta Wintermann waren Freundinnen. Als Ina Peters Marta Wintermann 2020, 22 Jahre nach der vermeintlichen Vergewaltigung, anruft, um sie davon zu überzeugen, sich der Klage gegen den Jens Müller anzuschließen, protestiert diese. „Sie wollte im Nachgang da nicht mit reingezogen werde und habe Streit mit ihrem Mann gehabt, weil Ina Peters sie deswegen kontaktiert und die Anzeige gestellt hat. Das sollte nicht publik werden“, erzählt Fr. B., die Familienhelferin der Familie von Ina Peters, vor Gericht.

Die Schilderung der Ina Peters nach Polizeiprotokoll ist folgende:

Forchtenberg, 1998. Ein bis zwei Wochen vor den Sommerferien. Die 15-Jährige Zeugin Ina Peters habe Schuhe in der Schusterei des Jens Müller abholen wollen. Auf einmal habe der Angeklagte die Jugendliche gegen ihren Willen umarmt, die Tür geschlossen und sie in einen Nebenraum gedrängt. Dieser sei halb unter der Erde gelegen, es habe somit keine ebenerdigen Fenster gegeben – nur Lichtschächte, durch die spärlich Licht in den engen Raum gedrungen sei. Jens Müller habe Ina Peters auf ein Sofa gedrückt, ihren Wickelrock hochgeschoben und ihr die Unterhose vom Leib gerissen. Er habe die Knöpfe seiner Latzhose geöffnet, seine Unterhose herunter gestriffen und sein Glied in die Scheide der Geschädigten eingeführt. Anschließend habe er seine Vergewaltigung ungeschützt bis zum Samenerguss fortgeführt. Die Geschädigte habe Risse und Blutungen an der Scheide erlitten. Zurück im Verkaufsraum, habe sie es geschafft, den Beschuldigten durch einen Tritt in die Genitalien für einen Moment außer Gefecht zu setzen und ihm die Schlüssel zu entnehmen. Anschließend sei ihr die Flucht durch die Ladentür gelungen.

Die Schilderung der Marta Wintermann nach Polizeiprotokoll ist folgende:

Forchtenberg 1998. Die mutmaßlich Geschädigte ist damals 16 Jahre alt.

Der erste Übergriff: Der damals 45-jährige Jens Müller habe die Familie der Marta Wintermann gekannt und diese Tatsache für seine Zwecke ausgenutzt. Er habe ihr mehrfach gedroht, ihre Familienangehörigen zu vergewaltigen und zu überfahren, um sie dazu zu bewegen, in seine Wohnung zu kommen. S. sei aus Angst, er mache seine Drohungen wahr, auf seine Forderungen eingegangen und sei tatsächlich in seiner Eineinhalb-Zimmer-Wohnung erschienen. Der Angeklagte habe Marta Wintermann mit den Worten empfangen, dass es „ja toll sei, dass sie zu ihm gekommen sei, da er so niemandem außer ihr weh tun müsse“. In den Räumlichkeiten von Jens Müller sei sie seinem Zugriff schutzlos ausgeliefert gewesen. Er habe sie auf seinem Bett in eine liegende Stellung gezwungen und ihr die Hose heruntergerissen. Anschließend habe er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr praktiziert und ihr den Mund mit den Worten zugehalten: „Halt still, dann ist es gleich vorbei.“

Der zweite Übergriff

Der zweite Übergriff: Der Angeklagte habe Marta Wintermann in Forchtenberg abgepasst und sie mit der Drohung in sein Auto gedrängt, dass er „wisse, wo ihre Oma und ihr Opa wohnen.“ Eingeschüchtert sei sie seiner Aufforderung und ihm so in seine Wohnung im Bereich des Sägewerks gefolgt. Dort habe er ihr alle Räume gezeigt und behauptet, „dass sie nun für deren Reinlichkeit zu sorgen habe, da er in Trennung lebe.“ Jens Müller habe sie ins Schlafzimmer gezogen. Es sei ihr unmöglich gewesen, zu fliehen. Er habe sie geschlagen, mit einem Tuch geknebelt und ihr gesagt, „dass sie schreien könne, so viel sie wolle. Tagsüber sei sowieso niemand im Haus.“ Jens Müller habe der Geschädigten die Arme über den Kopf gerissen und ungeschützten Geschlechtsverkeht bis zum Samenerguss mit ihr gehabt. Anschließend habe die 16-Jährige sich waschen müssen. Danach habe er der Geschädigten erlaubt, zu gehen.

Danach habe er der Geschädigten erlaubt, zu gehen

„Diese Vorwürfe sind als nichtig anzusehen“, verteidigt sich der Angeklagte. „Das sprengt den Rahmen eines normal denkenden Menschen. Es stimmt einfach nicht.“

„Ich war ein guter Freund der Familie“

Zum Fall Ina Peters erklärt Jrns Müller: „Ich war ein guter Freund ihrer Mutter und Tante. Ich habe mich gefühlt, als ob ich zu der Familie gehören würde. Ich war wirklich bei der Familie wie daheim, es war wie meine zweite Familie. Mit der Mutter und der Tante hatte ich täglich Kontakt. Ich habe Ina Peters vielleicht in der Ortschaft mal gesehen. Ich weiß nicht, ob sie vielleicht ein oder zwei Mal im Laden drin war. Vielleicht mit der Marta. Da hat die Marta glaube ich etwas abgeholt. Ich weiß es nicht mehr. Sonst habe ich sie nie gesehen. Ich habe ein Problem damit, mir diese Frau überhaupt bildlich vorzustellen.“

„schulmäßig unterstützt“

Marta Wintermann habe der Angeklagte „schulmäßig unterstützt“. Er habe auch Kontakt mit deren Mutter und Tante gehabt. „Die Großeltern habe ich öfters auf dem Weg gesehen. Das sind sehr nette und liebe Menschen. Marta ist öfter in den Laden gekommen. Sie hatte Probleme in der Schule und ich habe ihr bei ihren Matheaufgaben geholfen. Manchmal bat sie mich auch um kleinere Reparaturen. Da ging es dann mal um eine Halskette oder so. Soweit es möglich war, habe ich ihr ständig bei den Schulaufgaben geholfen. Sie war faul oder bequem in der Hinsicht.

Durch Zufall kam es dazu“, erläutert der dreifache Vater Jens Müller.

„Die Mutter war nicht so begabt“

Jens Müller führt weiter aus: „Die Mutter der Maria war nicht so begabt, als dass sie ihrer Tochter bei den Schulaufgaben helfen könnte. Wie ich vorher schon erwähnte: Ich habe ja viele, viele Schuljahre hinter mir. Mit Marta Vati habe ich auch schon gesprochen. Er hat die Marta öfter gesucht. Er war der deutschen Sprache sehr, sehr schlecht mächtig. Manchmal, wenn er sie nicht gefunden hat, dann hat er bei mir gesucht. Sie ist öfter einmal untergetaucht und hat sich versteckt.“

Das Mädchen sollte daraufhin abgeschoben werden

„1999“ sei Marta Wintermann „nach Pakistan abgeschoben“ worden, so Jens Müller. „Sie war sogar mal mit mir zusammen bei der Polizei in Öhringen und hat um Hilfe gebeten. Da hat der Polizeibeamte gesagt: ‚Es tut mir leid, da sind die Sitten so, da können wir nichts machen.‘ Da habe ich gesagt: ‚Halt mal, die ist doch hier geboren‘. Die Oma, die Mutti von ihrem Papa, war dort. Der Papa ist aus Pakistan, die Mutter aus Forchtenberg. Sie sollte dorthin zwangsverheiratet werden. Ein konkreter Auslöser ist mir nicht bekannt. Als Marta noch klein war, wurde ausgehandelt, dass sie mit einem gewissen Alter ihren jetzigen Mann heiraten wird.“ Wie sich im Laufe der Verhandlung ergibt, sei Marta Wintermann nach Pakistan geschickt worden, nachdem der Vater einen an Jens Müller adressierten Liebesbrief bei ihr gefunden habe.

Jens Müller beharrt auf seiner Version der einvernehmlichen Beziehung und des freiwilligen Geschlechtsverkehrs:

Jens Müller beharrt auf seiner Version der einvernehmlichen Beziehung und des freiwilligen Geschlechtsverkehrs: „Ich war nur in kurzer Hose. Dann ist sie gekommen. Sie kam oft vor der Schule wegen Matheaufgaben zu mir Nachhause. Sie hat angefangen mich an den Beinen zu streicheln und dann ist es halt passiert.“

Vor dem Samenerguss abgebrochen

Auf die Frage der Richterin, ob der damals 45-Jährige beim Geschlechtsverkehr mit der Schülerinn verhütet habe, antwortet dieser: „Ich selber habe immer aufgepasst, dass nichts passiert. Vor dem Samenerguss abgebrochen. Ich denke schon, dass das hilft. Ich bin aufgewachsen in einem Land, wo es keine Verhütungsmittel gab, da musste man so verhüten.“

„Ich weiß es nicht mehr“

Der Oberstaatsanwalt hakt weiter nach: „Sie als 45-Jähriger haben erkannt dass die 16-Jährige wohl was von ihnen wollen würde, weil sie mit ihrer Hand zufällig oder absichtlich Ihren Oberschenkel berührt hat? Wer hat also wen ins Schlafzimmer gebracht. Wer ist vorausgelaufen? Sie oder Marta? Und dann? Dann sitzen sie also auf diesem Schlafzimmerbett, die Marta sitzt neben oder vor Ihnen und greift Ihnen zufällig an den Oberschenkel. Wie kam es dann zum Geschlechtsverkehr? Haben Sie die Marta ausgezogen oder hat sie sich selbst ausgezogen? Was hatte denn die Marta an? Hat Sie die Maria zu sich gezogen oder haben Sie sich auf die Marta draufgelegt? Bevor es zum Eindringen kam und nachdem sie ihnen auf den Oberschenkel gegriffen hat, haben sie sich da geküsst? Haben sie sich überhaupt mal geküsst? Gab es auch Zungenküsse?“

„Ich weiß es nicht mehr“, sagt Jens Müller.

„Marta sagte: ‚Ich wurde bedroht. Ich musste das tun, was er wollte sonst würde er meiner Familie etwas antun und auch meinen Freunden’“, zitiert der Staatsanwalt aus der polizeilichen Vernehmung.

„Das ist eine Lüge“, entgegnet Jens Müller.

„Er hat mir die Hose heruntergezogen, sein Geschlechtsteil entblößt und ist dann direkt in mich eingedrungen“

„Den ersten Geschlechtsverkehr beschrieb Marta folgendermaßen“, liest der Staatsanwalt vor: „‚Er hat mich vorher nicht berührt. Er hat mir die Hose heruntergezogen, sein Geschlechtsteil entblößt und ist dann direkt in mich eingedrungen. Ich hatte sehr starke Schmerzen im Unterleib, im Scheidenbereich und auch in den Beinen wegen dem Auseinanderdrücken.’“ Weiter fragt der Jurist: „Beim ersten Geschlechtsverkehr – ist die Marta dann anschließend in die Schule gegangen?“ Jens Müller antwortet: „Normal schon. Ich habe sie nicht die Schule schwänzen lassen. Ja.“

„Er hat mich vin hinten gepackt und am Nacken ins Schlafzimmer gezogen“

„Marta sagt am Tag nach dem Geschlechtsverkehr hätte es einen weiteren Vorfall gegeben. Sie hätten ihr an der Bushaltestelle „aufgelauert“ und ihr gesagt, sie wisse, wo sie hinkommen solle nach der Schule: nämlich in die Werkstatt. Ich zitiere aus dem Vernehmungsprotokoll: ‚Er hat mir dann gesagt dass er weiß, dass meine Schwester noch in der Schule ist und dass er weiß, was sie an diesem Tag anhatte. Er kannte auch die Namen von den Freunden, von denen er wusste, dass sie sie regelmäßig besucht. Ich wusste dann genau, dass ich tun musste, was er sagt, weil er ernst machen würde.’ ‚Er hat mich von hinten gepackt und am Nacken ins Schlafzimmer geschoben. Das heißt, er hat mich an einer Hand am Nacken gepackt und mich mit der anderen Hand ins Schlafzimmer geschoben. Er hat wieder mir und ihm die Hose heruntergezogen. Ich habe dann angefangen zu schreien und er hat mir eine runtergehauen und mir dann meinen Mund mit einem Tuch zugebunden.’“

Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Vernehmung der mutmaßlichen Opfer Ina und Marta findet aufgrund des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da beide Zeuginnen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch minderjährig waren.

Danach wird die Tante von Ina verhört, die behauptet, Ina hätte den Vorfall nur erfunden und nur aus Sicht von Marta berichtet, dass es passiert sei. Sie wisse nichts davon.

Die nächste Zeugin ist die Familienhelferin der Ina, Frau B.. Diese erinnert sich: „Wir hatten ganz normal Besuchskontakt. Wir haben uns über Geschehnisse generell unterhalten und irgendwann sagte sie Ina dann, dass es einen Übergriff auf sie gegeben habe. Sie sagte, dass das in Forchtenberg bei einem Schuhmacher gewesen sei. (…) Ich habe ihr angeboten, mich zu informieren, ob da noch etwas zu machen ist. Sie hat ein paar Tage darüber nachgedacht, ob sie eine Aussage machen will. Dann sind wir zur Polizei gegangen. Details habe ich erst in der Vernehmung richtig gehört.“

Ein ominöser Liebesbrief

Auch die Polizeihauptkommissarin Fr. T., die mit den Ermittlungen in dieser Sache beauftragt war, tätigt eine Aussage: „Ich habe mit Ina telefoniert. Am Telefon war sie sehr aufgewühlt Sie habe jahrelang gebraucht, um die Sache zu verarbeiten. Der ganze Familienfrieden sei damals den Bach runtergegangen. Vom Vater sei sie nach dem Vorfall (mit Jens Müller) nach Pakistan geschickt worden. Sie hat sich schließlich sehr ungern auf die Vernehmung eingelassen.“ Durch Vernehmungen von Zeugen sei Marta erst ins Spiel gebracht worden. „Sie (Marta) konnte zwei Fälle (zwei Missbrauchsfälle) präzise beschreiben. Es sei aber zu weitaus mehr Fällen gekommen. Im direkten Anschluss habe ihre Familie von der Geschichte etwas mitbekommen. Es gab einen ominösen Liebesbrief. Der W. Habe sie gezwungen, den zu verfassen. Der Vater habe den Brief gefunden und sie daraufhin nach Pakistan gebracht. Sie meinte, sie sei gezwungen worden, den zu schreiben. Sie gab aber keine Erklärung, warum der Liebesbrief bei ihr war.“

Zwei Missbrauchsfälle konnte sie präzise beschreiben

Die Richterin geht in ihrer Urteilsbegründung auf diesen Liebesbrief ein: „Wir haben diese Geschichte mit diesem Liebesbrief, was für mich auch irgendwie seltsam ist. Wenn er sie dazu gezwungen hat, den zu schreiben, warum ist dann der Liebesbrief bei Marta und nicht bei Herrn Müller, damit er ihn als Beweismittel in den Händen hat?“

Eine der Zeuginnen ließ sich befragen von der Gutachterin

Schließlich wird die Gutachterin, Fr. D.-H. zur Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeuginnen befragt. „Ich habe beide Zeuginnen angeschrieben. Mit Ina Ist ein Gespräch zustande gekommen.“, erklärt die Diplompsychologin, „Marta war nicht bereit, sich begutachten zu lassen, da das ganze schon sehr lange zurückliege und sie mit der Sache nichts mehr zu tun haben wolle.“ „Grundlage der Begutachtung“ sei „die Frage der Aussagetüchtigkeit, die Frage, wie man diese Zeugenaussage aus aussagepsychologischer Sicht einzuschätzen hat. Außerdem die Frage der Glaubhaftigkeit der Aussagen. Es geht darum, Hypothesen zu generieren, wie man diese Aussage auch anders betrachten kann, als wie von der Zeugin dargestellt.“

Hat sie sich eingebildet, das selbst erlebt zu haben?

Die Gutachterin resümiert: „Nach dem jetzigen Stand kann ich aus aussagepsychologischer Sicht nicht widerlegen, dass Ina etwas gehört hat von Marta und es verarbeitet hat, dadurch, dass sie sich eingebildet hat, das selbst erlebt zu haben. Bei jeder Befragung besteht auch die Gefahr, dass Aussagen verfälscht werden oder auch Aussagefragmente generiert werden. Je länger die Erinnerungen zurückliegen und je verschwommener diese Erinnerungen sind, umso mehr greift das Gedächtnis auch nach Strohhalmen, die angeboten werden. Je länger etwas zurückliegt, umso größeres Irrtumspotential ist in dem, was berichtet wird.

Viele persönliche Schicksalsschläge

Von Ina haben wir zu unterschiedlichen Befragungszeitpunkten unterschiedliche Berichte bekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie in der Rückschau Quellen verwechselt und berichtete Erlebnisse als selbst erfahren wiedergibt. Es geht hier nicht um die Frage einer willentlichen Falschaussage, sondern es geht um die Frage, dass sie das möglicherweise nicht auseinanderhalten kann und meint, dass das so war. (…) Es lässt sich die Hypothese nicht von der Hand weisen, dass sie schon von Marta zu einem sehr frühen Zeitpunkt berichtet bekommen habe, was sie erlebt habe, und dann, nach vielen persönlichen Schicksalsschlägen, sie zu der Überzeugung gekommen ist, dass sie dieses auch selbst erlebt hat.

Ohne ihr Zutun da reingerutscht

Marta ist sozusagen völlig ohne ihr Zutun und, so wie ich das mitbekommen habe, ohne ihren Willen in das Verfahren hineingerutscht. Auch die Anzeige hat Ina ohne ihr Zutun geschalten. Sie war schon damals, als die Polizei sie befragtet, nicht aussagefreudig. Auch heute hat sie wiederholt geäußert, dass sie am liebsten ihre Ruhe haben will und mit der Sache nichts zu tun haben will. Auf der anderen Seite muss man also sehen, dass sie zwangsweise in diese Situation geraten ist. Wenn sie jetzt gezwungen ist, sich an Dinge zu erinnern, die 20 Jahre zurückliegen, kann man nicht davon ausgehen, dass eine schonungslose Offenheit vorliegt. Aus aussagepsychologischer Sicht sind deshalb subjektive Verfärbungen nicht auszuschließen. Aus aussagepsychologischer Sicht sehe ich keine Handhabe, das, was sie dazu gesagt hat, so dagegenzustellen, dass ich ausschließen kann, dass ihre Aussage durch subjektive Aspekte nicht so verzerrt ist, dass es so ist, wie sie es sehen möchte und heute darstellt. Es geht nicht darum, zu sagen, das stimmt nicht. Nur darum zu sagen, dass die Möglichkeit besteht, dass beide Zeugenaussagen nach dieser langen Zeit subjektiven Verfälschungen unterliegen.“ Im Fall von Marta gehe es darum, dass die „Frage der Freiwilligkeit im Laufe der Jahre anders interpretiert werden könnte. Es heißt nicht, dass es nicht stimmt. Ich kann es nur nicht anders widerlegen.“

Im Zweifel für den Angeklagten

Nach den Schlussplädoyers, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, verkündet das Gericht das Urteil: Freispruch. „In dubio pro reo“, wie die Richterin erklärt. „Es ist nicht unsere Aufgabe zu beurteilen, was ist moralisch richtig und korrekt ist, sondern zu beurteilen, ob ein Verhalten strafbar ist, oder nicht. Die Frage, die sich uns stellt, ist also: Was können wir nachweisen? Keiner geht heute hier davon aus, dass Ina oder Marta eine willentliche Falschaussage getätigt haben. Überhaupt gar nicht. Aber es gibt eben auch eine unwillentliche Falschaussage und das können wir nicht widerlegen. (…) Letztlich bleibt heute von dem, was hier heute geschildert wurde, nicht mehr so viel übrig, als dass man eine Verurteilung darauf stützen könnte. Es reicht im Endeffekt nicht aus, um die Nullhypothese zu widerlegen. So sprechen wir den Angeklagten, in dubio pro reo, frei.“

Text: Priscilla Dekorsi

*Die Namen wurden von der Redaktion geändert