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Wenn aus Kindern Täter werden

„Er ist kein Monster“, werden Angehörige im Rahmen des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn um den 18-Jährigen aus Forchtenberg, der 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2026 ermordet hat, nicht müde zu betonen. Kein Mensch ist ein Monster. Menschen sind Menschen. Niemand wird als Straftäter geboren. Daher ist es umso wichtiger, der Frage nachzugehen: Was lässt Menschen zu eben solchen werden?

Beide zeigten ein auffälliges Verhalten

Um eines vorneweg zu sagen: Sowohl der 12-Jährige, der ums Leben kam, als auch der 18-Jährige, der ihn überfahren hat, zeigten auf ihre Weise ein auffälliges Verhalten. Bei der Urteilsverkündung lässt der Richter noch einmal den Tag Revue passieren, an dem sich alles verändert. Wie der 12-Jährige an diesem „lauwarmen Sommertag“ in den Ferien morgens noch mit seinem Freund Fische geangelt hat und es zu einem kurzen Streit um eine Dose Mais als Fischfutter kam, die wohl umgefallen sei dabei. Es ging unter anderem um 0,79 Cent, welche die Dose gekostet hat. Auch abends auf dem Supermarktparkplatz ging es unter anderem um Kleingeld, welches der 12-Jährige und sein Freund von dem Beifahrer des 18-Jährigen einforderten. Der Beifahrer des Angeklagten und der 12-Jährige kannten sich. Es war wohl nicht das erste Mal, dass der 12-Jährige Kleingeld von ihm einforderte. Während der 12-Jährige ihn unter anderem mit „Du Downsyndrom“ und „ich f… Deine Mutter“ beleidigte, hielt der Beifahrer laut dem Richter dem 12-Jährigen „du Fettsack“ entgegen. Der 18-jährige spätere Angeklagte und Autofahrer hielt sich dagegen laut allen Beteiligten zurück während dieses vorausgehenden Disputs.

Mobbing kann emotional sehr stark belastend sein, auch wenn das Mobbing schon Jahre zurück liegt

Der Vater des Angeklagten schildert seinen Jungen denn auch als eher zurückhaltend, introvertiert. Er könne zwar auch mal laut werden, an die Decke gehen, ziehe sich aber danach direkt zurück, anstatt noch mehr auf Konfrontation zu gehen. Er berichtet, dass sein Sohn ein aufgrund von Mobbings die Schule gewechselt habe in der dritten Klasse. Ein ehemaliger Klassenkamerad berichtet von weiteren Mobbing-Vorfällen in der fünften Klasse. Der Angeklagte war früher demnach ein Mobbing-Opfer. Unter anderem sei er laut dem Vater wegen seiner Lernschwäche gehänselt worden. Das läge „aber schon Jahre zurück“. Es sei an dieser Stelle gesagt, dass sich Expert:innen alle einig sind, dass Mobbing sich dermaßen in eine Seele einbrennt, dass auch Erwachsene sich noch Jahrzehnte später sehr gut zurückerinnern können, wenn sie in ihrer Schulzeit gemobbt wurden und noch heute dieses Gefühl der Hilflosigkeit erleben, wenn sie sich daran erinnern.

Kann sich ADS tatsächlich „auswachsen“?

Er habe daneben auch ADS gehabt, weswegen er zwei Jahre vor seinem Hauptschulabschluss auch regelmäßig Medikamente (Medikinet) diesbezüglich genommen hat. Daran kann sich zwar der Vater des Angeklagten nicht mehr erinnern, wohl aber der Gutachter, der den 18-Jährigen befragt hat. ADS ist eine Konzentrationsstörung. Kinder, die ADS haben sind in der Regel eher zurückgezogen und introvertiert, können aber auch mal Wutausbrüche haben. dEr Gutachter attestierte dem 18-Jährigen laut dem Vorsitzenden Richter, dass sich das ADS inzwischen „ausgewachsen“ habe bei dem Angeklagten. Ob sich ADS wirklich „auswachsen“ kann? Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Die fachlich validierteste Theorie besagt, dass die Betroffenen lediglich lernen, damit besser umzugehen und sich an unsere gesellschaftlichen Normen besser anpassen, je älter sie werden.

In Scheune gezündelt

Bis zum Hauptschulabschluss habe der 18-Jährige aufgrund des ADS eine Lernbegleitung gehabt. Andernfalls hätte er den Hauptschulabschluss laut seinem damaligen Klassenlehrer nicht geschafft.

Der 12-Jährige, der ums Leben kam, war ebenfalls in der Vergangenheit auffällig unterwegs – Ein Polizeibeamter berichtet davon, dass er schon mal mit einem Freund in einer Scheune gezündelt habe. „dumme-Jungen-streiche“ eben, „nichts auffälliges“ oder „nichts besonderes“.

Während der Befragungen von diversen Zeug:innen zu der Psyche der Jungen, zu ihrem sozialen Umfeld, zu dem, wie sie aufgewachsen sind, was sie erlebt haben, warum sie Dinge getan haben, hat man den Eindruck, dass vieles abgetan wird, klein geredet wird, nicht näher hingeschaut wird, weil, ach je, das sind halt Jungs. Aber auch Jungen können verletzt werden. Jahrelanges Mobbing kann zu schweren Depressionen führen. Starke Vernachlässigung im Kindesalter gilt offiziell als kindeswohlgefährdend. Noch einmal: Kinder werden weder als Täter noch als Opfer geboren. Gerade vor Gerichten sollte daher noch viel intensiver darüber gesprochen werden, warum Kinder so handeln wie sie handeln. Das hat Ursachen. Und nur wenn man diesen Ursachen auf den Grund geht, kann man Kinder unterstützen, zukünftig andere Wege zu bestreiten.

 

 




7 Minuten

Man sagt, dass das Gehirn, bevor man stirbt, noch einmal sieben Minuten lang die wichtigsten, prägendsten und schönsten Sequenzen Deines Lebens vor Deinem inneren Auge abspielt.

Auch das Gericht fragt sich die alles entscheidende Frage

7 Minuten hat der Streit zwischen dem 18-Jährigen und seinem 16-Jährigen Beifahrer und den beiden 12-jährigen Jungs auf dem Supermarktparkplatz gedauert – sieben Minuten von der ersten Begegnung bis zum Tod des Jungen. „Dieses Geschehen ist unbegreiflich“, sagt der Vorsitzende Richter Kurz bei der Urteilsverkündung am 18. Mai 2026 am Landgericht Heilbronn. Der vorausgehende Streit habe keine sieben Minuten gedauert. „Wie kann sich ein Streit so schnell so entwickeln, dass am Ende ein Kind dabei zu Tode kommt?“, fragt er.

Die Kammer attestiert dem Jungen „entwicklungsverzögert“

55 Zeug:innen wurden gehört, drei Gutachter:innen. Am Ende steht ein Urteil, welches spaltet: Der 18-Jährige wird wegen Mordes aus Heimtücke nach Jugendstrafrecht zu 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Strafmildernde Umstände wie Medikamenten- und / oder Alkoholeinnahme oder psychische Auffälligkeiten gibt es kaum. „Entwicklungsverzögert“ attestiert im die Kammer lediglich. Für die Eltern des verstorbenen Jungen ist das Urteil ein Hohn. Als der Richter sagt, dass das Kind ums Leben kam“, erhebt sich der Vater und sagt laut: Er wurde hingerichtet.“ Dann verlässt er den Saal. Die Mutter des Kindes folgt. Der Richter fährt fort mit der Urteilsbegründung. Die Eltern betreten den Großen Saal der Strafkammer an diesem Morgen nicht mehr. Zu schmerzlich ist das Leid. Der Verlust. Und nun das in ihren Augen zu geringe Urteil für ein Leben, das nicht mehr zurückkommt.

Die Angehörigen des Angeklagten kommentieren in den sozialen Kanälen fleißig den Prozess

Völlig anders sehen das die Freunde und die Familie des Angeklagten. Fast jede Gerichtsverhandlung verfolgten sie am Landgericht – anders die Eltern des Ermordeten, da sie nicht immer wieder mit anhören konnten, wie ihr Sohn ums Leben kam. In den Pausen reden sie entspannt miteinander, lachen, gegen Ende Richtung Urteil wird auch bei ihnen die Stimmung ernster. Auf den sozialen Kanälen auch unseres Nachrichtenportals kommentierten die Angehörigen und Freunde des Angeklagten ganze Romane, dass man mehr Mitgefühl mit dem Angeklagten haben müsse. Er sei schließlich kein Monster.

Der Angeklagte hört bei der Urteilsverkündung interessiert zu.

Während der gesamten Urteilsverkündung hört der 18-Jährige nahezu regungslos, aber interessiert zu. Bei guter Führung könnte er nach vier Jahren entlassen werden. Die 8 Monate Untersuchungshaft werden ihm bei dem Strafmaß abgezogen. Sprich: Dadurch sind es noch 5 Jahre und 10 Monate.

Nicht nur eine Mutter habe ihren Sohn verloren, sondern zwei, kommentieren die Anverwandten in den sozialen Medien vor der Urteilsverkündung in den sozialen Medien- Das ist nicht korrekt und zeigt ein großes Defizit bezüglich des Empathie-Empfindens für andere, die ein deutlich größeres Leid mit dem Tod eines Jungen zu beklagen haben. 6 Jahre Gefängnis sind eben nicht gleichzusetzen mit dem Tod.

Die Presse (auch wir) als auch die Kammer (bei der Urteilsverkündung) registrieren mit einem Fragezeichen, die Auto-Tuning-Zeitschrift, die sich der Angeklagte beim ersten Prozesstag vor das Gesicht hielt. Man hätte auch einen Leitz-Ordner nehmen können, um sein Gesicht zu verdecken. Aber eine Tuning-Zeitschrift zu wählen, wenn es unter anderem auch um die Frage geht, ob er sein Auto als Waffe und Machtinstrument eingesetzt hat – zeigt deutlich, das fehlende Feingefühl sowohl des Angeklagten, als auch seines Anwalts wie auch der Familie, die in ihren Kommentaren in den sozialen Medien diese Zeitschrift absolut in Ordnung findet und nicht begreift, was das Problem ist.

  • Im dritten Teil zum Prozess werden wir unter anderem das Verhalten des 18-Jährigen eingehen, welches sowohl im Prozess, als auch am Tatort für fast alle Beteiligten sehr irritierend wirkte. Dieses Verhalten hatte eine Vorgeschichte. Der dritte Teil wird in Kürze auf unserem Nachrichtenportal veröffentlicht.

 




Ein Satz, der alles verändert

Ein 18-Jähriger überfährt einen 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall. Am 11. September 2025 ändert sich das Leben von 2 Familien von heute auf morgen. Was ist an diesem Abend geschehen? Ein Prozess mit zahlreichen Zeug:innen soll die Wahrheit ans Licht bringen. Aber möchte sie auch wirklich jede:r hören?

Möchte die Wahrheit wirklich jede:r hören?

Seit Februar 2026 steht ein hagerer, ruhiger 18-Jähriger aus Forchtenberg vor dem Heilbronner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. Sie fordert – ebenso wie die Nebenklage – neun Jahre Haft.

55 Zeug:innen werden gehört. 3 Gutachter sagen aus. Es ist ein Prozess, der bewegt, denn das, was geschildert wird, klingt zunächst unglaublich.

Der Angeklagte, gelernter Maschinenanlagenführer, hat, das ist inzwischen Fakt, einen 12-Jährigen mit seinem frisch auf Pump gekauften Audi überfahren und noch mehrere Meter mitgeschleift. Doch wie kam es dazu? Zahlreiche Zeug:innen, Familienangehörige, Freunde des Angehörigen und Gutachter:innen sagen in dem Prozess vor dem Heilbronner Landgericht aus. Am Ende gibt es zwei Geschichten, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Die des Angeklagten und die der Zeug:innen. Der Angeklagte lässt am ersten Prozesstag über seinen Anwalt verlauten, dass er sich nicht erinnern könne, einen Menschen überfahren zu haben, insbesondere nicht den Jungen, mit dem er zuvor auf dem Supermarktplatz aneinandergeraten war.  Er habe gedacht, er sei it seinem Auto über eine Bordsteinkante gefahren. Im gleichen Atemzug sagt er  auch: Sein Auto sei ihm sehr wichtig, daher würde er dementsprechend auch nichts machen, was dieses Auto beschädigen würde.

Der 18-jährige Autofahrer begründet sein Fahrverhalten mit einem Fahrfehler

Zeug:innen berichten indes, dass der 18-Jährige bewusst hinter dem 12-Jährigen hergefahren und ihn quasi, zumindest habe es für diverse Zeug:innen so gewirkt, vorsätzlich überfahren habe. Sie berichten unter anderem von einem Motoraufheulen, mehrmals mit dem Gas spielen, Musik laut aufdrehen, durchdrehenden Reifen, dann der Start, das Auto sei dem 12-Jähigen auf dem Fahrrad, der bereits wegfuhr, gefolgt, das Auto hab nicht gebremst, zumindest seien keine Bremslichter aufgeleuchtet. Bis zum Ende der Fahrt nicht. Das Fahrzeug sei vermutlich, so das Gericht bei der Urteilsveründung, ausgerollt und dann stehengeblieben. Der Fahrer ist demnach zumindest vom Gas gegangen. Der Autofahrer indes begründet seinen Kavaliersstart mit einem Fahrfehler. Er habe Gas und Bremse verwechselt. Er habe den Jungen nicht gesehen, sei ihm nicht bewusst hinterher gefahren, habe nur etwas rumpeln hören und gedacht, dass er eine Bordsteinkante erwischt habe. Gebremst habe er nicht, weil er das nicht für notwendig hielt. Für einen, dem sein Auto über alles geht, bereits der erste Widerspruch. Weitere sollen folgen.

Der Junge fuhr mit seinem Fahrrad direkt vor dem 18-Jährigen

Der technische Gutachter hat anhand der Kollisionsspuren bei dem Auto und dem Fahrrad sowie der Besichtigung vor Ort noch in der Unfallnacht im Nachgang den Vorgang rekonstruiert und kommt zu dem Schluss: Der Junge war beim Aufprall mit seinem Fahrrad vermutlich direkt vor dem Auto. Die Autofront kollidierte mit dem Hinterreifen des Fahrrades auf Höhe des vorderen Autokennzeichens. Der 1,55 Meter große Junge befand saich dabei auf seinem Fahrrad, wollte davonradeln. Das Auto touchierte seinen Hinterreifen. Der Junge sei durch den Auffahren des Autos gegen das Fahrrad vermutlich von seinem Sattel nach hinten weggerutscht, mit seinem unteren Rücken leicht auf der Motorhaube des Autos aufgekommen. Das Fahrrad sei ebenso nach links vor das Auto auf den Boden gekippt – wie vermutlich auch dann der Junge, so die forensische Gutachterin, die die Leiche des Jungen obduziert hat. Damit kippten sie direkt vor das Auto.

Der 18-Jährige fuhr über das Fahrrad des Jungen, er dachte, so sagt er, er sei über eine Bordsteinkante gefahren

Das Auto sei daraufhin mit den Reifen über das Fahrrad gefahren. Der Körper des Jungen sei unter das Auto bekommen, zwischen die Reifen. Der Junge ist dadurch nicht von den Reifen überfahren, aber von dem Auto unter dem Auto liegend mitgeschleift worden. Nachdem das Auto ihn mehrere Meter mitgeschleift hat, sei der 12-Jährige vermutlich laut der forensischen Gutachterin an einem plötzlichen, schnellen Tod – Genickbruch (Bruch de Halswirbelsäule) und daraufhin Atemlähmung gestorben. Das alles soll sich binnen Sekunden vollzogen haben.

Ganze Hautlappen hatten sich durch den Abrieb gelöst

Das Gesicht des Jungen war blutüberströmt, ganze Hautlappen hatten sich durch den Abrieb gelöst, der Helm hatte laut der forensischen Gutachterin an allen 3 Seiten Schleifspuren. Rettungskräfte konnten den Jungen nur noch tot unter dem Auto bergen. Viele von den Rettungskräften und Zeug:innen sind noch heute traumatisiert von dem Anblick des Jungen und den verzweifelten Schreien der Eltern an der Unfallstelle.

Wenn Bilder des toten Jungen besprochen werden am Richterpult, steht er mit auf und schaut sich die Bilder an

Eine Situation, die viele, die vor Ort waren an diesem Abend, in Niedernhall, an ihre Belastungsgrenzen brachte. Dahingegen wirkt der 18-Jährige am Unfallort und auch vor Gericht völlig ruhig, sachlich, er hört interessiert zu, wenn darüber gesprochen wird, welche Verletzungen der 12-Jährige hatte, wie er vermutlich ums Leben kann. Er zeigt keine Emotionen. Bis zum Ende nicht. Auch bei der Urteilsverkündung scheint er lediglich interessier zuzuhören. Seine Familie sagt, er sei eher introvertiert, könne Emotionen nicht so gut zeigen. Aber auch introvertierte Menschen zeigen Emotionen bei derart traumatischen Situationen. Auch ein Schockzustand löst sich irgendwann auf. Aber Auch Wochen später im Gerichtssaal keine Regung, die man als Prozessbeobachter wahrnehmen kann, dass er mitleidet mit dem Opfer, Empathie empfindet. Wenn Bilder des toten Jungen besprochen werden am Richterpult, steht er mit auf und schaut sich die Bilder an. 

Augenzeug:innen befehlen den 18-Jährigen nach dem Crash aus seinem Auto

Der technische Gutachter kommt zum Schluss, dass der Autofahrer den Jungen, der direkt vor ihm auf dem Fahrrad wegfuhr, sehen müssen, da er sich direkt vor seiner Frontscheibe befand. Bei einem Kavaliersstart hätte er aber auch bei einer direkten Vollbremsung eine Kollision vermutlich nicht vermeiden können. Unterstützer:innen der Familie udn auch direkte Familienmitglieder feuern in ihren Kommentaren auf social media los: Es seien nur wenige Sekunden gewesen vom Start bis zur Kollission. Der 18-Jährige habe keine Chance gehabt, das zu verhindern. Doch die Frage hängt wie blei im Raum: Warum fährt der 18-Jährige überhaupt los, wenn vor ihm die Fahrbahn offensichtlich nicht frei ist? Warum behauptet er, den Jungen schlichweg gänzlich nicht gesehen zu haben, was laut Gutachter im Grunde unmöglich ist. Erst einen Tag später bei seiner Festnahme habe er anscheinend mitbekomme, dass er den Jungen überfahren hat, mit welchem es unmittelbar davor eine Auseinandersetzung gab. Er sagt eben nicht: Ich habe ihn gesehen und konnte nicht mehr bremsen. Er behauptet stattdessen etwas, das eigentlich nicht möglich ist. Warum?

Angeklagte dürfen in deutschen Strafverfahren vor Gericht ohne Konsequenzen lügen – im Gegensatz zu Zeug:innen. Ob das so vorteilhaft ist, sei dahingestellt. Eigentlich müsste es strafverhärtende Maßnahmen geben, wenn jemand vor Gericht bewusst die Unwahrheit sagt – insbesondere ein Angeklagte:r.

Der Satz, der alles verändert: „Der hat mich provoziert“

Augenzeug:innen zerren den Fahrer nach dem Geschehen aus seiem Auto, nehmen im den Schlüssel ab, sagen ihm, er sollte aussteigen, sonst werde man ihm den Kopf einschlagen. Der 18-Jährige sagt am Unfallort laut Augenzeug:innen immer wieder denselben Satz: „Der hat mich provoziert.“ Bei einem späteren Gerichtstag begründet er diesen Satz auf Nachfrage des Gerichts damit, dass er seinen Fahrfehler damit erklären wollte, aber dass das kein indirektes Eingeständnis seiner Schuld sei, ergo, dass er den Jungen nicht absichtlich aus diesem Grund der Provokation überfahren habe.

Gefühlloses Monster?

Angehörige und Freunde verteidigen den Jungen, auch in zahlreichen Kommentaren unter unseren GSCHWÄTZ-Beiträgen dazu auf social media. Sie sagen, man stelle den 18-Jährigen als gefühlloses Monster dar und dass das nicht fair wäre. Dass schließlich auch er eine Umarmung gebraucht und diese auch eingefordert habe, als er in U-Haft war. Der Richter spricht Bezug nehmend darauf davon, dass der Junge damit auch Wärme und Liebe suche. Andererseits: Wenn jemand – bewusst oder unabsichtlich – ein Kind überfahren hat – möchte man nicht erst einmal wissen, wie es dem Kind geht, fragt man sich dann nicht erst einmal automatisch: Was hätte ich anders machen können- Sagt man nicht automatisch: Das tut mir alles so leid? Dieser Junge sagt, er brauche nun erst einmal eine Umarmung. Aber vielleicht hat er tatsächlich zu wenig Wärme und Liebe bekommen.

Fortsetzung folgt.

Die weiteren  Teile lesen Sie auch hier auf unserem Nachrichtenportal GSCHWÄTZ.

 




„Die Scham ist da“

Biljana ist 52 Jahre, sie wurde in Künzelsau geboren, die meiste Zeit hat sie im Hohenlohekreis gelebt. Die Frisörmeisterin hat nach ihrer Ausbildung immer gearbeitet, teilweise in mehreren Jobs gleichzeitig. Sie fühlt sich hier im Ländle beheimatet, nur einen deutschen Pass hat sie bis heute nicht.

Biljanas unglaubliche Geschichte mit der deutschen Bürokratie

Das erfüllt sie mit Scham, aber auch mit Wut über die deutschen Behörden und mit Trauer. „Ich fühle mich heimatlos“, sagt sie mit Blick auf ihren bosnischen Pass, den sie quasi durch ihren Vater, der Bosnier ist, bekommen hat, nachdem in Deutschland damals vor 52 Jahren die Gesetzeslage so war, dass man nicht per Geburtsrecht deutsch war. Das hat sich bis heute, zumindest formell, bei ihr nicht geändert.

Der deutsche Pass ist einer der wertvollsten Ausweise der Welt

Sie stutzt immer wieder, wenn sie in den Medien Geschichten von Hinzugezogenen liest, die nach wenigen Jahren ihren deutschen Ausweis in den Händen halten. Sie, die naturgemäß, da hier geboren, fließend und aktzentfrei deutsch spricht, hat sich in den vergangenen Jahren, als sich die Gesetzeslage geändert hat, ebenfalls bemüht, um einen der wertvollsten Ausweise der Welt. Doch der deutsche Bürokratismus brachte sie an ihre Grenzen.

Insgesamt 13 Seiten mit einer Liste an einzureichenden Dokumenten

Unter anderem sagte ihr die Sachbearbeiterin laut eigener Aussage, dass sie ihre Anwesenheitslisten an ihrer Meisterschule von vor über 30 Jahren an einreichen müsse. Der Meisterbrief reiche nicht aus. Des Weiteren müsse sie die Gehälter ihrer volljährigen und bereits ausgezogenen Kinder einreichen, obwohl sie und ihr Mann beide seit Jahrzehnten Vollverdiener sind. Der Fragebogen und die Bogen mit den benötigen Dokumenten umfasst insgesamt 13 Seiten.

Gefühlt heimatlos

Auch sei es so, dass nachdem man alle Unterlagen eingereicht habe, nochmal eine Wartezeit vorläge von 18 Monaten, in dieser Zeit könne sie sich dann nochmal überlegen, ob sie tatsächlich den deutschen Pass und damit die doppelte Staatsbürgerschaft möchte. „Diese Bedenkzeit brauche ich nicht“, sagt Biljana. Doch das ist laut der Sachbearbeiterin des Landratsamtes egal. Diese müssten eingehalten werden. Danach könne es dann sein, dass die eingereichten teilweise notariell beglaubigten Dokumente nicht mehr aktuell genug seien. Diese müssten dann nochmal neu beantragt und eingereicht werden. Für Biljana eine Farce.

Traumatisches Erlebnis

Bis heute darf sie in ihrer Gemeinde Ingelfingen bei keiner Bürgermeisterwahl teilnehmen. Durch den bosnischen Pass darf sie manche Länder nicht bereisen, die für Deutsche normale Urlaubsziele sind. Sie erinnert sich noch an eine Begebenheit, die den Stein ins Rollen brachte, mit 17 Jahren nahm sie an einer Frisörmeisterschaft teil, sie schaffte es von Baden-Württemberg nach Berlin. Dort reiste sie alleine hin. Für ihre Elternwaren die rund 2.000 Euro Kosten für Flug und Unterkunft sehr viel Geld, aber sie unterstützten sie so gut es ging. Dort angekommen sollte sie ihren deutschen Ausweis vorlegen, den sie nicht hatte. Und wurde disqualifiziert. Noch heute kämpft sie mi den Tränen, wenn sie daran zurückdenkt. „Ich habe nur diese eine Heimat“, sagt sie. Doch momentan fühlt sie sich nahezu heimatlos.

Wir haben das Landratsamt des Hohenlohekreises um eine Stellungnahme gebeten und warten derzeit noch auf eine Antwort.

Hier geht es direkt zum Videointerview:

(1) Biljanas unglaubliche Geschichte mit der deutschen Bürokratie – YouTube




GAMECHANGER Festival in der Arena Ilshofen

Unter dem Motto UPGRADE YOUR LIFE steht das diesjährige GAMECHANGER Festival am 12.12.2026 in der Arena Ilshofen. Deutschlands TOP Speaker sprechen unter anderem zu den Themen Narzissmus, toxische Umfelder, Finanzen, Fitness, Mental Mindset und Hautverjüngung. Daneben gibt es Comedy vom Feinsten mit Björn von Morgenstern. Danach wartet die größte After-Show-Party in der Region mit Live-Musik. Tickets ab 49 Euro gibt es ab sofort über GSCHWÄTZ und EVENTIM.

Wie schaut das Leben Deiner Träume aus?

„Bei diesem Event geht es darum, herauszufinden, welches Leben das Leben meiner Träume ist und wie ich dieses Leben leben kann“, erklärt Dr. GSCHWÄTZ-Herausgeberin Sandra Hartmann. Die Unternehmerin führt durch die abendliche dreistündige Show mit Live-Gästen, Comedy und Musik.

https://youtube.com/shorts/SdsW8MFrxfk?feature=share

Deutschlands Narzissmus-Experte Nummer 1

Es geht auch um wirtschaftlichen Erfolg und wie man diesen erreicht. Daneben sprechen Key Speaker – Spezialisten auf ihrem jeweiligen Gebiet – auch über Themen wie etwa das richtige Mental Mindset für ein Leben Deiner Träume, über die wichtigsten Fitness Facts für einen schnellen Traum-Body, darüber, wie man seine Haut um 10 Jahre gesund verjüngt und wie ich mit Narzissten in meinem privaten Umfeld und toxischen Arbeitsfeldern umgehe, um mein Leben in Frieden und Harmonie zu leben.

So spricht unter anderem Deutschlands Narzissmus-Experte Nummer 1 in Deutschland, Pablo Hagemeyer („Gestatten, ich bin ein Arschloch“) über sein neues Buch, in welchem er sich intensiv mit toxischen Arbeitsfeldern befasst.

Die Trennungs- und Krisen-Expertin Claudia Herberger skizziert den Weg hin in ein glückliches, befreites Leben, auch wenn die Umstände manchmal schwieriger nicht sein können.

Influencer Bucci hat seinen Weg bereits gefunden: Weg von der bayrischen Kleinstadt-Idylle in Bayern nach Berlin, in die Hauptstadt Deutschlands, weg vom Alkohol und hin zu einem selbst bestimmten Leben.

Personaltrainerin Sandra Stanke vermittelt anschaulich, welche Do’s und Don’ts den höchsten Effekt bewirken, um seinen Körper schnell in TOP Shape zu bringen.

Schönheits-Expertin Dr. Katharina Herberger aus Hamburg erklärt, wie man seine Haut um 10 Jahre verjüngt.

Autorin und Mobbing-Expertin  Ghenet Yebio spricht über den Suizid ihres Sohnes und was sich in Deutschland ändern muss.

Daneben gibt es Comedy vom Feinsten mit Björn von Morgenstern und Live-Musik bei der größten After-Show-Party in der Region.

GSCHWÄTZ-Herausgeberin. Sandra Hartmann moderiert die Veranstaltung.

Tickets gibt es ab sofort ab 49 Euro bei GSCHWÄTZ (info@gschwaetz.de) oder bei EVENTIM.




„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.

Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall

18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag

Fahrfehler

Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.

Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt

Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.

„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“

„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser  Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“

„Ich spuke euch ins Auto“

Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“

An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“

Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.

Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.

 

 

 




„Mit dem Leben nicht mehr vereinbar“

Am dritten Prozesstag (18. März 2026) um den Tod eines 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2025 vor dem Landgericht Heilbronn sagten diverse Feuerwehrkräfte aus, die als eine der ersten am Ort des Geschehens eintrafen.

Kein Puls mehr feststellbar

Der Gruppenführer vom erstausrückenden Fahrzeug aus Niedernhall erklärte, dass der Junge komplett unter dem Auto begraben war, lediglich ein Arm herausragte. An diesem wurde sein Puls gemessen, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt bereits kein Puls mehr feststellbar gewesen. Man habe sich daraufhin für eine Sofortrettung mit einem hydraulischen Rettungsgerät entschieden.

Das sei relativ schnell gegangen. Zu dritt habe man de Jungen dann, nachdem as Fahrzeug angehoben war, an der Seit des Fahrzeuges zur Fahrertüre hin, herausgezogen.

„Kopf extrem überstreckt

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Junge tot ist“, so der 49-Jährige. Vermutlich durch einen Genickbruch, da der „Kopf extrem überstreckt“ gewesen sei. Der Kopf sei wohl, so beschreiben es auch andere Einsatzkräfte, so weit umgeknickt gewesen, dass er sich zwischen Oberkörper und Asphalt befand. Auch das Anschließen an das EKG zeigte nur noch eine Null-Linie.

Es werden Bilder des toten Jungen angeschaut und besprochen, aber nicht öffentlich im Gerichtssaal, sondern am Richtertisch, gemeinsam mit den Anwälten und den Gutachtern.

Eltern verlassen den Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Kurz wirft in den Raum, dass noch ein technische Gutachter etwas dazu erklären wird, ob es sein kann, dass der Junge unter dem Auto das eventuell versuchte Bremsen des Fahrers verhindert haben könnte.

Der Einsatzleiter, ebenfalls aus Niedernhall beschreibt in seiner Zeugenaussage vor Gericht eindrücklich: „Als ich die eine Kopfhälfte gesehen habe, das sind Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Während die Feuerwehr aussagt, befinden sich die Eltern des 12-Jährigen nicht im Raum, um weiteren seelischen Schmerz zu vermeiden.

„Der hat ihn einfach überfahren“

Der Einsatzleiter berichtet überdies, dass der Beifahrer zusammengebrochen sei, er habe geschluchzt, gejammert, hyperventiliert und sich auch eingenässt. Er habe wohl auch gesagt: „Der hat ihn einfach überfahren.“ Die Kollegen von der Feuerwehr Künzelsau hätten sich irgendwann mit den Worten verabschiedet: „Wir können die Schreie nicht mehr hören, wir müssen gehen.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Schreie der Eltern). Für alle Einsatzkräfte sei diese Situation eine extreme Belastung gewesen. Er selbst sei gegen 3 Uhr nachts zu Hause gewesen. „An Schlaf war nicht zu denken. In den ersten 2 bis 3 Nächten hatte ich die Bilder. Aber die Schreie haben sich bleibend eingebrannt. Ich weiß, dass es Kameraden gibt, die haben heute noch dran zu knabbern, die haben Schwierigkeiten, dort einzukaufen.“

„Ach du scheisse“

Eine 19-Jährige Feuerwehrkraft berichtet davon, wie sie an diesem Abend, die Lampe gehalten hat, als ihre Kollegen den Jungen unter dem Auto hervorzogen. Der Fahrradhelm sei „komplett zermatscht“ gewesen.  Er habe viele Kratzer am Bauch gehabt, erinnert sie sich. Als der Junge sichtbar wurde, habe ein Kollege wohl nur hervorgebracht: „Ach du scheiße.“

Die Feuerwehr, so berichteten es nun die Feuerwehrkräfte vor Gericht, gab dem 12.Jährigen, der in der Jugendfeuerwehr war, als der Leichenwagen den Jungen vom Supermarktplatz fuhr, das letzte Geleit und stand Spalier.

Der 18-Jährige, der angeklagt ist, wegen Mordes aus niederen Beweggründen an dem 12-Jährigen, saß während der Zeugenaussagen der Feuerwehr ruhig an seinem Platz. Er zeigte keine größere Mimik oder Gestik.




„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Manuel Hagel und der Thomas-Gottschalk-Effekt

Ein Video brachte so viel ins Rollen wie schon lange nicht mehr bei einer Landtagswahl in the Länd. Das Video ist 8 Jahre alt und zeigt Manuel Hagel, wie er als Politiker interviewt wird und von einer 15- oder 16-jährigen Realschülerin namens Eva schwärmt, die dem damals etwa 30-Jährigen noch im Gedächtnis geblieben ist mit ihren „kastanienbraunen Haaren und rehbraunen Augen“.

CDU: Vor lauter Siegesgewissheit abgeschmiert I Landtagswahl Baden-Württemberg

Wie wenn es Epstein, MeToo und p.Diddy nie gegeben hätte

Das Video wurde von einer Grünen-Bundestagsabgeordneten gepostet. Nun hätte der Umgang der CDU damit einfach so sein können: Das Video, das in Zeiten von MeToo, Epstein, Harvey Weinstein und P-Diddy, eine andere Wirkung hat als vielleicht noch vor 8 Jahren, ging viral. Hagel und die CDU hätten seriös Stellung beziehen und und das Ganze mit den Worten beantworten können: „Diese Aussagen waren völlig unangebracht. Es tut mir sehr leid. Frauen und natürlich dementsprechend auch Mädchen sollten stets mit Respekt und Anstand behandelt werden. Eine Sexualisierung ist völlig inakzeptabel.“ Leider kam lediglich das Wort „Mist“ aus Hagels Mund und dann begann die typische CDU-Abwehrreaktion, die bis heute anhält und sich mittlerweile in eine gefühlt  exorbitante Wut angestaut zu haben scheint. Das Verhalten: Blaming der Grünen-Abgeordneten, die das Video veröffentlicht hat, versinken in der Opfer-Rolle, Schuld-Umkehr, Blaming von Cem Özdemir, nahezu Total-Verweigerung einer zeitnahen Regierungsbildung und Ansprucherhebung auf die Macht in Baden-Württemberg aufgrund dieses Schmutz-Kampagnen-Wahlkampfes und der anscheinend für die CDU lediglich marginalen Differenz von 27.000 Grünen-Stimmen-mehr.

Die CDU reagiert wie ein kleines Kind

Unbedarfte Wähler:innen fragen sich da: Was ist lost mi der CDU? So verhält sich eigentlich nur ein absolut narzisstischer Mensch, wenn ihn seine Frau verlassen hat. Oder Thomas Gottschalk, wenn er nicht begriffen hat, dass die Welt sich in den vergangenen 50 Jahren verändert, ja, weiterentwickelt hat und man aber nach wie vor nach Schema Ant-F lebt. Frauen haben mittlerweile auch Rechte, sie haben etwas zu sagen und stellen immerhin die Hälfte der Wählerstimmen. Aber – wen interessiert’s? Richtig. Die CDU offensichtlich herzlich wenig. Und damit machen sie aktuell alles nur noch schlimmer.

Selbst die ansonsten eher konservativ berichtende Stuttgarter Zeitung kommentierte hierzu unlängst: „“Die CDU verliert jedes Maß – als gehöre das Land ihr.“

Am Ende müssen Wähler:innen noch zittern, dass die CDU aus lauter Beleidigter-Leberwurst-Manier zum AfD-Überläufer werden und anstatt mit den Grünen doch noch einen Regierungspakt mit dem Teufel eingehen.

 




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn