Ein 18-Jähriger überfährt einen 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall. Am 11. September 2025 ändert sich das Leben von 2 Familien von heute auf morgen. Was ist an diesem Abend geschehen? Ein Prozess mit zahlreichen Zeug:innen soll die Wahrheit ans Licht bringen. Aber möchte sie auch wirklich jede:r hören?
Möchte die Wahrheit wirklich jede:r hören?
Seit Februar 2026 steht ein hagerer, ruhiger 18-Jähriger aus Forchtenberg vor dem Heilbronner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. Sie fordert – ebenso wie die Nebenklage – neun Jahre Haft.
55 Zeug:innen werden gehört. 3 Gutachter sagen aus. Es ist ein Prozess, der bewegt, denn das, was geschildert wird, klingt zunächst unglaublich.
Der Angeklagte, gelernter Maschinenanlagenführer, hat, das ist inzwischen Fakt, einen 12-Jährigen mit seinem frisch auf Pump gekauften Audi überfahren und noch mehrere Meter mitgeschleift. Doch wie kam es dazu? Zahlreiche Zeug:innen, Familienangehörige, Freunde des Angehörigen und Gutachter:innen sagen in dem Prozess vor dem Heilbronner Landgericht aus. Am Ende gibt es zwei Geschichten, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Die des Angeklagten und die der Zeug:innen. Der Angeklagte lässt am ersten Prozesstag über seinen Anwalt verlauten, dass er sich nicht erinnern könne, einen Menschen überfahren zu haben, insbesondere nicht den Jungen, mit dem er zuvor auf dem Supermarktplatz aneinandergeraten war. Er habe gedacht, er sei it seinem Auto über eine Bordsteinkante gefahren. Im gleichen Atemzug sagt er auch: Sein Auto sei ihm sehr wichtig, daher würde er dementsprechend auch nichts machen, was dieses Auto beschädigen würde.
Der 18-jährige Autofahrer begründet sein Fahrverhalten mit einem Fahrfehler
Zeug:innen berichten indes, dass der 18-Jährige bewusst hinter dem 12-Jährigen hergefahren und ihn quasi, zumindest habe es für diverse Zeug:innen so gewirkt, vorsätzlich überfahren habe. Sie berichten unter anderem von einem Motoraufheulen, mehrmals mit dem Gas spielen, Musik laut aufdrehen, durchdrehenden Reifen, dann der Start, das Auto sei dem 12-Jähigen auf dem Fahrrad, der bereits wegfuhr, gefolgt, das Auto hab nicht gebremst, zumindest seien keine Bremslichter aufgeleuchtet. Bis zum Ende der Fahrt nicht. Das Fahrzeug sei vermutlich, so das Gericht bei der Urteilsveründung, ausgerollt und dann stehengeblieben. Der Fahrer ist demnach zumindest vom Gas gegangen. Der Autofahrer indes begründet seinen Kavaliersstart mit einem Fahrfehler. Er habe Gas und Bremse verwechselt. Er habe den Jungen nicht gesehen, sei ihm nicht bewusst hinterher gefahren, habe nur etwas rumpeln hören und gedacht, dass er eine Bordsteinkante erwischt habe. Gebremst habe er nicht, weil er das nicht für notwendig hielt. Für einen, dem sein Auto über alles geht, bereits der erste Widerspruch. Weitere sollen folgen.
Der Junge fuhr mit seinem Fahrrad direkt vor dem 18-Jährigen
Der technische Gutachter hat anhand der Kollisionsspuren bei dem Auto und dem Fahrrad sowie der Besichtigung vor Ort noch in der Unfallnacht im Nachgang den Vorgang rekonstruiert und kommt zu dem Schluss: Der Junge war beim Aufprall mit seinem Fahrrad vermutlich direkt vor dem Auto. Die Autofront kollidierte mit dem Hinterreifen des Fahrrades auf Höhe des vorderen Autokennzeichens. Der 1,55 Meter große Junge befand saich dabei auf seinem Fahrrad, wollte davonradeln. Das Auto touchierte seinen Hinterreifen. Der Junge sei durch den Auffahren des Autos gegen das Fahrrad vermutlich von seinem Sattel nach hinten weggerutscht, mit seinem unteren Rücken leicht auf der Motorhaube des Autos aufgekommen. Das Fahrrad sei ebenso nach links vor das Auto auf den Boden gekippt – wie vermutlich auch dann der Junge, so die forensische Gutachterin, die die Leiche des Jungen obduziert hat. Damit kippten sie direkt vor das Auto.
Der 18-Jährige fuhr über das Fahrrad des Jungen, er dachte, so sagt er, er sei über eine Bordsteinkante gefahren
Das Auto sei daraufhin mit den Reifen über das Fahrrad gefahren. Der Körper des Jungen sei unter das Auto bekommen, zwischen die Reifen. Der Junge ist dadurch nicht von den Reifen überfahren, aber von dem Auto unter dem Auto liegend mitgeschleift worden. Nachdem das Auto ihn mehrere Meter mitgeschleift hat, sei der 12-Jährige vermutlich laut der forensischen Gutachterin an einem plötzlichen, schnellen Tod – Genickbruch (Bruch de Halswirbelsäule) und daraufhin Atemlähmung gestorben. Das alles soll sich binnen Sekunden vollzogen haben.
Ganze Hautlappen hatten sich durch den Abrieb gelöst
Das Gesicht des Jungen war blutüberströmt, ganze Hautlappen hatten sich durch den Abrieb gelöst, der Helm hatte laut der forensischen Gutachterin an allen 3 Seiten Schleifspuren. Rettungskräfte konnten den Jungen nur noch tot unter dem Auto bergen. Viele von den Rettungskräften und Zeug:innen sind noch heute traumatisiert von dem Anblick des Jungen und den verzweifelten Schreien der Eltern an der Unfallstelle.
Wenn Bilder des toten Jungen besprochen werden am Richterpult, steht er mit auf und schaut sich die Bilder an
Eine Situation, die viele, die vor Ort waren an diesem Abend, in Niedernhall, an ihre Belastungsgrenzen brachte. Dahingegen wirkt der 18-Jährige am Unfallort und auch vor Gericht völlig ruhig, sachlich, er hört interessiert zu, wenn darüber gesprochen wird, welche Verletzungen der 12-Jährige hatte, wie er vermutlich ums Leben kann. Er zeigt keine Emotionen. Bis zum Ende nicht. Auch bei der Urteilsverkündung scheint er lediglich interessier zuzuhören. Seine Familie sagt, er sei eher introvertiert, könne Emotionen nicht so gut zeigen. Aber auch introvertierte Menschen zeigen Emotionen bei derart traumatischen Situationen. Auch ein Schockzustand löst sich irgendwann auf. Aber Auch Wochen später im Gerichtssaal keine Regung, die man als Prozessbeobachter wahrnehmen kann, dass er mitleidet mit dem Opfer, Empathie empfindet. Wenn Bilder des toten Jungen besprochen werden am Richterpult, steht er mit auf und schaut sich die Bilder an.
Augenzeug:innen befehlen den 18-Jährigen nach dem Crash aus seinem Auto
Der technische Gutachter kommt zum Schluss, dass der Autofahrer den Jungen, der direkt vor ihm auf dem Fahrrad wegfuhr, sehen müssen, da er sich direkt vor seiner Frontscheibe befand. Bei einem Kavaliersstart hätte er aber auch bei einer direkten Vollbremsung eine Kollision vermutlich nicht vermeiden können. Unterstützer:innen der Familie udn auch direkte Familienmitglieder feuern in ihren Kommentaren auf social media los: Es seien nur wenige Sekunden gewesen vom Start bis zur Kollission. Der 18-Jährige habe keine Chance gehabt, das zu verhindern. Doch die Frage hängt wie blei im Raum: Warum fährt der 18-Jährige überhaupt los, wenn vor ihm die Fahrbahn offensichtlich nicht frei ist? Warum behauptet er, den Jungen schlichweg gänzlich nicht gesehen zu haben, was laut Gutachter im Grunde unmöglich ist. Erst einen Tag später bei seiner Festnahme habe er anscheinend mitbekomme, dass er den Jungen überfahren hat, mit welchem es unmittelbar davor eine Auseinandersetzung gab. Er sagt eben nicht: Ich habe ihn gesehen und konnte nicht mehr bremsen. Er behauptet stattdessen etwas, das eigentlich nicht möglich ist. Warum?
Angeklagte dürfen in deutschen Strafverfahren vor Gericht ohne Konsequenzen lügen – im Gegensatz zu Zeug:innen. Ob das so vorteilhaft ist, sei dahingestellt. Eigentlich müsste es strafverhärtende Maßnahmen geben, wenn jemand vor Gericht bewusst die Unwahrheit sagt – insbesondere ein Angeklagte:r.
Der Satz, der alles verändert: „Der hat mich provoziert“
Augenzeug:innen zerren den Fahrer nach dem Geschehen aus seiem Auto, nehmen im den Schlüssel ab, sagen ihm, er sollte aussteigen, sonst werde man ihm den Kopf einschlagen. Der 18-Jährige sagt am Unfallort laut Augenzeug:innen immer wieder denselben Satz: „Der hat mich provoziert.“ Bei einem späteren Gerichtstag begründet er diesen Satz auf Nachfrage des Gerichts damit, dass er seinen Fahrfehler damit erklären wollte, aber dass das kein indirektes Eingeständnis seiner Schuld sei, ergo, dass er den Jungen nicht absichtlich aus diesem Grund der Provokation überfahren habe.
Gefühlloses Monster?
Angehörige und Freunde verteidigen den Jungen, auch in zahlreichen Kommentaren unter unseren GSCHWÄTZ-Beiträgen dazu auf social media. Sie sagen, man stelle den 18-Jährigen als gefühlloses Monster dar und dass das nicht fair wäre. Dass schließlich auch er eine Umarmung gebraucht und diese auch eingefordert habe, als er in U-Haft war. Der Richter spricht Bezug nehmend darauf davon, dass der Junge damit auch Wärme und Liebe suche. Andererseits: Wenn jemand – bewusst oder unabsichtlich – ein Kind überfahren hat – möchte man nicht erst einmal wissen, wie es dem Kind geht, fragt man sich dann nicht erst einmal automatisch: Was hätte ich anders machen können- Sagt man nicht automatisch: Das tut mir alles so leid? Dieser Junge sagt, er brauche nun erst einmal eine Umarmung. Aber vielleicht hat er tatsächlich zu wenig Wärme und Liebe bekommen.
Fortsetzung folgt.
Die weiteren Teile lesen Sie auch hier auf unserem Nachrichtenportal GSCHWÄTZ.